[..]Das neu geordnete und gestaltete Erschließungsgebiet umfasst eine Bruttofläche von rund 1,7 Hektar. Dabei stehen der HLG etwa 9.400 Quadratmeter Wohnbaufläche mit insgesamt 20 Bauplätzen zur Verfügung, die in enger Abstimmung mit der Stadt vermarktet werden.
Bei den im ersten Schritt angebotenen Wohnbaugrundstücken handelt es sich um neun Areale für Doppelhaushälften und neun Parzellen für Einzelhäuser. Die Größe der Grundstücke für Doppelhaushälften variiert zwischen 237 und 306 Quadratmetern. Für Einzelhäuser stehen Bauplätze im Spektrum zwischen 270 und 532 Quadratmeter zur Verfügung. Der Kaufpreis für das erschlossene Bauland orientiert sich am allgemeinen Bodenpreisniveau. Zu zahlen sind 625 Euro pro Quadratmeter.[..] Ganzer Artikel bei der Stadt Rödermark
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Anwohner der Frankfurter Straße fühlen sich durch Raser und Gasfußorgien angeberischer Auto-Poser in ihrer Lebensqualität und Sicherheit beeinträchtigt. Weiter bei OP-Online
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Baulandoffensive!?
Am 22.11.2023 stand bei der BUSE-Sitzung das „Urbanes Quartier Odenwaldstraße – Ergebnisse einer Machbarkeitsprüfung im Rahmen der sog. -Baulandoffensive- Vortrag Bauverwaltung“ auf der Tagesordnung.
Es gibt nichts, auch wirklich nichts Positives zu dem Stand der –Baulandoffensive– zu berichten. Ganz das Gegenteil ist der Fall. Herr Kron (Fachbereichsleiter) meinte, es könnte noch Jahre dauern.
Ich hatte gedacht, dass sich eine Vielzahl betroffener Bürger einfinden werden, um etwas vom Fortschritt zum Teil der Odenwaldstraße zu erfahren, der mittels einer –Baulandoffensive– zum „Urbanen Gebiet“ umgebaut werden soll. Ob sich unter den vier Besuchern der BUSE-Sitzung ein Anwohner der Odenwaldstraße oder Grundbesitzer befand, entzieht sich meiner Kenntnis.
Das war es dann wohl in Rödermark mit der Gewerbeentwicklung. Bleibt noch der Hainchesbuckel, von dem man aber in gefühlt 100 Jahren wenig Offizielles in Bezug auf eine beginnende Gewerbeentwicklung gehört hat.
Bei dem durch Stadtverordnetenbeschluss erteilten Auftrag (Niederschrift Top 24)
an die Verwaltung, ein Gewerbegebiet bei der Germania zu entwickeln, sind keine Aktivitäten sichtbar. Davon, wie es vorwärtsgeht, hört man auch nichts. Wie ist da eigentlich der Stand? Wann wird die Opposition mal wach und besteht auf die Umsetzung des Stadtverordnetenbeschlusses. Auf die CDU, die dem Beschluss auch zugestimmt hat, kann man nicht hoffen. Der Antrag war KEIN Antrag einer Fraktion. Der Antrag kam aus der Verwaltung (Fachbereich 6) der Stadt Rödermark.
Haushalt 2024
Der Haushalt 2024 wurde nicht angesprochen. Der Bürgermeister erwähnte nur, dass man für zwei Wasserspender (Ober-Roden und Urberach) zurzeit kein Geld hat.
Gewerbe. Der Motor einer Stadt.
Die falsch geleitete Politik der seit Jahren in Rödermark regierenden Koalition, AL/Die Grünen und CDU, rächt sich jetzt.
Man kann in Rödermark zu dem Schluss kommen.
„Man geht lieber pleite, als für Geldeingang zu sorgen“
2021 Eine von mir sehr gerne Passage, die in aller Deutlichkeit zeigt, das der Wunsch nach Verbesserung in Rödermark etwas anderes ist, als das, was man mit dem falschen Partner umsetzen kann.
Seine (Anmerkung: Michael Gensert, Hervorhebung durch den Admin) Bestandsaufnahme nach zehn Jahren schwarz-grüner Koalition in Rödermark klang düster, gerade so, als riesele ein gewaltiger Ascheregen auf sein Haupt.
Mit Blick auf vorausschauende Flächenpolitik sei die Bilanz niederschmetternd. „Wir haben zehn Jahre lang nichts gemacht und nichts ist zuwenig. Es reicht nicht, sich von Hemmnis zu Hemmnis zu hangeln. Wir müssen uns künftig besser anstrengen und bei diesem Thema mehr Mumm zeigen. Quelle: Titelseite Dreieich Zeitung
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Nachtrag. Beschlussvorschlag (TOP 10):
Der Magistrat beschließt die Neufassung der Satzung über die Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit gemäß dem beigefügten Entwurf mit Anlagen.
Im Gemarkungsgebiet Rödermark sollen in der städtischen Flur die asphaltierten und geschotterten Wege laut beigefügtem Plan und anhängender Wegeliste (mit Flurbezeichnung) während der Brut- und Setzzeit (vom 01.03. bis 15.06.) von der
Leinenpflicht befreit werden. Die Hunde sollen nur auf diesen Wegen frei laufengelassen werden.
Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit angenommen
Zustimmung: CDU (9), AL/Grüne (10), SPD (2), FWR (4), FDP (3), AfD (1)
Ablehnung: SPD (2)
Enthaltung: ./.
