Rodgau. Stadt warnt Geschäftsleute!

Eine Neuauflage des Stadtplanes wird derzeit (16.06.2009) nicht vorbereitet. Die Stadtverwaltung warnt vor unseriösen Werbern, die angeblich Kunden für einen Stadtplan gewinnen wollen. Im Auftrag der Stadt würden zurzeit nur Anzeigen für das Jahrbuch und Theaterbroschüre akquiriert.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Gerichtliche Schlappe der Internetabzocker

Das LG Mannheim hat nach einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bundesverband der Firma Content Service Ltd. untersagt, eine Klausel zu verwenden, mit der Verbraucher auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten. Weiterhin dürfe Content Service Ltd. Minderjährigen …………………………….

Hier weiteres zu dem Gerichtsurteil.

Egal, ob man der Begründung der Richter aus Mannheim oder Montabaur folgt, festzuhalten bleibt das Ergebnis: Die bloße Freischaltung eines Online-Angebots führt ihnen zufolge nicht zum Erlöschen des Widerrufsrechts aus § 355 Abs. 3 Nr. 2 BGB. Dies gilt unabhängig von der weiteren Frage, ob das Widerrufsrecht auch bei unrichtiger Widerrufsbelehrung erlischt.

Kommentar auf Juris.
 

Wie kann man auf Abzocker reinfallen?

Ich suche z.B. unter Google nach dem kostenfreien Divx Player.

Also gebe ich divxplayer ein und klicken dann auf den entsprechenden Link. Ich gehe auch noch über den Link in der Google-Werbung. Mir ist bekannt, dass diese laut ihren Richtlinen für Werbung Abzocker-Seite nicht zulassen.

Das Ergebnis:

snap

Steht hier etwas von Kosten. Nein.

Der nächste Schritt ist, ich klicke — Jetzt hertunterladen — an.

snap2

OK. jetzt steht dort etwas von Kosten. Die Kostenangaben sind so platziert, dass man diese nicht wirklich wahrnimmt. Die Kostenhinweise fallen aus folgenden Gründen nicht auf:
– Man ist mit den Angaben zu seiner Person beschäftigt.
– Wir downloaden kostenlose Software. Es können also keine Kosten entstehen.
– Die Angaben zu den Kosten sind in einem Fließtext versteckt.
– Die Kosten sind farblich so dargestellt, dass diese nicht auffallen.

Die Abzocker bewegen sich hier in einer rechtlichen Grauzone. Die Firmen versuchen
mit unverschämten Mails und Drohungen an Geld zu kommen. Für das Geldeintreiben
gibt es sogar Anwälte, die diese dubiosen Geschäfte unterstützen.

Wie schon geschrieben. Auszug aus den Richtlinien von Google bezügl. Anzeigenschaltung (AdWords)
Deren Richlinien lassen es NICHT zu, das jemand auf Abzockerseiten gerät.
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Für Abonnementdienstleistungen
Der Anzeigentext muss den Preis der Dienstleistung sowie den Abrechnungszeitraum (z. B. wöchentlich oder monatlich) enthalten.
Sie müssen ein deutlich sichtbares Kontrollkästchen oder einen anderen eindeutigen Mechanismus bereitstellen, damit Nutzer den Preis und die Inanspruchnahme der Abonnementdienstleistung wissentlich bestätigen können. Dieses Kontrollkästchen bzw. dieser Mechanismus muss sich auf der ersten Seite Ihrer Website befinden, auf der Nutzer persönliche Daten eingeben. Ohne vorherige Einwilligung dürfen keine weiteren Schritte möglich sein.
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