Straßen. Bedarfsgerecht wären 2,2 Mio. p.Jahr.

NACHTRAG
 
Straßenbau unter dem Schutzschirm:
Unter dem ersten Schutzschirm wäre eine grundhafte Sanierung der Straßen nur durch die Einführung einer Straßenbeitragssatzung möglich gewesen, was jedoch von Roland Kern (glücklicherweise) abgelehnt wurde. Zwar wurde im Laufe der Zeit eine Beitragssatzung eingeführt, die die Bürger zusätzlich belastet hätte, jedoch nicht in dem Maße, wie es bei einer klassischen Straßenbeitragssatzung der Fall gewesen wäre. Diese Satzung wurde aber nach einer Laufzeit von einem Tag wieder abgeschafft.

[..]Die Stadt Rödermark habe vor einigen Jahren die Grundsteuer in zwei Etappen erhöht – statt der Einführung von Straßenbeiträgen. Kern sieht durchaus die Möglichkeit, die Grundsteuer ein drittes Mal nach oben zu setzen. Das wäre dann allerdings erst 2017 der Fall.[..]
Am 25.05.2013 wurde von Bürgermeister Kern in einem Artikel bei fr-online fr-online erneuert, was mit einem Beschluss von 2005 festgelegt wurde.
 
Grundsteuererhöhungen 2015, 2020.


Am 8.11.2017 konnte man hier zum Straßenzustand im Blog lesen:

Viele genannte Millionenbeträge, die man in den Straßenbau investieren müsste.
10.000.000,00 Euro waren es 2013. Ende 2015 dann schon 15.000.000,00 Euro Sanierungsstau für die Straßen in Rödermark.
Im Jahr 2018 die nächste Horrorzahl: » 20.000.000,00 Euro.
Alle genannten Zahlen sind anhand offizieller Quellen recherchierbar.

Liste der Strassensanierung.20.000.000,00 Mio. stehen an.
Liste der Strassensanierung.20.000.000,00 Mio. stehen an.

Laut Gutachten müssten in Rödermark bedarfsgerecht jährlich mindestens 2.200.000,00€ in unser Straßen investiert werden. Dann hätten wir in zehn Jahren den jetzigen Bedarf abgearbeitet. Aber das Geld scheint nicht zur Verfügung zu stehen.


Im HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 ab Seite 47 können Sie nachlesen, was an Straßenbaumaßnahmen in Planung ist. Bedarfsgerecht wären 2,2 Mio. p.Jahr.“


25.05.2017. FDP Rödermark
Gute Straßen dagegen – welcher Grüner braucht denn die? Schauen wir uns einmal an, welche Straßen mit welchen Mitteln in den vergangenen 12 Jahren unter King Roland grundhaft erneuert wurden. Keine Angst, die Liste wird nicht sehr lang:

  • Freiherr-vom-Stein-Straße, Babenhäuser Straße, Odenwaldstraße, Marienstraße, Breubergstraße, Lengertenweg, Trinkbrunnenstraße, Eisenbahnstraße (alle zwischen 2004 und 2006 – also durch Vorgänger Maurer initiiert – und mehrheitlich mit Landesfördermitteln bezahlt)
  • Franz-Schubert-Straße (Eigenmittel)
  • Frankfurter Str., Schulstraße, Heitkämperstraße (jeweils nur Teile, finanziert durch das Konjunkturprogramm 1 von Bund und Land)
  • Forststraße (z.T. mit Fördermitteln)
  • Hauptstraße Waldacker (Großteil Bundesmittel da Bundesstraße)
  • „Thälmannweg“ (Eigenmittel)
  • Am Schwimmbad, Am Wiesengrund (70 % Konjunkturprogramm 2 des Landes)

Mehr fällt mir auch nach längerem Überlegen nicht ein.
Lesen Sie weiter bei der FDP Rödermark


Bei OP-Online konnte man schon 2013 die Aussage von Herrn Kron lesen:
Er nannte einen Sanierungsbedarf von zehn Millionen Euro in den nächsten Jahren.
Quelle: OP-Online

2018 waren es dann schon 20 Mio.
Lesen Sie: Die ungeschminkte Wahrheit über den Straßenzustand?


Förderprogramme Ortskern Ober-Roden und Stadtgrün Urberach.
Kann es sein, dass Geld und Planungskapazitäten für beiden Förderprogrammen, die nur einen ganz kleinen Teil von Rödermark betreffen, in den Förderprogrammen gebunden sind und deshalb weitere Projekte in Rödermark nicht umsetzbar sind? Kann man sagen, dass wegen der Förderprogramme, die als notwendig angesehene Summe für den Straßenbau nicht investiert werden kann?

Auch für die subventionierten Projekte hat die Stadt ihren Anteil zu leisten. Man spricht meist von einer Förderung von 2/3. Bei der 2/3 Förderung ist zu beachten, dass von dem förderfähigen Betrag der Förderbeitrag gezahlt wird. Insbesondere bei Straßenbau dürfte der förderfähige Betrag weit unter den tatsächlichen Kosten liegen.
Man kann nicht durchgängig mit einer 2/3 Förderung rechnen.


Siehe auch
» 1 Mio. pro Jahr. Ein Witz.
» Kommunen brauchen keine Förderprogramme

Warum einen Antrag zum Haushalt abgeben?

