Bürgermeister handelt zügig, umsichtig und gesetzestreu!

Pressemitteilung
Pressemitteilung

Pressemeldung der CDU Rödermark vom 22. April 2020

Rödermark im Krisenmodus! Bürgermeister handelt zügig, umsichtig und gesetzestreu! Kritik von FDP und FW völlig unangebracht.

Nunmehr 6 Wochen befindet sich auch die Stadt Rödermark im Krisenmodus, hiervon betroffen sind auch die politischen Gremien. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer letzten Sitzung im März 2020 einstimmig einen Beschluss gefasst, dass der Haupt- und Finanzausschuss (HUF) befristet mit der Wahrnehmung gewisser Befugnisse der Stadtverordnetenversammlung beauftragt wird.

Gemäß diesem Beschluss hat Stadtverordnetenvorsitzender Sven Sulzmann (CDU) nun angemessen angesichts der derzeitigen Pandemie-Lage gehandelt. Die für den 12. Mai 2020 angemeldeten Tagesordnungspunkte der Stadtverordnetenversammlung können auf den HUF übertragen werden. „Der HUF ist ein Gremium, welches von der Opposition in Rödermark geleitet wird. Somit wird trotz Absage der Stadtverordnetenversammlung in besonderer Weise die Opposition in die Entscheidungsfindung eingebunden, weshalb die massive Kritik von FDP und FW nicht nachvollziehbar ist!“ kommentiert der CDU-Stadtverbandsvorsitzende Ralph Hartung die Situation. „Insbesondere der Ausschussvorsitzende Herr Kruger von der FDP sollte mit seinem beruflichen Hintergrund zudem wissen, dass der Bürgermeister derzeit die diversen Corona-Verordnungen des Landes umsetzt, welche vom Land medial verkündet werden. Hier besteht für den Bürgermeister kein Handlungsspielraum. Daher beteiligt er hierbei auch nicht die Stadtverordneten!“.

CDU-Fraktionsvorsitzender Michael Gensert findet das Vorgehen der FWR und FDP sehr enttäuschend: „In solch einer Krise erwarten die Bürgerinnen und Bürger konstruktive Sacharbeit! Der Bürgermeister versucht die Probleme der Menschen zu lösen. Er hat unsere volle Unterstützung hierbei. Es gibt viele lobende Rückmeldungen aus der Bevölkerung, dass der Bürgermeister zügig und umfassend informiert, insbesondere unter Nutzung der sozialem Medien, was in der Vergangenheit von der FDP massiv kritisiert wurde! Somit werden alle Bürgerinnen und Bürger unverzüglich informiert, einschließlich der Kommunalpolitiker.“


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Statement der FDP Rödermark zum Doppelhaushalt 2020/2021

Statement der FDP zum Doppelhaushalt 2020-2021
Statement der FDP zum Doppelhaushalt 2020-2021

Pressemeldung der FDP Rödermark zum
Doppelhaushalt 2020-2021 der Stadt Rödermark

Vorbemerkung
Dieses schriftliche Statement der FDP Fraktion Rödermark ersetzt (in stark gekürzter Fassung) die normalerweise übliche, gesprochene aber aus aktuellem Anlass („Corona“) nicht gehaltene Haushaltsrede der FDP Fraktion zur diesjährigen Haushaltsberatung im Rahmen der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark am 20.03.2020. Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Krise fand die diesjährige Haushaltsberatung in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark am 20.03.2020 unter ganz besonderen Umständen statt: Ohne Presse, ohne Publikum und ohne jegliche Redebeiträge der Fraktionen – also faktisch Haushaltsbeschluss, Steuererhöhung und Steuer-Neueinführungen also für die regierende Koalition aus CDU und AL/Grüne ganz bequem in wenigen Minuten, ohne jede kritische Aussprache und ohne jede Öffentlichkeit.

