Kommunalwahl 2021.

Kommunalwahl 2021
Kommunalwahl 2021

Am 14. März 2021 finden die Kommunalwahlen in Hessen finden statt.
Hier die Parteien, die sich in Rödermark zur Kommunalwahl stellen.

Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Unsere Stadtverordnetenversammlung

Mal wieder ein super Beispiel für fast vergessene Anträge. Scheinbar kommen vier Jahre lang keine Informationen (im Widerspruch zum Antrag) in der STAVO an. Wen kümmerts? OK. die FDP hat es gemerkt.
 
Die Stadtverordneten, die Anträge verbunden mit Zusatzarbeit für die Verwaltung stellen, diese Anträge dann für ganze vier Jahre vergessen, wollen im Haushalt genau dort Geld einsparen. 🙁
 
Um was geht es?

13. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
02.10.2007
Der Magistrat wird beauftragt,
I. ein Konzept für die Realisierung einer zentralen Großküche zu entwickeln. Aufgabe dieser soll es sein, die verschiedenen Einrichtungen der Stadt Rödermark regelmäßig mit qualitativ hochwertigen Mahlzeiten zu versorgen.
II. den darüber hinaus gehenden Bedarf im Wege einer Bedarfsanalyse für eine Einrichtung nach Ziffer I. zu überprüfen; dies insbesondere durch die Aufnahme von Gesprächen mit dem Kreis Offenbach als Schulträger sowie dem örtlich ansässigen Handel und Gewerbe
III. bei der Realisierung sowohl die rein private Trägerschaft sowie auch die Umsetzung in Kooperation mit einer weiteren (Gebiets-)Körperschaft vorrangig in Betracht zu ziehen und abzuwägen. Die Stadt selber soll nicht der Betreiber dieser Einrichtung sein.
IV. bei der Konzeptgestaltung sowohl die Empfehlungen der „Bremer Checkliste“ des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als auch das „Optimixkonzept“ des Forschungsinstitutes für Kinderernährung in Dortmund hinreichend zu berücksichtigen. Die Verwendung von Bioprodukten sowie Produkten aus regionaler Herstellung ist ebenfalls zu bevorzugen.
V. über den Sachstand sowie die Gesprächs- und Bedarfsermittlungsergebnisse regelmäßig im Ausschuss für Wirtschaft und Standortmarketing zu berichten.
Quelle: bgb-Rödermark.de

 
Und jetzt, vier Jahre später, ein Antrag der FDP.

6. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark.
06.12.2011
Ö 14
Sachverhalt/Begründung:
Am 02.10.2007 hat die Stadtverordnetenversammlung einstimmig (!) den Magistrat beauftragt, ein Konzept für die Realisierung einer zentralen Großküche zu entwickeln (Antrag von CDU und FDP, Az. STV/006/07). Bis dato hat sich, nach über vier Jahren, praktisch in der Sache nichts getan – der Beschluss wurde vom Magistrat nicht umgesetzt beziehungsweise ausgeführt und augenscheinlich auch nicht mit dem nötigen Engagement verfolgt. Dies zeigt(-e) sich auch an der entgegen Punkt fünf des beschlossenen Antrages unzureichenden bis nicht vorhandenen Berichterstattung im zuständigen Fachausschuss. Statt zentraler Großküche in Rödermark (Stichworte: Kurze Wege, Arbeitsplätze vor Ort, Gewerbesteuer) beliefert mittlerweile ein Frankfurter Cateringunternehmen Grundschule und einzelne KiTas – mit unstrittig sehr positiver Resonanz. De facto hat sich aus aktueller Sicht der Großküchen-beschluss erübrigt. Eine Aufhebung desselben nach über vier vergangenen Jahren seit Beschlussfassung als Festschreibung des aktuellen Status ist logisch angezeigt…Quelle: bgb-rödermark.de

Was ist das für Stadtverordnetenversammlung? Da wird was beschlossen und vier Jahre ist Ruh im Stall.
Wozu überhaupt ein Antrag? Wenn man schon einen Antrag stellt, sollte man diesen auch beobachten und nicht 4 Jahre warten.
 
 
Beachten Sie bei dem Antrag aus 2007 folgenden Absatz.

V. über den Sachstand sowie die Gesprächs- und Bedarfsermittlungsergebnisse regelmäßig im Ausschuss für Wirtschaft und Standortmarketing zu berichten.

