[..]Der Neubau einer ganztagsfähigen Grundschule wird auf dem Schulgrundstück In der Plattenhecke entstehen. Geplant sind zwölf Klassen- und sechs Gruppenräume sowie je ein Werk- und Musikraum samt Lager. Ergänzend werden auch kooperative Räume, wie etwa ein Wickelraum, für eine inklusive Beschulung eingerichtet. Das Gebäude ist barrierefrei konzipiert und über eine Aufzugsanlage in allen Bereichen zugänglich. Im Untergeschoss werden Technik- und Lagerräume untergebracht. Der Verwaltungstrakt umfasst darüber hinaus Räume für die Büros, die Schulsozialarbeit und die Betreuungseinrichtung, ein Lehrerzimmer sowie weitere Arbeits- und Personalräume. Die Betreuungseinrichtung wird auf 300 Kinder ausgerichtet und beherbergt vier freizeitpädagogische Räume. Ein Speisesaal samt Küche wird im Erdgeschoss eingerichtet. Die Sporthalle mit Nebenräumen kann auch für den Vereinssport genutzt werden. [..]
[..]Als Baubeginn ist das Frühjahr 2024 vorgesehen, sodass die Schulgemeinschaft Anfang 2026 in die neuen Räume umziehen kann. Die Inbetriebnahme der Betreuungseinrichtung und der Sporthalle ist zum Schuljahr 27/28 für Sommer 2027 geplant. Die Gesamtkosten betragen rund 30,5 Millionen Euro, von denen der Kreis rund 26 Millionen Euro trägt. 4,5 Millionen Euro entfallen auf die Stadt Rödermark, die gemäß der Ein-Drittel-zwei-Drittel-Regelung zwei Drittel der Kosten für die Betreuungsräume übernimmt.[..]
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Hervorhebung durch den Admin.
Siehe auch
» Breidert Schule. Es tut sich was.
» Kreistagsprotokoll 31.05.2023
» Schule im Breidert wird erweiter
» Beschlussvorlage Schule Breidert
» Vorentwurfsplanung und Kostenschätzung
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?