Offenbach Schlaglöcher: Leser weisen auf üble Stellen hin

Offenbach Schlaglöcher: Leser weisen auf üble Stellen hin.
Der Straßenzustand in Offenbach muss schrecklich sein. Fast eine komplette Seite berichtet über den schlimmen Straßenzustand im Stadtgebet Offenbach. Lesen Sie den Artikel bei OP-Online.

Man muss allerdings beachten, um welche Art von Straßenschaden es sich handelt. Kann man die Schäden im Rahmen einer „Sanierung“ beseitigen oder ist eine „grundhafte Sanierung“ erforderlich? Um eine „grundhafte Sanierung“ hinauszuschieben, kommt als Reparaturmöglichkeit das Dünnschichtverfahren ins Gespräch. Damit wäre das „Flicken“ einer Straße, also eine „Sanierung„, möglich. Ob diese Methode eine „grundhafte Sanierung“ ersetzen kann und sich rechnet, kann ich nicht beurteilen. Jedenfalls hilft es, Zeit zu gewinnen.

Wie sieht es in Rödermark aus?
Einen objektiven Überblick kann man sich als Bürger nur dann verschaffen, wenn man das komplette Stadtgebiet abfährt oder wie in Offenbach mit entsprechenden Bildern die Straßenschäden dokumentiert.
Es gibt aber noch die Stadtverwaltung, die es wissen muss.

Kosten:
Einer Aussage der Stadtverwaltung zufolge beliefen sich in 2013 die Kosten für „grundhafte Sanierungen“ auf ca. 10.000.000,00 Euro. Das war in 2013 der Betrag. In 2015 wurde schon von 15.000.000,00 Euro gesprochen.

[..] Herr Kron gibt einen Überblick über die akut anstehenden „Grundhaften Sanierungen“, die in den nächsten 3 – 8 Jahren anstehen, das erforderliche Finanzvolumen hierzu beträgt ca. 10 Millionen Euro.[..] Quelle: 17. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie am 6.3.2013


Den Knall hat es schon gegeben. Nur gehört hat man den in Rödermark wohl noch nicht.

Jetzt sind wir bei der Begriffsbestimmung. Das „Sanieren“ einer Straße, auch „Flicken“ genannt, wird mit den Einnahmen aus der Steuer (Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer) finanziert. Für die „grundhafte Sanierung“ bedarf es u.U. einer anderen Finanzierung.

» Hat man einen ausgeglichenen Haushalt und genügend Einnahmen über die Steuer, um die Maßnahme zu finanzieren, steht der „grundhaften Sanierung“ nichts im Weg.

» Hat man einen ausgeglichen Haushalt, aber nur geringe Überschüsse, wird eine Mehreinnahme zur Finanzierung der Maßnahme über Steuererhöhung wahrscheinlich von übergeordneter Stelle NICHT genehmigt.

Quelle: Rödermark Genehmigung Doppel-Haushalt
Quelle: Rödermark Genehmigung Doppel-Haushalt

» Es wird eine neue Gebühr eingeführt. Der Straßenbeitrag.

Was sagt der Bürgermeister?
[..]Das Haushaltssicherungskonzept sah bislang eine Erhöhung der Grundsteuer B um 50 Punkte ab dem Jahr 2017 vor, also von 450 auf 500 Punkte. Dies geschah unter der Annahme, dass ab dem Jahr 2014 eine Straßenbeitragssatzung beschlossen worden sei. Hiervon soll allerdings für mindestens 5 Jahre abgesehen werden.[..] Quelle: Stavo. Suchen Sie im Dokument nach – B um 50 Punkte ab dem Jahr 2017

Was sagen die Kommunalwahlprogramme zu Rödermarks Straßen?
WICHTIG. Ein Straßenbeitrag ist KEINE Steuer. Ein Straßenbeitrag ist eine Gebühr. Wenn in den Wahlprogrammen steht
– man will Steuererhöhungen vermeiden – ist damit NICHT gemeint, dass man einer Gebührenerhöhung nicht zustimmen wird.

CDU Rödermark
[..]Die erforderliche Sanierung von Straßen ist kontinuierlich durchzuführen
Auszug Wahlprogramm der CDU Rödermark.

AL/Die Grünen
[..]Straßenbeiträge halten wir für ungerecht wird und werden von uns strikt abgelehnt.

