„Der Entwurf des Haushaltsplans und die parlamentarische Erörterung nach der Einbringung waren in Rödermark wohl noch nie so transparent wie beim vorliegenden Doppelhaushalt 2024/2025. Alle Fakten wurden bereits bei der erstmaligen Präsentation des Zahlenwerks auf den Tisch gelegt. Auch die noch ungeklärte Situation der Kreis- und Schulumlage kam dabei zur Sprache.
Um sämtliche Aspekte gründlich und in aller Offenheit zu diskutieren, wurde bei der Einbringung zusätzlich zur gewohnten Blätterrunde zur Durchforstung einzelner Positionen auch eine Arbeitsgruppe Haushalt (AG HH) angekündigt und in der Folge eingerichtet. Dafür wurden zwei Termine eingeplant. Die Verwaltung – vertreten waren die Fachbereiche, für den Baubereich sogar die einzelnen Fachdienste – hat alle Termine fachlich begleitet. Sie stand sowohl der AG als auch der Blätterrunde beratend zur Seite und konnte direkt befragt werden. Weiter auf der Webseite der Stadt Rödermark
Nachdenklich.
Hat die Koalition an der Arbeitsgruppe (AG) teilgenommen?
[..]Die zur Vorbereitung gestellten Fragen aus den Reihen der Opposition – 87 seitens der SPD-Fraktion, 7 von der FWR, keine von der FDP-Fraktion –
Demnach entnehme ich, dass auch die Koalition keine Fragen hatte. Kann es sein, dass die Koalition deshalb keine Fragen hat, weil zum Magistrat, also der Verwaltung, andere Wege beschreiten kann als es der Opposition möglich ist? Wenn es so ist, hätte man das auch aufführen sollen. So sieht aus, als wenn die Koalition mit dem als Planung vorgelegtem Haushalt rundum zufrieden war und deshab keine schritlichen Fragen eingereicht hat.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Nachtrag 08.03.2024
Nach politischem Aschermittwoch der AfD: Keine Partei darf mehr in die Kulturhalle
» op-online.de
Nachtrag 28.02.2024 Der politische Aschermittwoch der AfD Rödermark schlägt hohe Wellen. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen dem Anfangsverdacht auf Volksverhetzung. Lesen Sie den Artikel bei OP-Online
Nachtrag 23.02.2024
1.000 Demonstranten zeigen der AfD die Rote Karte.
Helferich fordert millionenfache Remigration.
AfD in Rödermark: ein Auftritt der Extreme
Kulturbruch in der Kulturhalle: Al/Die Grünen erstatten Strafanzeige. Heimatblatt Rödermark
Die unter anderem für Kommunalrecht zuständige 3. Kammer hat mit Beschluss vom 11.02.2024 im Wege der einstweiligen Anordnung der Stadt Rödermark aufgegeben, dem AfD-Ortsverband Rödermark für die Durchführung der Veranstaltung „Politischer Aschermittwoch“ am 14.02.2024 Zugang zu der städtischen Kulturhalle zu gewähren.
Mit Magistratsbeschluss vom 05.02.2024 hatte die Stadt Rödermark beschlossen, die mit dem AfD-Ortsverband Rödermark geschlossene Nutzungsvereinbarung für die Veranstaltung am kommenden Mittwoch zu kündigen. Der Ortsverband habe über den tatsächlichen Veranstalter getäuscht. Dies sei nicht wie angemeldet der AfD-Ortsverband Rödermark, sondern der AfD-Kreisverband Offenbach-Land. Das ergebe sich unter anderem aus der Verwendung des Logos des Kreisverbands auf einer auf der Plattform Facebook veröffentlichten Werbegrafik. Hierdurch sei der örtliche Charakter der Veranstaltung nicht mehr gewahrt. Hiergegen hat sich der AfD-Ortsverband mit seinem Eilantrag gewendet, dem das Verwaltungsgericht mit Beschluss von gestern stattgegeben hat.
Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, der Ortsverband habe einen kommunalrechtlichen Anspruch auf Benutzung der Kulturhalle Rödermark glaubhaft gemacht. Die Durchführung einer Wahlkampfveranstaltung sei auch vom Widmungszweck der öffentlichen Einrichtung umfasst.
Die Stadt Rödermark könne sich nicht auf die ausgesprochene Kündigung des Mietvertrags berufen. Die dem AfD-Ortsverband vorgeworfene Täuschung über den tatsächlichen Veranstalter sei nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erkennbar. Insbesondere könne sich die Stadt nicht auf veröffentlichte Werbegrafiken berufen, die den AfD-Kreisverband Offenbach-Land als Veranstalter auswiesen. Denn der Fehler sei der Stadt bereits vor Abschluss der Nutzungsvereinbarung bekannt gewesen. Nach einem entsprechenden Hinweis von Mitarbeitern der Stadt weise die Werbegrafik inzwischen auch den Ortsverband als Veranstalter aus.
Konkrete Anhaltspunkte, die die Begehung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten sicher erwarten ließen und einen Ausschluss des AfD-Ortsverbands von der Nutzung der Halle rechtfertigen würden, seien nicht ersichtlich. Soweit in einer Vorlage für den Magistratsbeschluss noch Bezug auf einen als Redner eingeladenen Bundestagsabgeordneten genommen worden war, dem extremistische Positionen vorgeworfen würden, sei dieser Umstand letztlich schon nicht mehr zur Begründung der Kündigung angeführt worden.
Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 3 L 310/24.DA.
Gegen den Beschluss können die Beteiligten innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.
Der geplante Politische Aschermittwoch des AfD-Kreisverbands kann in der Kulturhalle Rödermark stattfinden. Das Darmstädter Verwaltungsgericht gab einer Klage der Partei statt. Die Stadt verzichtet auf weitere juristische Schritte.Quelle: Hessenschau
Hervorhebnung duch den Admin.
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Goanz ehrlich. E leer Kass will kahner houn. Meer wolle kommendeern.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Hinweis 08.2024
Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt.
Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst.
Die wichtigsten Änderungen:
Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 €
Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 €.
Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt.
Kreisumlage 36,32 % Schulumlage 18,67 %. Gesamt: 54,99 %.
Eine Steigerung in 2024 von 50,93 % auf 54,99 %. Hier der Beschluss
Mehr als zwei Monate sind es jetzt her, als die Kämmerin der Stadt den katastrophalen Doppelhaushalt 2024-2025 mit einem Fehlbetrag von ca. 8 Mio. zur Beratung eingebracht hat. Der Schock saß den Zuhörern noch in den Knochen, als die Kämmerin auf Nachfrage zugeben musste, dass sich das Defizit wegen bevorstehender Erhöhung der Kreisumlage3 um weitere ca. 2,2 Mio. nach oben bewegen wird. Man kann diese Haushaltseinbringung als die bezeichnen, bei der ein Haushaltsplanentwurf mit einem noch nie dagewesenem Fehlbetrag vorgelegt wurde4.
Wer nach der Einbringung auf Pressemeldungen zum Haushalt seitens des Bürgermeisters bzw. der Koalition gewartet hat, wurde enttäuscht. Die Zeit, die sich Bürgermeister und CDU für Informationen zu einem geschlossenen und anschließend gekündigtem Mietvertrag geopfert haben, hätte man auch mal dem Haushalt opfern sollen.
Zwischen Haushaltseinbringung und heute (11.02.2024) gibt es keinerlei öffentlich zugängliche Informationen darüber, was die Verwaltung unter Mitwirkung der Fraktionen zur Verbesserung der Haushaltsplanung unternommen hat. Lediglich konnte ich eine Zahl in Erfahrung bringen, die wohl der neue Fehlbetrag für 2024 sein wird. Dazu mehr weiter unten.
Setzt man sich jetzt daran, und betrachtet den Haushalt mit diesem neuen Defizit, könnte man zu dem unten beschriebenen Ergebnis kommen. Was aber nicht bedeutet, dass es so kommen wird.
