Hinweis 08.2024
Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt.
Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst.
Die wichtigsten Änderungen:
Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 €
Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 €.
Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt.
Kreisumlage 36,32 % Schulumlage 18,67 %. Gesamt: 54,99 %.
Eine Steigerung in 2024 von 50,93 % auf 54,99 %.
Hier der Beschluss
Das Herrenberger-Urteil bezieht sich auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Lehrberufen.
Bei Sportvereinen sollte man darauf achten, ob eine selbstständige oder doch eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Sollte sich bei der Prüfung eine Scheinselbständigkeit feststellen lassen, ist damit zu rechnen, dass Steuern und Sozialabgaben nachzuzahlen sind. Siehe
Musikschulen sehen sich durch das Herrenberger-Urteil gezwungen, die bisher auf Honorarbasis beschäftigten Lehrkräfte in eine Festanstellung zu überführen. So auch die Musikschule Rödermark. Die Mehrkosten werden sich laut Schätzung für die Musikschule Rödermark auf bis zu 65.000,00€ pro Jahr belaufen.
Da die Musikschule wohl kaum in der Lage ist, diesen Betrag zu stemmen, hofft man wohl auf Unterstützung der Stadt. Bereits im Haushaltsplan 2024-2025 (Seite 89) wurde der mögliche Zuschuss für die Musikschule von 69.000,00€ in 2023 auf 120.000,00 für die Jahre 2024 und 2025 angehoben.
Stadtverordnetenbeschluss vom 5.3.2024.
Sollten die 69.000,00 € nicht ausreichen, können weitere Zuschüsse in Höhe von 51.000,00 € mit Beschluss des Haupt- Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses gewährt werden, also insgesamt 120.000,00 € pro Jahr.
Dem OP-Artikel (Printausgabe) vom 11.04.2025 in der Offenbach Post könnte man entnehmen, dass die 51.000,00 € nicht dafür vorgesehen waren, um damit Personalkosten zu decken, die durch das Herrenberger-Urteil verursacht notwendig werden. Das Geld war wohl für Weiterbildung oder neue Instrumente gedacht. Nur so am Rande. Bietet man einer Honorarkraft Weiterbildung an, kann schon eine Scheinselbstständigkeit ableitet werden.
Wird man auf Weiterbildung und Instrumente verzichten? Werden die Kosten, die durch die Übernahme der Honorarkräfte in ein Arbeitnehmerverhältnis entstehen, mit den 51.000,00 € abgedeckt? Da die 51.000,00 € nicht ausreichen werden, wird wohl eine Gebührenerhöhung anstehen. Oder denkt man darüber nach, den bisher gewährten Zuschuss der Stadt dauerhaft auf 65.000,00 € (insgesamt 124.000,00) zu erhöhen? Was ist dann aber mit Weiterbildung oder Instrumente?
Befürchtungen der SPD-Rödermark.
Als darum ging, den Zuschuss für die Musikschule um 74 % auf 120.000,00 anzuheben, meldet sich die SPD zu Wort. Lars Hagenlocher (SPD) „Die pauschale Erhöhung der Bezuschussung sei, so lobenswert die Arbeit der Musikschule ist, „ein Schlag ins Gesicht all jener Vereine unserer Stadt[..] Quelle Printausgabe OP vom 14.03.2024.
Ich denke, das Thema Musikschule wird sich nicht so einfach lösen
lassen, wie es die Stadtkämmerin am 11.04.2024 in der Presse beschreibt.
„Wir haben das so beschlossen unter der Maßgabe, dass die Musikschule nachweisen kann, wofür sie zusätzliches Geld braucht. Das scheint ja hiermit nun gegeben und es geht genauso weiter wie beschlossen[..]
Bedenken muss man, dass auch andere Vereine das Problem mit der -Scheinselbständigkeit-haben könnten.
Beschlussvorschlag:
Die Freigabe des Zuschusses für die Musikschule Rödermark e.V., sofern und soweit der Betrag von 69.000,- EUR überschritten wird, wird mit einer Haushaltssperre versehen. Der Beschluss zur Freigabe der Haushaltsmittel erfolgt durch den Haupt- Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU (9), AL/Grüne (12), SPD (4), FWR (4), FDP (1), AfD (1)
Ablehnung: ./.
Enthaltung: FDP (1)
Quelle: Niederschrift STAVO 05.03.2024
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Bundeshaushalt 2024 477.000.000.000,00
Rödermark Haushalt: 85.000.000,00
70.000,00 = 0,08 %
0.08% Bundeshaushalt = 381.600.000,00
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» Urteil
» Anfrage CDU. Honorarkräfte in Sportvereinen
» Landtag RLP. Honorarkräfte in Sportvereinen
» Musikschulen arbeiten oft am Rande der Legalität.
» Urteile zu Scheinselbstständigkeit
» Pflichten des Vereins als Arbeitgeber
» Wann sind Trainer und Übungsleiter abhängig beschäftigt?
» Ausgenommen davon sind solche,…..
» Feststellung des Erwerbsstatus
» Offenbach gewährt 1 Million Euro Zuschuss zur Rettung der Musikschule
» Die Offenbach-Post (Printausgabe) berichtet am 14.03.2024 unter dem Titel „Schlag ins Gesicht andrere Vereine“
» Am 11.04.2024, ebenfalls Offenbach Post, zu dem Herrenberger-Urteil. Nach diesem Urteil fallen für die Musikschule weiter Kosten von bis zu 65.000,00 € pro Jahr an.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.