Massive Steuererhöhungen im Kreis Offenbach. Nicht in Rödermark!

Steuererhöhung nicht in Rödermark. Trotz einer sehr hohen Finanzierungslücke schaffte es der Magistrat den Stadtverordneten einen Haushalt vorzulegen, der ohne Steuererhöhungen auskommt. Es wurde mehrfach betont, dass es sich bei dem vorgelegten Haushalt um einen genehmigungsfähigen Haushalt handelt. Die Nachricht, dass der Haushalt genehmigungsfähig ist, sollte jeder auf Wunsch des Fraktionsvorsitzenden der CDU als eine der 10 Wahrheiten zum Doppelhaushalt in Rödermark verbreiten.

Laut Haushaltsplan (Haushaltssatzung) 2024 und 2025 sind keine Steuererhöhungen eingeplant. Eine Erhöhung könnte im Jahr 2025 allerdings auch ohne Anheben des Steuersatzes (Grundsteuer B 715%) durch die Grundsteuerreform anfallen. Schade, dass in dem Artikel bei of-news nicht aufgeführt ist, dass die Rödermärker zu den glücklichen Bürgern einer Kommune gehören, die sich dafür ausgesprochen haben, die Grundsteuerreform aufkommensneutral durchzuführen. Wenn Rödermark zu den Kommunen gehören sollte, braucht man 2025 zumindest nicht mit einem Anheben des Steuersatzes (715%) zu rechen.

Ich lehne mich mal ganz weit aus dem Fenster. Es wird so kommen. Der Satz 715% für die Grundsteuer B wird das Jahr 2025 nicht überstehen. Oder wird es 2024 schon so weit sein?

In dem Artikel wird erwähnt, dass man die Last der Ausgaben nicht nur auf die Bürger abladen soll.
Mindestens genauso wichtig sei es, die Ausgabeseite in den Blick zu nehmen: „Die politisch Verantwortlichen müssen wieder lernen ,Nein‘ zu sagen. [..]Nicht jede Kommune müsse alle Leistungen und Aufgaben selbst und allein erfüllen. Durch Interkommunale Zusammenarbeit ließen sich Synergien erzeugen[..]
» Lesen Sie den Artikel bei of-news.de

Die Ausgabeseite in den Griff bekommen, ist in Rödermark wenig populär. Dementsprechend müsste gewaltig an der Einnahmeseite gedreht werden. Man sollte sich mal erkennbar um den Hainchesbuckel kümmern und endlich beginnen, dem bestehenden Auftrag –Gewerbegebiet nördlich der Germania– Leben einzuhauchen. Dann gäbe es auch mehr Gewerbesteuer.
Die CDU begrüßt die Initiative des Bürgermeisters, nördlich der Germania den Vollsortimenter anzusiedeln. Quelle
Hier der Antrag

Vorstehendes bringt zwar nicht gleich Geld in die Kasse, aber ein Ziel bis 2040 müsste auch im Rödermark machbar sein. Oder man bedient sich eines neuen -Rödermark Tempo- in Verbindung mit weniger Bremser in der Stadtverordnetenversammlung.

Wir bräuchten natürlich kein neues Gewerbe in Rödermark. Man verzichtet komplett auf Neues (wenn es der Stadtumbau (ISEK) wäre, dem würde ich nicht eine Träne nachweinen) und alle freiwilligen Einrichtungen werden hinterfragt und ggf. aufgegeben.

Siehe auch
» Grundsteuerreform. Wir müssen dem Magistrat und der Koalition sehr genau auf die Finger schauen.
» Ein Blatt für Rödermark


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Empfänger von „Demokratie leben!“ aufgelistet

Berlin: (hib/BAL) Die Empfänger von Mitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ listet die Bundesregierung in einer umfangreichen Tabelle in ihrer Antwort (20/10952) auf eine Kleine Anfrage (20/10345) der AfD-Fraktion auf. Diese wollte unter anderem Auskunft über die „Durchleitung von Fördermitteln an andere Nichtregierungsorganisationen“ erhalten.

Konkret fragten die Abgeordneten unter anderem nach „Erst-, Zwischen- oder Letztempfängern“ aus dem Bundesprogramm. In der Antwort schreibt die Bundesregierung unter anderem: „Eine zentrale Übersicht über die Durchleitung von Fördermitteln von Nichtregierungsorganisationen an andere Nichtregierungsorganisationen besteht nicht.“ Die Kleine Anfrage war eine Nachfrage zu den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 20/7884 und 20/8838.

» Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen (PDF)


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Goldener Pinsel „fürs Anschmieren der Erzieherinnen“

Zum Artikel in der Printausgabe der Offnbach Post vom 12.04.2024 zur Verabschiedung in den Ruhestand.
Titel: Immer seinen Senf dazugeben.
Ich erinnere mich noch gerne an die Aktion im Juni 2016.

Einen goldenen Pinsel „fürs Anschmieren der Erzieherinnen“ überreichte der Personalratsvorsitzende Kurt Vollmer vorm Beginn der Sitzung an Stadtverordnetenvorsteher Sven Sulzmannn – stellvertretend fürs gesamte Parlament.
Quelle: OP-Online 23.06.2016

Siehe auch
» 22.06.2026 Pressemeldung der SPD Rödermark.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Musikschule Rödermark. Herrenberg-Urteil. Vereinsfrieden gefährdet?

