Die gute Fee

Wer oder was ist die gute Fee?
Antwort auf Kommentar/Frage von @Hans

Wenn in Rödermark Gespräche zum Haushalt beginnen, hört man seit Jahren immer wieder etwas von der guten Fee. Es handelt sich um eine Fee, die ihr Füllhorn über Rödermark ausschüttet und damit den jeweiligen Haushalt gerettet hat. Gerettet, z.B. durch unerwartet hohe Zahlungen vom Land Hessen. Alsfelder Urteil 1.
 
Am 30.05.2017 wurde die Fee im Breidert gesichtet. Da ein Foto nicht möglich war, wurde nach Zeugenangaben von einem Polizeizeichner ein Bild angefertigt.

Die gute Fee hat sich gezeigt. Die Röderfee hat jetzt ein Gesicht.

Kommentar/Frage bei: Verabschiedung des Doppelhaushalts 2024-2025

1Kurz etwas zu „Alsfelder Urteil“.
Das Alsfelder Urteil hat zumindest eine Besserung herbeigeführt. Vom Land wurden die Zuschüsse zu den tatsächlichen Kosten für -die bestellte Musik– aufgestockt.
» Bürgermeister Kern erwartet ab 2016 knapp 1.7 Mio. mehr aus der Landeskasse (Kommunaler Finanzausgleich).


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Die Wahrheit über die 10 Thesen der CDU

FDP Rödermark
Die Wahrheit über die 10 Thesen der CDU

In seiner Haushaltsrede stellte der CDU-Fraktionsvorsitzende Michael Gensert 10 Thesen auf, die aus der Sicht seiner Partei die Fakten zeigen sollen. Aus Sicht der FDP betreibt die CDU jedoch nur Augenwischerei. Den „10 Fakten“ zum Haushalt 2024/2025 (die analog der 10 Gebote vorgetragen wurden) stellen wir daher unsere Thesen (analog Luther) gegenüber:

  • These 1: Keine Steuererhöhung. Für 2024 richtig. Diese wird allerdings 2025 per Nachtragshaushalt erfolgen müssen, da im Haushaltsplan schon jetzt 2,3 Millionen € fehlen, weil die Erhöhung der Kreisumlage nicht eingepreist wurde.
  • These 2: Die Finanzierung der wichtigsten Investitionen sei gesichert. Mit Verweis auf These 1 ist diese nur bei massiven Steuererhöhungen möglich.
  • These 3: Die Kinderbetreuung sei gesichert. Auf dem Papier ist das richtig, es gibt ausreichend Plätze. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass bereits jetzt fast 40 Betreuer fehlen und sich dieser Missstand durch das kommende Recht auf Schulkindbetreuung noch verschärfen wird.
  • These 4: Es bestehen nur allgemeine Risiken zur Haushaltrealisierung, keine spezifischen. Eine seit Jahrzehnten unzureichende Flächenpolitik, fehlende Gewerbe- und Wohngebiete und dadurch ungenutzte Potenziale für höhere Gewerbe- und Einkommenssteuereinnahmen sind hausgemachte Probleme.
  • These 5: Neue Gewerbegebiete sichertenn die wirtschaftliche Zukunft. Fakt ist, es wird nur 1 Gewerbegebiet realisiert und dies bekommt ein schon ansässiger Gewerbetreibender. Das in Planung befindliche Gewerbegebiet Hainchesbuckel steht auf wackligen Füßen und selbst wenn dies kommt, reicht die Fläche laut städtischer Wirtschaftsförderung bei weitem nicht einmal für die Erweiterungswünsche der bereits ortsansässigen Firmen.
  • These 6: Der Haushalt sei genehmigungsfähig. Ja, aber nur, weil die Erhöhung der Kreisumlage nicht eingepreist wurde, obwohl diese Zahlungsverpflichtung schon seit mehreren Monaten feststeht.
  • These 7: Es sei genügend Liquidität vorhanden. Auf dem Papier ja, aber bei Berücksichtigung der Erhöhung der Kreis- und Schulumlage ist diese innerhalb der nächsten 2 Jahre komplett aufgebraucht. Und dann?
  • These 8: Ortskerngestaltung geht weiter. Ja, das Förderprogramm für die Ortsmitte von Ober-Roden läuft weiter und die Maßnahmen können finanziert werden. Aber was ist mit Urberach?
  • These 9: Die Kommunalen Betriebe seien handlungsfähig. Das müssen sie auch, wer sonst kümmert sich um z.B. die städtischen Gebäude, das Abwasser und die Müllentsorgung?
  • These 10: Die Erhaltung der Kirchen in Urberach und Ober-Roden Stünde auf der Tagesordnung. Wer ist für diese Erhaltung zuständig? Die Stadt, oder die Kirchen selbst?
  •  
    Siehe auch
    » Haushaltsrede mit 10 Wahrheiten


