Straßenbeitragssatzung erst im Herbst

Rödermark. Straßensatzung erst im Herbst

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

Da die Stadt mit ihrem geplatzten Doppelhaushalt 2017/2018, mit der jetzt neu zu beantragenden Haushaltsgenehmigung für 2018 bis Dezember 2017 Zeit hat, hat man auch Zeit sich zu den ?offenen? Fragen zum Straßenbeitrag Gedanken zu machen.

Ob die von der CDU (nicht vom Magistrat -Bürgermeister, Erster Stadtrat-) eingeforderte Bürgerversammlung den Ausschlag gegeben hat, oder die eingereichten Änderungsanträge (z.B. FDP*1) zum Straßenbeitrag; wer weiß?

Der Artikel bei OP-Online besagt, dass die Abstimmung zur Satzung zum Straßenbeitrag in den Oktober verschoben wurde. Der Hinweis, – die offenen Fragen haben den Magistrat zum Umdenken bewogen -, kann eigentlich nicht der wahre Grund gewesen sein. Man will wohl damit zeigen – wir haben auf die Bürger gehört und uns noch mal vertagt -. Umdenken bei den Abrechnungsgebieten? Das war schon Thema vor der Bürgerversammlung und bereits in einem Änderungsantrag formuliert. Man kann noch zwei weitere Parameter in der Mustersatzung anpassen. Den Gemeindeanteil und die Vorauszahlung. Damit hat es sich aber auch schon. Mehr gibt es meines Wissens nicht an der Satzung zu drehen. Und all diese Punkte waren VOR der Bürgerversammlung bekannt.

Schaun mer mal, ob letztendlich die Satzung dabei herauskommt, die die FDP Rödermark vorgeschlagen hat: – drei Abrechnungsgebiete, 40% Gemeindeanteil für ALLE, keine Vorauszahlung -.

Ein sehr geschickter Schachzug von Bürgermeister Kern, die Abstimmung zu verschieben: „wollen wir die Anregungen aus der Bürgerschaft ausführlich erörtern.“ (Quelle OP-Online). Der BM hat ja Zeit bis Ende 2017. Dann hat der Kämmerer (R.Kern) den zweiten Teil einen geplatzten Doppelhaushalt erneut zur Genehmigung vorzulegen. Voraussichtlich MIT einer Straßenbeitragssatzung.

Man kann es nicht oft genug wiederholen – Vor mehr als drei Jahren hat die Verwaltung mit der Ausarbeitung einer Straßenbeitragssatzung begonnen -. Zeit genug für eine wasserdichte Satzung (z.B. Abrechnungsgebiete, Gemeindeanteil) war vorhanden.

Schön wäre es gewesen, wenn man hätte lesen können, Bürgermeister Kern kämpft auf allen Ebenen dafür, dass es KEINEN Straßenbeitrag gibt und dafür eine Finanzierung über die Grundsteuer. – Kompensation ist keine gute Idee -.
Eine Grundsteuer B Erhöhung (geht zurzeit in Rödermark leider nicht. Oder?) von 100 Prozentpunkte wäre der Betrag, den wir für 1 Mio. grundhafter Sanierung benötigen. Ich denke, auch wenn wir den Schutzschirm verlassen haben, wird es ohne den scheiß Straßenbeitrag nicht gehen. Scheiß Straßenbeitrag deshalb, weil die Verwaltungskosten recht hoch sind, die bei einer Grundsteuer B Erhöhung nicht anfallen.
Eine Beitragssatzung über die Grundsteuer B, wurde im Blog für Rödermark mehrfach als – Königsweg – bezeichnet. Viel Geld hätte dann der Kämmerer zur Verfügung, um weiterhin wertvolle Scherben zu spülen.

» Artikel bei OP Online.
 
Siehe auch
Zusammenfassung Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge
» 09.06.2017 Bürgerversammlung Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge.
» 21.06.2017 Leserbrief in der Offenbach Post zur Bürgerversammlung Straßenbeitrag. Bürger Vermissten den „Roten FADEN“ bei der Bürgerversammlung. „Künftige Versammlungen sollte man besser vorbereiten.“

*1Erstellungsdatum ist nicht gleich Einreichdatum.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Etwas zum Weinen. Kompensationsmaßnahmen Straßenbeitrag

Etwas zum Weinen. Kompensationsmaßnahmen Straßenbeitrag
Werden bei der bevorstehenden Bürgerversammlung zum Straßenbeitrag Beruhigungstabletten in Form von Steuersenkung verteilt?

