Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Grundsteuererhöhung(en) 2025.

Dem Vorschlag des Magistrats wurde mit Gegenstimmen der FWR entsprochen.
Die Stadtverordnetenversammlung bestimmt als Tag für die Direktwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin den 26. Januar 2025 und als Tag für eine eventuell notwendig werdende Stichwahl den 09. Februar 2025. Siehe

Bürgermeister Rotter erläuterte,
warum an dem von der FDP vorgeschlagenen Termin eine Wahl nicht möglich ist. „Die Kulturhalle steht an diesem Tag nicht zur Verfügung“. Bei einem solchen Argument fehlen einem wirklich die Worte. In der Vergangenheit wurde die Trinkbornschule als Wahllokal genutzt, wenn die Kulturhalle nicht zur Verfügung stand.

Über den Antrag der FDP wurde nicht abgestimmt.
Ob eine solche Vorgehensweise der Geschäftsordnung entspricht, ist für mich fraglich.
Die Stadtverordnetenversammlung bestimmt als Tag für die Direktwahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin den 09.03.2025 und als Tag für eine eventuell notwendig werdende Stichwahl den 23.03.2025. Siehe

Grundsteuererhöhung auf 800-Prozentpunkte wurde beschlossen.
Auch Stadtverordnete haben wohl die Befürchtung, dass im Jahr 2025 nach der Erhöhung der Grundsteuer auf 800-Prozentpunkte es eine weitere Erhöhung geben könnte. Anders kann man die Frage an die Stadtkämmerin nicht deuten. „Wird es im Jahr 2025 eine weitere Grundsteuererhöhung geben?“ Es gab von der Stadtkämmerin kein unmissverständliches Nein.


Am 1.10.2025 wird wohl die erste (von zwei?) Grundsteuererhöhung(en) für 2025 beschlossen.


Siehe auch
» Wenn dem Wunsch des Magistrats entsprochen wird.
 


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Am 1.10.2024 wird wohl die erste (von zwei?) Grundsteuererhöhung(en) für 2025 beschlossen.

Die Erhöhung der Grundsteuer wird wohl am 1.10.2024 durch die Stadtverordneten beschlossen.
Warum beantragt der Magistrat die Stadtverordneten, die Erhöhung auf 800-Prozentpunkte zu beschließen?

Die Empfehlung des Landes für Rödermark besagt:
„Dass ein Hebesatz von 804 % aufkommensneutral wäre.“ Dieser Hebesatz bedeutet: „Insgesamt keine Einnahmesteigerung für die Stadt.“ Es wird Haushalte geben, die WENIGER zu zahlen haben, aber auch welche, die MEHR zahlen müssen. Siehe
Jeder %-Punkt, der über 804% liegt, ist als Grundsteuer B Erhöhung zu werten.

Keine Mehreinnahmen durch die Grundsteuererhöhung auf 800 Prozentpunkte für die Stadt Rödermark.
Wirft man einen Blick in einige unserer Nachbarstädte und liest, was sich dort zurzeit für finanzielle Schwierigkeiten auftun, da muss man sich in Rödermark fragen, ist bei uns noch alles in Ordnung? Offenbach Post. Printausgabe 27.09.2024
Hat die Stadtkämmerin im Haushalt 2025 derart hohe Einnahmen, dass sie auf eine weitere Grundsteuererhöhung verzichten kann? Wäre ja schön, wenn es so wäre. ABER. In 2025 kann Rödermark nach den vorliegenden Zahlen die Zahlung an die Hessenkasse, die für einen genehmigungsfähigen Haushalt Pflicht ist, wohl nicht mehr begleichen. Kaum noch Rücklagen und das erste Halbjahr zeigt einbrechende Gewerbesteuereinnahmen. Warten wir ab, was nach der Bürgermeisterwahl passiert.

Es gibt einige Gründe, warum es in Rödermark (noch k)einen
derartigen Aufschlag zur finanziellen Lage gibt, wie in der OP beschrieben.
Zunächst ein Fakt. Auch in Rödermark entsprachen die Gewerbesteuer-Einnahmen im ersten Halbjahr 2024 nicht annähernd den geplanten Erwartungen. Siehe.
Die für das Haushaltsjahr 2025 eingepreiste Steigerung der Gewerbesteuer-Einnahmen in Höhe von 6,5% dürfe wohl kaum der Realität entsprechen. Siehe HHP 2024-2025 Seite 27

Rödermark hat einen Doppelhaushalt. Darum findet eine Haushaltsdiskussion,
wie bereits in anderen Städten im Kreis begonnen hat, in Rödermark nicht statt. Ein Interesse des Magistrats, sich verbindlich zum Haushalt zu melden, dürfte sich wohl bis im Jahr 2025, z.B. nach der Bürgermeisterwahl, hinauszögern lassen.
Der routinemäßige Bericht zum zweiten Halbjahr 2024 könnte bei der ersten Stadtverordnetenversammlung 2025 offengelegt werden. Im Jahr 2024 war die erste Stadtverordnetenversammlung am 5.3.2024.

Ich wage mich schon mal weit aus dem Fenster.
Spätestens nach der Bürgermeisterwahl wird es eine weitere Grundsteuererhöhung geben MÜSSEN. Schaut man in den Doppelhaushalt der Stadt, wird man auf Seite die Empfehlung auf Seite 92 sehen, eine Anhebung auf 1.229,54-Punkte Grundsteuer zu beschließen, um einen ausgeglichenen Haushalt 2024 zu erreichen. Zum Zeitpunkt des Haushaltsbeschlusses, fehlte noch die gestiegene Kreisumlage (ca. 2,2 Mio.) und die einbrechende Gewerbesteuer. Die enorm gestiegene Kreisumlage war den Verantwortlichen schon bekannt. Man hätte diese ohne weiteres in den Doppelhaushalt mit aufnehmen können. Das Defizit, welches man den Bürgern hätte mitteilen müssen, wäre dann nicht 5.523.954 Euro, sondern ca. 7.724.000,00 Euro.
Da der Kreistagsbeschluss zur Erhöhung der Kreisumlage erst einen Tag nach dem Haushaltsbeschuss in Rödermark erfolgte, gestatte es das Gesetz, die allseits bekannten Kosten noch nicht im Haushalt erst nach Kreistagsbeschluss ausweisen zu müssen. Geschickt. Oder?

Die 10 Wahrheiten. 1.) Keine Steuererhöhung.
Noch im März 2024 hat die CDU gebeten, die 10 Wahrheiten zum Doppelhaushalt 2024-2025 der Öffentlichkeit bekanntzugeben.
Interessant ist der Punkt 1. Keine Steuererhöhung.
Da sich die CDU auf den Doppelhaushalt 2024-2025 bezieht, wird diese Wahrheit sich im kommenden Jahr wohl nur als Wunschtraum herausstellen und nicht als Wahrheit. Selbst wenn die jetzt anstehende Grundsteuererhöhung als „Hebesatzanhebung zu Sicherstellung der gleichbleibenden Einnahmen der Stadt“ beschreiben werden könnte, wird man voraussichtlich 2024 eine zweite Grundsteuererhöhung erleben, die JEDEN Haushalt treffen wird.

Siehe auch:
» Kein Doppelhaushalt. Da müsste man den Bürgern schon in 2024 die Wahrheit mitteilen.
» Die Wahrheit über die 10 Thesen der CDU


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 „aufkommensneutral“ bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung „aufkommensneutral“ bewerkstelligen kann. Alles, was sich über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

#Neu-Isenbung #Heusenstamm #Langen #Mülheim