Stadt will Streit mit den Erziehern beilegen. Zusage wird wohl eingehalten.

Für die Erzieher ein grandioser Erfolg. Für den Steuerzahler eine bittere Pille.
Stadt wird gegebene Zusage wohl einhalten müssen.

So wie aussieht, muss man in Rödermark Versprechen einklagen. In der folgenden städtischen Information lesen Sie etwas von Kompromiss. Ich sehe keinen Kompromiss, sondern es wurde das Versprochene jetzt doch – gerichtlich – angeordnet. Über die -Einstufung– braucht man nicht zu reden. Hier gibt es ganz klare Vorgaben im Tarifvertrag.

Alle Gerichte haben aber festgestellt, dass es von der Tätigkeit her keinen Rechtsanspruch auf Besoldung nach Tarifgruppe 8b gibt“, betonte der Bürgermeister. Ich denke, dass dürfte jedem klar gewesen sein.

Frage. Herr Rotter, Herr Kern, musste der ganze Prozesszirkus nun wirklich sein?
Herr Rotter, hätte man nicht vorher ein wenig nachdenken sollen?

Webseite der Stadt Rödermark.

Der Magistrat will den Gehaltsstreit mit rund 70 Erzieherinnen in den städtischen Kindertagesstätten beenden. Während einer Teilpersonalversammlung haben Bürgermeister Roland Kern und Erster Stadtrat Jörg Rotter einen Kompromiss vorgeschlagen.

Die pädagogischen Fachkräfte erhalten demnach für die Zeit ab dem 1. Juli 2015 eine Rückzahlung auf der Grundlage der Tarifgruppe S8b. Dabei werden Rückstufungen in den beiden höchsten der sechs Erfahrungsstufen (E1-6), in die jede Tarifgruppe im öffentlichen Dienst eingeteilt ist, einkalkuliert. Das ist im Tarifvertrag bei jeder Beförderung so vorgeschrieben, wobei trotz einer Rückstufung die Besoldung in jedem Fall steigt. Je nach Erfahrungsstufe erhalten die Beschäftigten Beträge zwischen 2600 und 10.800 Euro. Insgesamt kostet dies die Stadt rund 600.000 Euro. Dafür wurden vorsichtshalber Rückstellungen gebildet. Außerdem werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch künftig nach Tarifgruppe S8b entlohnt – bisher zahlte die Stadt die Gehälter der Tarifgruppe S8a. Diesen Vorschlag habe der Personalrat in vorherigen Gesprächen „positiv aufgenommen“ und auch während der Personalversammlung als „sinnvollen Weg“ empfohlen, sagte Bürgermeister Kern während der Magistratspressekonferenz in der vergangenen Woche.

Der Streit geht zurück auf das Jahr 2015, als die Stadt finanzielle Anreize schaffen wollte, um die Erziehungskräfte zu binden oder neues Fachpersonal gewinnen zu können. Die Erzieherinnen und Erzieher wurden ab Januar nicht mehr nach der damals für sie tarifvertraglich vorgesehenen Besoldungsgruppe S6 bezahlt, sondern sie erhielten als Zulage die Gehälter der Tarifgruppe S8. Darüber wurden schriftliche Nebenabreden zu den Verträgen abgeschlossen.

In der Tarifrunde im September 2015 wurden die Tarifgruppen S6 und S8 abgeschafft; Gewerkschaft und kommunale Arbeitgeber vereinbarten, dass für die Erzieherinnen rückwirkend zum 1. Juli die neue Tarifgruppe S8a zu gelten habe. Die neue Tarifgruppe S8b blieb Arbeitsplätzen mit besonderem Anspruch vorbehalten und ersetzte die alte Tarifgruppe S8. Daraufhin ordnete die Stadt die Kita-Kräfte in die Gehaltsstufe S8a ein und sah sich nicht mehr in der Pflicht, eine Zulage zu zahlen. Die Erzieherinnen und Erzieher meinten jedoch, sie seien im Januar 2015 ordnungsgemäß nach S8 befördert worden und hätten demzufolge nun Anspruch auf eine Besoldung nach S8b.

