Merkwürdiger Antrag bei der kommenden Stavo am 14.05.2019

Verwirrend
Verwirrend

Stavo -> Stadtverordnetenversammlung
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Antrag wurde zurückgezogen. Siehe: Stavo 14.05.2019
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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Antrag von Herrn Bürgermeister Kern auf Versetzung in den Ruhestand aus besonderen Gründen gemäß § 76 a HGO in Verbindung mit § 49 abs. 3 Satz 1 HGO zu. Quelle: bgb.roedermark.de

Hier der ganze Antrag als .pfd

Bei diesem Antrag komme ich ein wenig ins Grübeln. Weil:

  • Hat Bürgermeister Kern nicht im Oktober 2018 seinen Rücktritt eingereicht?
  • Ist die Erklärung aus Oktober 2018 als Absichtserklärung zu verstehen? (zur geplanten Beendigung)
  • Gab es im Oktober/November 2018 einen rechtsverbindlichen Rücktritt zum ??.??.????
  • Oder; soll jetzt » die geplante Beendigung « mit dem vorliegenden Antrag umgesetzt werden?
  • Kann es nach einem rechtsverbindlichen Rücktritt (Oktober 2018) zusätzlich noch einen Antrag zur Versetzung in den Ruhestand geben? Also zweimal Rücktritt?
  • Könnte man, wenn man in der Tat im Oktober » die geplante Beendigung « bekannt gegeben hat, Monate später seine Entscheidung revidieren?

Nach der kommenden Stadtverordnetenversammlung wird meine laienhafte Betrachtung der Dinge durch das Licht der Erleuchtung eine umfassende Aufklärung erfahren.

 
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Quelle für das Folgende.
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Erste Möglichkeit: Rücktritt des Bürgermeisters
Dies ist die einzige Möglichkeit, hohe Kosten für die Marktgemeinde zu vermeiden. Ein Bürgermeister kann zurücktreten, indem er seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragt. Dadurch verliert er nach den Beamtengesetzen der Länder alle Ansprüche auf eine Pension, die er als Beamter in seinem Berufsleben bislang erworben hatte. Er wird mit dem Ausscheiden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Die daraus geringeren Rentenzahlungen erhält er im Gegensatz zu Pensionszahlungen erst nach Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters und nicht schon sofort nach seinem normalen Ausscheiden aus dem Amt.[..]

Zweite Möglichkeit: Der Bürgermeister bleibt im Amt und weiterhin dienstunfähig
Wie in den vorangegangenen Monaten erhält der Bürgermeister bis zum Ende seiner Dienstunfähigkeit, längstens bis zum Ende seiner Amtszeit sein volles Bürgermeistergehalt. [..] Die Aufgaben des Bürgermeisters könnten auch weiterhin nur sehr eingeschränkt durch die ehrenamtlichen Beigeordneten erledigt werden. [..] Eine Neuwahl des Bürgermeisters erfolgt erst nach festgestellter Dienstunfähigkeit.

Dritte Möglichkeit: Der Bürgermeister [..] wird, wie von ihm beantragt, sofort in den Ruhestand versetzt.
Dies ist für die Marktgemeinde unter den genannten Umständen finanziell die „günstigste Möglichkeit.“ Mit Annahme des Antrages durch die Gemeindevertretung wird der Bürgermeister im Folgemonat sofort in den Ruhestand versetzt [..] Des Weiteren kann dann sofort mit den Vorbereitungen für die Neuwahl eines Bürgermeisters begonnen werden.

Vierte Möglichkeit: Abwahl des Bürgermeisters
Im Gegensatz zum Antrag auf Versetzung in den Ruhestand erhält der Bürgermeister bis zur Abwahl und weitere drei Monate nach seiner Abwahl seine vollen Bezüge. Erst danach erhält er bis zum Ende seiner Wahlperiode 71,75 % seiner ruhegehaltsfähigen Bezüge [..]

Quelle: www.spd-haunetal.de
Siehe auch (geschlossene Gruppe) den Artikel „Geplantes Chaos“


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)

Immer öfter lassen sich Stadtverordnete zur Sitzung entschuldigen.

Bevor ich da hingehe bleibe ich lieber im Bett
Bevor ich da hingehe bleibe ich lieber im Bett

OP-Online berichtet: Sind Politiker politikmüde?
Ist mir auch schon aufgefallen. Das nachlassende Interesse einiger Stadtverordnete an den Sitzungen.

Wenn schon Stadtverordnete nicht das nötige Interesse an ihren Sitzungen zeigen, kann man das nicht von den Bürgern erwarten. In der sinkenden Wahlbeteiligung wird das Bürgerinteresse deutlich sichtbar.

