Ein Aufsatz, den die Stadtverordneten kennen sollten.

Der Hessische Städte- und Gemeindeverbund hat sich für die Einführung der „wiederkehrenden Beiträge“ eingesetzt.
Aufsatz: Dr. Hans Henning Lohmann uns Stefan Gries
 
Auch Bürgermeister Roland Kern hat sich für die wiederkehrenden Beiträge ausgesprochen.

[..]Ein knappes Schreiben der Kommunalaufsicht sorgt für einige Aufregung im Kreis. Darin werden die Städte Dietzenbach, Dreieich, Langen, Neu-Isenburg, Rodgau, Rödermark und Seligenstadt aufgefordert, jetzt eine Straßenbeitragssatzung zu erlassen.[..]
[..]Die Sachlage habe sich nicht verändert, sagt etwa Bürgermeister Roland Kern (Andere Liste). Er gebe die Hoffnung nicht auf, dass die Stadt die wiederkehrenden Beiträge erheben kann.[..]
Quelle: fr-online. 21.09.2011

Diese Aussage wird unser Bürgermeister sicherlich nicht ohne Kenntnis der Rahmenbedingungen zu den wiederkehrenden Beiträgen gemacht haben. Die Rahmenbedingung konnte man auch schon 2011 im Internet einsehen. Es gib ja schon seit Jahren Städte mit entsprechender Satzung.
 
Siehe auch
Artikel zu Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Straßenbeitrag. Alter Artikel. Neue Kommentare

Straßenbeitrag. Alter Artikel. Neue Kommentare
 
Ein Artikel vom 09.03.2013 in der Offenbach Post (Millionengrab Straßenbau) hat neue Kommentare aus dem Monat 11.2013.
 
Siehe auch
» 05.10.2013 Präsentation Ober-Ursel Straßenbeitrag
» Artikel zu Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Wiederkehrende Beiträge, Straßenbeitragssatzung

Eine Präsentation aus Oberursel
 
» 500 qm bei Straßenbeitragssatzung zwischen 3.600,00 und 5.400,00 Euro.
 
» 500 qm bei wiederkehrende Beiträge ca. 100,00 Euro pro Jahr.
 
Siehe auch
Artikel zu Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Straßenbeitrag oder wiederkehrende Beiträge. (Update)

Straßenbeitrag oder wiederkehrende Beiträge.
 
Das wird nicht nur einfach LariFari sein.
 
Hier geht es für jeden einzelnen um eine Entscheidung mit großer finanzieller Tragweite.
 
Straßenbeitrag oder wiederkehrende Beiträge wird uns wohl bald beschäftigen. Man hört zwar noch nichts Offizielles (hat ja noch Zeit bis voraussichtlich Anfang 2014), aber die Verwaltung wird schon eifrig am Zubereiten der bitteren Speise sein. Wenn die dann damit fertig sind, werden sich die Ereignisse überschlagen.
 
Einige im Stadtparlament haben sich in der Vergangenheit schon gegen eine Straßenbeitragssatzung ausgesprochen. Man hat sogar die Grundsteuer B um 40% angehoben um den Bürgern eine solche Satzung zu ersparen. (Die 40% haben heute noch Bestand. Oder wurden die heimlich aufgehoben?)
29.06.2005 Rödermark: 27. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses.

[..]Anfragen, ob nicht die Erhebung von Straßenbeiträgen sinnvoll wäre/kann die Stadt es sich leisten, auf Straßenbeiträge zu verzichten?
Antwort des Ersten Stadtrates:
„Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.“[..]

Also, 40% der Grundsteuer B sind für den Straßenerhalt gedacht.
 
Weiter steht da die Aussage vom Bürgermeister. Er gibt die Hoffnung nicht auf, die wiederkehrenden Beiträge einführen zu können.

[..]Bürgermeister Roland Kern (Andere Liste). Er gebe die Hoffnung nicht auf, dass die Stadt die wiederkehrenden Beiträge erheben kann.[..] Quelle: fr-online

 
Was wiederkehrende Beiträge sind und den Aufwand für eine solche Satzung dürfte Herrn Kern zum Zeitpunkt seiner Aussage wohlbekannt gewesen sein. Kollegen aus anderen Bundesländern praktizieren ( <2012) ja schon die Möglichkeit der wiederkehrenden Beiträge.     Seit der vorstehenden Aussage ist viel Wasser die Rodau heruntergeflossen.   Ab 06.03.2013 ist wieder alles offen.

