Artikel zu Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge

💡 Hier geht es zur Zusammenfassung – Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge –


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?


SPD zum Straßenbeitrag

SPD-Rödermark zum Straßenbeitrag.
SPD-Rödermark zum Straßenbeitrag14.03.2013 – ( KOD )
 
Frau Dr. Pauly-Bender, SPD, Mitglied Hessischer Landtag.

Die SPD-Landtagsfraktion hat bereits im August 2011 als damals einzige politische Kraft im Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalen Abgabegesetzes (KAG) vorgelegt, der den hessischen Kommunen die Möglichkeit einräumte, für den Straßenausbau wiederkehrende Beiträge erheben zu können. Die SPD sieht hierin einen richtigen Schritt zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und zur Flexibilisierung der Kommunen. Wegen des damaligen Widerstands der Landesregierung und der Mehrheitsfraktionen von CDU und FDP ließ sich dieses Gesetzgebungsverfahren jedoch im Sommer 2011 nicht weiter umsetzen.[..] Lesen Sie hier weiter.

 
Lisa Gnadl (SPD): Endlich Möglichkeit zur Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge in Hessen per Gesetz beschlossen

„Es bedeutet auch für die Städte und Gemeinden in der Wetterau eine Verbesserung, dass die Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) und zur Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge in der gestrigen Plenarsitzung endlich beschlossen wurde“, freut sich die Wetterauerin Lisa Gnadl, Mitglied des Innenausschusses im Hessischen Landtag. „Jetzt können die Kommunen, wenn sie dies wollen, durch Satzung bestimmen, dass an Stelle der Erhebung einmaliger Beiträge die jährlichen Investitionsaufwendungen für die Schaffung und Erhaltung von Straßen und Plätzen nach Abzug des Gemeindeanteils alternativ auch wiederkehrende Beiträge von den Bürgerinnen und Bürgern erhoben werden können. Das verhindert soziale Härten durch die Verteilung der Kosten auf mehrere Schultern“, erläutert Gnadl.[…]Lesen Sie hier weiter

 
 
SPD Rödermark

Nun kommt definitiv die nächste Belastung auf Rödermarks Bürger zu: die Straßenbeitragssatzung. Im Bauausschuss hat der Magistrat letzte Woche seine Vorstellungen dazu präsentiert. Auch die SPD berät seitdem Vor- und Nachteile von zwei möglichen Modellen. Eine Entscheidung muss noch in diesem Jahr fallen, so will es jedenfalls das Regierungspräsidium.[…]Nun kommt definitiv die nächste Belastung auf Rödermarks Bürger zu: die Straßenbeitragssatzung. Im Bauausschuss hat der Magistrat letzte Woche seine Vorstellungen dazu präsentiert. Auch die SPD berät seitdem Vor- und Nachteile von zwei möglichen Modellen. Eine Entscheidung muss noch in diesem Jahr fallen, so will es jedenfalls das Regierungspräsidium.Lesen Sie den ganzen Artikel bei der SPD-Rödermark

 
 
Siehe auch
» Sie müssen den Bürgern weitere Belastungen verkaufen
» Rödermark. Straßenbeitrag. Noch eine ?seriöse? Rechnung.
» Die Initiative Rödermärker Bürger entscheiden
» Aufsatz
 
 
Bürgermeisterkandidaten 2011 zu Straßenbeitrag
Strassenbeitragssatzung, Strassenbeitrag. Anfrage an die Bürgermeisterkandidaten.
 
 

Wiederkehrende Beiträge in Dreieich Bald auch in Rödermark?

Wiederkehrende Beiträge in Dreieich
 
Zum geplanten Haushaltsziel in Rödermark, ausgeglichener Haushalt in 2018, fehlt aus heutiger Sicht (die Erhöhungen in 2013 sind berücksichtigt) noch ein Bürgerbeitrag von etwa 36,00 Euro pro Bürger/Jahr.
 