Man könnte bei der Stavo auf einen Teil der Tischdekoration auf dem Podium verzichten und die Anzahl der Stadtverordneten auf unter 20 drücken. Das wäre ehrlich und kostensparend. Die meisten Stadtverordneten zucken nur dann einmal kurz, wenn die Hand zur Abstimmung gehoben werden muss.

Man könnte aber das Sitzungsgeld verdreifachen. Evtl. kommen dann wieder alle.

Stadtverordnetenversammlungen in 2019
Februar
April
Mai
Juni
September
Oktober
Dezember


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)

Stadtverordnetenversammlung (Stavo) 2.4.2019

STAVO. 2.5.2019
STAVO 2.5.2019

Hier die Unterlagen zur Stavo vom 2.4.2019

Die von den Fraktionen gestellten Fragen werden schriftlich beantwortet und im Bürgerinformationssystem bereitgestellt.
 
Die Antworten stehen jetzt auch hier zur Verfügung.
» Heizenergie verpufft in der Halle Urberach
» Dreieichbahn. Lärmbelästigung durch neue Züge
» Mitgliedschaften in Verbänden und Vereinen.
» RMV-Fahrplanheft
» Stellungnahme der Kommunen zum Kreishaushalt

Herr Oliver Kühl (FDP) wurde als Nachfolger von Herrn Köhler (FDP) einstimmig in die Betriebskommission der Eigenbetriebe gewählt.

Ortsumgehung Urberach
Bürgermeister Kern berichtete darüber, dass Gespräche zur Ortsumgehung Urberach geführt wurden. Ein Gesprächsprotokoll wird nach Genehmigung zur Verfügung gestellt. Siehe auch Mitteilungen vom Magistrat

Prüfantrag zur S-Bahnunterführung Ober-Roden.
Ob eine Unterführung die Lösung darstellt, wurde unterschiedlich beurteilt. Gute Argumente GEGEN eine Unterführung kamen von Herrn Gerl (AL). » Die seinerzeit getroffene Entscheidung war KEINE Fehlentscheidung. Würde der Verkehr unter/über der Bahn geführt, würde die Frankfurter/Dieburger attraktiv für den Durchgangsverkehr und man befürchtet dadurch eine erhebliche Mehrbelastung für die Anwohner. Würde man jetzt eine Unterführung bauen, müssten die Rampen erheblich verlängert werden. Waren seinerzeit 12% Steigung zulässig, so sind das nun nur noch 7% «

„Wir haben das Bauwerk (die fehlende Unterführung der S-Bahn) wie wir es wollten, aber nicht den Zustand“, so Michael Gensert (CDU). Und weiter: „Wir wollten keine Schrankenschließzeiten von 30 Minuten in der Stunde!“ Man hätte vor der in 1995 getroffenen Entscheidung ein Gutachten einfordern müssen. Die Aussage » die Schrankenschließzeiten entsprechen in etwas der Wartezeit vor einer Ampel « hätte man nicht einfach nur so hinnehmen dürfen.

Herr Schröder (FDP) hat die in 1990 getroffene Entscheidung, wie auch viele Bürger in Ober-Roden, nicht verstanden. Äußerte sich aber weiter nicht und möchte das Verkehrsgutachten abwarten.

Herr Kruger (FDP) favorisiert, in Hinblick auf die enormen Kosten für eine Unterführung, die Optimierung des IST Zustands. Dazu muss der Bürgermeister gegenüber der Bahn robust auftreten. Aber auch hier – warten wir das Verkehrsgutachten ab.

Bürgermeister Kern befand auch, dass die damalige Entscheidung gegen eine Unterführung richtig war. Eine Unterführung wäre eine Ortskernzerstörung gewesen. Ein schienengleicher Übergang an sich ist kein Problem. In Urberach (Dreieich-Bahn) gibt es laut BM Kern keinerlei Beschwerden. Die dortigen Schließzeiten sind wesentlich kürzer als die in Ober-Roden. BM Kern begrüßte den Prüfantrag, mahnte aber auch gleichzeitig an, realistisch zu bleiben. Seine Hoffnung ist, dass durch technische Verbesserungen die Schließzeiten verkürzt werden können.

Siehe auch
[..]Ziel der Planung ist die Erweiterung der P+R-Anlagen im Bereich des Bahnhofs Ober-Roden sowie die Anlegung eines Fuß- und Radweges entlang der Bahnlinie. Weiterhin soll diese Fläche für eine mögliche Unterführung der S-Bahn (Bahnübergang Dieburger Straße) vorgehalten werden.[..] Quellen:
» 30.05.2006 2. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
» 30.05.2006 Freihalten von Bebauung
 
Siehe auch
» Artikel in der OP zum Antrag.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.