Hinweis 08.2024
Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt.
Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst.
Die wichtigsten Änderungen:
Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 €
Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 €.
Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt.
Kreisumlage 36,32 % Schulumlage 18,67 %. Gesamt: 54,99 %.
Eine Steigerung in 2024 von 50,93 % auf 54,99 %.
Hier der Beschluss
Dem gestrigen Bericht in der ARD (Extra3 ab 9:45) und dem Kommentar des Herrn Papendiek (Bund der Steuerzahler) kann man entnehmen, dass die Landesregierung in Wiesbaden jährlich 3,4 Mio. Euro (bis 2035, also insgesamt 34 Mio.) an Kaltmiete für ein Gebäude zahlt, das gerade mal zu 5% genutzt wird.
Mir wird jetzt immer klarer, warum Hessen als einziges Bundesland, sich weiterhin vom Kuchen »Gewerbesteuer« einen dicken Batzen einverleibt bzw. einverleiben MUSS. Die brauchen das Geld, um u.a. Leerstand (bzw. ihre Misswirtschaft) zu finanzieren und trotzdem noch als der große Geldgeber für Förderprogramme zu glänzen. So nebenbei verteilt man auch noch über den Kommunalen Finanzausgleich einen Teil der in einer Kommune erwirtschafteten Gewerbesteuer mit der Gießkanne über Hessen.
Das Geld, das den Kommunen zunächst vorenthalten wird, könnten diese sich, wahrscheinlich mit hohem Verwaltungsaufwand, möglicherweise über Fördergelder teilweise wieder zurückholen. Wenn allerdings kein geeignetes Förderprogramm für eine Kommune gibt, geht sie leer aus.
Die Heimatumlage errechnet sich, indem das tatsächliche Gewerbesteueraufkommen der Gemeinde (Haushaltsansatz 2024: 18.630.000 €) durch den örtlichen Hebesatz dividiert (380%) und anschließend mit dem Vervielfältiger (x 21,75 %) multipliziert wird = 1.066.322 € Ansatz 2024. Für 2025 ist bei der Heimatumlage ein Ansatz von 1.135.579 € vorgesehen.
Hervorhebung durch den Admin.
Quelle: Haushaltsplan 2024-2025 Seite 30.
Fazit
Hessen kann nicht auf die Einnahmen (Heimatumlage, Starke Heimat Hessen) verzichten. Man muss ja Miete zahlen. Auch für einen Leerstand. Hätten die diese Einnahme nicht, müssten die Fördergelder und KFA halt anders finanziert werden. Durch besseres Haushalten?
Bei – Steuergelder statt Fördergelder – denke ich an die unter Schwarz/Grün beschlossene Abzockumlage der Landesregierung Hessen,
» Kommunen brauchen keine Förderprogramme
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.