Rund 12 Millionen Euro für Investitionen in Langen, Rödermark und Mainhausen

„Eine neue Vier-Felder-Halle für den Sportpark Oberlinden in Langen, ein neuer Feuerwehrstützpunkt in Rödermark, ein Rathausneubau in Mainhausen – diese Projekte können mit der Unterstützung des Landes im Landkreis Offenbach umgesetzt werden. Dafür stehen rund 12 Millionen Euro aus dem Hessischen Investitionsfonds zur Verfügung.
Quelle: Finanzen.hessen


Siehe:Hessischer Investitionsfonds 2024
 


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Neue Steuerprivilegien

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Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Wir bezahlen ja nur ein Drittel!

Wenn es um die Kosten von Projekten im Rahmen des Stadtumbaus (ISEK) geht, hört man oft: „Wir bezahlen ja nur ein Drittel!“

Diesen Spruch möchte ich etwas gerade rücken.

Bei solch einer pauschalen Aussage könnte bei den Bürgern der Eindruck entstehen, dass bei Gesamtkosten von 1.000.000,00 € WIR immer nur 330.000,00 Euro (ein Drittel) zu tragen haben. Die Wirklichkeit sieht anders aus.
Beispielrechnung: Straßenbaumaßnahme im Ortskern von Ober-Roden. Die Kosten, die WIR zu zahlen haben, könnten nicht 330.000,00 €, sondern satte 835.000,00 €1 betragen. Ausgehend von einer Gesamtsumme von 1 Mio.

Warum? Man muss RiLiSe kennen.1
Zunächst muss man wissen, von welcher Summe wir tatsächlich nur ein Drittel zu zahlen haben. Bezieht sich dieses Drittel auf die Gesamtkosten des Projekts oder auf eine andere Summe?
Grundsätzlich wird nur der sogenannte „förderfähige Anteil“ berücksichtigt. Dieser förderfähige Anteil könnte u.U. jedoch weniger als 25 % der Gesamtkosten betragen. Das bedeutet, dass bei einer Gesamtsumme von 1.000.000,00 € der förderfähige Anteil möglicherweise nur 250.000,00 € beträgt. Von diesen 250.000,00 € werden wir dann einen Zuschuss von ca. 165.000,00 € (zwei Drittel) erhalten.

Wer ist mit „wir“ gemeint? Meint derjenige, der diesen Spruch äußert, die Stadt? In diesem Fall wäre das grundsätzlich korrekt.

Doch eigentlich kann mit „wir“ nur die Bürger gemeint sein.
Die Einnahmen der Stadt bestehen hauptsächlich aus Steuern und Gebühren der Bürger. Andere Einnahmen, wie z.B. Verwarnungsgelder, Holz- oder Grundstücksverkäufe, machen nur einen geringen Anteil aus.

Letztlich tragen WIR, die Steuerzahler, nicht nur ein Drittel der Kosten, sondern 100%. Bund oder Land wird Steuergelder verwenden müssen, um die Zuschüsse zu finanzieren.

Beispielrechnung bei grundhafter Sanierung einer Straße.
1 RiLiSe bei einer Straße, die nach der Straßenbeitragssatzung mit einem Anwohneranteil von 75% und einem Stadtanteil von 25% bewertet wird. Siehe: 9.6.2



Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Suche nach freie Flächen für eine Solaranlage.

Nachtrag: Antwort des Magistrats auf die FDP-Anfrage vom 01.07.2023

1) Nein, es gibt bisher kein Flächenkataster, das mögliche Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen auflistet oder darstellt. Das Anlegen eines Katasters ist für die nächsten zwei Jahre aus Kapazitätsgründen nicht geplant.

2) Grundsätzlich hat Rödermark Potential, um den Bau von Freiflächenphotovoltaikanlagen 7zu realisieren. In der Vergangenheit wurden im Rahmen des Klimaschutzprozesses schon detaillierte Prüfungen verschiedener Flächen vorgenommen, um ein solches Projekt zuverwirklichen. Mit verschiedenen Anbietern/Investoren von Freiflächenphotovoltaikanlagen wurden Präferenzflächen geprüft. Leider fielen alle Flächen auf Grund verschiedenerRestriktionen aus der weiteren Planung. Für diese Präferenzflächen ergeben sich etliche Nutzungskonflikte vorrangig mit Landwirten. Neben der Erhaltung der Freiraumqualität und der Kulturlandschaft, sind die Landwirte auf 7die Flächen in ihrem Eigentum und auf ihre Pachtflächen angewiesen. Auch würden diese Flächen in der Zukunft nicht mehr als Ausgleichsflächen für Bauvorhaben oder Ökokontoflächen zur Verfügung stehen. Dies würde bedeuten, dass noch weniger naturschutzrechtlicher Ausgleich innerhalb des Gemarkungsgebiets realisiert werden kann.