Zu akzeptierbaren Gebührenerhöhungen kann man unter dem Titel Kinder und Jugendliche lesen
[..] Wir sind überzeugt, dass eine Anufhebung der Gebühren für diese Einrichtungen möglich und machbar ist, wenn das Land und der Bund die Voraussetzungen dafür schaffen.
Auszug Wahlprogramm AL/Die Grünen
Durch einen dummen Schreibfehler von mir stand hier „Anhebung“ der Gebühren. ANhebung macht in dem Zusammenhang natürlich überhaupt keinen Sinn. Auf jeden Hinweis zu einem Fehler bin ich immer sehr dankbar. Der o.g. Link zeigt schon immer auf die Quelle des Auszugs und auf den richtigen Text.

SPD
[..]Zum effizienten Haushalten gehört, intelligent zu sparen. Indem wir notwendige Investitionen in die Zukunft heute statt morgen tätigen und dies dort, wo es aktuell notwendig ist. Dazu zählen Straßen, öffentliche Gebäude, Kitas und Schulen.

[..] keine weiteren Steuererhöhungen. Das sind unsere Oberziele in den nächsten Jahren.
Auszug Wahlprogramm SPD Rödermark

FDP
[..]Der Erhalt unserer Straßen, Fuß- und Radwege gehört zu den wichtigsten Aufgaben der öffentlichen Hand. In den letzten Jahren wurde in Rödermark viel zu wenig in die Verkehrsinfrastruktur investiert. Sie müssen daher immer mehr mit Schlaglöchern leben und mit unebenen Bürgersteigen klarkommen. Wir wollen dafür sorgen, dass dieser Investitionsstau nicht weiter anwächst, dass unsere Straßen wieder befahrbarer und unsere Bürgersteige begehbarer werden. Bei uns wird die Instandhaltung unserer Straßen, Fuß- und Radwege wieder eine höhere Priorität haben

[..]Keine Versprechungen möchten wir abgeben bei Abgaben und Gebühren. Diese müssen kostendeckend sein und nicht jede Kostenstelle liegt in der Hand der Kommune. Dort, wo Gebühren durch die Stadt – und damit durch Sie – stark subventioniert werden, werden wir über gerechtere Finanzierungsmodelle nachdenken, auch wenn das für einige von Ihnen eine Mehrbelastung bedeuten kann. Auch dies ist Teil unseres Politikverständnisses.

[..]Wir garantieren Ihnen, dass mit uns in der kommenden Legislatur die kommunalen Steuern nicht erhöht werden. Wir werden andere Wege finden, notwendige Dinge zu finanzieren, ohne dass ihre Abgabenlast weiter ansteigt.
Auszug Wahlprogramm FDP Rödermark

FWR
— keine weiteren Steuererhöhungen
— keine Straßenbeitragssatzung
Auszug Wahlaussage der FWR
 
Fazit
Wie genau der Fahrplan für die notwendige „grundhafte Sanierung“ einiger Straßen in Rödermark bewältigt werden kann/muss, können Sie den Wahlprogrammen der einzelnen Parteien nicht entnehmen. Einzig die Aussage des Bürgermeisters steht:
[..]dass ab dem Jahr 2014 eine Straßenbeitragssatzung beschlossen worden sei. Hiervon soll allerdings für mindestens 5 Jahre abgesehen werden [..]
Ob diese Aussage nach der Bürgermeisterwahl im kommenden Jahr noch Bestand haben wird, ist mehr als fraglich.
 
Es gibt keine mir bekannte Aussage, woher man die notwendige Summe für den Straßenerhalt nimmt. Die Fee wird nicht helfen. Carpe diem
 
 
Siehe auch
» Straßenbeitrag. Linke im Rodgau sprechen Klartext.
» Wer hat den MUT und stellt den Antrag zu einem Straßenbeitrag
» Zusammenfassung. Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Wer hat den MUT und stellt den Antrag zu einem Straßenbeitrag

Rödermark. Wer stellt den Antrag zu einem Straßenbeitrag?
Offenheit ist nicht unbedingt die Stärke von politischen Parteien/Wählergemeinschaften. Was man alles für Pöstchen tut, kann allerorts beobachtet werden. Bei der Kompromissbereitschaft nimmt man unter Umständen sogar einen Gesichtsverlust in Kauf. Auch kann man manchmal beobachten, dass Fraktionen, die eigentlich die Mehrheit in der Koalition haben, sich dem kleineren Fraktionspartner bedingungslos unterwerfen. Alles wegen der Posten.
 