Mit dieser neuen Art von Beitrag für die Straßenbaumaßnahmen können wir in Rödermark auch bald rechnen. Die wiederkehrenden Beiträge werden wohl, so wie ich das sehe, spätesten 2014 eingeführt.
 
Wiederkehrenden Beiträgen (zusätzliche Belastung der Bürger) wurden auch schon in dem folgenden Papier der Stadt Rödermark aufgeführt.

Wiederkehrende Beiträge
Wiederkehrende Beiträge.

Quelle: Investitionen 2013. Seite 1. Position 6

Wiederkehrende Beiträge. Haushalt 2013
Wiederkehrende Beiträge.

Quelle: Investitionen 2013. Seite 1. Position 6
 
Erinnern wir uns. Rödermark will unter den Rettungsschirm/Schutzschirm Land Hessen.
Rödermark will bis zum Jahr 2018 einen ausgeglichenen Haushalt aufweisen.
Rödermark muss bis dahin knapp 11.000.000,00 Mio. Euro konsolidieren.
ca. 2,5 Mio. soll der Bürger mit Steuer/Beiträgen dazu beitragen.
 
Der Anfang ist gemacht. Ca. 1.5 Mio wird der Bürger über:
……….Hundesteuer verdoppelt.
……….Grundsteuerer B um 120% angehoben.
……….Spielapparatesteuer erhöht.
……….KiGa Gebühren erhöht.
in 2013 aufzubringen haben.
 
Es sind also noch MINDESTENS 1,0 Mio. (jährlich ca. 36,00 Euro je Bürger) an Gebühren/Steuern den Bürgern abzuverlangen. Warum nicht über die wiederkehrenden Beiträge? Da hat JEDER Bürger der Stadt sein Scherflein zu zahlen. Die wiederkehrenden Beiträge können, im Gegensatz zur Straßenbeitragssatzung, auf die Mieter umgelegt werden.
 
Wie uns eine Grundsteuer B Erhöhung in 2005 verkauft wurde
Die Grundsteuer B wurde damals von 190% auf 230% angehoben.

27. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses
29.06.2005
Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.
Quelle: bgb Rödermark

 
Siehe auch
Rödermark. Artikel zum Haushalt 2013.
 
 
Aus OP-Online

[…]wird einen Satzungsentwurf erarbeiten. Zudem denkt Zimmer an eine Prioritätenliste der Straßen, die am dringendsten eine Grunderneuerung brauchen. Denkbar sei eine Einteilung nach Stadtteilen. Was an Belastungen auf die Dreieicher zukommt, sei noch völlig offen. Die wiederkehrenden Beiträge sollen in jedem Fall niedriger sein. Sicher ist: Der Beitrag von Grundstückseigentümern wird nach der Größe ihres Besitzes berechnet. Sie können ihre Mieter an den Kosten beteiligen.[…]Lesen Sie den ganzen Artikel bei OP-Online

 
Anfang März 2013 werden wir in Rödermark mehr wissen.
 
Nachtrag 17.12.2012
» Gesetzentwurf: Beschlussprotokoll 20.11.2012.Siehe Seite 2 Punkt 8
» Landtag. 120 Sitzung. Protokoll

 
Bürgermeisterkandidaten 2011 zu Straßenbeitrag
Straßenbeitragssatzung, Straßenbeitrag. Anfrage an die Bürgermeisterkandidaten.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

FDP verhindert wiederkehrende Beiträge. Thema: Straßenbeitragssatzung

Schon seit Jahren wird in Hessen über die Möglichkeit diskutiert, anstelle der Straßenbeitragssatzung die wiederkehrenden Beiträge für den Straßenerhalt einzuführen. Rödermark hatte seinerzeit anstelle der Straßenbeitragssatzung die Grundsteuer B um 40% angehoben.