Dagegen wehrten sich einige juristisch und klagten vor dem Arbeitsgericht. Ein Erzieher zog seine Klage zurück, mit einer geringfügig beschäftigten Erzieherin einigte sich die Stadt auf einen Vergleich. In einem dritten Fall forderte die Klägerin rückwirkend 1848 Euro und wollte nicht nur in die Tarifgruppe S8b eingeordnet werden, sondern auch stufengleich aufsteigen. Das Arbeitsgericht Offenbach und auch das Landesarbeitsgericht gaben ihr Recht; das Bundesarbeitsgericht, das die Stadt angerufen hatte, ließ keine Revision mehr zu.

Anders als die höheren Instanzen urteilten zwei Kammern des Arbeitsgerichts Offenbach in zwei weiteren Prozessen. Sie sahen die Stadt zwar zu Rückzahlungen nach S8b von 1237 und 1680 Euro verpflichtet, verneinten aber den Anspruch der Klägerinnen auf stufengleichen Aufstieg und entsprechend höhere Rückzahlungen –im einen Fall wären das 3975 Euro gewesen, im andern 4501 Euro. Sowohl die Klägerinnen als auch die Stadt haben Berufung eingelegt.

Auf der Basis dieser beiden Urteile hat die Stadt nun dennoch ihr Friedensangebot an alle 70 Erziehungskräfte vorgelegt und würde auch die beiden Verfahren nicht weiterbetreiben. Die Erzieherinnen erhalten nun Entwürfe für individuelle Änderungsverträge mit der jeweiligen Eingruppierung in die Erfahrungsstufe und dem darauf basierenden Rückzahlungsbetrag. In zwei Wochen will man sich wieder treffen – dann muss eine Entscheidung fallen.

Die 50 Erzieherinnen und Erzieher, die erst nach Beginn des Streits eingestellt wurden, sollen laut dem Vorschlag des Magistrats zunächst weiterhin nach Tarifgruppe 8a bezahlt werden. Wenn sie fünf Jahre ununterbrochen bei der Stadt beschäftigt sind, sollen sie Gehälter nach S8b erhalten. „Alle Gerichte haben aber festgestellt, dass es von der Tätigkeit her keinen Rechtsanspruch auf Besoldung nach Tarifgruppe 8b gibt“, betonte der Bürgermeister.

Quelle: roedermark.de
 
Siehe auch
» 03.11.2018 Erfolg für die Erzieher in Rödermark.
» Kindergarten/KiTa KiGa. Gebührenerhöhung, Höhergruppierung

Einmischung des Dezernat von H. Rotter in das Tarifgefüge. Sind jetzt von den Rödermärkern 600.000,00 € aufzubringen?

Geld verbrennen.
Geld verbrennen.

Die Offenbach Post (Printausgabe 9.11.2018 ) berichtet unter dem Titel:
Stadt möchte für drei Jahre 600.000,00 € nachzahlen.

Ein grandios gescheiterter Vorstoß vom Dezernenten des Fachbereichs 4 kann den Bürgern von Rödermark wohl satte 600.000,00 € Nachzahlung (Quelle OP) kosten. Gibt es zu den Nachzahlungen weiter Kosten, die in den kommenden Haushalten ihren Niederschlag finden?
Noch steht nicht fest, ob der von der Stadt gemachte Vorschlag von den Erziehern angenommen wird.

Vorgeschichte im Telegrammstil.

  • Die Stadt hat den Erziehern etwas versprochen und nicht eingehalten.
  • Mehrere Erzieher haben den Weg zum Arbeitsgericht nicht gescheut.
  • Erzieher haben Recht bekommen und die Stadt soll zahlen.

Fachbereich 4 Kinder, Jugend und Senioren. Dezernent Jörg Rotter.
Im weiteren nur noch Fachbereich 4 genannt.

Wird der Einigungsvorschlag der Stadt von den Erziehern angenommen,
kostet das den Bürgern 600.000,00 € an NACHZAHLUNGEN (Quelle Printausgabe OP). Rödermark kann sich dafür beim Dezernenten des Fachbereichs 4 bedanken, der eine Steigerung der Kita-Gebühren von 3% damit begründet hat, dass die Erzieher zwei Gehaltsgruppen höher eingruppiert werden. Dass die Eltern dem Vorschlag von Herrn Rotter gefolgt sind, dass mit einer ZUSÄTZLICHEN Gebührenerhöhung von 1% auch gleichzeitig eine bessere Entlohnung des Kita-Personals verbunden ist, ist aus Elternsicht nachvollziehbar. Sich über eine Bezahlbarkeit dieser Aktion Gedanken zu machen, ist nicht Aufgabe der Elternschaft. Besonders herausgestellt wurde, dass die Höhergruppierung im Interesse einer Sicherung der Fachkräfte dient. Diese Ansicht konnte die Personalabteilung nicht teilen. [..] Es ist nicht erkennbar, dass die übertarifliche Bezahlung die Personalsituation verbessert.[..]

