Bahnhof Rödermark. Presseerklärung der FDP Rödermark

FDP Rödermark: Schildbürgerei oder Schlamperei beim Bahnhofskauf durch die Stadt?

Denkmalschutz? Finanzielles Debakel für die Stadt? Akteneinsichtsausschuss beantragt. Über vier Jahre ist es nun her, dass die Stadt Rödermark das Bahnhofsgebäude Ober-Roden gekauft hat. Die Intention damals war und ist nach wie vor richtig: Durch den Kauf und gesteuerten Weiterverkauf sollte die Stadt die Möglichkeit haben, mittelbaren Einfluss auf die Gestaltung und zukünftige Nutzung des Gebäudes zu nehmen. Vor zwei Jahren dann legte sich die Stadtverordnetenversammlung auf einen Kaufinteressenten fest – gegen die Stimmen der FDP weil völlig verfrüht und ohne Not unter künstlichem Zeitdruck. Seitdem ziehen sich die Verhandlungen über knappe 26 Monate hin und peu à peu tauchen, meist nur auf Rück? bzw. Anfrage, immer neue Negativtatsachen rund um die Immobilie Bahnhof auf. Waren es anfäglich fortbestehende Mietverträge, kamen sodann Leitungsrechte und andere Grundbuchlasten hinzu und aktuell steht im Raum, ob das gesamte Gebäude unter Denkmalschutz steht – bzw. dass dem so ist. „Es kann doch wohl nicht sein“, so der klare Kommentar von FDP?Fraktionschef Tobias Kruger, „dass die Stadt erst nach dem Kauf Stück für Stück via Zufallsprinzip herausfindet, welche Belastungen an Gebäude und Grunstück sie da mitgekauft hat. Keinem Privatmann wären so grobe handwerkliche Fehler passiert. Es drängt sich daher die Frage auf, ob entweder die Katze im Sack gekauft wurde bzw. wer überhaupt was wann wusste bzw. nicht wusste oder hätte wissen müssen.“ Mit Blick auf den derzeitigen Wissensstand kann im Moment das Kapitel „Bahnhofskauf durch die Stadt“ nur dick mit „Schildbürgerstreich“ bzw. sogar „Schlamperei“ überschrieben werden.

Fakt ist: Aufgrund einer notwendigen Leitungsumlegung sind bereits beträchtliche Zusatzkosten für die Stadt angefallen. In welcher Höhe genau, ist noch unklar, da der Magistrat diese Antwort bisher schuldig geblieben ist. Da sich im schlimmsten Szenario der ganze Fall zu einem finanziellen Debakel für die Stadt entwickeln könnte, hat die FDP nun (gemeinsam mit der SPD) im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, mit deren Steuergeld mal wieder nicht verantwortungsbewusst umgegangen wird/wurde (Stichworte u.a.: Schadensersatz, Unverkäuflichkeit, extrem teure denkmalschützende Sanierung), einen Akteneinsichtsausschuss zum Thema „Bahnhofskauf durch die Stadt“ beantragt, um endlich Licht ins verworrene Bahnhofsdunkel zu bringen. Aufgabe dieses parlamentarischen Kontrollgremiums soll es nunmehr sein, die gesamten Vertragsverhandlungen um den Kauf des Bahnhofgebäudes durch die Stadt und die Belastungen (rechtlich und praktisch) an Gebäude und Grundstück zu untersuchen und festzustellen, wo die Verantwortlichkeiten lagen und liegen. Vor allem muss aus Sicht der Liberalen ermittelt werden, warum erst deutlich nach dem Gebäudekauf so wesentliche Details wie Leitungsrechte und Denkmalschutz auf den Tisch kamen und warum die Stadtverordneten nicht vor der Kaufentscheidung über alle wesentlichen Details dieser Art informiert wurden. Auch muss geprüft und offengelegt werden, ob der Stadt eventuelle Regressansprüche gegen die Bahn zustehen oder ob die Stadt selbstverschuldet wichtige Details (Denkmalschutz?) nicht zur Kenntnis genommen oder gar bemerkt hat. (tk)
Presseerlärung der FDP-Rödermark. Tobias Kruger.

*Ende der Presseerklärung*
 
Zu diesem Thema auch eine Presseerklärung der SPD und ein Antrag der SPD/FDP/Freie Wähler zur Akteneinsicht.
 