Fehlende Offenheit bei bevorstehende Ereignisse, wie Wahlen, können sich sehr negativ für die Bürger auswirken. Stellen Sie sich z.B. die Fragen: „Warum gab es in Rödermark den ersten Doppelhaushalt?“ …. „Warum verrotten in Rödermark die Straßen?“
 
Doppelhaushalt. Wie war es in der Vergangenheit? Ende des Jahres gab es die Debatten zum Haushalt. Die Koalition holte die Räucherstäbchen heraus und es gab nur etwas zu feiern. Nur schade, es gibt da noch die Opposition. Die versuchen unablässig, die Räucherstäbchen auszublasen.
 
In den Haushaltsreden der Opposition mag Populismus und Ironie den Faden vorgeben. Dennoch, es war immer viel Wahrheit vorhanden. Wahrheiten, die keine Koalition oder Fraktion mit Mehrheit hören möchte.
 
Dieses Szenario (Haushaltsreden) wird der Doppelhaushalt im Wahljahr brutal unterbinden. Es gibt keine „Rede zum Haushalt“. Viel Wahrheit, Ironie und Populismus bleibt dem Magistrat und der Koalition im Wahljahr erspart. Keiner kann die Räucherstäbchen ausblasen. Der Magistrat und die Koalition haben mit dem ersten Doppelhaushalt der Stadt aufkommende Kritik, die nur eine Haushaltsdebatte bieten kann, im Wahljahr 2016 geschickt verhindert.
 
Das dicke Ende kommt nach den anstehenden Wahlen (2016 Kommunalwahl, 2017 BM Wahl). Dann wird den Bürgern mit weinerlicher Stimme klargemacht: „Leute, wir müssen die Straßen richten. Wir brauchen mehr Geld von euch. Auch einige der Straßen, die wir in den letzten Jahren notdürftig geflickt haben, müssen komplett erneuert werden, weil der Untergrund marode war.
 
Warum hat eigentlich keine der Oppositionsparteien soviel Mut (wollte zunächst etwas von Eier schreiben) und fordert JETZT und SOFORT die Einführung eines Straßenbeitrags. Ein Straßenbeitrag kann keiner auf Dauer in Rödermark abwenden. Zurzeit lassen wir in Rödermark unsere Straßen verrotten, weil wir einen Haushalt, mit GRUNDerneuerung einer Straße, ohne Straßenbeitrag nicht genehmigt bekommen. Aus dem Grund werden die Straßen geflickt. Flicken geht. Flicken bezahlen wir über die Grundsteuer B. Wenn man sich an die geschriebenen Worte des Bürgermeisters erinnert, wird es bis 2020 KEINEN Straßenbeitrag in Rödermark geben und demnach gibt es die nächsten 4 ½ Jahre nur Flickschusterei. Das wird man nicht durchhalten können.
 
[..]Um sich diese Angebote dauerhaft leisten zu können, ist die Erhöhung von Steuern nicht zu vermeiden. Das Haushaltssicherungskonzept sah bislang eine Erhöhung der Grundsteuer B um 50 Punkte ab dem Jahr 2017 vor, also von 450 auf 500 Punkte. Dies geschah unter der Annahme, dass ab dem Jahr 2014 eine Straßenbeitragssatzung beschlossen worden sei. Hiervon soll allerdings für mindestens 5 Jahre abgesehen werden.[..] Quelle: Stavo. Suchen Sie im Dokument nach – B um 50 Punkte ab dem Jahr 2017
 
Wieso gerade 5 Jahre. Ich kann nur Vermutungen anstellen. 2017 der erste ausgeglichene Haushalt. Dann muss man weitere 3 Jahre einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen, um aus dem Schutzschirmvertrag zu kommen. Erst dann kann man die GRUNDsanierung angehen. Sogar OHNE einen Straßenbeitrag. Soweit die Therorie.
 
Was in diesem Zusammenhang (Angebote) der Straßenbeitrag zu suchen hat, ist mir völlig schleierhaft. Was hat der Straßenbeitrag mit der Grundsteuere B zu tun? Es sei denn, man FLICKT mit den Einnahmen aus der Grundsteuer B Straßen, die eigentlich GRUNDerneuert werden müssten. Für mich wäre das pure Geldverschwendung.
 
