Es könnte für die Koalition und den Magistrat peinlich werden, wenn……

Hinweis 08.2024
Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt. Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst. Die wichtigsten Änderungen:
Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 €
Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 €.
Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt.
Kreisumlage 36,32 % Schulumlage 18,67 %. Gesamt: 54,99 %.
Eine Steigerung in 2024 von 50,93 % auf 54,99 %.
Hier der Beschluss



…… sich am 5.3.2024 viele Bürger Zeit für Stavo nehmen.

Bürger, die aus welchen Gründen auch immer, an einer solch wichtigen Veranstaltung nicht teilnehmen können, bleibt eine Stadtverordnetenversammlung verwehrt. Leider sind einige Stadtverordnete dagegen, um mit den gegebenen Möglichkeiten dieser Bevölkerungsgruppe einen barrierefreien (virtuellen) Zugang für kleines Geld die Teilnahme an einer Stadtverordnetenversammlung zu ermöglichen. Hier ein Beispiel aus dem Kreistag.

Voraussichtlich wird es eine Stadtverordnetenversammlung (Stavo) geben, bei der ein Haushalt, der rechnerisch wohl nicht zu beanstanden ist, nur mit Stimmen der CDU und AL/Die Grünen verabschiedet wird. Bürgermeister, ein CDUler und die Kämmerin von AL/Die Grünen sind Parteimitglieder der regierenden Koalition.

Am 5.3.2024 steht der Haushalt auf der Tagesordnung. Bei dem Doppelhaushalt 2024-2025 handelt es sich in der Planung für mich um einen so schlechten Haushalt, den man in Rödermark seit Aufzeichnung der Wetterdaten noch nicht erlebt hat.

Es soll am 5.3.2024 ein Haushalt beschlossen werden, der in der Planung ein in dieser Höhe (<10 > Mio.) bisher nicht gekanntes Defizit aufweist. Nach der Einreichung der Planung am 5.12.2023 hat der Magistrat es offenbar im Alleingang geschafft, dieses Defizit mit für mich fragwürdigen Kürzungen auf 5.523.954,00 € zu reduzieren. Bei diesen Kürzungen hat man die am 28.02.2023 vom Kreistag beschlossene Kreisumlage, die die Stadtkasse um weitere ca. 2.200.000,00 € belasten wird, nicht mit eingerechnet.
 
Für mich sind es keine Einsparungen im klassischen Sinne, sondern wohl eher die Hoffnung, diese Kosten, die die Kämmerin im Plan doch bestimmt mit Bedacht aufgeführt hat, umgehen zu können. Ich bin mir ziemlich sicher, dass dies auch ein Thema in den Haushaltsreden der Opposition sein wird.

Einmalig ist auch die Tagesordnung, auf der die Verabschiedung des Haushalts steht. Anträge der Koalition (0) oder der Opposition (3) kann man an einer Hand abzählen. Ich werde das Gefühl nicht los, man hat resigniert.

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass die Bürger, die diese Stadtverordnetenversammlung besucht haben, die im Haushalt nicht aufgezeigten Risiken in Millionenhöhe erkennen werden.
Besucher, die auch die gemeinsame Pressemeldung der SPD/FWR und FDP gelesen haben, können nach dieser Stavo wahrscheinlich auch die Gegendarstellung der Kämmerin dorthin einordnen, wohin diese Gegendarstellung gehört.

Warum eine Erhöhung der Grundsteuer fällig wäre.
Mit einem Antrag der KBR (Kommunale Betriebe Rödermark) wird die Erhöhung der Eintrittspreise für das Badehaus beantragt. Eine Erhöhung, die laut Aussagen mehr als notwendig ist. Gestiegene Personal- und Energiekosten wurden als Hauptgrund aufgeführt.
Es ist schon verwunderlich, dass bei der Stadt Rödermark die gestiegenen Personal- und Energiekosten sich bis Ende 2025 (in 2025 sind Bürgermeisterwahlen) nicht in einer gestiegenen Grundsteuer B bemerkbar machen. Der Automatismus des Haushaltsplanentwurfs empfiehlt (ohne die erhöhte Kreisumlage) einen Satz von 1.458,58% (Haushaltsplan 2024-2025 Seite 94). Dass dieser Satz wohl zu hoch sein dürfte, ist klar. Es bleiben aber Fragen, die nach einer Antwort schreien.

Hinweis für die teilnehmenden Bürger.
Sollte es eine begrenzte Redezeit für die Haushaltsreden geben, ist das als Nachteil für die teilnehmenden Bürger zu sehen.

Es wäre wohl angebracht, dass die Begrenzung der Redezeit für die Haushaltsreden aufgehoben wird oder man diese zumindest auf 20 Minuten begrenzt.

