Kein Zugang zur Rodau. Kein Biber.
Wie man lesen kann, ist dringend erforderlich, die an der Rodau stehenden Bäume gegen den Biber zu schützen. Bäume sind bereits stark durch Biberfraß geschädigt und müssen gefällt werden. Ein Magistratsbeschluss sieht nun vor, beginnend an der Frankfurter Straße bis zur Gemarkungsgrenze Rodgau, über die Rodau ein verzinkzes Sechseckgeflecht zu spannen, um dem Biber den Zugang zur Rodau zu verwehren.
Erste Maßnahmen sind bereits am kleinen Teich hinter dem Kindergarten „An der Rodau“ (alter Festplatz) erkennbar. Der bisherige Zaun, der den Zugang zu dem kleinen Teich verhindern sollte, erwies sich nicht als tauglicher „Biberabwehrzaun“ und wurde bereits abgerissen. Die Montage eines neuen Metallzauns soll im Juni erfolgen.
Als weitere Maßnahme werden zusätzlich die noch verbliebenen Bäume durch ein Drahtgeflecht vor Biberfraß geschützt.
Die Kosten für diese Maßnahme werden 120.000,00 bis 150.000,00 Euro betragen. Durch das Förderprogramm „Starke Heimat Hessen“ hat Rödermark lediglich 1/3 der Gesamtkosten zu tragen.
Quelle: Biberschutz in Rödermark
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?