Überplanmäßige Ausgaben

FDP Rödermark zu Übermäßige Ausgaben
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei darf ich im Rahmen unserer Initiative „Transparenz2.0“ eine Aufstellung betreffend überplanmäßiger Ausgaben übersenden, über welche die Stadtverordnetenversammlung am vergangenen Dienstag vom Kämmerer informiert wurde.

Erläuterung:

Als überplanmäßige Ausgaben bezeichnet man alle aus sachlich und zeitlich unabweisbaren Gründen zu leistenden Ausgaben, welche die im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben (Budgets) für den betreffenden Verwendungszweck (Produkt) überschreiten. Überplanmäßige Ausgaben dürfen lediglich geleistet werden, sofern an anderer Stelle Ausgaben gekürzt oder entsprechende Mehreinnahmen realisiert werden können.

Demgegenüber:

Der Begriff außerplanmäßige Auszahlungen fasst alle sachlich und zeitlich unabweisbare Auszahlungen zusammen, für deren Verwendungszweck im Haushaltsplan keinerlei Auszahlungsermächtigungen veranschlagt wurden und für die auch keine übertragenen Auszahlungsermächtigungen aus dem vergangenen Haushaltsjahr verfügbar sind. Außerplanmäßige Auszahlungen dürfen lediglich geleistet werden, wenn an anderer Stelle Auszahlungen entsprechend gekürzt oder Mehreinzahlungen realisiert werden können.

Mit besten Grüßen
Tobias Kruger

Hier das Dokument


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

FDP Rödermark. Der kommunale Schutzschirm

FDP zum kommunalen Rettungsschirm
 
 
Pressemeldung der FDP-Rödermark. Tobias Kruger

– Kommunaler Schutzschirm –
FDP: „Der Kommunale Schutzschirm – Schuldenabbau mit klarer liberaler Handschrift!“

Der Hessische kommunale Schutzschirm, mittlerweile Landesgesetz, ist ein Meilenstein in der Entschuldung der öffentlichen Haushalte. „Dies wird auch durch die sehr hohe Akzeptanz bei den betroffenen Kommunen bestätigt“, teilt FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger mit.
Weiter erklärt Kruger: „Mehr als 90 Prozent der berechtigten Kommunen werden laut Medienberichten am kommunalen Schutzschirm teilnehmen. Das zeigt, dass das Angebot der Landesregierung hochattraktiv ist und die Kommunen zugleich bereit sind, im Sinne der zukünftigen Generationen Einsparungen vorzunehmen. Die Doppelzüngigkeit der Opposition ist daher schon sehr abenteuerlich: Im Landtag verurteilt die SPD das Gesetz als Teufelszeug und vor Ort nehmen die SPD-Bürger¬meister und kommunale SPD-Mandatsträger die Entschuldungshilfe der Landesregierung gerne dankend an.
„Für Rödermark gilt jedoch festzuhalten“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Rüdiger Werner, „dass unter den heutigen Rahmenbedingungen es aus Sicht der FDP nicht möglich ist, die Forderungen des Rettungsschirms zu erfüllen, jedes Jahr so viel zu konsolidieren, dass man 2020 einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen kann. Hier muss darauf gebaut werden, dass sich während des Konsolidierungsprozesses die Rahmenbedingungen ändern werden. Aber der Prozess muss aus unserer Sicht gestartet werden, das ist alternativlos, deshalb werden wir der aktuell zur Abstimmung stehenden Magistratsvorlage selbstverständlich auch unsere Zustimmung erteilen. Ziel der FDP ist es, erst die Hausaufgaben zu machen und alles aus eigener Kraft Mögliche zu unternehmen, das jährliche Defizit zu reduzieren. Parallel dazu müssen dann Mittel und Wege gefunden werden, den völligen Kahlschlag bei den kommunalen Aufgaben und Einrichtungen, den wir genauso wenig wie alle anderen Parteien wollen, abzuwenden.“
„Wichtig aus liberaler Sicht ist“, so Tobias Kruger abschließend, „dass die Entschuldung mit klaren Konsolidierungszielen der jeweiligen Kommunen einhergeht. Die Hilfe des Landes nutzt nichts, wenn die Kommunen danach weiter machen wie bisher und deutlich mehr Geld ausgeben als einnehmen. Das ist das Konzept der Opposition: Mehr Geld ohne Konsolidierung. Mit der FDP ist das nicht zu machen. Deshalb halten wir auch daran fest, dass die Einhaltung der Konsolidierungsziele fortwährend durch die Regierungspräsidien als Kommunalaufsicht geprüft werden und nicht (mehr) durch die Landräte, die mit ihren Kreisen zum großen Teil ebenfalls unter den Schutzschirm fallen.“ (tk)

 
Hier finden Sie das Originaldokument


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.