Hier die Antwort im Original.


03.09.2024. AL/Die Grünen fragen an:

Wo und unter welchen Bedingungen könnte in Rödermark auf einer freien Fläche eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) errichtet werden? Geht es nach dem Willen der Anderen Liste (AL) und ihres Koalitionspartners CDU soll der Magistrat die Möglichkeiten für eine solche Energiequelle aus Sonnenkraft im Stadtgebiet prüfen.

Eine doch wohl überflüssige Anfrage. Die FDP hat bereits am 1.07.2023 eine solche Anfrage gestellt.


01.07.2023. Anfrage der FDP.
Sachverhalt/Begründung:

Freiflächenphotovoltaikanlagen bieten die Möglichkeit, zu bestimmten Tages- und Jahreszeiten auf kostengünstige Weise regenerativen Strom zu produzieren. Der Markt dazu boomt seit einigen Jahren. Doch Freiflächen-PV-Anlagen stehen auch in Flächenkonkurrenz zu anderen Flächennutzungen, insbesondere der Landwirtschaft. Daher sind Freiflächen-PV-Anlagen nicht überall erlaubt. Eine EEG-Förderung erfolgt nur dann, wenn es sich bei der Freifläche um Flächen entlang von Autobahnen und Schienenwegen, Flächen in benachteiligten Gebieten, die nachweislich einen niedrigen Ertrag haben oder einen schlechten Bodenwert besitzen, Konversionsflächen, wie beispielsweise Deponien, ehemalige Tagebaugebiete oder stillgelegte Militärbasen, versiegelte, ehemals industriell genutzte Flächen handelt. Neben den EEG-Flächen können auch weitere ertragsarme, für die Landwirtschaft unattraktive Wiesen oder Ackerflächen oder brachliegende oder sonstige ungenutzte Flächen für Freiflächen-PV-Anlagen herangezogen werden, für die ein privater Stromabnehmervertrag (PPA) geschlossen wird. Freiflächen-PV-Anlagen lohnen sich in der Regel erst ab einer Größe von 2 ha. Voraussetzung ist in i.d.R. ein Bebauungsplan, der kommunal beschlossen werden muss. Im Bebauungsplanverfahren werden die Konflikte mit anderen Nutzungen erörtert. Es sind viele Gründe denkbar, warum eine Fläche nicht für diesen Zweck geeignet ist und freigegeben werden sollte. Daher ist von einem möglichen Investor bereits im Vorfeld intensiv zu prüfen, ob eine Realisierungschance besteht.

Der Druck und die Notwendigkeit bezüglich des Ausbaus der erneuerbaren Energien nimmt zu. Infolgedessen gab und gibt es in der letzten Zeit wohl einige Anfragen sowie auch konkrete Interessen von Grundbesitzern dahingehend, ob auch in Rödermark Freiflächenphotovoltaikanlagen wo, wie und wann möglich sind.

Anfrage:

1) Gibt es für Rödermark bereits ein Flächenkataster, welches Freiflächen in der städtischen Gemarkung auflistet/darstellt, die prinzipiell für Freiflächenphotovoltaikanlagen in Frage kämen? Falls nein: Ist geplant, in den nächsten zwei Jahren eine solche Flächenprüfung und -katastierung für Freiflächenphotovoltaikanlagen im Rödermärker Gemarkungsgebiet durchzuführen?

2) Wie bewertet der Magistrat nach aktuellem Kenntnisstand grundsätzlich das Potential für Freiflächenphotovoltaikanlagen in Rödermark, d.h. im dichtbesiedelten Ballungsraum? Wird eine realistische Möglichkeit für die Realisierung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Gebiet der Stadt Rödermark in den nächsten Jahren gesehen?

Hier die Anfrage im Original.

Es ist keine Seltenheit, dass dem normalen Bürger nur die Anfrage vorliegt. Eine Antwort kann ich nicht finden.



Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.