Beruhigungspillen für die Bürger in Form von Steuersenkung?
Beruhigungspillen für die Bürger in Form von Steuersenkung?

Einen nennenswerten Ausgleich für den zu zahlenden Straßenbeitrag über Absenken der Grundsteuer B zu erzielen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Absenkung der Grundsteuer wurde bei der Stavo am 16.05.2017 erwähnt.

Vorsicht bei den folgenden Rechenbeispielen. Für eine belastbare Aussage, wie viel Cent für den QM zu zahlen sind, fehlen für Rödermark noch alle Parameter. Die 30 Cent sind eine ganz, ganz grobe Faustgröße bei Maßnahmen von ca. 330.000,00 Euro (nach Abzug Stadtanteil) im Abrechnungsgebiet im Jahr. Des weiteren wurde eine abrechnungsfähige Gesamtfläche von 1.000.000 QM angenommen und – wie zurzeit vorgesehen – eine jährliche Abrechnung. 330.000/1.000.000 = abgerundet auf Zehner 0,30 Euro/QM. Beachte. Keine Maßnahme, kein Beitrag. Abrechnungsfähige Grundfläche und Kosten für die Straßenbaumaßnahmen werden sich jährlich ändern.
Als Blogger kann ich es mir erlauben, Zahlen zu nennen, die nicht unbedingt dem entsprechen was anschl. im Geührenbescheid steht. Nachvollziehbar sind diese Zahlen aber. Um zu verdeutlichen, wie problematisch es sein kann Zahlen zu nennen, ist die ausgesprochen Bitte bei der Ausschusssitzung am 9.3.2013, genannte Zahlen zu einem Straßenbeitrag NICHT zu veröffentlichen . Bei dieser Ausschusssitzung sprach der Bauamtsleiter (also der Fachmann) Kron von Beträgen zwischen 100,00 und 1.000,00 Euro. Bürgermeister Kern kannte da aber ganz andere Zahlen. Er sprach von 100,00 bis 300,00 Euro. Ich denke, beide haben recht. Für die Bulau wären 1000,00 Euro, die bei Straßenbaumaßnahmen und der vorläufigen Satzung anfallen könnten, ein Schnäppchen.

Auszug aus dem Blog vom 9.03.2013

Die Verwaltung kann sagen: „wir sind in einem frühen Stadium und informieren vorab einmal die Stadtverordneten und anwesenden Zuhörer über den Stand der Dinge.“ Ist ja auch in Ordnung. Aber über eine Spanne von 100,00 Euro bis 1.000,00 Euro zu reden ist nicht als seriös zu bezeichnen. Dann kam vom Bürgermeister; „es werden wahrscheinlich NUR 100,00 Euro bis 300,00 Euro und in Härtefallfällen mehr.“ Die Aussagen von Herrn Kern und auch die von Herrn Kron kann man doch getrost in die Tonne treten. Mit solchen Zahlen kann man doch nicht SO in einer öffentlichen Sitzung hantieren. Sind wir hier auf einem Basar? Quelle: Rödermark. Erneuter Griff in die Tasche der Bürger. Von Sparansätzen keine Spur

Kompensationsmaßnahmen. Straßenbeitrag
In der OP konnte man lesen,

Bürgermeister Roland Kern hat während der jüngsten Stadtverordnetenversammlung Steuererhöhungen in näherer Zukunft ausgeschlossen. Er brachte im Gegenteil sogar eine Senkung der Grundsteuer ins Spiel. Quelle: OP-Online

Zu dieser Aussage passt das Artikelbild in der Offenbach Post bestens.

Die Steuersenkung wurde im Zusammenhang mit Kompensationsmaßnahmen erwähnt, mit der man die Bürger bei der Straßenbeitragssatzung entlasten möchte.

