Verschwindet die Schwarz/Grüne Koalition schon 2020
oder erst 2021 in die Geschichtsbücher?
Oder bleibt 2021 alles so, wie es ist?
Zeigen die zwei Artikel auf der Titelseite der Dreieich Zeitung den Zustand der Schwarz/Günen Koalition in Rödermark?
Man könnte gerade meinen, hier kommt die Opposition und die „regierende“ Fraktion zu Wort.
Oder; alles nur „Geplänkel“, um sich vor der Kommunalwahl ihre eigenen Pfründe zu sichern und anschließend wird man wieder „gut Freund“ sein? Und/Oder; alles so abgesprochen. Jetzt ist für jeden Wähler bei der Kommunalwahl 2021 etwas dabei. Nach der Kommunalwahl können Schwarz/Grün im neuen Koalitionsvertrag neues aushandeln. Das könnte der Plan sein. Ein Plan, der aufgehen könnte.
Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN! Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark
von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.
Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00.HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)
Pressemeldung AL/Die Grünen
Faule Argumente gegen die Stadt
Eine Insolvenz liegt vor, wenn jemand seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann, er also akut zahlungsunfähig ist oder dies zu werden droht, weil er beispielsweise überschuldet ist. Für keine der in Frage kommenden Möglichkeiten hat der Betreiber der „Oase“ bislang irgendwelche Angaben gemacht. Falls aber doch von einer Insolvenz ausgegangen werden müsste, steht fest, dass diese nie und nimmer auf die Einführung der Vergnügungssteuer zum 1. Juli zurückgeführt werden kann.
Weiter bei AL/Die Grünen
Es gibt noch keinen öffentlich bekanntgemachten Insolvenzantrag. Allerdings steht bis heute die Aussage, dass die OASE schließen muss, weil die Vergnügungssteuer eingeführt wurde. Wie letztendlich die Geschäftsaufgabe abgewickelt wird, ist mal völlig egal.
Einige Hinweise zu dem Artikel der AL/die Grünen, die diese möglicherweise übersehen haben.
Steuerbescheid.
Ich nehme nicht meine Worte. Wir nehmen die Satzung, der auch von AL/die Grünen so zugestimmt wurde. Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer im Gebiet der Stadt Rödermark (Vergnügungssteuersatzung) § 9 Festsetzung und Fälligkeit
(1) Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. Bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres ist der Stadt Rödermark – Steuerverwaltung – eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck einzureichen und die errechnete Steuer an die Stadtkasse zu entrichten. (Hervorhebungen durch den Admin).
Was entnehmen wir der Satzung? Der Unternehmer meldet den Betrag, den zu zahlen hat. Er wird eher weniger als zu viel melden.
Der Unternehmer braucht und bekommt wahrscheinlich auch keinen Steuerbescheid. Er MUSS seine Steuer anhand der von ihm zu meldenden Flächen und dem Steuersatz aus der Satzung selbst errechnen und an die Stadt zahlen. Und glaubt mir liebe Grünen, ein Unternehmer kann rechnen und weiß anschließend, ob er die Kosten (ca. 90.000,00 p Jahr) tragen kann oder auch nicht. Fazit: Absoluter Blödsinn, der Hinweis auf einen fehlenden Steuerbescheid.
Gewerbesteuer.
Ich würde die Frage nach der Gewerbesteuerzahlung nur dann stellen, wenn ich die Beträge kenne.
Ein Hinweis auf die Gewerbesteuer, die der Unternehmer gezahlt hat oder auch nicht, im Zusammenhang mit einer Insolvenz zu nennen, kann eigentlich nur folgendem Gedankengang entsprungen sein: „Er hat in der Vergangenheit keine Gewerbesteuer bezahlt und deshalb ist der Grund für die Insolvenz nicht bei der Vergnügungssteuer zu suchen“ Fazit: Denjenigen, die einen solchen Gedankenansatz verfolgen, muss ich sagen: „Totaler Blödsinn“. Die Höhe einer Gewerbesteuerzahlung (auch wenn er nichts zahlt) sagt wenig darüber aus, ob es einem Unternehmer gut geht oder nicht.
