Rödermark. Bahnhof Ober-Roden. Behindertengerechter Zugang.
Nehmen wir einmal an, Sie haben das Empfangsgebäude Bahnhof Ober-Roden gekauft. Sie möchten in diesem Gebäude ein Geschäft und/oder Gastronomie unterbringen.
Nehmen wir weiter an, der Vorplatz zu den geplanten Geschäften wird von der Stadt mit Steuergeldern/Gebühren neu gestaltet.
Ich, Investor KÖNNTE doch jetzt auf die Idee kommen, » Wenn Ihr schon mal dabei seid, könnt Ihr doch den Vorplatz auf das Niveau des Eingangs bringen. Damit wäre ein behindertengerechter Zugang möglich. «
Keine Frage, ein vernünftiges Anliegen, welches auch von Grundsatz her (behindertengerechter Zugang) absolut zu befürworten ist.
Aber bitte nicht auf Kosten der Bürger. Ist ja auch PRIVATFLÄCHE des Investors
Der Bahnhof ist laut Aussage vom Bürgermeister am 13.02.2013 noch NICHT verkauft.
Wenn Sie sich die Planung des Vorplatzes ansehen, werden Sie feststellen, direkt vor der Empfangshalle ist eine Grünfläche eingeplant. D.h. es wird eine NICHT versiegelte Fläche hergestellt. Wenn das mal gut geht. (Siehe: Rödermark. Teure Altlast unterm Bahngelände und wieder hat keiner Schuld)
Bei der nebenan geplanten PR-Anlage MUSS ENTGEGEN DER PLANUNG eine VERSIEGELTE Fläche hergestellt werden.
Der Eingang (Niveauerhöhung) dürfte aber kein Thema sein.
Weil, der Platz vor dem Eingang ist (so ist der Planung zu entnehmen) Privatgelände. Eigentlich überhaupt kein Thema. Hier DÜRFEN keine Kosten für Bürger entstehen. Aber, man kennt ja zwischenzeitlich einige Vertragsgestaltungen der Stadt und was dabei rauskommt. Z.B. wird der Verkäufer breitgeklopft und übernimmt die Kosten (natürlich zahlen die Kosten die Bürger) für die Niveauerhöhung bis zur Grundstücksgrenze.
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Solche Vereinbarungen der Stadt Rödermark kosten dem Bürger so RICHTIG VIEL GELD
Es macht Spaß, mit der Stadt Rödermark Verträge zu schließen. Ob Verkauf oder Kauf. Da passt wohl keiner so richtig auf und dem Bürger kostet das, in dem folgenden Fall, schlappe 225.000,00 Euro.
Heute wird wohl der Beschluss für die Stadtverordnetenversammlung in trockene Tücher gepackt und der Bürger mal so auf die Schnelle um ZUNÄCHST (weil die Kosten eine Schätzung sind) 225.000,00 gebracht. Warum? Lesen Sie im Artikel weiter und machen Sie sich ein Bild von der Arbeitsweise des hauptamtlichen Magistrats (Bürgermeister und Erster Stadtrat (Kämmerer) und den ehrenamtlichen Magistratsmitgliedern sowie der Stadtverordneten. Ob die Stadtverordneten dem Antrag zugestimmt haben und mit welchen Mehrheiten, kann ich nicht ermitteln.
Es wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 11.09.2007 folgender Beschluss gefasst:
[..]Die Stadtverordnetenversammlung akzeptiert das Kaufangebot der DB AG über das im Bereich des Bahnhofs Ober-Roden gelegenen Geländes, das nicht mehr für Bahnzwecke benötigt wird und beschließt dessen Erwerb.
Der Kaufpreis beträgt 400.000 € zuzüglich der Kosten für die Vertragsdurchführung und die Grunderwerbsteuer. Im Vertrag ist eine Mehrerlösklausel für den Fall einer höherwertigeren Nutzung aufzunehmen.
Die Übernahme der Kosten durch die DB AG für zusätzliche Entsorgungsmaßnahmen ist zu vereinbaren.
Quelle: bgb.roedermark. Punkt Ö10.
[…]
Hervorhebungen durch den Autor.
Es gibt eine Beschlussvorlage für den Magistrat am 26.11.2007 und dann für die STAVO am 4.12.2007 Auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 4.12.2007 findet sich kein Hinweis auf eine Abstimmung 🙁 Siehe Niederschrift.
