Zum Arbeiten verpflichten

Der erste Landrat in Deutschland will Asylbewerber zum Arbeiten verpflichten. Thüringens CDU-Generalsekretär Christian Herrgott erwartet von Bewohnern in Gemeinschaftsunterkünften künftig, gemeinnützige Jobs wie Straßen reinigen oder Hecken schneiden auszuüben
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Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Was man auch mit einer Grundsteuererhöhung den Bürgern signalisieren kann.

Hinweis 08.2024
Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt. Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst. Die wichtigsten Änderungen:
Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 €
Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 €.
Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt.
Kreisumlage 36,32 % Schulumlage 18,67 %. Gesamt: 54,99 %.
Eine Steigerung in 2024 von 50,93 % auf 54,99 %.
Hier der Beschluss


Von juristischer Seite wird dahingehend bereits seit einiger Zeit beleuchtet, einen Mechanismus umzusetzen, der sofern keine anderweitige Deckung der Aufwendungen (Ressourcenverbrauch) in hinreichendem Maße erfolgt, einen Ausgleich über die Grundsteuer vorsieht (Vgl. exemplarisch Oebbecke: Reaktionen des Rechts auf kommunale Finanzprobleme, in: DVBL 22/2013, Seite 1409 bis 1415). Das hätte vielerlei Vorteile: U.a. würde damit für die Einwohner wieder der Zusammenhang zwischen kommunalen Leistungsangeboten und deren Finanzierung erfahrbar (Fühlbarkeit). Indirekt würden damit kommunalpolitische Entscheidungen zu Aufwandsenkungen wieder eher diskutabel, weil sie die für den Ergebnisausgleich notwendige Steuerbelastung der Einwohner reduzieren. Es ist davon auszugehen, dass mit steigender und für den einzelnen spürbarer Steuerbelastung das Interesse der Einwohner an den kommunalpolitischen Entscheidungen zu Ertragsverzichten bzw. unterlassenen Aufwandreduzierungen merklich zunimmt. Die Grundsteuer B ist dafür besonders geeignet, weil sie direkt oder indirekt (Einrechnung in Mietpreise) alle Einwohner und Unternehmen einer Kommune belastet. Gleichzeitig würde mit einer solchen Regelung der personelle und politische Aufwand zur Durchsetzung des Rechts (im Kontext der Erreichung des Haushaltsausgleiches) seitens der Finanzaufsichtsbehörden sinken. Quelle

Alle aufgeführten Zahlen sind recherchierbar Zahlen
Schuldenstand von 2022 nach 2025 mehr als verdoppelt.
(Haushaltsplanentwurf Seite 132)

Folgern könnte man.
Ohne Grundsteuererhöhung alles Bestens mit den Finanzen in Rödermark. Erfreulich.
Da in Rödermark in 2024 und 2025 KEINE Grundsteuererhöhungen vorgesehen sind, kann der Bürger davon ausgehen, dass man sich um den Haushalt der Stadt keine Gedanken machen muss. Anstrengungen für neue Einnahmequellen (Gewerbegebiete) sind nicht notwendig.
Weiter wie bisher.

Ohne die mit hoher Wahrscheinlichkeit schon heute feststehenden Kosten in den Haushaltsplanentwurf einzuarbeiten, konnte die Stadtkämmerin einen genehmigungsfähigen Doppel-Haushalt einreichen. Der genehmigungsfähige Haushalt wird u.a. damit erreicht, dass man die Rücklagen fast komplett aufbrauchen (Seite 25) wird, im Personalbereich Kinder 1.500.000,00 € an Ausgaben streicht, sowie weitere 660.000 € im Fachbereich 4 (Soziales) streicht. Streicht im HaushaltsplanENTWURF 2024-2025.

Anstieg der Schulden laut Haushaltsplanentwurf 2024-2025. Seite 132.
Gruß an die Kinder und Enkel.

2022 23.817.037,45 Euro
bei 28.723 Einwohner sind das 829,20 € Schulden pro Kopf
 
2025 50.579.774,60 Euro
bei 28.723 Einwohner sind das 1.760,95 € Schulden pro Kopf
 
Und das alles ohne die Grundsteuer zu erhöhen. Chapeau.
 
Siehe auch
» Der Haushalt 2024 dürfte gerettet sein.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Ließ ein Busfahrer Rödermärker Kinder im Wald stehen?

Nachdenklich. 17 Jahre und das erste mal alleine mit dem Bus.
Nachdenklich. 17 Jahre und das erste mal alleine mit dem Bus.

Anfang Februar steigen ihr zehnjähriger Sohn und seine 17 Jahre alte Schwester nach dem Fußballtraining gegen 21 Uhr an der Waldorfschule in Dietzenbach in den falschen Bus der Linie X18 ein. Weiter bei OP-Online

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Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Kameralistik, Doppik

Bei Diskussionen zum Haushalt der Stadt Rödermark besteht bei einigen noch die Meinung, dass in Rödermark die kameralistische Buchführung im Einsatz ist.

Mit dem folgenden Auszug: Kamerale Jahresabschlüsse 2003 bis 2005 Eröffnungsbilanz zum 01.01.2006 und doppische Jahresabschlüsse 2006 und 2007 aus 2008 dürfte sich das Thema endgültig erledigt haben.

Kamerale Jahresabschlüsse 2003 bis 2005
Die Stadtverordnetenversammlung entlastet den Magistrat für die Haushaltsführung der Jahre 2003 bis 2005.
Eröffnungsbilanz

Die Stadtverordnetenversammlung stellt die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2006 fest.

Doppische Jahresabschlüsse 2006 und 2007
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG und des Rechungsprüfungsamtes vom 12. September 2008 versehenen Jahresabschluss 2006 und den am 23. Oktober 2008 testierten Jahresabschluss 2007 gemäß § 114u GemHVO-Doppik fest und entlastet somit den Magistrat für die Führung der Geschäfte.

Der Jahresfehlbetrag 2006 (3.001.974,50 €) und der Jahresfehlbetrag 2007 (2.767.659,14 €) werden gemäß § 25 (3) GemHVO-Doppik auf neue Rechung vorgetragen.

Quelle: https://ri.roedermark.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=11062

Hier ein Link aiuf die Haushalte der Stadt Rödermark ab 2011. Selbstverständlich DOPPIK.


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?