Hinweis 08.2024
Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt. Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst. Die wichtigsten Änderungen:
Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 €
Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 €.
Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt.
Kreisumlage 36,32 % Schulumlage 18,67 %. Gesamt: 54,99 %.
Eine Steigerung in 2024 von 50,93 % auf 54,99 %.
Hier der Beschluss


Das Herrenberger-Urteil bezieht sich auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Lehrberufen.

Bei Sportvereinen sollte man darauf achten, ob eine selbstständige oder doch eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Sollte sich bei der Prüfung eine Scheinselbständigkeit feststellen lassen, ist damit zu rechnen, dass Steuern und Sozialabgaben nachzuzahlen sind. Siehe

Musikschulen sehen sich durch das Herrenberger-Urteil gezwungen, die bisher auf Honorarbasis beschäftigten Lehrkräfte in eine Festanstellung zu überführen. So auch die Musikschule Rödermark. Die Mehrkosten werden sich laut Schätzung für die Musikschule Rödermark auf bis zu 65.000,00€ pro Jahr belaufen.

Da die Musikschule wohl kaum in der Lage ist, diesen Betrag zu stemmen, hofft man wohl auf Unterstützung der Stadt. Bereits im Haushaltsplan 2024-2025 (Seite 89) wurde der mögliche Zuschuss für die Musikschule von 69.000,00€ in 2023 auf 120.000,00 für die Jahre 2024 und 2025 angehoben.

Stadtverordnetenbeschluss vom 5.3.2024.
Sollten die 69.000,00 € nicht ausreichen, können weitere Zuschüsse in Höhe von 51.000,00 € mit Beschluss des Haupt- Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses gewährt werden, also insgesamt 120.000,00 € pro Jahr.

Dem OP-Artikel (Printausgabe) vom 11.04.2025 in der Offenbach Post könnte man entnehmen, dass die 51.000,00 € nicht dafür vorgesehen waren, um damit Personalkosten zu decken, die durch das Herrenberger-Urteil verursacht notwendig werden. Das Geld war wohl für Weiterbildung oder neue Instrumente gedacht. Nur so am Rande. Bietet man einer Honorarkraft Weiterbildung an, kann schon eine Scheinselbstständigkeit ableitet werden.
Wird man auf Weiterbildung und Instrumente verzichten? Werden die Kosten, die durch die Übernahme der Honorarkräfte in ein Arbeitnehmerverhältnis entstehen, mit den 51.000,00 € abgedeckt? Da die 51.000,00 € nicht ausreichen werden, wird wohl eine Gebührenerhöhung anstehen. Oder denkt man darüber nach, den bisher gewährten Zuschuss der Stadt dauerhaft auf 65.000,00 € (insgesamt 124.000,00) zu erhöhen? Was ist dann aber mit Weiterbildung oder Instrumente?

Befürchtungen der SPD-Rödermark.
Als darum ging, den Zuschuss für die Musikschule um 74 % auf 120.000,00 anzuheben, meldet sich die SPD zu Wort. Lars Hagenlocher (SPD) „Die pauschale Erhöhung der Bezuschussung sei, so lobenswert die Arbeit der Musikschule ist, „ein Schlag ins Gesicht all jener Vereine unserer Stadt[..] Quelle Printausgabe OP vom 14.03.2024.

Ich denke, das Thema Musikschule wird sich nicht so einfach lösen
lassen, wie es die Stadtkämmerin am 11.04.2024 in der Presse beschreibt.
Wir haben das so beschlossen unter der Maßgabe, dass die Musikschule nachweisen kann, wofür sie zusätzliches Geld braucht. Das scheint ja hiermit nun gegeben und es geht genauso weiter wie beschlossen[..]
Bedenken muss man, dass auch andere Vereine das Problem mit der -Scheinselbständigkeit-haben könnten.


Beschlussvorschlag:
Die Freigabe des Zuschusses für die Musikschule Rödermark e.V., sofern und soweit der Betrag von 69.000,- EUR überschritten wird, wird mit einer Haushaltssperre versehen. Der Beschluss zur Freigabe der Haushaltsmittel erfolgt durch den Haupt- Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU (9), AL/Grüne (12), SPD (4), FWR (4), FDP (1), AfD (1)
Ablehnung: ./.
Enthaltung: FDP (1)
Quelle: Niederschrift STAVO 05.03.2024

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Bundeshaushalt 2024 477.000.000.000,00
Rödermark Haushalt: 85.000.000,00
70.000,00 = 0,08 %
0.08% Bundeshaushalt = 381.600.000,00
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» Urteil
» Anfrage CDU. Honorarkräfte in Sportvereinen
» Landtag RLP. Honorarkräfte in Sportvereinen


» Musikschulen arbeiten oft am Rande der Legalität.
» Urteile zu Scheinselbstständigkeit
» Pflichten des Vereins als Arbeitgeber
» Wann sind Trainer und Übungsleiter abhängig beschäftigt?
» Ausgenommen davon sind solche,…..
» Feststellung des Erwerbsstatus
» Offenbach gewährt 1 Million Euro Zuschuss zur Rettung der Musikschule
 
» Die Offenbach-Post (Printausgabe) berichtet am 14.03.2024 unter dem Titel „Schlag ins Gesicht andrere Vereine“

» Am 11.04.2024, ebenfalls Offenbach Post, zu dem Herrenberger-Urteil. Nach diesem Urteil fallen für die Musikschule weiter Kosten von bis zu 65.000,00 € pro Jahr an.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.