[..]Es ist zwischen zwei Varianten zu unterscheiden:
a) Wiederkehrende Straßenbaubeiträge
b) Einmalige Straßenbaubeiträge (altes System)
„Es könnte sein, dass es sich für die Stadt Rödermark als günstiger herausstellt, bei dem „alten System“ zu bleiben“[..]Quelle: Ausschuss Bau, Umwelt …. Stadt Rödermark Hervorhebungen durch den Admin

Und weiter am 25.05.2013.

Enormer Personalaufwand
„Wir sind uns nicht sicher, welchen Weg wir einschlagen sollen“, sagt Bürgermeister Roland Kern aus Rödermark. Im Magistrat und hauptsächlich im Fachausschuss Bau und Verkehr habe man sich mit der Straßenbeitragssatzung befasst. Wiederkehrende Straßenbeiträge seien für die Stadt ein kompliziertes Verfahren. Der Personalaufwand für die Bestandsaufnahme und die Bewertung der einzelnen Grundstücke sei riesig. „Wir sind nicht Feuer und Flamme für die neuen gesetzlichen Möglichkeiten“, erklärt er. Die Stadt Rödermark habe vor einigen Jahren die Grundsteuer in zwei Etappen erhöht – statt der Einführung von Straßenbeiträgen. Kern sieht durchaus die Möglichkeit, die Grundsteuer ein drittes Mal nach oben zu setzen. Das wäre dann allerdings erst 2017 der FallQuelle: fr-online

Wir alle in Rödermark sind ja einsichtig und werden selbstverständlich zum Wohle der Stadtverwaltung einer Straßenbeitragssatzung zustimmen. Und komplizierte Verfahren? Oh Gott, bitte nicht in Rödermark. (Dass eine Straßenbeitragssatzung Existenzen vernichten, ist halt persönliches Schicksal.)
 
Das wird ein spannender Herbst.
 
Welchen Beträgen können anfallen?
Da Rödermark noch keine Zahlen genannt hat, hier ganz VAGE Schätzungen.
Wiederkehrende Beiträge: Jährlich von 100,00 bis 250,00 Euro. (Auch für Mieter)
Straßenbeitragssatzung: Wenn die Straße, an der mein Haus steht, grunderneuert wird, können leicht 15.000,00 Euro als Einmalzahlung anfallen. (Die Mieter zahlen nichts)
 
Solidargemeinschaft
All diejenigen, deren Straßen in den letzten Jahren grunderneuert wurden, werden die nächsten 30-40 Jahren keine Belastungen mehr haben. Alle Bürger (auch die Mieter) der Stadt Rödermark haben ja die Straße bezahlt. Sollten jetzt die wiederkehrenden Beiträge eingeführt werden, müssen auch diese (obwohl für ihre Straße die nächsten Jahre nichts zu zahlen wäre) zahlen. Oh, wie ungerecht ist doch die Welt. Nein, ich bin für eine Straßenbeitragssatzung. Solidargemeinschaft nein danke.
 
SPD und CDU sprechen sich gegen eine Straßenbeitragssatzung aus

Kooperation aus SPD und CDU fordert Vermeidung einer Straßenbeitragssatzung
[..]In einem gemeinsamen Antrag zur nächsten Stadtverordnetenversammlung am 22. März 2010 fordert die Kooperation aus SPD und CDU den Magistrat auf, schnellstmöglich zu prüfen, unter welchen Bedingungen der Erlass einer Straßenbeitragssatzung für die Stadt Rödermark vermieden werden kann.[..]Quelle: SPD Rödermark

FDP spricht sich gegen eine Straßenbeitragssatzung aus

[..]Daher fordere an dieser Stelle auch ich, auch die FDP mehr Solidarität. Lieber wiederkehrende, kleinere Beiträge für alle Bürger als wenige große Einmalbeiträge, gegen sie man sich nicht wehren kann, die man nicht beeinflussen kann und die Existenzen vernichten können.[..]Quelle: FDP-Rödermark