Bahnhof Rödermark. Presseerklärung der Freien Wähler
 
 
Aus fr-online.de

Bieberer Bahnhof ist verkauft
Marcus Müller kauft von einer Tochter der Deutschen Bahn den mehr als 100 Jahre alten Bahnhof in Bieber. Nun hadert der Besitzer mit dem Denkmalschutz, denn die Behörden gaben zunächst falsche Auskünfte.[..]Lesen Sie den Artikel bei fr-online.de

 
 
Ältere Artikel
» Rödermark Wer stoppt das Missmanagement in unserer Stadt?
» Rödermark. Schon gesehen? Videoüberwachung am Bahnhof
 
Siehe auch
» Rödermark. Bahnhof Ober-Roden. Zusammenfassung
 

Unsere Stadtverordnetenversammlung

Mal wieder ein super Beispiel für fast vergessene Anträge. Scheinbar kommen vier Jahre lang keine Informationen (im Widerspruch zum Antrag) in der STAVO an. Wen kümmerts? OK. die FDP hat es gemerkt.
 
Die Stadtverordneten, die Anträge verbunden mit Zusatzarbeit für die Verwaltung stellen, diese Anträge dann für ganze vier Jahre vergessen, wollen im Haushalt genau dort Geld einsparen. 🙁
 
Um was geht es?

13. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
02.10.2007
Der Magistrat wird beauftragt,
I. ein Konzept für die Realisierung einer zentralen Großküche zu entwickeln. Aufgabe dieser soll es sein, die verschiedenen Einrichtungen der Stadt Rödermark regelmäßig mit qualitativ hochwertigen Mahlzeiten zu versorgen.
II. den darüber hinaus gehenden Bedarf im Wege einer Bedarfsanalyse für eine Einrichtung nach Ziffer I. zu überprüfen; dies insbesondere durch die Aufnahme von Gesprächen mit dem Kreis Offenbach als Schulträger sowie dem örtlich ansässigen Handel und Gewerbe
III. bei der Realisierung sowohl die rein private Trägerschaft sowie auch die Umsetzung in Kooperation mit einer weiteren (Gebiets-)Körperschaft vorrangig in Betracht zu ziehen und abzuwägen. Die Stadt selber soll nicht der Betreiber dieser Einrichtung sein.
IV. bei der Konzeptgestaltung sowohl die Empfehlungen der „Bremer Checkliste“ des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als auch das „Optimixkonzept“ des Forschungsinstitutes für Kinderernährung in Dortmund hinreichend zu berücksichtigen. Die Verwendung von Bioprodukten sowie Produkten aus regionaler Herstellung ist ebenfalls zu bevorzugen.
V. über den Sachstand sowie die Gesprächs- und Bedarfsermittlungsergebnisse regelmäßig im Ausschuss für Wirtschaft und Standortmarketing zu berichten.
Quelle: bgb-Rödermark.de

 
Und jetzt, vier Jahre später, ein Antrag der FDP.

6. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark.
06.12.2011
Ö 14
Sachverhalt/Begründung:
Am 02.10.2007 hat die Stadtverordnetenversammlung einstimmig (!) den Magistrat beauftragt, ein Konzept für die Realisierung einer zentralen Großküche zu entwickeln (Antrag von CDU und FDP, Az. STV/006/07). Bis dato hat sich, nach über vier Jahren, praktisch in der Sache nichts getan – der Beschluss wurde vom Magistrat nicht umgesetzt beziehungsweise ausgeführt und augenscheinlich auch nicht mit dem nötigen Engagement verfolgt. Dies zeigt(-e) sich auch an der entgegen Punkt fünf des beschlossenen Antrages unzureichenden bis nicht vorhandenen Berichterstattung im zuständigen Fachausschuss. Statt zentraler Großküche in Rödermark (Stichworte: Kurze Wege, Arbeitsplätze vor Ort, Gewerbesteuer) beliefert mittlerweile ein Frankfurter Cateringunternehmen Grundschule und einzelne KiTas – mit unstrittig sehr positiver Resonanz. De facto hat sich aus aktueller Sicht der Großküchen-beschluss erübrigt. Eine Aufhebung desselben nach über vier vergangenen Jahren seit Beschlussfassung als Festschreibung des aktuellen Status ist logisch angezeigt…Quelle: bgb-rödermark.de

Was ist das für Stadtverordnetenversammlung? Da wird was beschlossen und vier Jahre ist Ruh im Stall.
Wozu überhaupt ein Antrag? Wenn man schon einen Antrag stellt, sollte man diesen auch beobachten und nicht 4 Jahre warten.
 