Hier der entsprechende Auszug, der vom Fachbereich 4 eingereichten Antrag.
Der folgende Text stand nicht zur Abstimmung. Er diente nur als Erklärung für die Vorgehensweise.
[..] Die Elternvertretungen haben sich einvernehmlich für jährliche lineare Erhöhungen um 3% (bzw. 2%) ausgesprochen. Mit der Option von 3% soll eine Höhergruppierung des Fachpersonals auf S 8, im Interesse einer Sicherung der Fachkräfte, verbunden werden.[..]
Gemäß der in den Gesprächen mit den Elternbeiräten getroffen Vereinbarung werden die Gebührensätze ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 bis zum Kindergartenjahr 2018/2019 linear jährlich um 3 % erhöht
.[..] Quelle: Antrag

Der Fachbereich 4 hat den Stadtverordneten im Rahmen der neuen Gebührenordnung auch eine Höhergruppierung der Erzieher empfohlen. Diese Empfehlung hat die Koalition (AL/Die Grünen und CDU) mit einem weiteren Antrag, die empfohlene Höhergruppierung in den kommenden Stellenplan einzuarbeiten, den Stadtverordneten zur Entscheidung vorgelegt. Beiden Anträgen – Gebührenerhöhung und Stellenplan – wurde die Zustimmung (nicht einstimmig) erteilt.

Über eine Höhergruppierung kann meines Wissens nach die
Stadtverordnetenversammlung nicht entscheiden. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt nur dem im Haushaltsplan vermerkten Stellenplan zu. Die – Bezahlbarkeit –, des im Haushaltsplan festgelegten Stellenplans, wird im Haushaltsplan (Verfasser Stadtkämmerer in Rödermark der Bürgermeister) wie folgt vermerkt.
1) Deckungsfähigkeit gemäß § 20 Abs. 1 GemHVO:
Personalaufwendungen innerhalb eines Fachbereichsbudgets / Sonderbudgets sind gegenseitig deckungsfähig.

Oberflächlich gesehen. Aus finanziellen Gründen sprach nichts dafür,
dem Vorschlag des Fachbereichs die Zustimmung zu verweigern. Man musste davon ausgehen, dass der Fachbereich 4 alle Faktoren mit der gebotenen Sorgfalt untersucht hat. Festzuhalten ist, dass nicht alle Fraktionen zu dem gleichen Ergebnis wie der Fachbereich 4 gekommen sind und dem Antrag des Fachbereichs 4 nicht zugestimmt haben.

Doch nicht bezahlbar?
Dann die kalte Dusche und der Beginn eines unappetitlichen Streits vor Gericht?
Die Personalabteilung kam am 9.5.2016 zu dem Ergebnis: [..] Eine erneute übertarifliche Bezahlung ist nicht finanzierbar.[..] Kosten und Begründung (Sichtweise Mai 2016) entnehmen Sie dem AntragZuordnung der Erzieherinnen und Erzieher in die entsprechende“ der Personalabteilung.
Hier die Bewegungen in dem Tarifvertrag der Erzieher.

Die Höhergruppierung wurde zurückgenommen. Die Klagewelle begann.
Hätten die Stadtverordneten die Höhergruppierung verhindern können?
Selbst nach vielen Nachfragen bei denjenigen, die etwas dazu beitragen konnten, erlaubt es mir nicht eine verbindliche Antwort zu geben.
Ja, man hätte die Höhergruppierung dadurch verhindern können, wenn die Stadtverordneten dem Stellenplan im Haushalt 2015/2016 nicht zugestimmt hätten. Abgesehen von dem Blödsinn, sich in Tarifangelegenheiten einzumischen, warum ablehnen?
Von der Verwaltung gab es keine Warnung, dass eine Höhergruppierung unbezahlbar ist. Weiterhin wurde von der Verwaltung mahnend darauf hingewiesen, dass man durch ein Unterlassen der Höhergruppierung Mitarbeiter verlieren kann und wohl kaum neue Mitarbeiter finden wird.

