Nachtrag 12.02.2024
Die Stadt muss die AfD in die Kulturhalle lassen!
Siehe: Kommunalrecht AfD-Ortsverband darf in die Kulturhalle
Nachtrag 12.02.2024
Stadt muss AfD die Benutzung der Kulturhalle gestatten
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat im Eilverfahren auf Antrag der AfD die Stadt verpflichtet, der AfD am kommenden Mittwoch die Benutzung der Kulturhalle zu gestatten. Der Magistrat hatte in der vergangenen Woche die Benutzungserlaubnis widerrufen und eine Nutzungsvereinbarung gekündigt. Durch die Angaben des AfD-Ortsverbandes hatte sich der Magistrat getäuscht gesehen. Den Argumenten der Stadt ist das Verwaltungsgericht nicht gefolgt. Bürgermeister Jörg Rotter zeigte sich besorgt über die Entwicklung und die zunehmend aufgeheizte politische Stimmung in unserem Land.
Quelle: Stadt Rödermark
Nachtrag 08.02.2024
AfD klagt gegen Stadt Rödermark wegen Kündigung von Kulturhallen-Mietvertrag
Leider hat der Bürgermeister die ausführliche Begründung zur Kündigung des Mietvertrags auf seiner Facebok-Seite entfernt. Zumindest finde ich und weitere diesen Eintrag nicht mehr.
Auf der CDU-Webseite (Stand 8.2.2024 15:00h) die Begründung, auf die der Magistrat wohl seine Begründung aufgebaut hat.
Nachtrag 07.02.2024
Keine AfD-Veranstaltung in der guten Stube
Die Stadt Rödermark wird ihre Kulturhalle für den auf der Facebook-Seite des AfD-Kreisverbandes angekündigten „Politischen Aschermittwoch“ nicht zur Verfügung stellen. Während seiner turnusmäßigen Sitzung am Montag dieser Woche hat der Magistrat beschlossen, den Mietvertrag aufzukündigen. Die Entscheidung wurde auf der Grundlage einer Eingabe der CDU getroffen. Nach einer rechtlichen Prüfung hatte die größte Fraktion im Stadtparlament den Magistrat gebeten, den Vorgang noch einmal zu prüfen. Weiter auf der Webseite der Stadt Rödermark
06.02.2024
Der Mietvertrag mit der Stadt war schon unterschrieben. Die AfD plante in Rödermark guter Stube einen politischen Aschermittwoch. Doch am Montagnachmittag zog der Magistrat die Notbremse. „Nach rechtlicher Prüfung wurde der Vertrag gekündigt“, sagte Bürgermeister Jörg Rotter (CDU) gegenüber unserer Zeitung.
Artikel bei OP-Online
Siehe auch
» Anmietungen durch Rechtsextreme. Schutz für Kommunen und Vermieter
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Keine AfD-Veranstaltung in der guten Stube