Gebietsentwicklung hat vielfach nur dann Erfolg, wenn man miteinander spricht.

2020. Sprechen.
Berichtsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Andere Liste/ Die Grünen „Statusbericht stadtplanerische Projekte und Entwicklungsmaßnahmen“ vom 01.06.2020
 
Zum Gaswerk gab es eine letzte Frist bis zum 10.06.2020. Am alten Gaswerk, insbesondere Sachstand im Hinblick auf den Geltungsbereich.
Geltungsbereich ist derjenige, der von Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde (Kleineres Gebiet ohne Hamburger). Letzte Frist an „Hamburger“ (10.06.2020).
Quelle


2024. Noch „Altes Gaswerk“.
Anfrage der FDP zur Stavo 1.10.2024
Frage 2: Gab es in den vergangenen 5 Jahren direkte Kontakte zwischen der Stadt
Rödermark und den Flächeneigentümern? Wenn ja: wann und mit welchem Ergebnis?

In den letzten Jahren hat es diverse Kontakte sowie Gespräche der Stadt, der Hessischen Landgesellschaft sowie eines Einzelhandelskonzerns mit den Grundstückseigentümern, insbesondere mit jenen des Hauptgrundstücks, gegeben.
Der letzte Kontakt datiert aus dem Jahr 2022.

Ob das der richtige Weg zur Stadtentwicklung ist?
Mal egal ob Wohnbebauung oder Gewerbeentwicklung einer Brache?


Februar 2021. Handeln.
Der unmissverständliche Auftrag der Stadtverordneten an den Magistrat, dafür Sorge zu tragen, dass ein Gewerbegebiet nördlich der Germania entstehen kann, wurde im Februar 2021 mit Mehrheit erteilt.
Gab es nach dem unmissverständlichen Auftrag an den Magistrat irgendwelche Aktivitäten? Ich kann jedenfalls keine Aktivitäten erkennen. Bei der Mainzer Straße haben wir es jetzt schriftlich. Zu der Germania kann ich nicht finden.

Wo können die Waldackerer ihre Einkäufe erledigen, wenn es den REWE an der Kapellenstraße nicht geben würde. Falls dieser schließen sollte, haben die Stadtplaner zurzeit gewisse (teilweise hausgemachte) Probleme, einen geeigneten Standort zu finden. Die Entscheidung dürfte auf der Hand liegen. Waldackerer stärken dann mit ihrem Geld den Einzelhandel in Dietzenbach.

Siehe auch
» Zusammenfassung. ALDI, Rossmann, REWE, EDEKA in Ober-Roden. Einzelhandelskonzepte
» Zu hoffen ist, dass hier nicht ähnliches passiert, wie beim alten Gaswerk.
» Ein Dementi der Verwaltung wäre angebracht.
» Gewerbesteuereinnahmen. Entwicklung 2024 rückläufig.
» Status: Kapellenstraße, altes Gaswerk, Ortskern Ober-Roden, Stadtgrün


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Abriss Feuerwehrhaus. Ganztagsbetreuung

Die Ganztagsbetreuung hat die Kommune umzusetzen.
Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter
(Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG)

Die Finanzierung der Ganztagsbetreuung in Verbindung mit der Kreisumlage wird uns wohl die nächste Zeit beschäftigen.

Bei der Stadtverordnetenversammlung am 1. und 2.10.2024 steht der Grundsatzbeschluss zur „Niederlegung des Alten Feuerwehrhauses “ auf der Tagesordnung.
Kosten für die Niederlegung und den Neuaufbau laut Plan der Verwaltung.

Zu den Kosten aus dem Beschluss.
Gemäß einer ersten überschlägigen Schätzung der Baukosten betragen diese ca. 8,8 Mio. Euro (brutto). Darin sind die Abrisskosten für das Bestandsgebäude sowie ein Risikozuschlag in Höhe von 15 Prozent enthalten.

Was zunächst wie ein Geschenk aussieht,
ist die Beteiligung des Kreises an den Baukosten.
[..] seitens des Kreises Offenbach eine Beteiligung an den Baukosten in Höhe von 50 Prozent zugesagt. Ein entsprechender Beschluss des Kreistags liegt vor Siehe [..]
Hier steht zwar „Baukosten“, aber bei der BUSE Sitzung hat Herr Rotter bestätigt, dass damit auch die Innenausstattung gemeint ist. Explizit erwähnte er auch, dass wir in der Wahl der Innenausstattung freie Hand hätten.

Da kann man meinen,
dass wir nur 4,4 Mio. zu zahlen haben. In der Stadtpost steht allerdings, 3,8 Mio. hätte die Stadt zu zahlen.
 
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dem Kreis Offenbach nur durch Landes- und Bundeszuschüsse möglich sein wird, die anfallende Förderung für das Ganztagsbetreuungsangebot für Grundschüler zu stemmen. Schließlich werden wohl alle 13 Kommunen im Kreis eine Förderung erhalten. Siehe unten, wie die Gesamtsumme des Bundes von 3.500.000.000,00 Euro auf die Bundesländer aufgeteilt wird.

Der Kreis wird die Umlagen wahrscheinlich erneut erhöhen müssen.
Die letzte Erhöhung um ca. 2.200.000,00 Euro haben wir in Rödermark im Jahr 2024 schlucken müssen.