Hätte der Antrag zur Stellenplanänderung keine Mehrheit gefunden, wäre eine Höhergruppierung gescheitert und man hätte der Stadt die Flut von Prozessen und Kosten erspart. Wäre damit dann auch eine Besserbezahlung der Erzieher unmöglich gewesen? Mitnichten.
Da der Erster Stadtrat eine Höhergruppierung bzw. bessere Bezahlung der Erzieher erwirken wollte, hätte der Magistrat den Weg für eine bessere Entlohnung über eine Zusatzvereinbarung, die die Zustimmung der Stadtverordneten nicht benötigt, regeln können.

Der ganze Vorgang ist handwerklich sehr schlecht gemacht und eine Einmischung in Tarifangelegenheiten sollte man tunlichst den wirklichen Spezialisten (Verdi) überlassen. Aber egal. Man hat ja die Bürger, die klaglos zahlen.

  • Wie viel Straßen hätte man mit diesem Geld grundsanieren können?
  • Ein 86-Jähriger müsste nicht mehr Dächer von Bushaltestellen säubern, weil die Stadt, laut Herrn Rotter, dafür kein Geld hat.
  • Vereine könnten sich über eine höhere Vereinsförderung freuen.
  • Man könnte die den Jugendlichen versprochene Überdachung an „Spalt Tablette“ liefern.
  • Mit dem Geld für die Nachzahlung wäre ein Jahr Hessenkasse (Schuldenabbau Kassenkredite der Stadt Rödermark) bezahlt. In Grundsteuer B ausgedrückt wären das 60 Prozentpunkte.
  • 600 qm Grundstück erwerben für 1.000,00 €/qm.
  • v.v.a.m

Bitte eigene Rückschlüsse bilden.
Es wehrten sich 2015 rund 120 Erzieher. Von diesen 120 Erziehern sind noch aktuell 70 bei der Stadt. Quelle OP 8.11.2018.
Demnach haben 50 Erzieher seit 2015 den Arbeitsplatz gewechselt oder sind jetzt im Ruhestand.

Kurios ist.
Kurios ist, im Haushaltsplan 2015/2016 gibt es im Stellenplan (Erzieher) keine S6 Eingruppierung mehr.

 
Hier die Zusammenfassung der Geschichte, die so wahrscheinlich nur in Rödermark passieren konnte.


Die Spalt-Tablette wurde seinerzeit vom Künstler Friedel Deventer „florales Objekt“ genannt. Siehe


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

PM der SPD Rödermark. Höhergruppierung der Erzieherinnen und Erzieher

Erzieher. Höhergruppierung
Erzieher. Höhergruppierung

Pressemitteilung SPD Rödermark
Datum 05.11.2018
Höhergruppierung der Erzieherinnen und Erzieher:
Die SPD sollte Recht behalten!

Eine Gerichtsentscheidung stellt die Stadt vor große, selbst verursachte Problem
Rückblick: In einer Nebenabrede mit den Rödermärker Erzieherinnen und Erziehern hieß es u.a., dass eine Höhergruppierung nach Eg S 8 (nach dem neuen Tarifvertrag nun S8b) mit dem neuen Haushaltsplan 2015 durchgeführt werden würde. Auch auf Gehaltsabrechnungen der Erzieherinnen und Erzieher war diese vermeintlich „freiwillige Leistung“ als „Höhergruppierung“ damals vermerkt. Unterschrieben wurde diese Vereinbarung im Januar 2015 von den einzelnen Erzieherinnen und Erziehern sowie Bürgermeister Roland Kern und dem Stadtrat und zuständigen Sozialdezernenten Jörg Rotter. Nach einer neuen Tarifrunde hatte die Stadtverordnetenversammlung auf Drängen von Jörg Rotter und Roland Kern diese Abrede zurückgenommen.
Die Fraktionen der Koalition aus CDU und AL/Die Grünen folgten dem Willen der Stadtspitze vorbehaltlos. Freie Wähler und FDP machten einige kritische Anmerkungen, hoben aber ebenfalls ihre Hand für den Beschluss. Einzig die Sozialdemokraten wehrten sich energisch und empört gegen das Vorgehen der Stadt und warnten vor rechtlichen Folgen und zusätzlichen Kosten.
„Wir haben damals trotz großer Empörung auf einer namentlichen Abstimmung bestanden. Niemand sollte sich hinter seiner Fraktion verstecken können! Leider hat trotzdem nur unsere Fraktion geschlossen gegen den Antrag gestimmt“, so der Fraktionsvorsitzende Diekmann. Mit „Moralpredigt“ hatte die CDU Fraktionsvorsitzende Michael Gensert die Gegenrede des sozialdemokratischen Kollegen damals verunglimpft.
Diekmann hatte in der Sitzung auch den drohenden Vertrauensverlust zwischen den Erzieherinnen und Erziehern sowie den Eltern auf der einen Seite und der Stadt andererseits angesprochen.