FDP Rödermark informiert sich
zum Thema Fluglärm und Ausbau Egelsbach

FDP Rödermark informiert sich zum Thema Fluglärm und Ausbau Egelsbach20.02.2012 – ( FDP Rödermark )
 
 
 
 Presseerklärung der FDP Rödermark
 
 
» FDP informiert sich im Fachgespräch zum Thema „Fluglärm“ und „Ausbau Egelsbach“
» Aktuell kein Antrag auf Ausbau oder neues Anflugsystem gestellt
 

Die FDP Rödermark nimmt die Sorgen der Menschen in Sachen „Fluglärm“ sehr ernst. Daher hat auf Einladung und Initiative von FDP-Kreisvorsitzenden und Landtagsabgeordneten René Rock und dem Rödermärker Fraktionsvorsitzenden Tobias Kruger im Rahmen der Plenarwoche des Hessischen Landtages eine kleine Gesprächrunde zum Thema „Flugplatz Egelsbach“ stattgefunden. Neben Rock und Kruger nahmen die zuständigen Fachleute aus dem Regierungspräsidium Darmstadt und dem Hessischen Wirtschaftsministerium teil.
 
Einleitend war es den FDP-Vertretern ein wichtiges Anliegen, den Fachleuten die Sorgen und Nöte der betroffenen Bürgerinnen und Bürger
 
aus Rödermark zu verdeutlichen. „Wir wissen“, so René Rock, „um die Belastung der Menschen in Rödermark und möchten uns daher auf allen fachlichen Ebenen Gehör verschaffen und für größtmögliche Transparenz sorgen.“
Wichtigste Erkenntnis des Gesprächs: Aktuell liegt keinerlei Antrag auf Ausbau des Flugplatzes oder Einführung eines instrumentengestützten Anflugsystems vor. Gleichzeitig sicherten die Behördenvertreter zu, sofort und direkt zu informieren, wenn ein solcher Antrag eingereicht würde. Zudem wäre ein derartiger, aktuell rein hypothetischer Antrag keinesfalls automatisch genehmigungsfähig. Vorher würde ein absolut transparentes Verfahren eingeleitet, in dessen Rahmen alle Belange aller Betroffenen ausführlich gehört und schlussendlich miteinander abgewogen würden; ein neuer Planfeststellungsbescheid wäre zwingend erforderlich.

Weiterhin versicherten beide Behörden, dass jede eingehende Eingabe oder Fluglärmbeschwerde an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung als zuständiger Behörde weitergegeben und konsequent verfolgt werde. So wurden beispielsweise im Jahr 2010 drei Verwarnungen ausgesprochen und fünf Bußgeldbescheide versandt. Aus 2011 sind aktuell noch 14 Verfahren anhängig. Die Zahl der eingegangenen Beschwerden und eingeleiteten Verfahren insgesamt hat sich seit 2009 stetig verringert und liegt 2011 nur noch bei rund einem Viertel der Zahl von 2009.

Am Ende des Gesprächs bestand auch noch kurz die Möglichkeit zum fachlichen Austausch mit dem Hessischen Wirtschaftsminister Dieter Posch. (tk)

[Bild v.l.n.r.: Tobias Kruger, René Rock, MdL, Staatsminister Dieter Posch und Axel Vogt (FDP Egelsbach)]
 

Tontäfler wollen nicht sparen

Tontäfler wollen nicht sparen.
 