Die „gute Fee“ ist tot! FDP lehnt Geisterhaushalt von CDU und Grünen für 2020/2021 entschieden ab!
Vor einigen Jahren hat FDP Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger im Rahmen seiner Haushaltsrede die „gute Fee“ identifiziert, die dem damaligen Bürgermeister Roland Kern (AL/Grüne) wohl beim morgendlichen Spaziergang im Frühnebel im Urberacher Wald erschienen sein muss und ihm ohne jegliches eigenes Zutun finanzielle Mittel von Land und Bund (z.B. Konjunkturprogramme, Förderungsprogramme, Hessenkasse, Kommunaler Finanzausgleich usw.) für den Rödermärker Haushalt verlässlich ausgeschüttet hat. Auf diese Weise gelang über mehrere Jahre ohne jegliche Einsparleistung und -bemühung der kommunale Haushaltsausgleich dank der „guten Fee“. Doch Fakt ist, dass der Rödermärker Haushalt seit geraumer Zeit ein strukturelles Defizit in Höhe von gut 2 Millionen Euro (siehe Haushaltsrede von Kämmerin Andrea Schülner vom 04.02.2020) vor sich herschleppt. Dies bedeutet im Ergebnis, dass Rödermark ohne dauerhafte Finanzhilfen von Außerhalb nicht mehr wie gehabt lebensfähig ist.

Verscherbelung des Tafelsilbers
Auch die notgetriebene Verscherbelung des letzten Tafelsilbers der Stadt Rödermark durch Rückgriff auf Erträge einer kommunalen Beteiligung (siehe Haushaltsrede von Kämmerin Andrea Schülner vom 04.02.2020) im letzten Haushaltsjahr 2019 von Bürgermeister Roland Kern getreu dem Motto: „Nach mir die Sintflut“ konnte die unausweichliche Erhöhung der Grundsteuer B (zu Lasten aller Mieter und Eigentümer) nur um ein qualvolles Haushaltsjahr in die Verantwortung seines damit gebeutelten Nachfolgers, Jörg Rotter, hinauszögern.

Missmanagement
Seit vielen Jahren lebt die Stadt Rödermark spürbar über Ihre Verhältnisse: Beispielsweise wurde mit der baulichen „Revitalisierung“ des Badehauses in Urberach das angebliche Ziel verfolgt, den jährlichen Zuschuss der Stadt Rödermark für das neue „Badehaus“ (Schwimmbereich) auf 300.000 € zu deckeln. Der neue Saunabereich sollte sich betriebswirtschaftlich dabei selber finanziell tragen. Dieser fromme Wunsch der Stadt hat über lange Jahre aber nicht funktioniert – die FDP hat dies kontinuierlich so postuliert. Stattdessen wurde das jährliche Defizit des Badehauses je nach Bedarf und Laune jeweils in den Bade- und/oder Saunabereich des Badehauses gerechnet und über die jährliche Verlustabdeckung der Kommunalen Betriebe Rödermark stillschweigend erledigt. Im Ergebnis kostete das Badehaus – genau wie von der FDP Fraktion so schon immer vorausgesagt – die Stadt Rödermark über viele Jahre eine gute Millionen Euro per anno. Auch die aktuell wohl gut funktionierende Kooperation mit dem privaten Saunabetreiber ändert leider nichts an dieser vorherigen, vieljährigen Misswirtschaft durch die Stadt Rödermark. Dies ist leider nur ein kleines Beispiel für das eklatante, unterjährige Missmanagement der Stadt Rödermark.

Not gegen Elend
Es ist klar erkennbar, dass die Aufstellung des Doppelhaushalt 2020/2021 der Stadt Rödermark zwischen den beiden hauptamtlichen Dezernenten (Bürgermeister und Erste Stadträtin) ein Diskurs zwischen „Not und Elend“ gewesen ist. Dies ändert jedoch aus Sicht der FDP Fraktion nichts an der Tatsache, dass der Doppelhaushalt 2020/2021 der Stadt Rödermark keinerlei sichtbare Bemühungen zum dauerhaften „Schritt-für-Schritt“ Abbau des genannten strukturellen Defizits des Haushaltes der Stadt Rödermark aufzeigt. Hier wurden reichlich Chancen und Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung von Bürgermeister und Kämmerin außer Acht gelassen oder aus purer Bequemlichkeit versäumt.

