Auf die Anfrage von @TeamGrau.
Für die kurze Übersicht zu den jeweiligen Haushalten habe ich mir ein kleines Progrämmelchen erstellt.
Gerne kann das ganz unverbindlich genutzt werden. https://www.rm-news.de/KFA.php
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Berlin: (hib/BAL) [..] Der Finanzausschuss des Bundestags hat sich am Mittwochmorgen mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD für die von der Bundesregierung eingebrachte Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes (20/9872) ausgesprochen. Dagegen stimmte die Gruppe Die Linke, die eine Öffnungsklausel für länderspezifische Regelungen verlangte und dabei auf Forderungen der Regierung und Kommunen des Landes Brandenburg verwies.
Dem Gesetzentwurf zufolge sollen die Höchstgrenzen bei der Verteilung von Mitteln aus der Einkommensteuer auf die Kommunen von 35.000 Euro für einzeln veranlagte Steuerpflichtige und 70.000 Euro für zusammenveranlagte Steuerpflichtige auf 40.000 und 80.000 Euro steigen. Die Erhöhung der Einkommensgrenzen sei geboten, damit das Steuereinkommen weiterhin „auf der Grundlage der Einkommensteuerleistungen ihrer Einwohner“ erfolge, wie es Artikel 106 Absatz 5 GG vorschreibe, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Im Finanzausschuss gaben die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP darüber hinaus eine Erklärung ab. Es müsse über die Grundlagen der Kommunalfinanzierung gesprochen werden, hieß es darin. Dem stimmte auch die Unionsfraktion zu. Die AfD-Fraktion gab den Kosten der Migration die Schuld an der Finanzlage der Kommunen. Die Gruppe Die Linke wollte von den Ampel-Fraktionen wissen, wann der im Koalitionsvertrag vorgesehene Gesetzentwurf zur Teilentschuldung der Kommunen komme. [..]
Quelle: www.bundestag.de/hib
Hinweis 08.2024
Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt.
Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst.
Die wichtigsten Änderungen:
Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 €
Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 €.
Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt.
Kreisumlage 36,32 % Schulumlage 18,67 %. Gesamt: 54,99 %.
Eine Steigerung in 2024 von 50,93 % auf 54,99 %. Hier der Beschluss
In den Haushaltsplänen der Stadt Rödermmark finden Sie unter dem Titel Verw.u. Bußgelder aus Verkehrsüberwachung
folgende Einnahmen:
Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
Hinweis 08.2024
Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt.
Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst.
Die wichtigsten Änderungen:
Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 €
Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 €.
Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt.
Kreisumlage 36,32 % Schulumlage 18,67 %. Gesamt: 54,99 %.
Eine Steigerung in 2024 von 50,93 % auf 54,99 %. Hier der Beschluss
Schlechte Unterstützung der Kommunen durch das Land Hessen?
Kann es evtl. sein, dass Rödermark (Magistrat und Koalition) unter Grün/Schwarz nicht haushalten kann?
Im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs erhalten die Städte und Gemeinden zur Stärkung ihrer Finanzkraft vom Land eine Schlüsselzuweisung (KFA).
Sparen hat Priorität
Finanzminister Lindern redet andauernd darüber, dass Sparen im Bundeshaushalt absolute Priorität hat.
Sparen passt wahrscheinlich nicht zu den erstrebenswerten Zielen der Grün/Schwarzen Koalition in Rödermark.
Herr Kruger (FDP) in seiner Haushaltsrede: Einsparwille hat die Kämmerin gejagt, aber sie war immer schneller.
Ihre Rede zur Haushaltseinbringung enthielt 1350 Worte. Die Wörter –Sparen, Einsparen, Konsolidierung– kamen nicht vor. Siehe
Frau Schülner (Kämmerin), AL/Die Grünen, ist das kommunale Pendant zum Bundesfinanzminister Lindner (FDP), allerdings mit einem völlig anderen Ansatz.
Zuschüsse zum Haushalt scheint es vom Land ja zu geben.
Ca. Einnahmen über den KFA PRO Jahr.