Man mag mir bitte mitteilen, wann nach Antragstellung und Abstimmung (Ergebnis einstimmig) in irgendwelchen Ausschüssen dieses Thema auf der Tagesordnung stand. Die Textrecherche bei bgb-rödermark bringt kein Ergebnis.
Das erinnert mich irgendwie an den Vorgang Gestaltungssatzung. Auch hier wurde etwas von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und dann kümmerte sich keiner mehr um die Zusage. Dann, als es zum Knall kam und jede Menge Geld im Kamin verfeuert war, ist sich keine der Fraktionen (bis auf die FDP) irgendwelcher Versäumnisse bewusst.
 
Muss die Stadtverordnetenversammlung beschlossene Anträge dahingehend überprüfen, ob das Beschlossene auch ausgeführt wurde?
Meiner Meinung nach JA.
Abgesehen von den Zusagen in den Beschlüssen steht in der Hauptsatzung unter §2 Absatz 1:

(1) Die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Organ der Stadt. Sie trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung.

 

Was war damit der Gestaltungssatzung?
Es ging bei der Gestaltungssatzung um das gleiche Thema wie bei der Großküche. Es wurde etwas beschlossen und die Überprüfung zugesichert.
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Aufgabe, sich um die Erfüllung ihrer beschlossenen Anträge zu kümmern. Und genau das wird anscheinend von vielen Abgeordneten so nicht gesehen.

[…]Was man sicherlich nicht nachlesen kann ist eine bemerkenswerte Rede vom Abgeordneten der FDP Tobias Kruger zur Gestaltungssatzung.
Ganz im Gegensatz zu den anderen Fraktionen, vertrat Herr Kruger die Meinung, dass man Bürgermeister Kern nicht die alleinige Schuld an dem Verfahren und dem anschließenden Scheitern der Gestaltungssatzung zuschreiben kann. Herr Kruger gab zu, dass die Abgeordneten (seine Person eingeschlossen) es versäumt haben, frühzeitig darauf zu drängen ein im Antrag niedergelegte Versprechen aller Fraktionen “der Vollumfänglichen Information der Bevölkerung” einzulösen. Herr Kruger vertrat die Meinung, dass man als Abgeordneter nicht nur zu “beschließen” hat, sondern auch die Beschlüsse zu überwachen hat/sollte/muss.
 
Herr Kruger entschuldigte sich bei den Bürgern der Stadt Rödermark für die Versäumnisse seiner Fraktion und versprach für die Zukunft eine andere Vorgehensweise bei ähnlich gelagerten Anträgen.
 
Wenn man jetzt annimmt, dass sich die anderen Fraktionen dieser Entschuldigung anschließen würden, sah sich getäuscht. Der Fraktionsführer der CDU, Michael Gensert, meinte sogar “es wäre besser gewesen wenn Herr Kruger zu diesem Punkt den Mund gehalten hätte“. Zumindest die Fraktion der CDU sah keinerlei Versäumnisse.
[…]Den ganze Artikel können Sie hier lesen

 
Ein Beispiel für einen beschlossenen Antrag der NICHT bearbeitet/umgesetzt wurde.
Rödermark Stadtverordnetenversammlung. Hammerhart, Blamabel
 
#versäumnis

Umfrage zum Haushalt 2012. Ein toller Erfolg

Eine Beteiligung von 4,7 % bei der von Herrn Sturm gestarteten Umfrage zum Haushalt 2012 ist ein ganz toller Erfolg. Mein herzlicher Glückwunsch.
 
Webseite der Stadt Rödermark

Die vom Ersten Stadtrat Alexander Sturm in den letzten zweieinhalb Wochen initiierte Bürgerbefragung ist äußerst erfolgreich verlaufen. Insgesamt haben sich mehr als 1.200 Rödermärker Bürger, also rund 4,7 Prozent, an der Aktion beteiligt und ihre Meinung über das Internet oder einen Fragebogen geäußert. Zusätzlich zu den Antworten auf die gestellten Fragen wurden wertvolle Hinweise über eine mögliche Weiterentwicklung des Beteiligungsverfahrens gegeben.