Saftige Steuererhöhung zu Lasten der Bürger/-innen
Stattdessen dürfen, vielmehr: müssen, nun die Bürger/-innen in Rödermark mittels der saftigen Erhöhung der „Grundsteuer B“ die bittere Suppe des kommunalen Missmanagements auslöffeln. Wenn die Stadt Rödermark also ihre jährlichen Ausgaben nicht auf die Reihe bekommt, passt sie einfach flugs ihre Einnahmen (heißt: Griff ins Portemonnaie der Bürger/-innen über die Grundsteuer) den Ausgaben an. Wirklich sehr bequem, wenn man bedenkt, dass jede/-r Bürger/-in demgegenüber die Ausgaben immer den Einnahmen anpassen muss.

Konnexitätsprinzip: KLAGT es endlich ein!
Mehrfach wurde von der Kämmerin (Andrea Schülner, AL/Grüne) darauf hingewiesen (siehe u.a. Haushaltsrede von Kämmerin Andrea Schülner vom 04.02.2020), dass Bundes- und Landespolitik es in der Vergangenheit versäumt haben, dafür Sorge zu tragen, dass die Kommunen bedarfsgerecht ausgestattet sind. Dieses einfache Wehklagen trifft im Kreis der versierten Kommunalpolitiker auf offene Ohren, allerdings hilft es außer dem Effekt einer kurzfristigen Nebelkerze praktisch in der Sache nicht weiter. Vor gut 7 Jahren erging das kommunal vielzitierte „Alsfeld-Urteil“ des Hessischen Staatsgerichtshofes betreffend die Finanzverteilung zwischen dem Land Hessen und der kommunalen Familie. Seitdem wurden trotzdem immer mehr Aufgaben auf die Kommunen von Land und Bund gesetzlich „herunterdelegiert“, ohne dass eine entsprechende und zugleich korrespondierende finanzielle Erstattung (Stichwort: „Konnexitätsprinzip“) etabliert wurde. Es ist daher auch in Rödermark aus Sicht der FDP nunmehr endlich an der Zeit, sich nicht nur ständig und zugleich aber praktisch folgenlos über eine fehlende Finanzierung der kommunalen Aufgaben durch das Land und zu beklagen, sondern diese schnellstmöglich gerichtlich einzuklagen! Was das „Alsfeld Urteil“ in 2013 war, sollte Rödermark schnellstmöglich auch herbeiführen. Klagen jetzt (!) fordert die FDP Fraktion den Magistrat auf!

Kontraproduktive „Vergnügungssteuer“
Es werden von CDU und AL/Grüne hektische und unlogische Notmaßnahmen beschlossen, die bereits zum Zeitpunkt des Beschlusses wirkungslos und sogar komplett kontraproduktiv sind: Gegen die Stimmen der Opposition wird von CDU und AL/Grüne die Einführung einer „Vergnügungssteuer“ beschlossen, die zwar formalrechtlich korrekt ist, aber im Ergebnis komplett kontraproduktiv sein wird: Statt einer Mehreinnahme von Steuern wird diese neue Steuer genau das Gegenteil bewirken: Es wird sehr voraussichtlich ein Betrieb schließen müssen und die an ihn betrieblich gekoppelten weiteren Betriebe werden spürbare Umsatzverluste erleiden müssen. Statt neuer Steuereinnahmen wird Rödermark durch diese neue Vergnügungssteuer im Ergebnis also finanzielle Verluste (Gewerbesteuer und Einkommenssteueranteil) erleiden, anstatt neue Einnahmen dadurch zu generieren. „Opposition ist Scheiße“ sagte Franz Müntefering (SPD) vor einer Weile – vor diesem Hintergrund mehr als zurecht: Die FDP hat durch intensivste Recherche und ausführlichem Gespräch mit dem Betreiber der „Oase“ aufgezeigt und dargelegt, dass die nunmehr von CDU und AL/Grüne durchgepeitschte „Vergnügungssteuer“ für Rödermark keineswegs einen finanziellen Vorteil bewirken, sondern vielmehr einen spürbaren finanziellen Nachteil mit sich bringen wird. Trotzdem haben CDU und AL/Grüne diese neue Steuer ohne nachzudenken und jegliche Reflexion wortlos durchgewinkt. Es zeigt sich also, dass CDU und AL/Grüne diese neue Vergnügungssteuer keinesfalls zur realistischen Konsolidierung des Doppelhaushalt 2020/2021 durchgepeitscht haben, sondern diese nur zum rein kosmetischen Haushaltsbeschluss zur Rettung über die Kommunalwahl 2021 beschlossen haben.