Einen oberflächlich betrachteten Lichtblick in der Sache gibt es. Die SPD Rödermark hat ein „Gesamt-Konzept zum Abbau des Sanierungsstaus bei den städtischen Straßen“ angefordert. Dieser Antrag bezieht sich aber leider nur auf „Die Vernachlässigung der Sanierung der städtischen Straßen“. Die Finanzierung der „Sanierung“ kann, so wie gefordert, über Steuermehreinahmen ( Grundsteuer B, Gewerbesteuer) erfolgen. Das Problem „GRUNDerneuerung“ und dem damit verbundenen Straßenbeitrag wird durch diesen Antrag nicht angesprochen.
 
» Rödermark hat kein Geld für GRUNDerneuerung der Straßen.
» Rödermark DARF keine Straßen OHNE Straßenbeitrag zu erheben GRUNDerneuern
» Rödermark FLICKT die Straßen provisorisch.
» Rödermark muss bis 2020 für 10 Mio € GRUNDerneuerunge durchführen.
» Wenn die Grundsteuer B vor 2018 nochmals erhöht wird, wird wahrscheinlich Geld für die FLICKEREI benötigt.
» Dann, wenn viel Geld für die FLICKEREI ausgegeben wurde, kommt der Straßenbeitrag und die Straßen werden GRUNDERNEUERT.
 
Alles für die Wahl. Darin sind sich wohl ALLE Fraktionen einig. Bei der Koalition kommt hinzu. Die Koalition könnte Schaden abwenden. Man hat die Macht. Man zögert. Man will wohl nicht als die -Regierung in Rödermark- in die Geschichte eingehen (Ist aber schon zu spät. Man hat bereits Geschichte geschrieben.) die den stärksten Anstieg der Kommunalsteuer- gebühren (sowie Schulden) zu verantworten hat. Regierung: Hauptamtlicher Magistrat CDU und AL/Die Grünen. Stadtverordnetenversammlung Koalition CDU und AL/Die Grünen.
 

Die Kommunalwahl und die kommende Bürgermeisterwahl dürfte KEIN Hindernis sein, die Wahrheit zu sagen.

 
Die Opposition MUSS einen Straßenbeitrag einfordern. Ein Straßenbeitrag ist für den Bürger BILLIGER als die jetzt geplante Vorgehensweise.
 

Quelle: Genehmigung Doppel-Haushalt 2015/2016
Quelle: Genehmigung Doppel-Haushalt 2015/2016

Genehmigung Doppel-Haushalt 2015/2016

Anmerkung:
Nach meinen neuesten Erkenntnissen kann man einen STRAßENBEITRAG nicht über die Grundsteuer B einziehen. Rein theoretisch ist dies nur solange erlaubt, bis man die Grundsteuer B erhöhen will. Dann MUSS eine Straßenbeitragssatzung her.
 
Siehe auch
» Ohne Straßenbeitrag. Haushaltsgenehmigung verweigert.
» Hessischer Landrat zur Haushaltsverweigerung wegen Straßenbeitrag
 
Zusammenfassung. Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Straßenbeitragssatzung geht uns alle an.

Rödermark. Straßenbeitragssatzung geht uns alle an.

Fakt ist. Es MUSS über kurz oder lang eine Straßenbeitragssatzung eingeführt werden. Ohne eine solche Satzung kann Rödermark die akut anstehenden „grundhaften Sanierungen“ (siehe weiter unten) nicht durchführen.

Ich vermute: „Bis die letzte Wahl 2017 vorbei ist, wird es keine Straßenbeitragsatzung geben.“ Die Straßen werden weiterhin verrotten oder provisorisch saniert. Nach der Wahl hat der Bürger dann richtig zu zahlen. „Alles für die Pöstchen.“

Rödermark MUSS Straßen „grundhaft“ sanieren. Schon 2013 hat Herr Kron einen Betrag von 10 Mio. Euro genannt

Herr Kron gibt einen Überblick über die akut anstehenden „Grundhaften Sanierungen“, die in den nächsten 3 – 8 Jahren anstehen, das erforderliche Finanzvolumen hierzu beträgt ca. 10 Millionen Euro. Quelle: bgb.roedemark.de Hervorhebung durch den Admin

Straßen, die grundhaft saniert werden müssen, kann man die noch flicken?

In den Köpfen der Verantwortlichen war in 2012 der Gedanke vorhanden, wiederkehrende Beiträge einzuführen. Für 2013 stand zu lesen: Straßenbeitrag Berliner Straße/Breslauer Straße.
Quelle: Rödermark. Haushalt mit wiederkehrenden Beiträgen

Die in diesem Blog auch als – Königsweg – bezeichnete Möglichkeit, Straßenbeitrag WEITERHIN*1 über die Grundsteuer B einzuziehen, kann man vergessen.

