Ausgang 50:50 zu der von einer Erzieherin eingebrachten Klage. Es mussten die von der Stadt gemachten Zusagen eingeklagt werden. Zu der Bezahlung bekam die Erzieherin recht. Zu der Höhergruppierung gab es eine vorläufige Niederlage. Weiteres wenn das Urteil schriftlich vorliegt.
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Heute vor dem Arbeitsgericht. Ein guter Tag für die Bürger von Rödermark
Arbeitsgericht Offenbach 12-09-2011
Klage gegen die Stadt Rödermark. Eingruppierung der Erzieher. Heute Gütetermin.
Die Bürger von Rödermark können sich tierisch freuen. Bei dem heutigen Gütetermin wurde eine der Klagen gegen die Stadt Rödermark zurückgezogen. Damit bleiben den Bürgern zunächst die hohen Kosten für die Höhergruppierung der Erzieher erspart. Die Eltern der Kindergartenkinder zahlen weiterhin 1% zusätzlich für nicht eingehaltene außertarifliche Versprechungen des hauptamtlichen Magistrats.
Mit der Option von 3% soll eine Höhergruppierung des Fachpersonals auf S 8, im Interesse einer Sicherung der Fachkräfte, verbunden werden.
Gemäß der in den Gesprächen mit den Elternbeiräten getroffen Vereinbarung werden die Gebührensätze ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 bis zum Kindergartenjahr 2018/2019 linear jährlich um 3 % erhöht. Quelle: Bürgerinformatinssystem
Die Erzieher werden sich, wenn die noch anhängende Klage ähnlich ausgeht, mit der jetzigen Eingruppierung zufrieden geben müssen.
Ablauf. Gefühlte 15 Minuten einschl. einer Unterbrechung
Die Richterin versuchte den Sachverhalt zu erklären, der gleich darauf vom Rechtsanwalt des Klägers richtig gestellt werden musste.
Den von der Stadt, Rechtsanwalt und Bürgermeister, vorgetragenen Argumente konnte ich inhaltlich nicht nachvollziehen. Stichwortartig. Es fielen Sätze (sinngem.) wie: „Man hat doch Zulagen gezahlt. — Es gibt doch Leistungsprämie. — Die Stadt hat wie andere Städte auch kein Geld — Tätigkeitsmerkmale — usw. usw.–“ Ich bekomme schon beim Schreiben wieder Puls.
Oder konnte/durfte man wegen der Tätigkeitsmerkmale eine Höhergruppierung von Anfang an nicht realisieren?
Angesprochen wurde auch aus dem Vertrag mit dem Erzieher der §4. Gut wäre es den, Vertrag und damit auch den §4 zu kennen. Evtl. erscheint dann ja alles in einem etwas anderem Licht.
Klage wurde zurückgezogen.
Mit der Erfahrung von heute würde ich mich niemals einem Rechtsvertreter von Verdi anvertrauen.
Fazit:
Nach meinem Verständnis zu Recht, Gesetz und gemachte Zusagen der Obrigkeit hat heute die Ungerechtigkeit einen Sieg errungen. Ein Schlag ins Gesicht für die Stadtverordneten, die der Höhergruppierung zum Haushaltsjahr 2015 zugestimmt haben (TOP 10.1). Auch im Haushaltsplan wurde unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, die Erzieher (S6) werden im Haushaltsjahr 2015 höher eingruppiert. Planstellen nach S6 sind nicht mehr aufgeführt. Den Angaben im Stellenplan nach ist die Höhergruppierung im Haushaltsjahr 2015-2016 für ALLE Erzieher (S6) eingearbeitet. Höhergruppiert nach S8 und nicht in die ähnlich lautende S8a oder S8b.
In diesem Interview (20.05.2015 Video bei YouTube ) wird von Höhergruppierung gesprochen.
Ab 0:50 im Video …..eine Zulage zur bisherigen Eingruppierung zu gewähren bzw. eine Höhergruppierung schon zu beschließen. Die konnten wir noch nicht vollziehen, weil der Haushalt noch nicht genehmigt ist…..Gemeint war der Doppelhaushalt 2015/2016.
Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN! Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark
von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.
Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00.HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)
A U S G E F A L L E N Arbeitsgericht. Offenbach. Gütetermin 1.8.2016. 15.00. Dritter Stock
Der Gütetermin Erzieher / Stadt Rödermark ist wie oben angegeben terminiert.
Sollte einer den Termin wahrnehmen wollen, ist es empfehlenswert, sich am Montag beim Arbeitsgericht zu vergewissern. Telefon: 069 80573161
Angaben ohne Gewähr.
Rödermark intern. Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten.
Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann.
Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.
Im Jahr 2014 folgte die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung (CDU, AL/Die Grünen, SPD) dem Vorschlag des Magistrats, die Erzieher ab dem 1.1.2015 zwei Gehaltsgruppen (von S6 nach S8) besser einzugruppieren. Der vom Ersten Stadtrat ausgearbeitete Vorschlag war aus meiner Sicht ein folgenschwerer Eingriff in die Arbeit der ordentlichen Tarifpartner VkA und Verdi. So etwas kann nicht gut ausgehen. Der Erste Stadtrat hätte wissen müssen, dass kommende Tarifverhandlungen kräftige Verbesserungen innerhalb der jeweiligen Gehaltsgruppen bringen werden. Es kam so wie es kommen musste. Die Erzieher wurden am 1.1.2015 scheinbar nicht höhergruppiert. Der Beschluss der Stadtverordneten wurde in 2016 zurückgenommen. Die Gehaltskosten wären nicht, so wie von Herrn Rotter angegeben, um 200.000,00 Euro gestiegen, sondern wahrscheinlich um satte 500.000,00 Euro.
Zurzeit haben 2 Erzieher beim Arbeitsgericht Klage eingereicht. Ganz egal wie das Gericht entscheiden wird. Das Einmischen von nicht ordentlichen Tarifpartner ist krachend gescheitert und wird tiefe Spuren in der Glaubwürdigkeit des hauptamtlichen Magistrats hinterlassen.
» Wie will der kommende Bürgermeister das Vertrauen der Bevölkerung/Mitarbeiter zum Magistrat wieder herstellen?
Frage KiGa/KiTa Gebühren
» Haben Sie einen Plan für den Fall, dass die Stadt Rödermark die Erzieher nach S8b eingruppieren muss und wie sieht dieser aus (Finanzierung der zusätzlichen Kosten)?
» Wenn die Stadt die Höhergruppierung nicht durchführen muss, wird die Stadt nicht die Gebührenerhöhung, die an der Höhergruppierung gekoppelt war, von 3% auf 2% senken müssen? Das Versprechen einer Höhergruppierung wurde ja nicht eingehalten.
» Als Bürgermeisterkandidat haben Sie den Kostendeckungsgrad (16%) der Kinderbetreuung und der stetigen Entwicklung (Kostendeckung) nach unten zu kennen. Wollen Sie den Abwärtstrend weiterhin akzeptieren oder gedenken Sie die KiGa/KiTa Gebühren anzuheben oder einen kräftigen Aufschlag auf die Grundsteuer B vornehmen?
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