    Rödermark intern
    Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
    Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

    Grundsteuerreform. Wir müssen dem Magistrat und der Koalition sehr genau auf die Finger schauen.


    Hinweis 08.2024
    Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt. Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst. Die wichtigsten Änderungen:
    Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 €
    Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 €.
    Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt.
    Kreisumlage 36,32 % Schulumlage 18,67 %. Gesamt: 54,99 %.
    Eine Steigerung in 2024 von 50,93 % auf 54,99 %.
    Hier der Beschluss


    Die Grundsteuer-Reform könnte eine Kommune zu einer versteckten Steuererhöhung nutzen.
    Die Bürger müssen den Kommunalpolitikern, insbesondere denen der Koalition sowie dem Magistrat, sehr genau auf die Finger schauen.

    Warum?
    Mitte 2024 wird das Land Hessen jeder Gemeinde vorrechnen, welchen Hebesatz eine Kommune ansetzen muss, damit die Einnahmen vor/nach der Grundsteuerreform gleich bleiben. Die Zahlen werden den Kommunen zugestellt und was ganz wichtig ist, auch veröffentlicht.

    Im verabschiedeten Haushaltsplan 2024-2025 ist keine Grundsteuererhöhung eingeplant.
    Die Aussage bei den 10 Wahrheiten der CDU zum Haushaltsplan 2024-2025 besagt „Keine Steuererhöhung“.
    Im Jahr 2025 greift die Grundsteuerreform. Es kann sein, dass durch die Grundsteuerreform die Einnahmen der Stadt gewaltig steigen und man den Grundsteuerhebesatz senken kann. Sollen die Einnahmen niedriger werden, ist es unabdingbar, dass der Hebesatz angehoben werden muss.

    Die Politik hat das Ziel ausgegeben,
    dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral ist. Aufkommensneutral bedeutet, dass eine Kommune nach der Reform INSGESAMT nicht mehr einnehmen soll wie vor der Reform. Dass evtl. ein Einzelner mehr zahlen muss, wird ganz sicher der Fall sein. Der Bürger muss darauf achten, dass der Magistrat die aufkommensneutralen Hebesätze anwendet. Es besteht NICHT die Pflicht, dies zu tun.

    Bei der Verabschiedung des Haushaltsplans wird damit geplant
    (siehe auch Haushaltsplan), dass die Hebesätze nicht angehoben werden. Das bedeutet aber nicht, dass man diese bei Mehreinnahmen durch die Reform nicht senken muss. Der Hebesatz kann in 2025 eigentlich nur dann angehoben werden, wenn die Einnahmen nach der Reform niedriger sind wie vorher. Der eingenommene Betrag ist ausschlaggebend. Nicht der Hebesatz.

    Was immer passieren mag.
    Es wird sehr spannend. Ich denke, die Idee mit dem Doppelhaushalt in Hinblick auf die Bürgermeisterwahl in 2025 haben wir dann erst einmal Ruhe, dürfte eine schlecht durchdachte Idee bleiben.


     
    Siehe auch
    » Verabschiedung Doppelhaushalt 2024-2025
    » Grundsteuerreform aufkommensneutral. Rödermark gehört scheinbar nicht dazu.


    Rödermark intern
    Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
    Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.