Eine -klassische- Straßenbeitragssatzung könnte eine riesige Belastung für den Bürger bedeuten. Beispiel aus Pfungstadt, Kaplaneiweg: Mit 2.000,00 bis 28.000 € bei der Abrechnung über eine -klassische- Straßenbeitragssatzung kann ein Bürger rechnen. Der Betrag ist sofort zu zahlen. Klagen oder Einspruch hilft in den seltensten Fällen. Bei wiederkehrenden Beiträgen wäre ein Betrag von ca.100,00 € pro Jahr zu zahlen.

In Rödermark werden NOCH KEINE (richtigen) Straßenbeiträge gezahlt. Der Grund ist nicht, dass Rödermark genügend Geld hat und den Bürgern diesen Luxus erlauben kann. Nein, Rödermark grunderneuert einfach keine Straßen mehr. Eingeführt wird ein Straßenbeitrag, wohl nur aus wahltaktischen Gründen, erst nach allen anstehenden Wahlen. Denken Sie daran, die Koalition hat die Grundsteuer B in 2015 erhöht, Vereinszuschüsse reduziert, Gebühren erhöht. Als Nächstes müssen die Müllgebühren erhöht werden. Da passt es ganz einfach nicht, dass man auch noch eine Straßenbeitragssatzung einführt. Da könnte ja der Gedanke aufkommen, die Koalition, CDU und AL/Die Grünen, nehmen die Bürger aus wie eine Weihnachtsgans. Da man seit geraumer Zeit keine Straßen einer „grundhaften Sanierungen“ unterzieht, müsste meiner Meinung nach die Grundsteuer B um 40%-Punkte gesenkt werden. Siehe weiter unten. Schon klar, wird nicht gehen. Hinters Licht geführt wird/wurde der Bürger aber schon.

Zunächst einmal etwas zu dem Unterschied „Sanieren“ und „Grunderneuern“

Sanierung/Instandhaltung
Wenn bei einer Straße nur  die Fahrbahnoberfläche repariert oder mit anderen Verfahren erneuert/geflickt wird, spricht man von „Sanierung“. Auf ein Haus bezogen: „Der Putz wird erneuert/geflickt, die Mauern bleiben stehen.“

Grunderneuerung
Hier wird die gesamte Straße (mit Aufbau) erneuert. Im Prinzip hat man dann eine komplett neue Straße. Auf ein Haus bezogen: „Komplett neue Mauern und dann kommt der Putz wieder darauf.“

Die Sanierung wird aus den laufenden Einnahmen (Grundsteuer B) finanziert. Die Kosten für eine Grunderneuerung darf voraussichtlich in Rödermark nicht mehr aus diesem Topf bedient werden. Darum grunderneuert Rödermark keine Straßen mehr. Man müsste dafür eine „Straßenbeitragssatzung“ oder „Wiederkehrende Beiträge“ einführen. Und das vor Wahlen? Nein, da wartet man lieber und lässt die Straßen weiter verrotten oder flickt die provisorisch.

Straßen, die jetzt eine Grunderneuerung benötigen zu flicken, mit welcher Methode auch immer, darf man als Bürger nicht akzeptieren. Man wird die Grunderneuerung um ?8? Jahre nach hinten verschieben. Ich halte eine solche Vorgehensweise für den falschen Umgang mit Steuergeldern. Warum? Wenn eine Straße, die in die Kategorie „Grunderneuert“ fällt (so wie von den Fachleuten s.o. festgestellt), kann man die doch wohl kaum noch sanieren. Der Unterbau ist marode. Wenn man jetzt doch saniert, wurde da der Bürge mit der Feststellung „es muss grunderneuert werden“ nicht falsch informiert?

Was mir zu denken gibt. „Wenn eine Straße nicht mehr zu reparieren ist, also grunderneuert werden MUSS, hilft da eine 2 cm dicke Asphaltschicht?
Dünnschichtverfahren. Ist das die angestrebte Sanierungstechnik in Rödermark?

Straßen, die noch über eine gute Substanz verfügen, können so für längere Zeit wieder optimal nutzbar gehalten werden. Quelle Hervorhebung durch den Admin.