Ganz grob erklärt.
Die Straßenbeitragssatzung wird nur dann erhoben, wenn die Grunderneuerung einer Straße ansteht. In der Vergangenheit wäre die Straßenbeitragssatzung z.B. bei der Odenwaldstraße oder Forststraße angefallen. Bei einer Straßenbeitragssatzung werden nur die Anlieger dieser Straße an den Kosten mit bis zu 75% beteiligt. Für den Hausbesitzer kann das schnell ein Betrag von über 10.000,00 Euro werden. Die Kosten können nicht auf die Mieter umgelegt werden.

Die wiederkehrenden Beiträge fallen unabhängig davon an, ob eine Grunderneuerung einer Straße ansteht oder nicht. Die wiederkehrenden Beiträge werden von allen Bürgern der Stadt getragen und belaufen sich deshalb auf einen überschaubaren Jahresbeitrag. Die wiederkehrenden Beiträge sind zweckgebunden und müssen für den Straßenbau eingesetzt werden.

Wenn die Politiker uns damals nicht getäuscht haben, können wir in Rödermark mit Senkung der Grundsteuer B um 40% rechnen, wenn wiederkehrenden Beträge oder Straßenbeitragssatzung eingeführt wird.

Eine Anmerkung an diejenigen, die meinen: „Wir sind ja fein raus„.

Bei uns (Odenwaldstraße, Babenhäuser Straße, Forststraße, Freiherr-vom-Stein-Straße ….) wurde ja erst grunderneuert. Hier muss man aus dem Blickwinkel der Gleichbehandlung in eine Straßenbeitragssatzung auch die Vergangenheit betrachten. Siehe hierzu den Artikel vom 3.12.2011
Hausbesitzer in Hessen. Das kann/wird teuer werden.

In der Offenbach-Post vom 14.12.2011 war jetzt zu lesen: „Die Landes-FDP blockiert das Gesetz zur Einführung der wiederkehrenden Beiträge nach dem rheinlad-pfälzischem Modell.“ Bedeutet das jetzt, die FDP will keine wiederkehrenden Beiträge oder will die Landes-FDP wiederkehrende Beiträge, aber nicht nach dem Modell Rheinland-Pfalz? Das wäre noch zu klären. Aber dazu haben wir ja in Rödermark unsere FDP-Politiker, um das in Erfahrung zu bringen.

Bei OP-Online am 14.10.2011

[…]Wenn der Gesetzgeber jetzt auf die Bremse tritt und völlig überraschend Nein zum rheinland-pfälzischen Modell sagt, ist das nach allgemeinem politischen Bekunden der Landtags-FDP geschuldet. Die hat sich, so ist zu hören, von ihrer Basis beeinflussen lassen und blockiert eine Änderung der jetzigen Gesetzeslage – anders als übrigens die Dreieicher FDP[..]Lesen Sie den ganzen Artikel bei OP-Online.de

Man muss in Rödermark jetzt die im Stadtparlament sitzenden FDP-Politiker anschreiben und um Stellungnahme bitten. Was haben die FDP’ler im Landtag genau für Argumente gegen die wiederkehrenden Beiträge oder Modelle aufgeführt?
Eine Mail von Ihnen an einen der Stadtverordneten der FDP könnte wie folgt aussehen.

Guten Tag Herr Kruger (Guten Tag Herr Dr. Werner)

wie ich in der Offenbach-Post am 14.12.2012 lesen konnte, haben sich Ihre Parteigenossen im Landtag gegen die wiederkehrenden Beiträge und somit gegen eine gerechte Verteilung der Straßenbaukosten gestellt.

Zunächst möchte ich von Ihnen wissen, ob die FDP in der Stadt Rödermark die Haltung der Landes-FDP mitträgt. Des Weiteren bitte ich Sie darum, mir die Gründe der Landes-FDP für die Blockade zu nennen.

Wenn die FDP der Stadt Rödermark sich für die wiederkehrenden Beiträge aussprechen, würde ich gerne die weitere Vorgehensweise der FDP-Rödermark kennenlernen.