Fazit/Corona
So schlimm es auch ist, die aktuelle Corona-Krise hat es CDU und AL/Grüne ermöglicht, den Doppelhaushalt 2020/2021 für Rödermark inklusive einer deftigen Steuererhöhung (Grundsteuer „B“) sowie der Einführung neuer Steuern (z.B. „Vergnügungssteuer“) ohne jede Öffentlichkeit, ohne Anwesenheit der Presse und ohne jegliche Aussprache im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung am 20.03.2020 wortlos durchzuwinken. Weiterhin ist zum jetzigen Zeitpunkt schon absehbar, dass aufgrund der aktuellen Corona-Krise der von CDU und Al/Grüne durchgewinkte Doppelhaushalt ein reiner Geisterhaushalt ist, der das Papier auf dem er ausgedruckt wurde nicht wert ist: Stichworte: Gewerbesteuer, Einkommenssteueranteil, usw.

Natürlich müssen wir allesamt und solidarisch in Rödermark die aktuelle Coronoa-Pandemie ernst nehmen und dürfen die Augen davor nicht verschließen. Was nunmehr aber passiert ist, dass ein Doppelhaushalt inklusive Steuererhöhung und Einführung einer neuen Steuer komplett abseits der Öffentlichkeit ohne Aussprache durchgewinkt wurde. Ja, wir haben derzeit unstrittig eine sehr angespannte Lage, aber das jetzt ist wirklich zu bequem, wie die Koalition nun aus der Haushaltsberatung inkl. Steuererhöhung rauskommt. Und im nächsten Jahr – vor der Wahl – gibt‘s gar keine Haushaltsberatung mehr; die nächste Haushaltsrede voraussichtlich also im späten Winter 2021 …

⇒ ⇒ Fakt:
Die regierende Koalition aus CDU und AL/Grüne in Rödermark hat mit dem Beschluss dieses Doppelhaushaltes 2020/2021 eine reguläre und öffentliche Haushaltsberatung vor der turnusmäßigen Kommunalwahl im März 2021 taktisch clever unterbunden. Die schon vor der aktuellen Conrona-Krise klar absehbare Substanz- und Haltlosigkeit des nun beschlossenen Doppelhaushalt 2020/2021 für Rödermark wird logischerweise dazu führen, dass ganz kurz nach der Kommunalwahl im März 2021 das ganz dicke Ende für die Bürger/-innen in Rödermark in Form einer weiteren kräftigen Erhöhung der Grundsteuer „B“ und voraussichtlich dazu auch noch die Erhöhung der Gewerbesteuer kommen wird …


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Pressemeldung der FDP Rödermark. Ist Rödermark auf eine Corona-Epidemie ausreichend vorbereitet?

Pressemitteilung. Corona-Epidemie
Pressemitteilung. Corona-Epidemie

FDP: Ist Rödermark auf eine Corona-Epidemie ausreichend vorbereitet?
Liberale haken nach: Auswirkungen einer möglichen Corona-Pandemie

Ist Rödermark auf eine Corona-Epidemie ausreichend vorbereitet? Die neuartige Viruserkrankung COVID-19, ausgelöst durch das Coronavirus, breitet sich immer mehr aus. Jeden Tag schnellen die Zahlen der Infizierten in Deutschland nach oben, eine wirkungsvolle Eindämmung scheint kaum noch möglich. Obwohl die gesundheitlichen Risiken mit denen einer Grippe vergleichbar sind, herrscht eine zunehmende Hysterie in der Bevölkerung. Leergekaufte Supermärkte, abgesagte Messen und Großereignisse – die Auswirkungen auf das normale Leben werden immer spürbarer. Viele Bürger haben Angst um die eigene Gesundheit, meiden Menschenansammlungen und Großveranstaltungen, fahren nicht mehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

„Vor diesem Hintergrund“, teil FDP Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger mit, „hat die FDP Fraktion Rödermark eine brandaktuelle Anfrage gestellt und möchte vom Magistrat der Stadt schnellstmöglich wissen, wie gut Rödermark hinsichtlich des Coronavirus vorbereitet ist, wer wann welche Entscheidungen dazu trifft, welche einschneidenden Maßnahmen die Stadt treffen könnten und was die praktischen (alltäglichen) sowie finanziellen Auswirkungen dieser möglichen Entscheidungen sind bzw. sein können“.