Die Ergebnisse werden am 3. November um 19.30 Uhr im Mehrzweckraum der Halle Urberach in öffentlicher Ausschuss-Sitzung präsentiert und den Fraktionen für ihre Haushaltsberatungen zur Verfügung gestellt. Interessierte Bürger sind herzlich dazu eingeladen.
Quelle: Stadt Rödermark

 
Lesen Sie auch die Betrachtungen zum Haushalt 2012.
FDP Rödermark. Zum Haushalt 2012. Dr. Rüdiger Werner
 
Ergebnis der Umfrage
Bürgerbeteiligung zum Haushalt 2012.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Öffentlicher Hotspot mit dem Handy

Einmal schnell mit seinem Smartphon oder Laptop in Internet die neuesten Nachrichten lesen, seine Mails abzurufen oder kurz mit seiner Firma in Verbindung zu treten, wird mehr und mehr zur Selbstverständlichkeit. Das Einzige, was ein wenig nerven kann, ist die recht langsame Verbindung über das Funknetz. Am Monatsanfang geht es noch recht flott. Hat man dann ein gewisses Datenvolumen erreicht, geht es runter bis auf ISDN-Geschwindigkeit.
 
Jetzt kommt der Hotspot ins Spiel.
Ein öffentlicher Hotspot ist eine feine Sache.
» Schnelle Datenübertragung und vielfach kostenfrei.
» Ein Internetzugang mit Geräten die keine Möglichkeit haben, über das Handynetz ins Internet zu gelangen.
 
Viele Städte haben schon erkannt, dass ein öffentlicher und kostenfreier Hotspot zum modernen Stadtbild gehört.
 
Aber hier gibt es jetzt auch wieder Regeln, an die sich ein Nutzer zu seiner eigenen Sicherheit halten MUSS.
Eine kurze Erklärung, die hoffentlich verständlich ist, muss vorausgeschickt werden. Das folgende Szenario ist mit einem Smartphone möglich.
 
Wenn man durch die angebotenen Apps (kleine Programme) seines SmartPhone blättert fällt einem evtl. die Möglichkeit auf, dass man mit seinem Handy einen Hotspot einzurichten kann.
„Was ist das denn“ kann sich der Eine oder Andere fragen.

Ganz einfach.
Mit dem Hotspot wird die Möglichkeit eröffnet, z.B. mit einem Laptop über das internetfähiges Handy eine Internetverbindung aufzubauen. D.h. zu Hause haben Sie den Zugang zum Internet über Ihren WLAN-Router (z.B. Fritz-Box) realisiert. Hier ist der WLAN-Router (Hotspot, Fritz-Box) das Handy.
Sie sparen somit die Kosten für einen Internet-Stick für Ihren Laptop. Leider verbieten die meisten Anbieter der Internet-Flat den Einsatz des Handy als Hotspot. Man will ja schließlich für jedes Gerät Gebühren kassieren.
Wenn ein solcher Hotspot eingerichtet wurde, kann man diesen auch anderen Nutzern zur Verfügung stellen. Ob einfach nur so oder aber auch mit kriminellen Absichten.

Jetzt zu den Gefahren die sich daraus ergeben.
Dort wo man einen Hotspot erwartet (z.b. Flughafen oder einem öffentlichen Platz in Ihrer Heimatstadt) richtet ein Datenklauer per Smartphone einen Hotspot ein. Das geht ganz einfach, schnell und es bedarf keinerlei zusätzlicher Geräte. Es genügt das Smartphone in der Hosentasche. Suchen Sie sich jetzt diesen Hotspot für Ihr Internetbanking aus, kann man sich leicht ausmalen, wie lange es dauern wird bis dieser Datenklauer das Konto plündern wird. Alle eingegebenen Daten gehen über einen nicht vertrauenswürdigen Hotspot. Die eingegebenen Daten werden von diesem Hotspot für kriminellen Absichten gesichtet und dann erst weiterschickt.
 
Gehen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nach Möglichkeit nur über einen Ihnen bekannten Hotspot ins Internet. Den Ihrer Stadt, Ihres Lieblingscafes oder Lokal.
Aber, auch hier würde ich niemals meine Bankgeschäfte über das Internet erledigen.

Unbekannte Hotspots brauchen Sie nicht unbedingt zu meiden. Ihnen muss aber klar sein es kann gewaltiger Unfug getrieben werden.

Man sollte bei einem öffentlichen Hotspot niemals mit Anwendungen arbeiten, die Zugangsdaten erwarten. Diese abzugreifen und für kriminelle Aktionen zu benutzen ist eine Kleinigkeit.