Mal ein klein wenig den Spielraum austesten, den die Stadt haben könnte.
Gehen wir von nicht allzu hohen Beträgen aus. Hat man für eine abrechnungsfähige Grundstücksgröße von 600 qm 0,30 Euro pro qm zu zahlen, macht das insgesamt 180,00 Euro Straßenbeitrag p. Jahr. Ich gehe weiter von 12.500 Haushalte in Rödermark aus und Straßenbaumaßnahmen von je 330.000,00 (nach Abzug Stadtanteil) in jedem von 3 angenommenen Abrechnungsgebiete.
Wird die Stadt einen Ausgleich über die Grundsteuer B schaffen, bringt das dem Bürger:
10 Prozentpunkte senken. Das bringt ca, 8,00 Euro im Jahr/Haushalt.
100 Prozentpunkte senken. Das bringt ca. 80,00 Euro im Jahr/Haushalt.
150 Prozentpunkte senken. Das bringt 120,00 Euro im Jahr/Haushalt.
150 Prozentpunkte senken bedeutet für die Stadt 1.500.000,00 Euro weniger an Grundsteuer B.
Will man jetzt für 990.000,00 Euro Straßen grundhaft sanieren (15.000.000,00 hat man vor sich), muss die Stadt mindesten 250.000,00 Euro aufbringen.
Fehlen nach der obigen Rechnung dann nicht insgesamt 1.750.000,00 Euro jährlich als Einnahmen.

So geht das also überhaupt nicht. Sind wir als Stadt mal ganz großzügig und senken die Grundsteuer um 10 Prozentpunkte. Das bringt dann für jeden Haushalt, also auch für diejenigen, die nicht zur Straßenbeitragssatzung herangezogen werden (Mieter), satte 8,00 Euro JÄHRLICHE Entlastung.

Jetzt bin ich aber mal gespannt, ob die angedachte Kompensation nur eine ganz billige Baldriantablette ist, oder eine ernst zu nehmende Entlastung.

Auch wenn man in den ersten 2 bis 3 Jahren keinen Beitragsbescheid bekommen wird, bedeutete das nicht, dass keine Beiträge erhoben werden. Nein, man lässt ganz einfach die Straßen wie bisher weiter verrotten. Lassen Sie sich nicht von dem Zauberwort – Dünnschichttechnik – Sand in die Augen streuen. Die – Dünnschichttechnik – ist eine vom Bürgermeister sehr gern genannte Reparaturmaßnahme. Bei den in 2013 vom Fachmann Kron (Stadt Rödermark) genannte Summe von 10.000.000,00 Mio. (2015 schon 15.000.000,00 Euro) an Kosten für die grundhafte Sanierung wird die – Dünnschichttechnik -, die zu diesem Zeitpunkt schon dort zur Anwendung kam, wo es möglich war, NICHT erwähnt. Da hat der Fachmann wohl festgestellt, dass mit – Dünnschichttechnik – eine Sanierung dieser Straßen nicht möglich bzw. nur Flickschusterei ist.

Eine klare Ansage von Fachleuten wäre gewesen: 15.000.000,00 haben wir für Straßenbaumaßnahmen in den nächsten x Jahren zu bezahlen. Davon fallen x Euro für „beitragspflichtige, grundhafte Sanierung“ an und y Euro kann mit – Dünnschichttechnik – repariert werden. Aber diese Aussage konnte der Bauamtsleiter Kron guten Gewissens so wohl nicht machen. „Grundhafte Sanierung“ kann man demnach nicht gleichsetzen mit – Dünnschichttechnik -. Es wurde des Öfteren von „grundhafte Sanierung“ gesprochen und das ist gleichbedeutend mit „Neuwertig“

Erklärung zu „ABRECHNUNSFÄHIG UND NUTZUNGSFAKTOR“

Zur Vereinfachung. Ein Abrechnungsgebiet besteht aus zwei Grundstücken von jeweils 1000 QM. Auf Grundstück A) steht ein einstöckiges Haus und auf Grundstück B) ein Haus mit zwei Stockwerken. Die abrechnungsfähige Grundstücksfläche ist insgesamt 2.250 QM, die tats. Grundstücksfläche nur 2.000 QM:
bei A) 1000 x 1 (Nutzungsfaktor) = 1000 QM
bei B) 1000 x 1,25 (Nutzungsfaktor) = 1250 QM

» Hier die vorläufige Satzung. Nutzungsfaktor für weitere Stockwerke.
» Berechnungsbeispiel Bad Vilbel.
» Bürgerversammlung Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge.

Update: 24.05.2017

Das Wunder von Rödermark

Das Wunder von Rödermark
Nach den Aussagen bei OP-Online zu urteilen, ist in Rödermark ein Wunder geschehen.
Das Wunder: „Es stehen derzeit keine grundhaften Erneuerungen an.
Was kann man heute bei OP-Online lesen?