Die Freien Demokraten interessiert dabei unter anderem die Frage, wann wer unter welchen gesetzlichen Voraussetzungen geplante Veranstaltungen in der Stadt Rödermark absagen kann, darf und würde? Dazu zählen z.B. Veranstaltungen im Kulturprogramm der Kulturhalle, die Vorstellung des Kulturprogramms für die Saison 2020/21, der Frühlingsmarkt, der -Lauf, die Woigass.

Eine weitere Frage, die viele Menschen betreffen könnte, ist die Frage der FDP, bis zu welchem Zeitpunkt und in welchem Maße die Kinderbetreuung in Krabbelgruppen, Kitas und Schulen aufrechterhalten werden kann? Würde bei einer Schließung aus Gründen der Gesundheitsvorsorge ein Entschädigungsanspruch seitens der Eltern bestehen? Wäre hier mit finanziellen Einbußen bei den Gebühren und Erstattungen zu rechnen? Ziel der FDP bei dieser Anfrage ist es ausdrücklich nicht, weitere Hysterie zu schüren. Die FPD hofft vielmehr, vom Magistrat zu erfahren, dass dieser einen Plan hat und dass es ein koordiniertes Krisenmanagement gibt. Denn es ist für die Bürger wichtig, im Vorfeld zu wissen, wann eine Maßnahme zum Tragen kommen kann, die starke Auswirkungen auf deren persönlichen Alltag hat, wie z.B. die Schließung von Kitas und Schulen.“

Siehe auch
Nachtrag: Hinweise zu Corona jetzt auf der Webseite der Stadt.
Nachtrag: Coronavirus: Stadt ist vorbereitet.

Stavo 24.03.2020. FDP Rödermark fragt an.
Anfrage: Ist Rödermark auf eine Corona-Epidemie ausreichend vorbereitet?


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Schwierige Zeiten für CDU und FDP

Pressemitteilung
Pressemitteilung

Pressemitteilung
Der Politikwissenschaftler André Brodocz rechnet mit schwierigen Zeiten für CDU und FDP nach dem Debakel bei der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen

Vorabmeldung zu einem Interview in der aktuellen Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag: 17. Februar 2020)

Der Politikwissenschaftler André Brodocz sieht nach dem Debakel bei der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen schwere Zeiten auf CDU und FDP zukommen. Die Union stehe vor der Frage, ob sie weiter einen Platz in der Mitte anstrebe, sagte Brodocz der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Montagausgabe). „Damit müsste sie sich aus strategischen Gründen offen zeigen für Koalitionen mit der Linken.“ Oder sie rücke nach rechts und öffne sich dort. Es gebe aber keine Strategie, die für die CDU sicher zu einem besseren Wahlergebnis führen würde, sagte der Forscher von der Universität Erfurt. Das werde wahrscheinlich dazu führen, dass die CDU künftig bei Wahlen nicht mehr als 30 Prozent bekomme.

Für die FDP in Thüringen sehe es in Umfragen derzeit kritisch aus. Die FDP würde bei einer Neuwahl vermutlich nicht mehr in den Landtag gewählt. Wenn es bei der anstehenden Landtagswahl in Hamburg für die FDP ein Desaster gäbe, würde noch einmal das Krisenmanagement der Bundes-FDP in Thüringen infrage gestellt, sagte Brodocz voraus. Dann könnte auch der Bundesvorsitzende Christan Lindner wieder unter Druck geraten.