Meine ganz persönliche Meinung in Kurzform.
Der vorgelegte Haushalt ist eine Frechheit.
Am 5.3.2024 wird der Haushalt beschlossen, obwohl ein Änderungshaushalt am Horizont zu erkennen ist.

Siehe auch
» Es wird ein genehmigungsfähiger Haushalt eingereicht.
» Mit Grundsteuererhöhung den Bürgern signalisieren.


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Zum Arbeiten verpflichten

Der erste Landrat in Deutschland will Asylbewerber zum Arbeiten verpflichten. Thüringens CDU-Generalsekretär Christian Herrgott erwartet von Bewohnern in Gemeinschaftsunterkünften künftig, gemeinnützige Jobs wie Straßen reinigen oder Hecken schneiden auszuüben
Lesen Sie den Artikel bei Focus.de


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Was man auch mit einer Grundsteuererhöhung den Bürgern signalisieren kann.

Hinweis 08.2024
Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt. Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst. Die wichtigsten Änderungen:
Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 €
Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 €.
Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt.
Kreisumlage 36,32 % Schulumlage 18,67 %. Gesamt: 54,99 %.
Eine Steigerung in 2024 von 50,93 % auf 54,99 %.
Hier der Beschluss


Von juristischer Seite wird dahingehend bereits seit einiger Zeit beleuchtet, einen Mechanismus umzusetzen, der sofern keine anderweitige Deckung der Aufwendungen (Ressourcenverbrauch) in hinreichendem Maße erfolgt, einen Ausgleich über die Grundsteuer vorsieht (Vgl. exemplarisch Oebbecke: Reaktionen des Rechts auf kommunale Finanzprobleme, in: DVBL 22/2013, Seite 1409 bis 1415). Das hätte vielerlei Vorteile: U.a. würde damit für die Einwohner wieder der Zusammenhang zwischen kommunalen Leistungsangeboten und deren Finanzierung erfahrbar (Fühlbarkeit). Indirekt würden damit kommunalpolitische Entscheidungen zu Aufwandsenkungen wieder eher diskutabel, weil sie die für den Ergebnisausgleich notwendige Steuerbelastung der Einwohner reduzieren. Es ist davon auszugehen, dass mit steigender und für den einzelnen spürbarer Steuerbelastung das Interesse der Einwohner an den kommunalpolitischen Entscheidungen zu Ertragsverzichten bzw. unterlassenen Aufwandreduzierungen merklich zunimmt. Die Grundsteuer B ist dafür besonders geeignet, weil sie direkt oder indirekt (Einrechnung in Mietpreise) alle Einwohner und Unternehmen einer Kommune belastet. Gleichzeitig würde mit einer solchen Regelung der personelle und politische Aufwand zur Durchsetzung des Rechts (im Kontext der Erreichung des Haushaltsausgleiches) seitens der Finanzaufsichtsbehörden sinken. Quelle

Alle aufgeführten Zahlen sind recherchierbar Zahlen
Schuldenstand von 2022 nach 2025 mehr als verdoppelt.
(Haushaltsplanentwurf Seite 132)

Folgern könnte man.
Ohne Grundsteuererhöhung alles Bestens mit den Finanzen in Rödermark. Erfreulich.
Da in Rödermark in 2024 und 2025 KEINE Grundsteuererhöhungen vorgesehen sind, kann der Bürger davon ausgehen, dass man sich um den Haushalt der Stadt keine Gedanken machen muss. Anstrengungen für neue Einnahmequellen (Gewerbegebiete) sind nicht notwendig.
Weiter wie bisher.

Ohne die mit hoher Wahrscheinlichkeit schon heute feststehenden Kosten in den Haushaltsplanentwurf einzuarbeiten, konnte die Stadtkämmerin einen genehmigungsfähigen Doppel-Haushalt einreichen. Der genehmigungsfähige Haushalt wird u.a. damit erreicht, dass man die Rücklagen fast komplett aufbrauchen (Seite 25) wird, im Personalbereich Kinder 1.500.000,00 € an Ausgaben streicht, sowie weitere 660.000 € im Fachbereich 4 (Soziales) streicht. Streicht im HaushaltsplanENTWURF 2024-2025.

Anstieg der Schulden laut Haushaltsplanentwurf 2024-2025. Seite 132.
Gruß an die Kinder und Enkel.

2022 23.817.037,45 Euro
bei 28.723 Einwohner sind das 829,20 € Schulden pro Kopf
 
2025 50.579.774,60 Euro
bei 28.723 Einwohner sind das 1.760,95 € Schulden pro Kopf
 
Und das alles ohne die Grundsteuer zu erhöhen. Chapeau.
 
Siehe auch
» Der Haushalt 2024 dürfte gerettet sein.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

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Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?