Nach vorangegangenen Verhandlung mit der DB AG hat die Stadtverordnetenversammlung am 12.09.2007 den Grunderwerb am Bahnhof Ober-Roden beschlossen.
„Die Stadtverordnetenversammlung akzeptiert das Kaufangebot der DB AG über das im Bereich des Bahnhofs Ober-Roden gelegenen Geländes, das nicht mehr für Bahnzwecke benötigt wird und beschließt dessen Erwerb.
Der Kaufpreis beträgt 400.000 € zuzüglich der Kosten für die Vertragsdurchführung und die Grunderwerbsteuer. Im Vertrag ist eine Mehrerlösklausel für den Fall einer höherwertigeren Nutzung aufzunehmen.
Die Übernahme der Kosten durch die DB AG für zusätzliche Entsorgungsmaßnahmen ist zu vereinbaren.“
Im Rahmen der Vertragserstellung wird nunmehr die Zusage auf Übernahme der Kosten für die Beseitigung evtl. Altlasten ausgeschlossen, da die vorliegenden Untersuchungsergebnisse keinen Hinweis auf evtl. Verunreinigungen bzw. Belastungen beinhalten. Die im Rahmen der Verhandlungen erklärte Bereitschaft zur Übernahme evtl. Kosten wurde durch die Zentralverwaltung der DB AG zurückgezogen.
Dieser neue Sachverhalt wurde im Vertragsgespräch am 21. November 2007 mitgeteilt.
Seitens der DB AG wurde gleichzeitig erklärt, dass im Gegenzug dafür allerdings auf die Aufnahme einer Mehrerlösklausel verzichtet wird. Außerdem erklärte sich die DB AG bereit die Fälligkeit der Zahlung des Kaupreises bis auf den 30.06.2007 zu verschieben.
Hervorhebungen durch den Autor.
Quelle bgb.roedermark.de (bzw. über Textrecherche)
[..]
Es ergeben sich in der Summe Mehrkosten von 225.000 €. Davon entfallen 75.000 € auf den Bahnhofsvorplatz und 150.000 € auf die P&R-Anlage mit Radweg zur Dieburger Straße.[..]
[..]Die Ursachen für die Mehrkosten liegen dort zum einen in der Bodenbeschaffenheit und den Bodenbelastungen. Erst nach Abbruch der Bahnhofsschuppen über dann durchgeführte vertiefende Bodenuntersuchungen konnte das Ausmaß erkundet werden.[..] Quelle: bgb.roedermark.de. Punkt Ö9 Siehe unter VO
Wenn der Magistrat von den Stadtverordneten hierauf angesprochen werden sollte, bin ich auf seine weitreichenden Erklärungen gespannt.
„Gänzlich unwahrscheinlich“ ist nicht GARANTIERT. Unwissenheit (Nachlässigkeit) kostet in diesem Fall Geld
[..]Inhaltlich kritisiert Kern, dass sich der Antrag der Kooperation auf einen Stadtverordnetenbeschluss beziehe, der drei Monate später einstimmig aufgehoben wurde. Im gültigen Beschluss vom 4. Dezember 2007 sei weder von einer Mehrerlösklausel zu Gunsten der Bahn noch von der Übernahme von Entsorgungskosten zu Gunsten der Stadt die Rede. Damals durchgeführte Untersuchungen hatten nämlich ergeben, dass das Vorhandensein von Altlasten gänzlich unwahrscheinlich sei.[..]Quelle: Frankfurter Rundschau
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
SPD-Rödermark. Magistrat fährt Bahnhofsverkauf voll an die Wand
Artikel der SPD-Rödermark
[…]Dass mit diesem unrühmlichen Ende nicht eine noch unrühmlichere Schlammschlacht aller Beteiligten beginnt, ist auch weniger das Verdienst des Bürgermeisters, der die Verantwortlichen überall, nur nicht in seinem Hause sucht. Bislang jedenfalls reagieren die Haupt-Leidtragenden der kaufwilligen CONTRUST GmbH, die auch einige ihrer finanziellen Vorleistungen nun entweder vergessen oder einklagen müssen, mit verhaltener Kritik, im Ton noch moderat. [..] Lesen Sie den ganzen Artikel bei der SPD Rödermark
Rödermark intern. Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten.
Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann.
Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.
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