[..]Bürgermeister Roland Kern [..] Er erwarte für jeden einzelnen Bürger einen „niedrigen dreistelligen Betrag“. Sanierungsarbeiten zur Erhaltung einer Piste seien nach wie vor für die Bürger kostenlos. Kern rechnet nicht vor 2020 mit Abrechnung der ersten Straßenbaumaßnahme. Es stünden derzeit keine grundhaften Erneuerungen an. Quelle: OP-Online.

Im März 2013 wurde vom Fachmann der Stadt Rödermark, Herrn Kron, der Betrag für die notwendigen Mittel für „grundhafte Sanierung“ bzw. „grundhaften Erneuerungen“ für die Jahre 2013 bis 2021 auf 10.000.000,00 Mio.Euro geschätzt.

Herr Kron gibt einen Überblick über die akut anstehenden „Grundhaften Sanierungen“, die in den nächsten 3 – 8 Jahren anstehen, das erforderliche Finanzvolumen hierzu beträgt ca. 10 Millionen Euro. Quelle: bgb.roedermark.de

Schon zwei Jahre später, im September 2015 war der Betrag auf 15.000.000,00 angewachsen.

15 Millionen Euro würde es kosten, das rund 100 Kilometer lange Netz städtischer Straßen wieder in einen neuwertigen Zustand zu versetzen. Quelle: OP-Online

In einen neuwertigen Zustand zu versetzen bedeutet, eine grundhaften Erneuerung. Die anteiligen Kosten werden über die Straßenbeitragssatzung (noch nicht verabschiedet) Stadt erhoben.

Von 15.000.000,00 können wir die Beträge für die „Schwimmbadstraße“ und „Am Wiesengrund“ abziehen. Dann bleiben aber bestimmt noch mehr als 14.000.000,00 über.
 
In 2013 waren es laut Verwaltung 10 Mio. 2015 schon 15 Mio. Jetzt das Wunder von Rödermark. 2017 steht nichts mehr an.
Machen Sie sich Ihre eigenen Gedanken.

Was ich dazu denke, steht in dem noch gesperrten Artikel
Rödermark. Tatenlose Koalition. Straßenbeitrag
 
Siehe auch
» Zusammenfassung. Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Kommt jetzt die Straßenbeitragssatzung?

Wie heute beim Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss vom Bürgermeister mitgeteilt wurde, klemmt es mit der Haushaltsgenehmigung für den Haushalt 2017/2018. Eine fehlende Straßenbeitragssatzung wird angemahnt. Man kann damit rechnen, dass recht schnell diese neue Gebühr in Rödermark erhoben werden muss.

Wie teuer kann das werden? In Lagen wird die Straßenbeitragssatzung -wiederkehrende Beiträge- bei 0,35 Euro pro QM gedeckelt. Der Beitrag kann allerdings bei Bedarf bis auf 0,70 Cent anwachsen.
 
Haushaltsgenehmigung Langen. 15.02.2017

[..]Das Regierungspräsidium versagt der Stadt Langen die Genehmigung für den Etat 2017. Damit herrscht weiter vorläufige Haushaltsführung; unter anderem dürfen keine freiwilligen Leistungen wie Vereinszuschüsse ausgezahlt werden. [..] Weiter bei OP-Online

 
Siehe auch
»; Die „Allianz“ bröckelt. Langen schert aus.
» Zusammenfassung Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Was uns mit dem Haushalt 2017 blühen kann.

Vorschau auf den Haushalt 2017 und Nachschau Haushaltsgenehmigung Doppelhaushalt

Nicht nur die Rodau wird renaturiert; auch unsere Straßen.

Wenn eine Kommune nach den Haushaltsberatungen den Haushalt mit Stimmenmehrheit verabschiedet hat, bedeutet das nicht gleichzeitig, der Haushalt hat jetzt seine Gültigkeit. Der Haushalt der Stadt Rödermark muss, da wir eine Schutzschirmkommune sind, vom Regierungspräsidenten (RP) abgesegnet werden. In einer Haushaltsgenehmigung werden auch Vorgaben angegeben, die bei Nichteinhaltung einen zukünftigen Haushalt „nicht genehmigungsfähig“ machen könnten.