Mit dem im Folgenden beschriebenen Weg könnte der regierende Magistrat und die Koalition den Bürgern mitteilen, dass man einen ausgeglichenen Haushalt ohne Grundsteuererhöhung erreicht hat. Der Applaus ist ihnen sicher.
Alle genannten Zahlen sind recherchierbar. Die Schlussfolgerung aus den Zahlen muss jeder für sich selber ziehen.
Der rechnerische Weg zu einem Haushalt ohne Defizit.
Ich denke, der Haushalt der Stadt Rödermark dürfte nicht nur gerettet sein. Der Haushalt 2024 könnte sogar mit einer schwarzen 0 abgeschlossen werden. Das ist noch nicht alles. Für das Jahr 2025 errechnen die Mathematiker2 sogar ein kleines PLUS.
Nach fast endlosen Telefonaten und Fragen an die Stadtverordneten ist es mir am 8.2.2024 gelungen, eine Schlüsselzahl zu bekommen. Diese Zahl dürfte das Ergebnis zahlloser Besprechungen mit allen Fraktionen sein, die bestimmt bis weit in die Nacht gingen. (Nachtrag. Hier die Änderungsliste zum Haushalt)
Den Zahlen nach haben es die Mathematiker der Stadt Rödermark geschafft, das den Bürgern am 5.12.2023 genannte Haushaltsdefizit von mehr als 10 Mio. (7.982.828 + 2,2 Mio. Kreisumlagen6) auf einen Haushalt herunterzurechnen, der als Ergebnis ein ausgeglichener Haushalt sein könnte.
Von 10 Mio. Minus auf 0 mag sehr viel sein. Aber die Theorie zeigt, es ist möglich. In Anbetracht der zu erwartenden Mehreinnahmen durch höhere Einnahmen aus der Gewerbesteuer (dem Gewerbe sei Dank) und dem Rechenweg und Einsparungen der Verwaltung ist es jedoch nicht mehr unmöglich.
Das Haushaltsdefizit im Haushaltsplanentwurf beträgt 7.982.828,00. Man hat, obwohl bekannt, die um 2,2 Mio. gestiegene Kreisumlage6 zunächst mal nicht beachtet. Ist aber nicht schlimm. Die Kreisumlagen bekommen die Mathematiker ohne große Anstrengung weggedrückt.
In den o.g. Sitzungen (oder war es eine Sitzung?) ist es gelungen, das Defizit durch Einsparungen auf 5.523.954,00 Euro (das ist die von mir genannte Schlüsselzahl) zu drücken.
Das Land Hessen hat eine Statistik verteilt, aus der hervorgeht, dass man in Rödermark in 2023 mit Mehreinnahmen von 2.748.468 Mio. aus der Gewerbesteuer rechnen kann. Diese 2,7 Mio. stehen dann 2024 zur Verfügung.
Nach Abzug der 2.748.468 Euro verbleibt noch ein Defizit von 2.775.486€. Das ist doch schon mal was. Oder?
Rechnet man die erhöhten Kreisumlagen von 2,2 Mio. hinzu, dann ist doch noch ein Defizit von 4.975.486,00. vorhanden. Aber keine Angst. Rödermark hat noch mehr als diese 5 Mio. auf dem Sparbuch (Seite 25. Rücklagen). Der Magistrat kann das Minus deshalb leicht ausgleichen. Und schon haben wir einen Haushalt mit einer schwarzen 0. Chapeau.
Ich denke, die Mathematiker werden in ähnlicher Weise den Rödermärker Bürgern den Haushalt präsentieren. Die Opposition wird es schwer haben, diese großartige Leistung, wenn es wie vor geschildert kommen wird, kleinzureden.
Fazit Rödermark bekommt nicht nur einen genehmigungsfähigen Haushalt, sondern auch noch einen Haushalt mit einer schwarzen 0 und noch 1 Mio. auf dem Sparbuch.
Ein weiterer Erfolg.