 
Beachten Sie bei dem Antrag aus 2007 folgenden Absatz.

V. über den Sachstand sowie die Gesprächs- und Bedarfsermittlungsergebnisse regelmäßig im Ausschuss für Wirtschaft und Standortmarketing zu berichten.

Man mag mir bitte mitteilen, wann nach Antragstellung und Abstimmung (Ergebnis einstimmig) in irgendwelchen Ausschüssen dieses Thema auf der Tagesordnung stand. Die Textrecherche bei bgb-rödermark bringt kein Ergebnis.
Das erinnert mich irgendwie an den Vorgang Gestaltungssatzung. Auch hier wurde etwas von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und dann kümmerte sich keiner mehr um die Zusage. Dann, als es zum Knall kam und jede Menge Geld im Kamin verfeuert war, ist sich keine der Fraktionen (bis auf die FDP) irgendwelcher Versäumnisse bewusst.
 
Muss die Stadtverordnetenversammlung beschlossene Anträge dahingehend überprüfen, ob das Beschlossene auch ausgeführt wurde?
Meiner Meinung nach JA.
Abgesehen von den Zusagen in den Beschlüssen steht in der Hauptsatzung unter §2 Absatz 1:

(1) Die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Organ der Stadt. Sie trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung.

 

Was war damit der Gestaltungssatzung?
Es ging bei der Gestaltungssatzung um das gleiche Thema wie bei der Großküche. Es wurde etwas beschlossen und die Überprüfung zugesichert.
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Aufgabe, sich um die Erfüllung ihrer beschlossenen Anträge zu kümmern. Und genau das wird anscheinend von vielen Abgeordneten so nicht gesehen.

[…]Was man sicherlich nicht nachlesen kann ist eine bemerkenswerte Rede vom Abgeordneten der FDP Tobias Kruger zur Gestaltungssatzung.
Ganz im Gegensatz zu den anderen Fraktionen, vertrat Herr Kruger die Meinung, dass man Bürgermeister Kern nicht die alleinige Schuld an dem Verfahren und dem anschließenden Scheitern der Gestaltungssatzung zuschreiben kann. Herr Kruger gab zu, dass die Abgeordneten (seine Person eingeschlossen) es versäumt haben, frühzeitig darauf zu drängen ein im Antrag niedergelegte Versprechen aller Fraktionen “der Vollumfänglichen Information der Bevölkerung” einzulösen. Herr Kruger vertrat die Meinung, dass man als Abgeordneter nicht nur zu “beschließen” hat, sondern auch die Beschlüsse zu überwachen hat/sollte/muss.
 
Herr Kruger entschuldigte sich bei den Bürgern der Stadt Rödermark für die Versäumnisse seiner Fraktion und versprach für die Zukunft eine andere Vorgehensweise bei ähnlich gelagerten Anträgen.
 
Wenn man jetzt annimmt, dass sich die anderen Fraktionen dieser Entschuldigung anschließen würden, sah sich getäuscht. Der Fraktionsführer der CDU, Michael Gensert, meinte sogar “es wäre besser gewesen wenn Herr Kruger zu diesem Punkt den Mund gehalten hätte“. Zumindest die Fraktion der CDU sah keinerlei Versäumnisse.
[…]Den ganze Artikel können Sie hier lesen

 
Ein Beispiel für einen beschlossenen Antrag der NICHT bearbeitet/umgesetzt wurde.
Rödermark Stadtverordnetenversammlung. Hammerhart, Blamabel
 
#versäumnis

2.5.2011 konstituierende Sitzung

( KOD ) ÖFFENTLICHE Konstituierende 1. öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
 
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
 
Termin 2.5.2011
 
Ort: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
 

Konstituierende Sitzung
Konstituierende Sitzung

 
Alle Informationen zu dieser Sitzung bgb.roedermark.de
 
Lesen Sie den Artikel: Rödermark nach der Wahl von Tobias Kruger

Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Etwas zur Politik in Rödermark von Tobias Kruger

Aus gegebenem Anlass möchte ich auf einen etwas älteren Artikel hinweisen. In diesem Artikel gibt es eine ganze Menge über:

die Arbeit von Stadtverordnete, Magistrat Bürgerbegehren uvam

 
Die Fragen wurden per per eMail an diesen Blog gestellt und von Herrn Tobias Kruger (FDP) beantwortet.
 
Etwas über die Arbeit der Stadtverordneten


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

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