 

*1 Zur Erinnerung (Grundsteuer B, Straßenbeitrag):
29.06.2005 Rödermark: 27. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses.

[..]Anfragen, ob nicht die Erhebung von Straßenbeiträgen sinnvoll wäre/kann die Stadt es sich leisten, auf Straßenbeiträge zu verzichten?
Antwort des Ersten Stadtrates:
„Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.“[..]

Also, 40% der Grundsteuer B sind für den Straßenerhalt gedacht. Hierzu gab es für 2005 bis 2008 ein Straßeninvestitionsprogramm

Meines Wissens ist dieser Aussage bis heute nicht widersprochen worden.
Lesen Sie weiter im Blog für Rödermark

BTW
Die – wiederkehrenden Beiträge- sind nicht in allen Bundesländern zugelassen.

Setzen wir den Start für die erste Überlegung des Magistrats zur Einführung der wiederkehrenden Beiträge einmal auf den 1.12.2012. Jetzt sind  schon mehr als 2 1/2 Jahre vergangen. Ich denke aber, eine Straßenbeitragssatzung wird in Rödermark schneller kommen als Breitband.

Siehe auch
» Zusammenfassung Straßenbeitrag
» Marode Straßen: Bürger sollen 800.000 Euro zahlen


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Straßenbeitrag. Präsentation der SPD-Rödermark

Präsentation der SPD-Rödermark zum Thema Straßenbeiträge.

SPD-Präsentation zum Strassenbeitrag
SPD-Präsentation zum Strassenbeitrag

 
Zur Präsentation klick auf das Bild oder hier.
Siehe auch
» Bundesverfassungsgericht. Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge
» Zusammenfassung Straßenbeitrag

Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Straßenbeitrag über die Grundsteuer B

Dreieich. Straßenbeitrag über die Grundsteuer B

Rödermark macht das schon seit Jahren. Erklärung weiter unten.

In der Offenbach-Post ist zu lesen:

[..] Demnach soll der für 2018 geplante Haushaltsausgleich auf 2016 vorgezogen werden und bereits 2015 die Grundsteuer B von bislang 370 auf 500 Punkte steigen. Im Gegenzug wird die Stadt bei der Genehmigung der Haushalte davon verschont, eine Straßenbeitragssatzung erlassen zu müssen.[..] Siehe OP-Online.de

Wahrlich eine gute Lösung. Für die Verwaltung läuft der Aufwand gegen 0 für die Einführung einer Straßengebühr. Man braucht keine teure externe Beratung zur Einführung einer Straßenbeitragssatzung oder wiederkehrenden Beiträge einzukaufen. Diese Lösung ist sofort einsatzbereit und wird schon in einigen/einer Kommunen so gehandhabt. Diese Lösung ist für die Bürger die preiswerteste und allerbeste Lösung. Ein riesiger Verwaltungsaufwand entfällt und damit werden gewaltige Kosten gespart.

Für mich stellt sich aber die Frage, wie das funktionieren soll? Eine Steuer zweckgebunden? Eine umlagefähige Steuer mit einem im Prinzip zweckgebundenen Anteil vermischen? Zweckgebunden wäre der Anteil für den Straßenbeitrag. In Rödermark sind das, so wie ich das sehe, 40%-Punkte von der zurzeit erhobenen 450% Grundsteuer.

Gerichte werden wohl noch darüber zu entscheiden haben, ob wiederkehrende Beiträge umlagefähig sind. Mit diesem Dreieich-Modell hätte sich das ja erledigt. Aber, ist die Grundsteuer, mit dem vom Bürgermeister Zimmer erklärten Anteil von 1,6 Mio. Euro für Straßenfinanzierung , komplett umlagefähig?

Was genau meint der BM mit Straßenfinanzierung? Sind auch GRUNDerneuerungen gemeint? Denn nur bei einer GRUNDerneuerung fällt ein separater Straßenbeitrag an. Die Kosten für eine StraßenREPARATUR sind NICHT Bestandteil eines Straßenbeitrags. Die Kosten hierfür wurden/werden bereits aus den Steuereinnahmen der Stadt finanziert. Auch zukünftig werden Reparaturen nicht mit Beträgen aus einer wie auch immer gearteten Beitragssatzung beglichen. Grundsteuer, Gewerbesteuer, Spielgerätesteuer, Hundesteuer…..usw.  