Bundestagsdebatte zum Haushalt 2024

Friedrich Merz hat bei der heutigen „Bundestagsdebatte zum Haushalt 2024“ gesagt, warum die CDU keine Änderungsanträge zum Haushalt eingebracht hat.
Kurzfassung: ‚Alle von uns eingebrachten Anträge werden doch von der Ampel abgelehnt.‘
Kommt mir bekannt vor. Allerdings nennt man das vielfach nicht Ampel, sondern Koalition.

Was in der Debatte die Radwege in Peru sind, wäre in Rödermark der Radweg in Dietzenbach.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Kommunen brauchen keine Förderprogramme

Stärkt endlich die kommunale Selbstverwaltung – Steuergelder statt Fördergelder, fordert KOMMUNAL-Chefredakteur Christian Erhardt.

Förderprogramme von Bund und Ländern führen zur Aushöhlung der Selbstverwaltung und der Autonomie der Kommunen. Langfristig sind sie sogar eine Gefahr für die Demokratie, meint Christian Erhardt und fordert ein Umdenken.
 
Es sind so herrlich berauschende Bilder, wenn der Landesminister mit dem dicken Förderbescheid ins Rathaus kommt und den Gönner gibt. Medienwirksam stellt er sich dann mit dem Bürgermeister und dem symbolischen Scheck ins Bild und freut sich auf die Berichterstattung der lokalen Presse. So lässt sich die nächste Landtagswahl natürlich leichter gewinnen. An genau dieser Stelle endet dann aber auch die „Erfolgsstory Fördermittelbescheid“. Denn langfristig sind Förderprogramme der Sargnagel der Kommunen. Da spreche ich noch nicht einmal davon, dass Fördermittel von Bund und Ländern oft nicht aufeinander abgestimmt sind. Wer kennt nicht die aufgerissene Straße, weil endlich Gelder für die Sanierung freigegeben wurden, drei Monate später wieder Bauarbeiten, weil der Breitband-Fördermittelbescheid gekommen ist dann noch die neue Gasleitung, die über ein Förderprogramm gerade jetzt günstig zu realisieren ist.
 
Förderprogramme: Die Finanzierung läuft aus, die laufenden Kosten bleiben
[..]
 
Hier der ganze Artikel. Kommunen brauchen keine Förderprogramme


Bei – Steuergelder statt Fördergelder – denke ich an die unter Schwarz/Grün beschlossene Abzockumlage der Landesregierung Hessen,



Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Haushalt . Abschreibungen für Investitionen?

Notiz,

Abschreibungen
[..]Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt soll aber auch die Ansammlung von Rücklagen ermöglichen, wenn große Investitionsvorhaben geplant sind, die sonst nur über Kredite finanzierbar wären. Darüber hinaus soll die Zuführung mindestens so hoch sein wie die aus speziellen Entgelten (z.B. Gebühren) gedeckten Abschreibungen. Der Sinn dieser Vorschrift ist folgender: Die Abschreibungen sollen dazu dienen, Erneuerungs- und Ersatzinvestitionen zu ermöglichen. Die Abschreibungen werden im Verwaltungshaushalt veranschlagt. Sie sollen aber dort nicht „untergehen“. Deshalb ist vorgeschrieben, dass der Überschuss des Verwaltungshaushalts mindestens die Höhe der Abschreibungen haben soll. Damit stehen Finanzierungs-mittel für Investitionen bereit.
Quelle: GRUNDLAGEN KOMMUNALER HAUSHALTSFÜHRUNG. Seite 90[..]
 

[..]Abschreibungen sind Ausdruck des Wertverzehrs der Anlagegüter. Mit den Abschreibungen wird die Wertminderung der eingesetzten Güter buchmäßig dargestellt. Dabei teilt man die Anschaffungs- oder Herstellungskosten durch die Jahre der mutmaßlichen Nutzung. Ziel der Abschreibung ist es, Kapital für Ersatzinvestitionen zu sammeln: Wenn das Anlagegut verbraucht (vollkommen abgeschrieben) ist, steht am Ende der Nutzungszeit theoretisch die Summe aller Abschreibungsbeträge für einen Ersatz zur Verfügung.
Quelle: GRUNDLAGEN KOMMUNALER HAUSHALTSFÜHRUNG. Seite 98[..]

Die Vorschrift macht sich gut. Es gibt da aber ein kleines Problem.
Rücklagen hat die Stadt Rödermark zwar noch. Man hat aber auch ein gigantisches MINUS im Verwaltungsergebnis. Man darf und wird die Rücklagen wohl dazu nutzen müssen, um zumindest einen Teil des Defizits auszugleichen.


Unterschied zwischen Rücklage und Rückstellung.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Fragen/Antworten zum Kreishaushalt 2024

Kreishaus, Kreistag Dietzenbach
Kreishaus, Kreistag Dietzenbach

» Fragen/Antworten zum Kreishaushalt 2024


Frage: Gibt es Stellungnahmen von den Gemeinden zum Haushaltsplanentwurf 2024?
Antwort: Bis zur ersten Frist am 15.01. keine. Die Frist wurde bis zum 01.02. verlängert!


Hopper. Kosten.

Hopper. Aus "Fragen zum Kreishaushalt 2024"
Hopper. Aus „Fragen zum Kreishaushalt 2024“


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.