Ich kann mir gut vorstellen, wenn Rödermark nicht den ERSTEN Doppelhaushalt in der Geschichte Rödermarks für 2015, 2016 beschlossen hätte, hätte schon in der „Vorgabe für 2016“ stehen können (ersetzen sie 2017 durch 2016):

Quelle: Genehmigung Doppel-Haushalt 2015/2016
Quelle: Genehmigung Doppel-Haushalt 2015/2016

Der RP „Die Stadt Rödermark mit der Verfügung vom 23.6.2015 WIEDERHOLT darauf aufmerksam gemacht hat, eine Straßenbeitragssatzung* zu erlassen und zu vollziehen„. Es wird demnach wohl bald an der Zeit  sein, dies auch zu tun; einen Straßenbeitrag zu erlassen. Obwohl BM Kern am 24.03.2015 (Link zu Quelle weiter unten) davon sprach – von einer Straßenbeitragssatzung* soll allerdings für mindestens 5 Jahre abgesehen werden -. Sagen kann er es ja. Aller Voraussicht ist BM Kern ab 2017 im Ruhestand.

» Rödermark verzichtet ERNEUT auf Umsetzung von straßenbeitragsfähigen Maßnahmen.
Zusammen mit der Aussage von BM Kern würde das bedeuten: – Rödermark lässt weiterhin die Straßen verrotten, damit der Haushalt genehmigt wird.- UNGLAUBLICH. Ein für mich nicht nachvollziehbares  Handeln.  Es wird den Bürgen auch kein Lösungsweg  aufgezeigt, wie man die notwendigen Sanierungen finanziert kann/wird. Ich gehe noch weiter. Die CDU hat zwar nach der Kommunalwahl im März Stimmen verloren, ist aber die stärkste Fraktion geblieben. Jetzt muss nur noch in 2017 ein CDU-Bürgermeister her. Wenn das dann alles in trockenen Tüchern ist, wird die Keule ausgepackt. Die straßenbeitragsfähigen Maßnahmen belaufen sich mittlerweile auf 15.000,000,00 Euro.

Der RP schreibt weiter: [..]die Einführung einer Straßenbeitragssatzung (Anm. z.B. wiederkehrende Beiträge) nunmehr unverzüglich in Angriff zu nehmen, um gegebenenfalls dringende Straßenbaumaßnahmen in den Jahren ab 2017 vornehmen zu können.[..] Ich entnehme dem Satz, dass auch der RP die gewaltigen Kosten für Straßenbaumaßnahmen, die sich in Rödermark seit Jahren der Untätigkeit (grundhafte Sanierung) angesammelt haben, kennt.

Es ist für mich nicht zu erkennen, dass sich die Stadt in Vorbereitung zu einer Satzung zu einem Straßenbeitrag befindet. Die Vorbereitung für  eine Satzung, zu z.B. wiederkehrende Beiträge, dürfte für die Verwaltung einen Zeitraum von mehr sechs Monate bis 1,5 Jahre bedeuten. (Stadt Borken.[..] gehen im Moment mit einer Vorlauffrist von bis zu eineinhalb Jahren aus.[..])

Leute, da bis heute weder Bürgermeister noch Erster Stadtrat uns mitteilen kann oder will, wie man das Abarbeiten dieser Last (15.000.000,00) bewerkstelligen kann, fühle ich mich nicht wohl. Die Aussage von BM Kern, getroffen am 24.3.2015 […]Jahr 2014 eine Straßenbeitragssatzung* beschlossen worden sei. Hiervon soll allerdings für mindestens 5 Jahre abgesehen werden.[..] Quelle: Stavo. Suchen Sie im Dokument nach – B um 50 Punkte ab dem Jahr 2017 –

In Rödermark fangen die Verantwortlichen schon an zu stöhnen an, wenn der Stadtbus finanziert werden muss.
Siehe: Rödermark. Geht der Stadt das Geld aus? Der Betrag wird erst im Haushalt 2017 irgendwie bereitgestellt werden müssen. Und jetzt stehen da 15.000.000,00 an. Ca. 3.000.000,00 mehr wie Rödermark im Zuge – Rettungsschirm – vom Land Hessen übernommen.

Hoffentlich ist alles VOR DER BÜRGERMEISTERWAHL GEKLÄRT. Man wird es daran erkennen können, wenn die Beratung zu Haushalt im Ratssystem auf der Tagesordnung steht.

*Straßenbeitragssatzung. Kann auch wiederkehrende Beiträge sein.
Siehe auch
» Zusammenfassung Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge
» Genehmigung Doppelhaushalt 2015/2016


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.