Ist für die Straßeninstandhaltung kein Geld vorhanden, muss man sich dies auf dem Kapitalmarkt besorgen. Jetzt kommt der RP ins Spiel. Eine Haushaltsgenehmigung, bei Schutzschirmkommunen genehmigt der RP, ohne eine entsprechende Straßenbeitragssatzung wird wegen der Finanzierung über Kredite bestimmt schwierig werden.  

Kann man die kompletten Einnahmen einer solch angereicherten Grundsteuer B dem Abbaupfad (Rettungsschirm) anrechnen?

Fragen über Fragen. Da kann man nur hoffen, mehr über das zunächst positiv zu bewertende Modell Dreieich zu erfahren.

Wir in Rödermark sind bereits so fortschrittlich. Eine Aussage von dem damaligen Stadtkämmerer, Herrn Alexander Sturm, steht meines Wissens bis heute unwidersprochen:

„Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.“
Quelle:27. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses

Wir brauchen in Rödermark weder eine Straßenbeitragssatzung noch wiederkehrende Beiträge. Wir zahlen schon unseren Straßenbeitrag. Was sein könnte. Etwas zu wenig.

Ein Antrag der FDP-Rödermark, die Grundsteuer B nach den durchgeführten Maßnahmen wieder auf 290% zurückzuführen wurde abgelehnt.

Die befristete Erhöhung der Grundsteuer B (vgl. VO/0036/07 – „Die Erhöhung der Grundsteuer gilt befristet bis Ende 2010. Zum Haushalt 2011 ist erneut darüber Beschluss zu fassen“) wird zum 01.01.2011 zurückgenommen. Der Hebesatz beträgt ab dann wieder 290%. Quelle: bgb-Roedermark.de

Siehe auch: Niederschrift Stadtverordnetenversammlung 20.03.2007 Punkt 16

Demnach hat doch der gefasste Beschluss, „in der Grundsteuer B ist ein Straßenbeitrag enthalten“ weiterhin Bestand. Oder gibt es eine mir nicht bekannte, andere Erklärung.

So ganz kann ich aber die Dreieicher Lösung als einen kompletten Ersatz für den Straßenbeitrag nicht glauben. Ob rechtlich da so alles abgedeckt wurde, ist für mich mehr als fraglich. Warten wir auf weitere Informationen.

[..] „Geht so nicht“, beschied ihnen die kommunale Rechtsaufsicht. Die Grundsteuer darf nicht – auch nicht in Teilen – dauerhaft einem bestimmten Zweck gewidmet werden.[..] Quelle: echo-online.de

Was ist dauerhaft? Kann/Darf der bestimmte Zweck ein – Straßenbeitrag – sein? Für wie lange kann man die – Widmung zu einem bestimmten Zweck – gelten lassen? Dreieich hat, so wie Rödermark es getan hat, einen Zeitraum vorgegeben. Rödermark hat den zunächst festgesetzten Zeitraum bereits überschritten. Dreieich kommt noch in die Verlegenheit, gegebenes Wort zu halten. Siehe weiter unten. Ein einlösbares Versprechen?

Es kann aber auch sein, das Modell ist eine Art – Stillhalteabkommen – und hat mit einer Straßenbeitragssatzung nicht das geringste zu tun. Da haben wir aber die folgende Aussage, die wiederum auf einen Straßenbeitrag hinzielt.

Bei der Steuererhöhung stehe der Haushaltsausgleich im Vordergrund. Um in Zukunft aber doch genügend Mittel für die Straßenfinanzierung zu haben, will Zimmer 1,6 Millionen festschreiben und für die Sanierung verwenden Quelle: OP-Online

Ein einlösbares Versprechen?

Nun soll sie von 2015 bis einschließlich 2017 auf 500 steigen, danach aber auf die geplanten 450 abgesenkt werden. [..] Quelle: OP-Online.

In Rödermark ist die Erhöhung der Grundsteuer B (von 290% auf 330%)  zunächst auch mit einem Laufzeitende verabschiedet worden. Bis 2010. Siehe hier Punkt 16

Siehe auch
» Zusammenfassung Grundsteuer B
» Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge
» Niederschrift Stavo 20.03.2007
» Dreieich. Stadtverordnete beraten über Straßenbeiträge.
» 
Ran an die Grundsteuer? Vorgezogener Etatausgleich

Dreieich
» 08.04.2014 Magstratsvorlage.
» 29.04.2014 Einführung einer Straßenbeitrassatzung.
» 13.05.2014 Beschluss


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.