Finanzausgleich KFA 2011 (Ist) 2.398.600 €
Finanzausgleich KFA 2025 (Plan) 19.511.522,00 €
Das entspricht 713,5% bzw. 17.112.922,00 € MehrEINNAHMEN
Ca. Ausgaben PRO Jahr.
Personalaufwendungen 2011(Ist) 11.501.000€ HHP 2012 Seite 37
Personalaufwendungen 2025(Plan) 24.271.063 HHP 2012 Seite 41
Das entspricht 111% bzw. 12.770.063,00€ MehrAUSGABEN.
Investitionen.
Rödermark kann durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) bis zu 2.529.670 € investieren. Davon stehen 598.366 € durch das Landesprogramm und 1.931.304 € durch das Bundesprogramm zur Verfügung.
Haushalt 2012 Seite 25
Der Grundbetrag der Schlüsselzuweisung wurde für 2012 gegenüber dem Vorjahr um rd. 10% auf 882,55 € angehoben. Auf Basis dieser Berechnungsdaten steigt die Schlüsselzuweisung 2012 auf 3.867.995 € (Ansatz 2011: 2.398.600 €).
2011: 2.398.600,00 €
2012: 3.867.995,00 €
Haushalt 2017-2018 Seite 25
Ausgehend von einer Steigerung des Grundbetrages um 4,4 % wird für das Jahr 2017 von einem Anstieg der Schlüsselzuweisung auf 9.392.905 € ausgegangen. Für 2018 wird von einem weiteren Zuwachs von 4 % auf rd. 9.768.620 € ausgegangen.
2017: 9.392.905,00 €
2018: 9.850.065,00€1
Haushalt 2019 Seite 27
Ausgehend von einer Steigerung des Grundbetrages um 1,3 % wird für das Jahr 2019 von einem Anstieg der Schlüsselzuweisung auf 10.526.752 € ausgegangen (festgesetzte Schlüsselzuweisung
2018: 19.850.065,00€
2019: 10.526.752,00 €
Haushalt 2022 Seite 27
Ergibt sich für das Jahr 2020 ein Anstieg der Schlüsselzuweisung auf 12.028.967 € (Ansatz Schlüsselzuweisung 2019: 10.526.752 €). Für 2021 wurde die Schlüsselzuweisung auf 12.510.100 € angesetzt.
2020: 12.028.967,00 €
2021: 10.600.000,00 €2
Haushalt 2022 Seite 26
Da die Steuerkraft in diesem Zeitrum gegenüber dem Referenzzeitrum des Vorjahres um rd. 2,9 Mio. € gestiegen ist, sinkt nach der Systematik des Kommunalen Finanzausgleichs zeitverzögert die Schlüsselzuweisung von rd. 11,3 Mio. € im Jahr 2021 auf rd. 210,6 Mio. € für das Jahr 2022.
2022: 10.600.000,00 €
Haushalt 2023 Seite 27
Ausgehend von einer Steigerung des Grundbetrages ergibt sich für das Jahr 2023 ein Anstieg der Schlüsselzuweisung auf 16.277.600 €.
2023: 16.277.600,00 €
Haushalt 2024-2025 Seite 27
Dies hat zur Folge, dass die Schlüsselzuweisung für das Jahr 2024 rapide auf 12.605.133 € sinken wird (= rd. 3,7 Mio. € weniger als 2023 veranschlagt.
Beim Finanzausgleich 2025 wirkt sich die für das Jahr 2025 im Finanzplanungserlass prognostizierte Erhöhung der Teilschlüsselmasse für die kreisangehörigen Kommunen in Höhe von 14,5% aus. Dementsprechend konnte der Ansatz für die Schlüsselzuweisung auf 19.511.522 € angehoben werden.
2024: 12.605.133,00 € (Land Hessen berichtet von 12.939.666,00 €)
2025: 19.511.522,00 €
2016. Der Haushalt ist gerettet.
Bürgermeister Kern rechnet in 2016 mit Mehreinnahmen (1.700.000,00 €) aus dem KFA (Kommunaler Finanzausgleich). Möglich geworden durch das Alsfelder Urteil. Siehe hier.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
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