Das Interview im Wortlaut:

Herr Brodocz, die Wahl des FDP-Kandidaten Kemmerich zum Ministerpräsidenten in Thüringen mit den Stimmen der AfD hat ein politisches Beben ausgelöst. Ist die Aufregung berechtigt?
Die Aufregung ist schon berechtigt. Wir haben zum ersten Mal eine gemeinsame Konstitution einer Regierung mit der AfD. Das haben alle anderen Parteien bis dahin kategorisch ausgeschlossen. Insofern ist das ein Einschnitt und hat bei der CDU aufgrund des Unvereinbarkeitsbeschlusses, der eine Zusammenarbeit mit AfD und Linken verbietet, die zentrale Frage aufgeworfen, inwiefern sich die Landesverbände noch an Beschlüsse der Bundes-CDU halten.

War das eine absehbare Inszenierung oder eine Überraschung?
Das kommt auf den Zeitpunkt an. Als am Wochenende vor der Wahl die AfD einen parteilosen Kandidaten präsentierte, war klar, jetzt wird hier offensiv ein Angebot gemacht an CDU und FDP. Als am Montag die FDP ankündigte, ihren Kandidaten auch im dritten Wahlgang zur Wahl zu stellen, sofern der AfD-Kandidat im Rennen bliebe, war allen Beteiligten bewusst, dass man damit rechnen muss, dass die AfD im dritten Wahlgang geschlossen für Thomas Kemmerich stimmt. In den Fraktionen von CDU und FDP wurde das offen diskutiert. Das kam nicht überraschend.

Ist es nicht legitim von der AfD, den parlamentarischen Spielraum zu nutzen?
Man muss tatsächlich sagen, dass alles, was die AfD bei dieser Ministerpräsidentenwahl getan hat, völlig legitim ist. Sie hat einen eigenen Kandidaten aufgestellt, der im zweiten Wahlgang keine Stimmen bekommen hat von den anderen Parteien. Dass sie ihren eigenen Kandidaten dann nicht zurückgezogen hat, liegt schlicht daran, dass die FDP ihren Kandidaten sonst nicht aufgestellt hätte. Man kann der AfD kein hinterlistiges Spiel vorwerfen, sie hat mit offenen Karten gespielt und angekündigt, sie würde jeden aus ihrer Sicht bürgerlichen Kandidaten von CDU und FDP mitwählen.

Wird sich die AfD künftig häufiger rein taktisch verhalten?
Alle Parteien verhalten sich taktisch, verfolgen Ziele und legen sich Strategien zurecht. Das ist nicht verwerflich. Wir müssen auch künftig damit rechnen, dass die AfD das Verhalten der anderen Parteien in ihre Taktik mit einbezieht. Das ist sehr typisch für politisches Handeln.

Halten Sie eine Zusammenarbeit von Union und AfD dauerhaft für ausgeschlossen?
Die CDU wird vermutlich auf Bundesebene bei ihrem Unvereinbarkeitsbeschluss bleiben. Denkbar wäre, dass ein neuer CDU-Bundesvorsitzender den Landesverbänden mehr Flexibilität lässt in Hinsicht auf bestimmte Kooperationen. Vielleicht werden Koalitionen ausgeschlossen, aber womöglich nicht jegliche Form der Zusammenarbeit in einzelnen Sachfragen.

Die CDU schließt auch eine Zusammenarbeit mit der Linken aus, damit reduzieren sich die Koalitionsoptionen. Was würden Sie der Union in dieser verzwickten Lage empfehlen?
Für die Union ist das eine schwierige Situation. Sie steht vor der Frage, ob sie weiter einen Platz in der Mitte anstrebt. Damit müsste sie sich aus strategischen Gründen offen zeigen für Koalitionen mit der Linken. Oder sie rückt nach rechts und öffnet sich dort. Es gibt aber keine Strategie, die für die CDU sicher zu einem besseren Wahlergebnis führen würde. Das ist das große Dilemma und das wird wahrscheinlich dazu führen, dass die CDU künftig bei Wahlen nicht mehr als 30 Prozent bekommt.

Franz Josef Strauß hat mal gesagt, rechts von der CSU dürfe es keine demokratische legitimierte Partei geben, nun sitzt die AfD im Bundestag und in den Landesparlamenten. Was ist da passiert?
Die CDU hat sich unter Parteichefin Angela Merkel modernisiert und für Interessenlagen in expandierenden Großstädten geöffnet. Dadurch hat sie bestimmte Werte und Interessen, die eher in ländlichen und kleinstädtischen Gebieten vertreten sind, vernachlässigt. Aus machtpolitischen Gründen hat sie einen Akzent verschoben und damit rechts von der CDU eine Öffnung bewirkt.