Über den Hopper möchte ich vorerst nicht nachdenken.
Zuschüsse vom Bund/Land wird es für den Hopper wohl nicht geben. Der Kreis muss den Verlust aus eigener Kasse (Geld der 13 Kommunen) begleichen.

Kuddelmuddel.
Scharfe Kritik gab es in der Stadtverordnetenversammlung zur Planung des Alten Feuerwehrhauses. Diese wurde dort als ein einziges Kuddelmuddel beschrieben. Kein Ruhmesblatt für den amtierenden Magistrat.
Dazu bald mehr.

Mir bekannte Förderungen von Bund und Land.
Der Bund stellt dafür insgesamt 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die Ganztagsinfrastruktur bereit, um Kapazitäten auszubauen und die Qualität der Betreuung zu verbessern.
 
Die Verteilung könnte wie folgt aussehen:
700 Mio. Nordrhein-Westfalen
525 Mio. Bayern
420 Mio. Baden-Württemberg
350 Mio. Niedersachsen
280 Mio. Hessen
210 Mio. Rheinland-Pfalz
210 Mio. Berlin
175 Mio. Sachsen
140 Mio. Schleswig-Holstein
140 Mio. Brandenburg
105 Mio. Thüringen
70 Mio. Mecklenburg-Vorpommern
70 Mio. Sachsen-Anhalt
35 Mio. Bremen
35 Mio. Saarland
35 Mio. Hamburg

Hessen hat das Programm ‚Pakt für den Nachmittag‘, das den Ausbau von Betreuungsangeboten in Grundschulen fördert. Mir ist jedoch nicht bekannt, ob und in welchem Umfang eine Kommune Fördermittel über dieses Programm erhält.

Siehe auch
» Altes Feuerwehrhaus wird zur neuen „Alten Wache“ in Ober-Roden

FWR kritisieren frühe Ansetzung der Bürgermeisterwahl 2025

Pressemitteilung
Presserklärung der FREIEN WÄHLER Rödermark

FWR kritisieren frühe Ansetzung der Bürgermeisterwahl 2025

Bei einer Bürgermeisterwahl gilt es, viele Aspekte zu bedenken, gerade wenn es um eine Terminfindung geht. Der Termin, der in der Stavo vom 01.10. beschlossen wurde, ist aus Sicht der Freien Wähler allerdings sehr unglücklich gewählt.

Der Wahlakt in einer Demokratie stellt die höchste Legitimierungsform dieser Staatsform dar, er muss natürlich rechtlich und organisatorisch absolut sattelfest sein. Die Argumentation von Michael Gensert (CDU), dass ein ordentlicher und einwandfreier Ablauf oberste Priorität haben müsse, ist nicht demnach nicht falsch, gilt aber gleichwohl für andere Termine, beispielsweise im März. Dass man auch die Verfügbarkeit von Räumlichkeiten und etwaige Terminkollisionen im Auge haben muss, ist selbstredend. Aber es kann und darf nicht entscheidend für einen Termin sein, ob ein Wahllokal vielleicht eventuell verlegt werden muss. Frei nach dem Motto: Wo ein Wille, da ein Weg und genau diesen fehlenden Willen kritisieren die FWR.

Mit der Festlegung des jetzigen Termins (26.01.) fällt die unmittelbare Wahlkampfphase in die Weihnachts- und Neujahrszeit beziehungsweise die hessischen Weihnachtsferien, die Fastnachtszeit klopft auch schon an. Zeit und v. a. Aufmerksamkeit für Kandidatenvorstellungen, Podiumsdiskussionen oder andere Formate bleibt da kaum, der Wahlakt verkommt zur Nebensache.

Wir machen weder die Koalition noch den Bürgermeister dafür verantwortlich, den Termin gewählt zu haben. Aber es wäre seitens der Koalition ein Akt der Solidarität gewesen, die Argumentation der anderen Parteien mitaufzugreifen und dahingehend die Wahlleitung zum Aufstellen zumindest eines Alternativtermins, z.B. nach dem Vorschlag der FDP, zu bewegen“, so der Fraktionsvorsitzende der FWR Björn Beicken.

So spielt der Koalition das Datum natürlich in die Karten. Die CDU kann demnach hoffen, ihren Kandidaten schnellstmöglich und geräuschlos im Amt zu bestätigen, AL/ Die Grünen verzichten allem Anschein nach sogar gänzlich darauf, einen Gegenkandidaten beziehungsweise eine Gegenkandidatin aufzustellen. Angesichts ihrer Fraktionsgröße zumindest ein verwunderlicher Schritt, aber man will den Koalitionsfrieden anscheinend nicht nachhaltig stören. Warum soll man sich also die Mühe machen, auf einer späteren Terminierung zu bestehen?

Die Bürgerinnen und Bürger jedenfalls werden wenig Verständnis dafür aufbringen, warum der Termin so früh im Jahr gewählt werden muss. Politik muss verständlich bleiben und es muss Raum bleiben, Politik erklären zu können. Diese Chance hat man wieder einmal vertan! Man sollte tunlichst verhindern, dass ein Wahlakt zur reinen Formalie abgestempelt wird, die man schnell hinter sich bringen möchte. Das wird weder der Bedeutung des Amtes noch der Demokratie an sich gerecht und die Wahlen der vergangenen Jahrzehnte haben gezeigt, dass eine Terminierung später im Frühjahr immer möglich war und so die Wahl auch die Aufmerksamkeit bekommen hat, die sie verdient.

Björn Beicken, Pressesprecher
 


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?