 
AL/Die Grünen sind im Koalitionsvertrag für eine Ablehnung und eine Prüfung!
Die CDU hat sich 2010 bereits festgelegt

[..]Eine allgemeine „Straßenbeitragssatzung“ wird abgelehnt. Sofern die gesetzlichen Grundlagen geschaffen sind, ist die Einführung von „Wiederkehrenden Straßenbeiträgen“ zum Erhalt der Gemeindestraßen, Gehwege und Plätze zu prüfen.[..]Quelle: Koalitionsvertrag

Man hat 2 Möglichkeiten. Eine „Straßenbeitragssatzung“ oder „Wiederkehrende Straßenbeiträge“. Eine „Straßenbeitragssatzung“ wird abgelehnt. Prüfung hin, Prüfung her. Bleibt eigentlich nur noch „Wiederkehrende Straßenbeiträge“.
 
Es gibt Städte die den komplizierten Weg gehen werden
[..]Für die Stadtverordneten der Stadt Dreieich ist die nun vorliegende Gesetzesänderung eine erfreuliche Entwicklung, denn damit hat sich erfüllt, was sie in ihrer Sitzung am 28. September 2010 beschlossen hatten: Die Hessische Landesregierung und der Hessische Landtag wurde aufgefordert, „die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen die Entscheidung, ob sie für die Straßengrundsanierung erforderlichen Mittel über herkömmliche Straßenbeiträge, wiederkehrende Straßenausbaubeiträge oder über die Grundsteuer beschaffen, in eigener Verantwortung treffen können.“[..]Quelle Dreieich
Der Plan ist, in Dreieich ab 2015 die „wiederkehrenden Beiträger“ einzuführen. Verwirklichen will man diesen Zeitplan mit externen Kräften.
 
Eigene Recherche
Wenn Sie selbst im Internet nachsehen, welche Städte die „wiederkehrenden Beiträge“ ablehnen, achten Sie unbedingt darauf, ob dort bereits eine „Straßenbeitragssatzung“ existierte. In diesen Fällen wird es im Rahmen der „Gleichbehandlung“ etwas schwieriger.
 
War noch keine „Straßenbeitragssatzung“ vorhanden, haben ja IMMER ALLE BÜRGER gezahlt.
 
Mit wiederkehrenden Beiträgen wird im Haushalt kalkuliert.

Wiederkehrende Beiträge im Jahr 2013
Wiederkehrende Beiträge.

Quelle: Investitionen 2013. Seite 1. Position 6
Wiederkehrende Beiträge. Haushalt 2013
Wiederkehrende Beiträge.

Quelle: Investitionen 2013. Seite 1. Position 6
Siehe auch: Rödermark. Haushalt mit wiederkehrenden Beiträgen
 
Nachtrag
Übrigens. Was „wiederkehrende Beiträge“ bedeutet und welcher Aufwand dafür zu betreiben ist, hätte eigentlich keinen überraschen dürfen. In anderen Bundesländern gibt es schon länger die Möglichkeit der wiederkehrenden Beiträge. Und man hat ja in Rödermark sehnsüchtig darauf gewartet. Oder hatte man etwas zur Presse gesagt, ohne auch nur in etwa zu wissen, was das bedeutet?
 
Siehe weiterführende Informatinen
Artikel zu Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge
Münster. Erst Beschluss, dann Bürgerinfo
Rödermark. Solidarpakt in 2014 ein Auslaufmodell?

Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Solidarpakt in 2014 ein Auslaufmodell?

„Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.“ Quelle.

Ist der Solidarpakt der Rödermäker bezüglich der Straßenbeiträge in Gefahr? Bisher haben ALLE Rödermärker für ALLE Straßenbaumaßnahmen (seit 2005 über die Grundsteuer B) gemeinsam die Kosten getragen. Es könnte bald Schluss sein mit dieser Gemeinsamkeit.

Bei den noch in diesem Jahr beginnenden Beratungen zur Straßenbeitragssatzung bzw. wiederkehrende Beiträge (dürfte(n) dann 21014 in Kraft treten), müssen die Stadtverordneten beachten und die Bürger folgendes wissen.