Gültigkeit hat nur der Plan auf der städt. Homepage.
Gestern, 23.11.2023, bei der BUSE-Sitzung wurde beschlossen, den Stadtverordneten am 5.12.2023 zu empfehlen, dem „Entwurf der Satzung über die Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit“ zuzustimmen. Man kann davon ausgehen, dass am 5.12.2024 dem Entwurf zugestimmt wird und die Satzung in Kraft tritt.
Es wurde bei der Vorstellung erwähnt, dass jetzt ein Mittel (Karte und Flurnamen sind wohl gemeint) zur Verfügung steht, um bei Verstößen gegen die Satzung die Geldbuße, bis zu 50.000,00 €, gerichtlich (gerichtsfest) einzufordern.
Mal sehen, wie das den Hundehaltern zur Verfügung gestellte Material angenommen wird. Man braucht die Flurnamen nicht zu kennen und eigentlich auch die Karte nicht, weil die Anleinpflicht auf asphaltierten und geschotterten Feld- und Wirtschaftswegen nicht besteht.
Bei -geschottert- könnte es Diskussionen geben; sollte man meinen. Zu der Aussage „asphaltierten und geschotterten Feld- und Wirtschaftswege– gibt es ja die Karte und die Liste mit den Flurnamen. Damit ist, so habe ich es verstanden, alles getan, um auch bei Verstößen die verhängten Bußgelder zweifelsfrei eintreiben zu können.
Es dürfte auch nicht so schlimm sein, dass auf der Karte die Flurnamen nicht verzeichnet sind.
Die Satzung sollte man zur Verdeutlichung (wie auch immer) ein wenig erweitern.
1.) Da die Wegnamen (Flurbezeichnungen) nicht auf der Karte verzeichnet sind, wird eine Liste mit Flurbezeichnungen beigelegt.
2.) Einen Link zu einer Karte, auf der die Flurnamen verzeichnet sind.
Man könnte sich aber auch einmal überlegen, den Hundehaltern folgende Broschüre des Heimat- und Geschichtsvereins als Orientierungshilfe zur Verfügung zu stellen.
Normalerweise verhängt der Kämmerer einer Kommune
eine Haushaltssperre.
Wenn die finanzielle Situation in der Haushaltskasse einer Stadt angespannt ist, hat der Magistrat die Befugnis, eine Haushaltssperre zu verhängen.
In Dietzenbach ging diese Initiative nicht vom Magistrat aus, sondern verantwortungsvolle Stadtverordnete haben dem Magistrat empfohlen, eine Haushaltssperre auszusprechen.
In Dietzenbach ging diese Initiative nicht vom Magistrat aus, sondern verantwortungsvolle Stadtverordnete haben dem Magistrat empfohlen, eine Haushaltssperre auszusprechen.
Magistrat folgt Empfehlung der Stadtverordneten
In ihrer Sitzung am vergangenen Freitag, 10. November 2023, hatte die Stadtverordnetenversammlung dem Magistrat der Kreisstadt Dietzenbach empfohlen, eine Haushaltssperre für die letzten Wochen dieses Jahres zu verhängen. Der Magistrat, der in der Regel selbst verantwortlich über Haushaltssperren entscheidet, ist nun in seiner Sitzung am 13. November 2023 der Empfehlung der Stadtverordneten gefolgt. Demnach gilt ab sofort und bis Jahresende 2023 eine Ausgabensperre im städtischen Haushalt. Ausgenommen sind davon gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen der Stadt sowie bereits zugesagte Vereinsförderungen. Ausschlaggebend für die Entscheidung des Magistrats war die Tatsache, dass die Stadt auf eine finanzielle Schieflage zusteuere, wie es sie noch nie gab.
Quelle: Kreisstadt Dietzenbach
Hervorhebungen durch den Admin
In Rödermark hat die Stadtkämmerin schon im Dezember 2022 die Erkenntnis gewonnen, dass es mit den Finanzen der Stadt Rödermark mehr als schlecht aussieht. Unterjährig hat sich die Situation laut Aussage vom hauptamtlichen Magistrat weiterhin (dramatisch) verschlechtert. Nicht nur durch die doch recht optimistische Einschätzung im Haushaltsplan 2023 zu den Auswirkungen der Tarifverhandlungen. Ab Mitte Juli 2023 wurde die Haushaltslage der Stadt vom hauptamtlichen Magistrat so geschildert, dass es einem angst und bange werden kann
Wäre es nicht spätestens jetzt (07.2023) angebracht gewesen, auch in Rödermark entsprechende Schritte einzuleiten, wie es in Dietzenbach der Fall ist? Oder hat sich zwischenzeitlich die Situation, ohne dass die Öffentlichkeit etwas davon mitbekommen hat, drastisch verbessert? Immerhin sprach man noch vor kurzem von einem Finanzierungsloch von 9 Millionen Euro.
Unser Stadtkämmerin schon im Dezember 2022 zur Zukunft.
Nur zwei Passagen.
» Die Tilgung alter und neuer Darlehen kann nicht aus der laufenden Geschäftstätigkeit finanziert werden. Dafür müssen die Rücklagen herhalten.
» Auf der Ausgabenseite sind die Personalkosten der größte Posten: Sie werden sich um 1,1 Millionen auf 23,6 Millionen Euro erhöhen.
Quelle: Haushalt 2023. Im Ergebnishaushalt fehlen …..
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen. Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
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