Sehr wohl aber will ich auf die moralische Verpflichtung der Stadt und auch die von uns als Stadtverordnete eingehen. Wir haben den Erzieherinnen und Erziehern und Eltern vor rund einem Jahr etwas anderes zugesagt und machen jetzt die Rolle rückwärts […]. Sie, Herr Bürgermeiste, und Sie, Herr 1. Stadtrat, sowie wir, die Stadtverordnetenversammlung, haben den Erzieherinnen und Erziehern, Eltern und der Öffentlichkeit zugesagt, dass unsere Fachkräfte besser bezahlt und höhergruppiert werden. Und nur weil jetzt dem Magistrat der neue Tarifvertrag nicht passt, sollen alle Zusagen zurückgenommen werden […]. Mancher hier anwesende Stadtverordnete ist selber Mama oder Papa, hatte oder hat selber Kinder in einer Rödermarker KITA. Ja, mancher war hier sogar als Elternteil sehr aktiv, hat mit Feste organisiert, war selber Mitglied der Elternvertretung… – und heute?! Wie können Sie hier heute einfach so mitmachen? Ich sage, lassen Sie sich, liebe Kolleginnen und Kollegen Stadtverordnete, von keinem fraktionellen Zwang in ihrer Abstimmung beeinflussen – sie sind nur Ihrem Gewissen verpflichtet, sonst gar nichts…wenn Sie Zweifel haben, dann enthalten Sie sich wenigstens…und wenn Sie mutig sind und zu unserem gemeinsamen Versprechen an die Erzieherinnen und Erzieherinnen und Eltern stehen wollen, dann lehnen Sie diese Vorlage zusammen mit uns als SPD heute ab […]“

Der Parteivorsitzende Hidir Karademir erinnert sich: „Die Situation war damals schon durch den Bürgermeisterwahlkampf aufgeladen. Die Koalition versuchte mit allen Mitteln, den ersten Stadtrat aus der Schusslinie zu bringen. Heute können wir nur von einem riesigen Scherbenhaufen und großem Vertrauensverlust zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt und der Magistratsspitze sprechen. Ein echter Skandal!“
Diekmann stellt nun klar, dass seine Fraktion keinen Moment der Schadenfreude empfinde. Im Gegenteil, man sei immer noch fassungslos über das „Komplettversagen sämtlicher damaliger Verantwortlicher“ die jetzt durch richterliche Beschlüsse nicht nur zu Rückzahlungen und neuer Gruppierungen führen würden, sondern auch noch Gerichtskosten zu stemmen habe, die zur Lasten der Bürger innen und Bürger der Stadt gehen.

Rückblick Pressestimmen:
„… die Rödermärker Verwaltung erlebt derzeit die offenbar schwersten internen Verstimmungen seit der Stadtgründung vor knapp 40 Jahren. Die Führungsfiguren der Adminis¬tration (Bürgermeister und Stadträte) liegen mit einer großen Gruppe der Angestellten im Clinch. Das Erzieher-Personal der kommunalen Kindertagesstätten fühlt sich „angeschmiert“…“ (Dreieich-Zeitung)
„… SPD-Bürgermeisterkandidat Samuel Diekmann sprach dort von „Augenwischerei“ und von der „Rücknahme eines Versprechens“. Das Thema gipfelte in einem SPD-Antrag auf namentliche Abstimmung. Jetzt klagen die Erzieherinnen gegen den Beschluss…“ (Frankfurter Rundschau)
 
+-+- Soweit die Pressemeldung der SPD. Hier die PM im Original +-+

 
Weiterführend


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.
» Zusammenfassung: Kindergarten/KiTa KiGa. Gebührenerhöhung, Höhergruppierung
» Wie gewonnen so zerronnen. Erfolg für die Erzieher in Rödermark.