Nach dem Haushaltsplanentwurf war Ende 2024 das Sparbuch leer und das Defizit stand unangetastet im Raum.
Die Frage, die bleibt. Warum hat der Magistrat den Rödermärkern zwei Monate lang durch einen ganz schlechten Haushalt den Schlaf geraubt, wenn alles doch ganz einfach sein könnte? Das miserable Haushaltsergebnis mit einem Fehlbedarf von 10 Mio. erwähnte Herr Rotter noch beim Laternenrundgang Ende Dezember.
Nach der Diskussion mit vielen Bürgern beim Rathaussturm.
Klar für diejenigen, die noch einigermaßen geradeaus denken können.
Wie kann man einen Haushalt als Plan einreichen und das Minus kurz danach um ca. 2,5 Mio. zu senken. Das kann kaum einer verstehen und stärkt sicherlich nicht das Vertrauen in Bürgermeister und Stadträtin. Den Aussagen vom Magistrat kann man nur ein: „Mal sehen, was aus den Aussagen wird“, entgegensetzen.
Da mir zurzeit ausschließlich die die Summe des neuen Fehlbetrags vorliegt, kann ich nur spekulieren, wie man das Minus reduziert hat. Mir fällt spontan nur ein, dass man Stellen nicht besetzt5, die man eigentlich vom Gesetz her besetzen müsste, aber schlecht Personal bekommt. Erzieher.1
Evtl. wird man mir die Liste der Einsparungen zustellen, deren Quelle ich auch nennen kann.
So muss man leider in Rödermark berichten, um nicht wieder einen derartigen Blödsinn vom Bürgermeister vorgehalten zu bekommen, wie in der Vergangenheit geschehen. Siehe: Haltlose Vorwürfe von Bürgermeister Rotter und der CDU
Der Haushalt 2024-2025 ist aus meiner Sicht weiterhin als eine Katastrophe zu bezeichnen. Fanatische Anhänger der Koalition blenden auch die Folgejahre aus.
Sollte es andere Erkenntnisse geben, werde ich mich für diese Worte entschuldigen.
1[..]Der Stellenplan sieht vor allem eine Ausweitung von Stellen im Bereich der Kinderbetreuung und der Jugendarbeit vor. Erstmalig werden wie in anderen Kommunen nach der Änderung des § 25b HKJGB zukünftig 40 neue Stellen nach dieser Vorschrift gesondert ausgewiesen.[..] Quelle: Haushaltsplanentwurf ab Seite 60 2Der Ausdruck Mathematiker soll darauf hinweisen, dass sich Zahlen so verbiegen lassen und auch schlüssig sind, aber in der Praxis wohl kaum zu verwenden sind. 3Die Kreisumlage ist noch nicht beschlossen, wird aber schon vielfach bei den Haushaltsplanungen im Kreis beachtet. [..]Wir haben derzeit eine Erhöhung von 3 % bei der Kreisumlage und eine Erhöhung von 1,08 % bei der Schulumlage eingeplant. Nunmehr ist der Kreishaushalt in den Kreistag eingebracht, die Steigerung der Kreisumlage hat sich bestätigt[..] Rede zur Einbringung des Haushalts 2024 des Ersten Stadtrats Uwe Michael Hajdu 4Zumindest ab 2011. 5Sollte es so sein, dann ergibt sich die Frage, was passiert, wenn Erzieher über die geschalteten Stellenanzeiger der Stadt doch eingestellt werden könnten. Das Kartenhaus fällt zusammen. 6Da der Kreishaushalt noch nicht beschlossen ist, könnte es sein, dass ein Stadtkämmerer den anstehenden Beschluss als noch nicht vollzogen ansieht und deshalb die Erhöhung der Kreisumlagen im Haushaltsplan(entwurf) keinen Niederschlag findet. Hier das Beratungsexemplar für den Kreistag ab 28.02.2024. Seite A6. In Heusenstamm verfährt man so nicht. Siehe 3
Alt: 33,32/17,61 Neu: 36,32/18,67. Steigerung 4,06%
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
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