Mit freundlichen Grüßen

Die Mail senden Sie dann an tobias.kruger — ätt — fdp-roedermark.de oder ruediger.werner — ätt — fdp-roedermark.de
Das –ätt — natürlich durch @ ersetzen.

Insbesondere an die SPD gerichtet
Warum insbesondere die SPD?
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) und zur Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge in Hessen

Einen Weg, den die Parteien gehen können, wenn man sich für die wiederkehrenden Beiträge in Rödermark ausspricht, wäre das Einreichen einer Petition. Siehe hierzu http://www.openpetition.de/

Nachtrag. 16.12.2011
Entschieden ist scheinbar noch nichts. Siehe hierzu Straßenbeitragssatzung Hessischer Landtag.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

FDP zum Haushalt 2012

Presseerklärung der FDP-Rödermark

FDP: Städtisches Defizit könnte bei ernsthaftem Sparwillen reell halbiert werden !
71 Fragen und 35 Anträge – FDP nimmt Haushaltskonsolidierung ernst
9,5 Mill. € – so hoch ist das für 2012 geplante Defizit im städtischen Haushalt. Wäre diese enorm hohe Summe ein einmaliger Fall, könnte man noch einigermaßen gelassen bleiben. Aber diese oder ähnliche Summen stehen seit Jahren am Ende der Bilanz und die Aussichten für die nähere und mittlere Zukunft sehen eher noch trüber aus. Über 60 Millionen € Gesamtschulden, während des laufenden Jahres eine Eigenkapitalquote von 50 % unterschritten – wenn es ungebremst so weitergeht, ist Rödermark in weniger als 10 Jahren pleite, dann gehört jedes Gebäude, jede Straße den Gläubigern. Fakt ist: Rödermark lebt – wie viele andere Kommunen auch – seit Jahren deutlich über seine Verhältnisse. Dabei wird eigentlich kaum noch investiert, werden die Mittelwünsche der Verwaltung bei weitem nicht erfüllt, herrscht sichtbarer Sparzwang in der Stadt. Mit den zur Verfügung stehenden Einnahmen können die gesetzlichen Aufgaben der Kommune nicht einmal ansatzweise gedeckt werden.
 
Das ist die kritische Ausgangssituation, die die FDP Rödermark dazu veranlasst hat, ernsthaft und intensiv zu überlegen, welche Möglichkeiten Rödermark überhaupt noch hat, seinen Haushalt ansatzweise in den Griff zu bekommen. Während die meisten anderen politischen Kräfte noch die Augen verschließen und auf den Prinz warten, der Rödermark aus diesem Alptraum wachküsst, will die FDP handeln. Nach einer ausgiebigen internen Beratung und Fragerunde zum Entwurf des Haushaltes hat die FDP-Fraktion nun 35 Haushaltsanträge gestellt – eine absolute Rekordzahl für Rödermark. Darunter sind zweifelsohne sehr viele unpopuläre Vorschläge, die bei einer Umsetzung vielen Bürgern sehr wehtun würden.

Das liberale Haushaltskonzept steht dabei auf 3 Säulen: Erhöhung der Einnahmen, Senkung der Ausgaben und gewinnbringende Investitionen in Infrastruktur. Wichtigste Punkte bei den Einnahmeerhöhungen sind: die Einführung einer gerecht verteilten, wiederkehrenden Straßenbeitragsgebühr und die Erhöhung sämtlicher Gebühren in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen. Nach Einführung einer Schuldenbremse bei Neuinvestitionen ist das Budget für den Erhalt der Ortsstraßen chronisch unterfinanziert. Die neue, zweckgebundene Gebühr soll hier von den Bürgern mindestens 2 Millionen € jährlich generieren, um die dringend notwendigen Sanierungen und Ausbesserungen auch in Zukunft durchführen zu können.
Oftmals ist gar nicht bekannt, wie hoch die tatsächlichen Kosten für die Betreuung der Kinder in städtischen Einrichtungen sind. Öffentliche Subventionen in Höhe von 80–90 % der anfallenden Kosten kann sich kaum noch eine Kommune leisten. Rödermark bestimmt nicht, auch wenn das selbstverständlich wünschenswert wäre.

