Badehaus: Dies macht eine Erhöhung der Eintrittspreise unumgänglich.

Es soll beschlossen werden:
Die Eintrittspreise für den Schwimmbadbetrieb wurden zuletzt zum 01.01.2017 erhöht.
Alleine die Personalkosten sind aufgrund von Tariferhöhungen in den Jahren 2017 – 2024 um mehr als 20% gestiegen. Hinzu kommen neben den hohen Strom- und Gaspreisen noch die höheren Kosten für Material und Dienstleistungen.
Dies macht eine Erhöhung der Eintrittspreise unumgänglich.
Auf Basis der erfreulichen Besucherzahlen in 2023 von mehr als 72.000 zahlenden Gästen, würde die Preisanpassung das Defizit des Badehauses um rund 60.000 € verringern.
Hieraus ergibt sich folgende Preisgestaltung:
Siehe Vorlage. Badehaus – Eintrittspreise Schwimmbad.



Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

CDU Pressemitteilung vom 15.02.2024

AfD Veranstaltung in Rödermark am 14.02.2024
„Politischer Aschermittwoch“ der AfD in Rödermark
Zur Veranstaltung der AfD nimmt die CDU Rödermark wie folgt Stellung:
AfD in Rödermark: ein Auftritt der Extreme.

Lesen Sie die Pressemeldung auf der Webseite der CDU

Hier nicht die Kopie der ganzen Pressemeldung, weil diese auf der Webseite der CDU wohl nicht vollständig ist.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Irritiert über Verlautbarungen der Opposition

„Der Entwurf des Haushaltsplans und die parlamentarische Erörterung nach der Einbringung waren in Rödermark wohl noch nie so transparent wie beim vorliegenden Doppelhaushalt 2024/2025. Alle Fakten wurden bereits bei der erstmaligen Präsentation des Zahlenwerks auf den Tisch gelegt. Auch die noch ungeklärte Situation der Kreis- und Schulumlage kam dabei zur Sprache.

Um sämtliche Aspekte gründlich und in aller Offenheit zu diskutieren, wurde bei der Einbringung zusätzlich zur gewohnten Blätterrunde zur Durchforstung einzelner Positionen auch eine Arbeitsgruppe Haushalt (AG HH) angekündigt und in der Folge eingerichtet. Dafür wurden zwei Termine eingeplant. Die Verwaltung – vertreten waren die Fachbereiche, für den Baubereich sogar die einzelnen Fachdienste – hat alle Termine fachlich begleitet. Sie stand sowohl der AG als auch der Blätterrunde beratend zur Seite und konnte direkt befragt werden.
Weiter auf der Webseite der Stadt Rödermark


Nachdenklich.
Hat die Koalition an der Arbeitsgruppe (AG) teilgenommen?
[..]Die zur Vorbereitung gestellten Fragen aus den Reihen der Opposition – 87 seitens der SPD-Fraktion, 7 von der FWR, keine von der FDP-Fraktion –

Demnach entnehme ich, dass auch die Koalition keine Fragen hatte. Kann es sein, dass die Koalition deshalb keine Fragen hat, weil zum Magistrat, also der Verwaltung, andere Wege beschreiten kann als es der Opposition möglich ist? Wenn es so ist, hätte man das auch aufführen sollen. So sieht aus, als wenn die Koalition mit dem als Planung vorgelegtem Haushalt rundum zufrieden war und deshab keine schritlichen Fragen eingereicht hat.

Siehe auch
» Gemeinsame Pressemeldung der SPD, FWR und FDP
» Siehe Stadtpost Seite 5
» Kämmerin hat wohl kein großes Interesse an Mitwirkung.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Kommunalrecht. AfD-Ortsverband darf in die Kulturhalle.

Nachtrag 08.03.2024
Nach politischem Aschermittwoch der AfD: Keine Partei darf mehr in die Kulturhalle
» op-online.de


Nachtrag 28.02.2024
Der politische Aschermittwoch der AfD Rödermark schlägt hohe Wellen. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen dem Anfangsverdacht auf Volksverhetzung.
Lesen Sie den Artikel bei OP-Online


Nachtrag 23.02.2024
1.000 Demonstranten zeigen der AfD die Rote Karte.
Helferich fordert millionenfache Remigration.
AfD in Rödermark: ein Auftritt der Extreme
Kulturbruch in der Kulturhalle: Al/Die Grünen erstatten Strafanzeige.
Heimatblatt Rödermark

Nachtrag 21.02.2024
Nach AfD-Veranstaltung in Rödermark: Bürgermeister will keine Parteipolitik mehr in der Kulturhalle

12.02.2024 Kommunalrecht
AfD-Ortsverband darf Kulturhalle Rödermark für „Politischen Aschermittwoch“ benutzen
Siehe: verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de.