Erfolg für die Erzieher in Rödermark.

Erzieher bekommen vor Gericht Recht.
Erzieher bekommen vor Gericht Recht.

Den im „Notizbuch der Woche“ der OP (Print Ausgabe) getroffenen Aussagen wird man wenig dagegenhalten können.

  • Ruppiger Umgang der Stadt mit ihren Erziehern
  • Erzieher mit der juristischen Peitsche vor sich hertreiben
  • Belegschaft kräftig vors Schienbein zu treten.

Gestern noch die erfreuliche Nachricht über die gestiegenen Zuweisungen und heute kann man in der OP lesen, dass man an die Erzieher Nachzahlungen zu leisten hat. Ob die eingeplanten 600.000,00 € ausreichen werden?

Wie man dem Artikel der Offenbach Post entnehmen kann, könnte man den Eindruck gewinnen, der Ball für diesen unsäglichen Vorgang liegt im Spielfeld der Stadtverordneten. Wer diesem Vorhaben zugestimmt hat und wer sich dagegen ausgesprochen hat, können Sie der Zusammenfassung zu diesem Drama entnehmen.

Ob die Stadtverordneten wirklich ein Mitspracherecht bei Personalangelegenheiten haben, kann ich nicht beantworten. Die Frage, ob die Stadtverordneten sich über Konsequenten einer Einmischung in Tarifangelegenheiten im Klaren waren, kann ebenfalls von hier nicht beantwortet werden. Wenn aber der zuständige Dezernent (Herr Rotter) den Stadtverordneten einen bezahlbaren Vorschlag unterbreitet, mit dem man die Erzieher länger an die Stadt binden kann und nur so zusätzlich neues Personal für die Stadt zu gewinnen ist, kann man da als Stadtverordneter dem zuständigen Dezernenten widersprechen? Wenn ja, würde man damit nicht gleichzeitig seine fachliche Kompetenz infrage stellen? Wie gesagt, ist Gehalt und Eingruppierung Personal eine Aufgabe der Stadtverordneten oder ausschl. Aufgaben des Magistrats?

Heute beim OP Online

[..]Im Gehaltsstreit mit Erzieherinnen in ihren Kitas sucht die Stadt nach drei Jahren und vier Arbeitsgerichtsprozessen (Hervorhebung durch den Admin) nun einen gütlichen Weg. Am nächsten Dienstag soll es eine Teilpersonalversammlung mit Erzieherinnen und Magistrat geben.[..]
[..] Im Juni 2016 hatte die Stadtverordnetenversammlung gegen den massiven Widerstand der SPD beschlossen, die Erzieherinnen und Erzieher städtischer Kitas von der früheren Tarifgruppe S6 in die neu geschaffene Gehaltsstufe S8a statt in die höher besoldete S8b einzuordnen.
[..] Finanziell ist für etwaige Nachzahlungen an die 70 Betroffenen von damals und für eine künftige Höhergruppierung weiterer 50 Frauen vorgesorgt. Im Haushalt stehen dafür etwa 600.000 Euro[…]
Lesen Sie den ganzen Artikel bei OP online.

Die SPD berichtete schon Dezember 2016

Das Arbeitsgericht am Amtsgericht Offenbach gab einer Erzieherin mit ihrer Klage gegen die Stadt in Sachen Höhergruppierung Recht. Die Mehrkosten könnten den frisch beschlossen Doppelhaushalt gefährden. Die spannende Frage bleibt aber: Was wusste Bürgermeister Kern und was hat er den Stadtverordneten verschwiegen?
Im Juni diesen Jahres beschloss die Stadtverordnetenversammlung, gegen den massiven Widerstand der SPD, die Erzieherinnen und Erzieher der Kitas der Stadt Rödermark in die während der Tarifverhandlungen in Nachfolge der früheren Tarifgruppe S6 neu geschaffene Gehaltsstufe S8a statt in die höhere Gruppierung S8b einzuordnen.[..]

Weiter bei der SPD Rödermark

Siehe auch
Kindergarten/KiTa KiGa. Gebührenerhöhung, Höhergruppierung


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)