Rödermark hat eine der höchsten Personalquoten pro Einwohner aller Kommunen in Hessen. Daher ist selbstverständlich, dass bei den Ausgabesenkungen auch über verträglichen Personalabbau in der Verwaltung diskutiert werden muss. Dies führt zwangsläufig zu Verminderungen in den Angeboten und Leistungen. „Die Aufgabe der Politik ist es, diesen Schrumpfungsprozess aktiv zu moderieren. Der zunehmende Anspruch auf eine Rundumversorgung durch den Staat kann auf kommunaler Ebene bei derart desaströser Finanzlage nicht mehr einfach wie gehabt ‚Kopf in den Sand’ aufrechterhalten werden“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende Tobias Kruger.

Weitere Vorschläge der FDP betreffen den Wegfall vieler über die Jahre liebgewonnener freiwilliger Leistungen. Auch die Zusammenlegung einzelner Leistungen mit anderen Kommunen wird von der FDP gefordert. Zudem soll es wie in den vergangenen Jahren auch zu einer pauschalen Kürzung bei den Sach- und Dienstleistungen kommen. Selbstverständlich steht das Dauerthema „privater Investor für das hochdefizitäre Badehaus (>1 Mill. €/Jahr)“ ebenfalls wieder auf der Forderungsliste der FDP.

In manchen Punkten muss jedoch erst einmal mehr investiert werden, bevor sich langfristige Sparpotenziale erschließen. Dies betrifft z.B. die Verlagerung von deutlich mehr Verwaltungstätigkeiten ins Internet. Eine neue Homepage mit einem verbesserten Serviceangebot und modernen Interaktionsmöglichkeiten ist längst überfällig und wird seit Jahren (allein) von der FDP gefordert. Somit gibt es einige Bereiche, wo auch die FDP bereit ist, mehr Geld als bisher eingeplant in die Hand zu nehmen.

Fazit: würde man alle Vorschläge der FDP in die Tat umsetzen, so ließen sich damit 3–3,5 Millionen € Mehreinnahmen erzielen und die Ausgaben um 1,5–2,0 Millionen € kürzen. Fraktionsvize Dr. Rüdiger Werner: „Mehr ist bei den gegebenen Rahmenbedingungen kaum möglich. Jährlich 5 Millionen € weniger Defizit bedeutet aber zumindest: wir erkaufen uns mehr Zeit, während wir auf den weißen Ritter – sprich die Neuorganisation der kommunalen Finanzierung von Seiten des Gesetzgebers – warten“.

Die FDP ist nun sehr gespannt, wie die anderen Parteien ihre Vorschläge aufnehmen und wie viele der Vorschläge schließlich eine Zustimmung der Mehrheit finden. Der interessierte Bürger kann dies bei den Beratungen vom 22.–24.11. in den öffentlichen Ausschusssitzungen und vom 6.–9.12. in den öffentlichen Stadtverordnetensitzungen verfolgen. „In jedem Fall aber“, so Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger abschließend, „haben wir mit dem offenen Ansprechen auch sehr unbequemer und unschöner Konsolidierungsmöglichkeiten eine gänzlich denkverbotsfreie Haushaltsberatung angestoßen; die Karten liegen nun offen auf dem Tisch.“ (tk/rw)
 
Hier das Original
 

Lesen Sie auch
FDP Rödermark. Zum Haushalt 2012. Dr. Rüdiger Werner
 
Rödermark. Strassenbeitragssatzung, Strassenbeitrag Anfrage an die Bürgermeisterkandidaten.
 
Könnte von Interesse sein
Mein kleiner Beitrag zum Haushalt von Rödermark.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.