AfD und Linke sind im Osten bei Wahlen erfolgreich. Warum stärken die Wähler die politischen Ränder?
Wir beobachten in der Bevölkerung in bestimmten Fragen eine Polarisierung, es wird nicht mehr nach der Mitte und einer Versöhnung gestrebt. Es gibt Konflikte, die unteilbar scheinen, man ist entweder dafür oder definitiv dagegen. So werden Migrations- oder Klimafragen zur Identitätspolitik. Wer offen ist für Zuwanderung, ist für die Gegner schnell ein Volksverräter. Das führt zu dieser Explosivität und der Unversöhnlichkeit, die wir gerade sehen.

Wie beurteilen Sie die Aussichten für die FDP nach dem Kurzauftritt von Kemmerich als Ministerpräsident?
Für Thüringen sieht es in Umfragen kritisch aus. Hier würde die FDP bei einer Neuwahl vermutlich nicht mehr in den Landtag gewählt. Wenn es bei der anstehenden Landtagswahl in Hamburg für die FDP ein Desaster gäbe, würde noch einmal das Krisenmanagement der Bundes-FDP in Thüringen infrage gestellt. Dann könnte auch der Bundesvorsitzende Christan Lindner wieder unter Druck geraten.

Wird es künftig häufiger Minderheitsregierungen geben?
Das ist nicht auszuschließen. Wir haben heute oft fünf oder sechs Parteien in den Parlamenten und neuerdings Drei-Parteien-Koalitionen. In Thüringen hat es nicht einmal dazu gereicht, dass CDU, SPD, Grüne und FDP zusammen eine Mehrheit stellen konnten. Wir haben bislang wenig Erfahrung mit Minderheitsregierungen, selten haben sie länger als ein Jahr gehalten. Das kann in einer Übergangsphase funktionieren, in der sich das Parteiensystem neu strukturiert.

Man sollte aber darüber nachdenken, ob es sinnvoll ist, dass eine Regierung immer erst aus der Mitte des Parlaments gewählt wird, denn es wird immer schwieriger, stabile Regierungen zu bilden. Vielleicht wäre es sinnvoll, auf Landesebene ein Präsidialregierungssystem auszuprobieren. In dem Fall würde zunächst der Ministerpräsident gewählt und müsste sich dann in einem separat gewählten Parlament die Mehrheiten suchen für einzelne Sachfragen. Die Vielparteienkoalitionen müssen sich ja immer in allen Fragen einigen, das ist sehr schwierig und lässt kaum Flexibilität zu.

Also eine Krise des Parlamentarismus würden Sie nicht sehen, das wäre eher eine Chance?
Das könnte in der Tat eine Chance sein. Die Vielzahl der Parteien in den Parlamenten zeigt, dass die Bürger bereit sind, sich parteipolitisch zu organisieren. Das ist Ausdruck eines vitalen Parlamentarismus. Eine plurale Gesellschaft von 80 Millionen Menschen kann kaum nur durch drei oder vier Parteien gut repräsentiert werden.

Wie gefährlich ist das Machtvakuum bei der CDU nach dem Rückzug der Parteichefin Kramp-Karrenbauer?
Wenn die CDU das Machtvakuum schnell auflöst und die Kanzlerkandidatur zügig feststeht, wird es gefährlich für die Große Koalition in Berlin, wenn das Machtvakuum länger andauert, könnte es die CDU zerreiben.

Machen Sie sich Sorgen um den Fortbestand der Demokratie?
Nein. Wir sehen, wie viele Bürger sich mit der Demokratie identifizieren, auch in Thüringen. Es sind sich nicht alle einig darüber, wie das mit der Ministerpräsidentenwahl gelaufen ist, aber deswegen wird die Demokratie nicht in Frage gestellt.

Das Gespräch führte Claus Peter Kosfeld.
André Brodocz ist Professor für Politische Theorie an der Universität Erfurt.

Quelle
Deutscher Bundestag
Pressestelle
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-37171, Fax: +49 30 227-36192
pressereferat@bundestag.de


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.