Seit 2005 besteht in Rödermark eine Steuer, die für die Grunderneuerung der Straßen gedacht ist. Alle Bürger der Stadt werden über die Grundsteuer B gezielt für Straßenbaumaßnahmen zu Kasse gebeten. (Eine Steuer ist NICHT zweckgebunden) Vor diesem Zeitraum (2005) waren Straßenbeiträge für die Bürger nicht als gesonderte Abgabe aufgeführt.
 
Also; bis 2005 haben ALLE Bürger die Kosten für die Straßenreparatur/Grunderneuerung ohne gesonderte Ausweisung bezahlt. Danach als Teil (40%) der Grundsteuer B. Durch eine Straßenbeitragssatzung würde dieser Solidarpakt aufgehoben.
 
Vorteile/Nachteile
Straßenbeitragssatzung
Vorteile:
» Eigentümer einer Liegenschaft z.B. in der Eisenbahnstraße, Freiherr-vom-Stein Straße, Babenhäuser Straße, Odenwaldstraße, Forststraße, Lengertenweg, Karlsbader Platz …..werden voraussichtlich in den nächsten Jahrzehnten keinen Cent zu zahlen haben. Die Kosten wurden bereits von allen Bürgern der Stadt Rödermark (einschl. der Mieter. Ab 2005 über die Grundsteuer B) gezahlt.
» Mieter zahlen keinen Cent für die Grunderneuerung von Straßen.
 
Nachteil:
» Anwohner, deren Straßen nach der Einführung einer Straßenbeitragssatzung grunderneuert werden, können mit Kosten rechnen, die leicht die 15.000,00 Euro erreichen/überschreiten.
» Solidarpakt wird aufgehoben
 
Wiederkehrende Beiträge.
Vorteile:
» Niedrigere Kosten. Die Kosten für den Bürger könnten bei einem gesamten Sanierungsbedarf von 5.000.000,00 Euro Brutto (im entsprechenden Abrechnungsgebiet und über 5 Jahre) bei knapp 120,00 Euro legen. (Siehe: Noch eine ?seriöse? Rechnung.)
» Eine Rechnung bzgl. der Kosten aus der Stadt Viernheim ergibt Kosten in Höhe von 60,00 Euro p. Jahr, je Mio (Netto).
» Alle Bürger bezahlen für die Grunderneuerung der Straßen. Kalkulierbare Kosten über einen längeren Zeitraum von z.B. 5 Jahren.
» Solidarpakt wird nicht aufgehoben
 
Nachteil:
» Eigentümer einer Liegenschaft, wo die Straße erst kürzlich grunderneuert wurde, (z.B. in der Eisenbahnstraße, Freiherr-vom-Stein Straße, Babenhäuser Straße, Odenwaldstraße, Forststraße, Lengertenweg, Karlsbader Platz) zahlen natürlich auch.
» Auch die Mieter werden an den Kosten der Grunderneuerung beteiligt.
 
Mir ist vollkommen klar, ein Mieter wird sich über eine Straßenbeitragssatzung freuen. Ebenso die Anwohner der o.g. Straßen. Die sind fein raus. Deren Straßen hat die Allgemeinheit bereits bezahlt.
 
In eigener Sache
Ich sollte eigentlich für die Straßenbeitragssatzung plädieren. Eine Grunderneuerung unserer Straße steht sicherlich nicht bevor. Zustandsklasse 3.
Siehe: Ausschnitt Straßenzustandskataster. Erfassung 2010/2011
sowie die dazu passende Legende
 
Was kann passieren
Ob Straßenbeitragsatzung oder wiederkehrende Beiträge. Die Stadtverwaltung bekommt Arbeit. Die Stadtverwaltung könnte jetzt argumentieren: „Der Aufwand für die wiederkehrenden Beiträge ist uns zu hoch. Wir entscheiden und empfehlen der Straßenbeitragssatzung.“ Und wie eine solche Empfehlung aussehen könnte hat Herr Kron bereits an 9.3.2013 angedeutet.
 
 
Meine Meinung. Straßenbeitragssatzung ist Sch… ungerecht.
 
 
Weiter Infos zur Straßenbeitragssatzung
» Artikel zu Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge
» Biblis. Beispiel einer Satzung zu wiederkehrenden Beiträgen
» Straßenbeitragssatzung. Anfrage an die Bürgermeisterkandidaten.
» Grundsteuer B Straßenbeitrag. Alles nach Gesetz?


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.