Leserbrief
Weihnachten 2. Klasse
Manch einer wird sich die Tage gewundert haben, wenn er nach Einbruch der Dunkelheit in Ober-Roden entlang der Dieburger- und Frankfurter Straße, d.h. der Hauptdurchgangsstraße, gefahren oder gelaufen sein sollte.
Sehr auffällig ist nämlich, dass die weihnachtlichen Sterne, inclusive zweier beleuchteter Weihnachtsbäume am Rathaus und Marktplatz, zwar durchgängig in der Dieburger Straße und bis zur Einmündung Mainzer Straße leuchten – danach jedoch plötzlich sichtbar Schluss mit der schönen Weihnachtsstimmung ist.
Warum die Bewohner in der verlängerten Frankfurter Straße dann ohne die beleuchteten Weihnachtssterne auskommen müssen und sich sozusagen als „Weihnachts-Bürger“ 2. Klasse fühlen dürften, erschließt sich zweifelsohne nicht.
Einigen Anwohnern stellt sich natürlich die Frage warum hier offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen wird? Die möglichen Antworten dazu sind – auch mit einem „Schuss“ Ironie – wie immer vielfältig
a) sind die städtischen Energiekosten ausgeschöpft?
b) gibt es keine Zuschüsse für zusätzliche Weihnachtssterne?
c) werden die nötigen Kosten anderweitig benötigt, z.B. für Schilder für das LKW-Durchfahrtsverbot (Anm.: womit ich sogar einverstanden wäre) oder für die neu angelegten Blumeninseln auf der Frankfurter Straße?
Die Bürger würde es natürlich freuen, wenn sie noch vor Weihnachten von Seiten der Stadt hierzu eine befriedigende Antwort, z.B. in Form von „ihren“ Weihnachtssternen, erhalten würden.
Norbert Kern
Frankfurter Str.
Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.