Nachtrag 16.02.2024
OG-TV ab 8:40
https://www.facebook.com/OFTVGrenzenlosLokal/videos/763245149053607/
Nachtrag 16.02.2024
» AL-GRÜNE Rödermark erstatten Strafanzeige gegen AFD-Funktionäre wegen Volksverhetzung


Nachtrag 15.02.2024

» Gegenprotest bei AfD-Veranstaltung in Rödermark

» Gegenprotest begleitet politischen Aschermittwoch der AfD in Rödermark



12.02.2024
Verwaltungsgericht Darmstadt
Pressemitteilung
Kommunalrecht
AfD-Ortsverband darf Kulturhalle Rödermark für „Politischen Aschermittwoch“ benutzen

Die unter anderem für Kommunalrecht zuständige 3. Kammer hat mit Beschluss vom 11.02.2024 im Wege der einstweiligen Anordnung der Stadt Rödermark aufgegeben, dem AfD-Ortsverband Rödermark für die Durchführung der Veranstaltung „Politischer Aschermittwoch“ am 14.02.2024 Zugang zu der städtischen Kulturhalle zu gewähren.

Mit Magistratsbeschluss vom 05.02.2024 hatte die Stadt Rödermark beschlossen, die mit dem AfD-Ortsverband Rödermark geschlossene Nutzungsvereinbarung für die Veranstaltung am kommenden Mittwoch zu kündigen. Der Ortsverband habe über den tatsächlichen Veranstalter getäuscht. Dies sei nicht wie angemeldet der AfD-Ortsverband Rödermark, sondern der AfD-Kreisverband Offenbach-Land. Das ergebe sich unter anderem aus der Verwendung des Logos des Kreisverbands auf einer auf der Plattform Facebook veröffentlichten Werbegrafik. Hierdurch sei der örtliche Charakter der Veranstaltung nicht mehr gewahrt. Hiergegen hat sich der AfD-Ortsverband mit seinem Eilantrag gewendet, dem das Verwaltungsgericht mit Beschluss von gestern stattgegeben hat.

Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, der Ortsverband habe einen kommunalrechtlichen Anspruch auf Benutzung der Kulturhalle Rödermark glaubhaft gemacht. Die Durchführung einer Wahlkampfveranstaltung sei auch vom Widmungszweck der öffentlichen Einrichtung umfasst.

Die Stadt Rödermark könne sich nicht auf die ausgesprochene Kündigung des Mietvertrags berufen. Die dem AfD-Ortsverband vorgeworfene Täuschung über den tatsächlichen Veranstalter sei nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erkennbar. Insbesondere könne sich die Stadt nicht auf veröffentlichte Werbegrafiken berufen, die den AfD-Kreisverband Offenbach-Land als Veranstalter auswiesen. Denn der Fehler sei der Stadt bereits vor Abschluss der Nutzungsvereinbarung bekannt gewesen. Nach einem entsprechenden Hinweis von Mitarbeitern der Stadt weise die Werbegrafik inzwischen auch den Ortsverband als Veranstalter aus.

Konkrete Anhaltspunkte, die die Begehung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten sicher erwarten ließen und einen Ausschluss des AfD-Ortsverbands von der Nutzung der Halle rechtfertigen würden, seien nicht ersichtlich. Soweit in einer Vorlage für den Magistratsbeschluss noch Bezug auf einen als Redner eingeladenen Bundestagsabgeordneten genommen worden war, dem extremistische Positionen vorgeworfen würden, sei dieser Umstand letztlich schon nicht mehr zur Begründung der Kündigung angeführt worden.

Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 3 L 310/24.DA.

Gegen den Beschluss können die Beteiligten innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.
 
Quelle


Der geplante Politische Aschermittwoch des AfD-Kreisverbands kann in der Kulturhalle Rödermark stattfinden. Das Darmstädter Verwaltungsgericht gab einer Klage der Partei statt. Die Stadt verzichtet auf weitere juristische Schritte. Quelle: Hessenschau
Hervorhebnung duch den Admin.

Siehe auch
» AfD darf politischen Aschermittwoch in der Kulturhalle abhalten.
» AfD darf nicht in die Kulturhalle? Darf die AfD doch in die Kulturhalle? Die Stadt muss die AfD in die Kulturhalle lassen!
» Kündigung des AfD-Mietvertrags durch die Stadt war rechtswidrig


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.