Stavo 14.05.2019. Zu anspruchsvoll für mich.

Langweilig
Langweilig

Dass der Antrag von Bürgermeister Kern zur „Versetzung in den vorläufigen Ruhestand“ kommentarlos zurückgezogen wurde, war für mich verständlich. Jedoch der Rest.

Einem unglaublich langen Redevortrag von Bürgermeister Roland Kern zum Flächennutzungsplan (siehe Aktenmappe), bei dem ich nicht in der Lage war dem roten Faden zu folgen, schlossen sich ebenso ermüdende Reden aller Fraktionen an. Der Antrag war ein interfraktioneller Antrag, d.h. alle waren eh der Meinung, dass man diesem Antrag zustimmen wird.

Aussagen vom Bürgermeister zur Stromtrasse (FWR Anfrage) brauchte ich nicht zu notieren, können Sie alles in meiner Linksammlung vom März 2019 nachlesen.

Umgehung Urbach. Weiter abwarten.
 
Vom Rest kann ich nichts berichten. Mir hat es gelangt und ich bin vorzeitig gegangen.

Nachtrag. Flächennutzungsplan.
Gut so. Worüber ich nichts geschrieben habe, ist heute Bestandteil eines Artikels bei OP-Online. Siehe OP-Online.

Hier die Aktenmappe zur Stavo. Achtung 72 MB
 
» Niederschrift Stavo 14.05.2019
» RegFNP 2020 Untersuchungsbereiche

Merkwürdiger Antrag bei der kommenden Stavo am 14.05.2019

Verwirrend
Verwirrend

Stavo -> Stadtverordnetenversammlung
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Antrag wurde zurückgezogen. Siehe: Stavo 14.05.2019
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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Antrag von Herrn Bürgermeister Kern auf Versetzung in den Ruhestand aus besonderen Gründen gemäß § 76 a HGO in Verbindung mit § 49 abs. 3 Satz 1 HGO zu. Quelle: bgb.roedermark.de

Hier der ganze Antrag als .pfd

Bei diesem Antrag komme ich ein wenig ins Grübeln. Weil:

  • Hat Bürgermeister Kern nicht im Oktober 2018 seinen Rücktritt eingereicht?
  • Ist die Erklärung aus Oktober 2018 als Absichtserklärung zu verstehen? (zur geplanten Beendigung)
  • Gab es im Oktober/November 2018 einen rechtsverbindlichen Rücktritt zum ??.??.????
  • Oder; soll jetzt » die geplante Beendigung « mit dem vorliegenden Antrag umgesetzt werden?
  • Kann es nach einem rechtsverbindlichen Rücktritt (Oktober 2018) zusätzlich noch einen Antrag zur Versetzung in den Ruhestand geben? Also zweimal Rücktritt?
  • Könnte man, wenn man in der Tat im Oktober » die geplante Beendigung « bekannt gegeben hat, Monate später seine Entscheidung revidieren?

Nach der kommenden Stadtverordnetenversammlung wird meine laienhafte Betrachtung der Dinge durch das Licht der Erleuchtung eine umfassende Aufklärung erfahren.

 
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Quelle für das Folgende.
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Erste Möglichkeit: Rücktritt des Bürgermeisters
Dies ist die einzige Möglichkeit, hohe Kosten für die Marktgemeinde zu vermeiden. Ein Bürgermeister kann zurücktreten, indem er seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragt. Dadurch verliert er nach den Beamtengesetzen der Länder alle Ansprüche auf eine Pension, die er als Beamter in seinem Berufsleben bislang erworben hatte. Er wird mit dem Ausscheiden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Die daraus geringeren Rentenzahlungen erhält er im Gegensatz zu Pensionszahlungen erst nach Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters und nicht schon sofort nach seinem normalen Ausscheiden aus dem Amt.[..]

Zweite Möglichkeit: Der Bürgermeister bleibt im Amt und weiterhin dienstunfähig
Wie in den vorangegangenen Monaten erhält der Bürgermeister bis zum Ende seiner Dienstunfähigkeit, längstens bis zum Ende seiner Amtszeit sein volles Bürgermeistergehalt. [..] Die Aufgaben des Bürgermeisters könnten auch weiterhin nur sehr eingeschränkt durch die ehrenamtlichen Beigeordneten erledigt werden. [..] Eine Neuwahl des Bürgermeisters erfolgt erst nach festgestellter Dienstunfähigkeit.

Dritte Möglichkeit: Der Bürgermeister [..] wird, wie von ihm beantragt, sofort in den Ruhestand versetzt.
Dies ist für die Marktgemeinde unter den genannten Umständen finanziell die „günstigste Möglichkeit.“ Mit Annahme des Antrages durch die Gemeindevertretung wird der Bürgermeister im Folgemonat sofort in den Ruhestand versetzt [..] Des Weiteren kann dann sofort mit den Vorbereitungen für die Neuwahl eines Bürgermeisters begonnen werden.

Vierte Möglichkeit: Abwahl des Bürgermeisters
Im Gegensatz zum Antrag auf Versetzung in den Ruhestand erhält der Bürgermeister bis zur Abwahl und weitere drei Monate nach seiner Abwahl seine vollen Bezüge. Erst danach erhält er bis zum Ende seiner Wahlperiode 71,75 % seiner ruhegehaltsfähigen Bezüge [..]

Quelle: www.spd-haunetal.de
Siehe auch (geschlossene Gruppe) den Artikel „Geplantes Chaos“


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)

Immer öfter lassen sich Stadtverordnete zur Sitzung entschuldigen.

Bevor ich da hingehe bleibe ich lieber im Bett
Bevor ich da hingehe bleibe ich lieber im Bett

OP-Online berichtet: Sind Politiker politikmüde?
Ist mir auch schon aufgefallen. Das nachlassende Interesse einiger Stadtverordnete an den Sitzungen.

Wenn schon Stadtverordnete nicht das nötige Interesse an ihren Sitzungen zeigen, kann man das nicht von den Bürgern erwarten. In der sinkenden Wahlbeteiligung wird das Bürgerinteresse deutlich sichtbar.

Man könnte bei der Stavo auf einen Teil der Tischdekoration auf dem Podium verzichten und die Anzahl der Stadtverordneten auf unter 20 drücken. Das wäre ehrlich und kostensparend. Die meisten Stadtverordneten zucken nur dann einmal kurz, wenn die Hand zur Abstimmung gehoben werden muss.

Man könnte aber das Sitzungsgeld verdreifachen. Evtl. kommen dann wieder alle.

Stadtverordnetenversammlungen in 2019
Februar
April
Mai
Juni
September
Oktober
Dezember


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)