Pressemeldung der FDP-Rödermark
 

Schwarz-Grüne Koalition will partout den eigenen Gürtel nicht enger schnallen
FDP enttäuscht über kommentarloses (!) Ablehnen der liberalen Sparvorschläge
Eines ist Fakt: Die Rödermärker Kommunalpolitik ist im Vergleich finanziell keinesfalls überzogen ausgestattet. Sowohl die Sitzungsgelder als auch die finanzielle Ausstattung der Fraktionen und Gremien sind nicht unverhältnismäßig oder gar überzogen. Den Vergleich diesbezüglich mit den Nachbarkommunen braucht Rödermark in keiner Weise zu scheuen. Dazu kommt, dass sich gerade in der aktuellen Haushaltsdebatte zeigt, dass eine intensive Beschäftigung mit der Thematik inklusive der Vor- und Nachbereitung und die internen Beratungen bei Weitem den Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit sprengen. Dies bekommen insbesondere die kleineren Fraktionen zu spüren, die mit weit weniger Personal dieselben Aufgaben erledigen müssen, wie die großen Fraktionen, die alle Arbeit auf viel mehr Schultern verteilen können. Trotz dieser Fakten hat die FDP beantragt, dass (Kommunal-)Politik nicht nur am Bürger, sondern auch an sich selber spart. „Die Politik darf nicht nur“, so FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger, „dem Bürger Mehrbelastungen aufbürden oder das öffentliche Angebot beschneiden – die Politik muss angesichts des horrenden Defizits in Rödermark selber auch Zeichen setzen und den eigenen Gürtel enger schnallen.“ Zu diesem Zweck hat die FDP Fraktion beantragt, einmal den Sockelbetrag (den jede Fraktion pro Jahr erhält) von 1.300 € auf 800 € abzusenken. Dazu soll nach Vorstellung der Liberalen die Zahl der erstattungsfähigen Fraktionssitzungen (d.h. solche, wo es für die Fraktionsmitglieder bei Anwesenheit eine Aufwandsentschädigung gibt) von bisher 39 auf 26 jährlich abgesenkt werden. Würden beide Maßnahmen 1 zu 1 beschlossen, würde dies der Stadt und dem Steuerzahler pro Jahr knapp 18.000 € und über die gesamte Wahlperiode gerechnet etwa 90.000 € sparen. Zweifelsohne angesichts des gesamten städtischen Defizit mehr ein symbolischer Beitrag – aber doch ein klares Zeichen.

„Wir hätten“, so führt FDP-Fraktionsvize Dr. Rüdiger Werner weiter aus, „es selbstverständlich verstanden, wenn die anderen Parteien hierbei anderer Meinung als die Liberalen sind und daher argumentativ eine Ablehnung oder Abänderung der zwei Anträge begründet hätten – so funktionniert Demokratie.“ Höchst überrascht wurde die FDP dann jedoch bei der Beratung der Anträge im Fachausschuss: Die mit komfortabler 3/4–Mehrheit ausgestattete Koalition aus CDU und AL/Grünen lehnte beide Anträge der FDP kommentarlos (!), also ohne auch nur ein einziges begründendes oder erklärendes Wort dazu zu verlieren, rundweg ab. Einzig die Freien Wählen stimmten den liberalen Anträgen zu. „Es hinterläßt aus Bürgersicht“, so der FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger abschließend, „einen ganz besonders bitteren Nachgeschack, wenn Politik ohne jedes Argument die eigenen (finanziellen) Pfründe trotz eines horrenden Defizit munter fortschreibt und zugleich aber vom Bürger Verständnis für Einsparungen verlangt.“ Oder gab es schlicht und einfach – und diese Frage wird wohl schlussendlich unbeantwortet im Raum bleiben – außer dem eigenen und parteilichen finanziellen Vorteil eben gar kein auch nur ansatzweise gutes Argument gegen die Anträge der FDP? (tk)

 
Anmerkung: tk ist Tobias Kruger
 
Soweit die Presseerklärung
 
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Wo mal als ausgewiesene BEDÜRFTIGE STADT (so werden in Hessen die Kommunen, die unter den Schutzschirm schlüpfen dürfen) nicht sparen muss sind die Themen der AL/Die Grünen:

Den Weg dahin soll das „Integrierte Klimaschutzkonzept“ weisen. Dieser Handlungskatalog kostet für Rödermark 59?000 Euro und wird zu 65 Prozent vom Bundesumweltministerium finanziert. Ab der nächsten Woche sollen Arbeitskreise Vorschläge liefern. Quelle op-online.de

Zu den Kosten von 20.650 (35 % von 59?000) kommt dann bestimmt auch noch ein neuer Mitarbeiter.
Übrigens, die 20.650,00 Euro wäre der Betrag, den man für die Anschubfinanzierung der papierlosen STAVO benötigt. Diese Investition würde in Zukunft Geld einsparen, den CO2 Ausstoß vermindern und jede Menge Papier sparen.
Der Vorschlag wurde von den Tontäflern mit der vorhandenen Mehrheit ohne großen Kommentar abgelehnt.
 
Siehe auch Klimaschutz. Schnellkonzept.
Das wäre (wenn man dann unbedingt so ein Konzept braucht) die Variante für Rödermark. Die Variante für „Bedürftige Kommunen

Die Erstellung eines Schnellkonzepts ist im Grunde mit dem lokalen Know-how in Verwaltung und Bürgerschaft ohne externe Hilfe möglich. Quelle www.coaching-kommunaler-klimaschutz.net

Aber für die Rödermarker Tontäfler ist das bestimmt kein gangbarer Weg. Ist ja fast kostenlos.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.