Einen immer schlüssigen Zusammenhang zwischen Höhe der Gewerbesteuer und einer Insolvenz bzw. einer evtl. Zahlungsfähigkeit herzustellen, ist totaler Blödsinn.
Insolvenz. 27 Jahre ging alles gut. Jetzt kommt die Vergnügungssteuer
Der einführende Satz der PM: „Eine Insolvenz liegt vor …..“ würde besser zutreffen, wenn man auf den von mir gestrichenen Zusatz verzichtet. „Wenn jemand seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann, er also akut zahlungsunfähig ist oder dies zu werden droht, weil er beispielsweise überschuldet ist.“
Informationen zur Situation gab es. Die FDP hat sich vor Ort mit Herrn Horak unterhalten und danach unverzüglich und unmissverständlich die Stadtverordneten sowie den gesamten Magistrat mitgeteilt, dass Herr Horak, Betreiber der OASE, sein Unternehmen dann schließen muss, wenn die Vergnügungssteuer kommt. Jedem, dem an dem Fortbestand des Unternehmens gelegen ist, hätte einfach mal den Kontakt aufnehmen können, um sich selber darüber zu informieren, ob die Ausführungen der FDP zutreffend sind. Hätte der Betreiber explizit und zusätzlich die Grünen informieren sollen? Ob die von der Schließung finanziell weiteren Betroffenen (Taxi, Hotel, Mitarbeiter, Catering) und/oder Herr Horak bei der Stadt vorgesprochen haben, darüber kann ich zweifelsfrei nichts schreiben.
Ab 1.7. gibt es jetzt die Vergnügungssteuer. Die Hoffnung, dass man die vernünftigerweise doch wieder zurückzieht, hat sich nicht erfüllt.
– Die OASE macht(e) ihr Geld mit Veranstaltungen.
– Bei jeder Veranstaltung fällt die Vergnügungssteuer an.
– Die kann nicht gezahlt werden.
Was tun? Es gibt nur einen Weg.
Insolvenz
Ich habe mir die Insolvenz/Konkurs durch „Learning by doing“ beigebracht.
Rödermark intern. Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten.
Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann.
Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.
Doppelhaushalt 2020/2021 – Stellungnahme AL / GRÜNE
Stadtverordnetenversammlung am 20. März 2020 – TOP 10
Unsere Stadt befindet sich an einer interessanten und prägnanten Wegmarke: Nach jahrelanger Durststrecke verabschieden wir heute den ersten ausgeglichenen Haushalt nach Ende des „Schutzschirms“.
Einhergehend mit der „Finanzkrise 2008“ und der „Eurokrise 2009“ waren alle öffentlichen Haushalte in enorme Schieflage geraten – so auch die Rödermärker Finanzsituation. Nicht unerwähnt bleiben sollen aber auch finanzpolitische Hypotheken aus der Vergangenheit, welche die Handelnden nicht zu verantworten hatten, aber trotzdem lösen mussten.[..] Lesen Sie weiter bei AL/Die Grünen
Pressemeldung AL/Grüne zum Doppelhaushalt 2020/2021
Kämmerin Andrea Schülner (AL/Grüne) hat in der letzten Stadtverordneten-versammlung den Doppelhaushalt 2020/2021 eingebracht. In den nächsten Wochen werden die Fraktionen und Fachausschüsse das Werk beraten und am 24. März wird die Stadtverordnetenversammlung darüber abstimmen.
Nach erster Durchsicht und einer Informationsveranstaltung im Finanzausschuss ist zu erkennen: Der Entwurf ist durch und durch solide, handwerklich sauber gemacht und gibt der Stadt Rödermark belastbare finanzpolitische Perspektiven für die Zukunft. Es sind keine Einschnitte bei den Angeboten für die Bürgerinnen und Bürger erforderlich, Einrichtungen (Schulkinderbetreuung, Kindergärten, Betreuung von Unter-3-Jährigen, Badehaus, Büchereien etc.) müssen nicht geschlossen, die Angebote müssen nicht eingeschränkt werden. Weiter bei AL/Die Grünen.
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