Was mich, ein Wähler, ein wenig nachdenklich stimmt.
Ich stelle mir die Frage, ob man mit der folgenden Vorgehensweise so den Besten evtl. den Weg verbaut. Unabhängig vom Geschlecht.
Ist bei Wahlen die Kompetenz bzw. Qualifikation nicht
ausschlaggebend für den Einzug in ein Parlament?
Ganz egal, ob Bund, Land, Kreis oder Kommune. Wenn der Bürger zur Wahl aufgerufen wird, sollte er eigentlich darauf vertrauen können, dass die Parteien ihre Wahlliste nach Kompetenz bzw. Qualifikation aufstellen. Dabei darf das Geschlecht keine Rolle spielen. Schaut man sich einige Wahllisten an, so scheint das nicht der Fall zu sein. Viele wählen den Weg -ungerader Listenplatz Frau, gerader Listenplatz Mann-.
Es muss schon ein großer Zufall sein,
wenn sich Kompetenz und Qualifikation genau nach diesem Muster in eine Wahlliste übertragen lässt. Bei den Parteien, die nach diesem Schema ihre Liste aufstellen, sollten sich die Frage stellen, ob man in der heutigen Zeit überhaupt noch mit Mann/Frau auskommt, oder noch weitere, z.B. Diverse, hinzufügen muss?
Dann stellt sich für mich die Frage,
warum überhaupt das Verhältnis 50:50? Sehen Sie sich einmal den Anteil der Frauen in den Parteien an. Dann passt (abgesehen von den Grünen) doch irgendwas überhaupt nicht!
Frauenanteil in den Parteien Stand 12/2021 Quelle
Grüne 42,3%, Linke 36,8%, SPD 33,1%, CDU 26,6%, CSU, 21,6%, FDP 20,1% , AfD 18,7%
Das war es dazu. Zu 50:50.
Gewinnt der Kandidat mit der Erststimme den Wahlkreis,
dann zieht er sicher in den Landtag ein. Ansonsten ist der Listenplatz entscheidend. Ja nach Wahlergebnis (Zweitstimme) bekommen die Parteien eine Anzahl an Mandate (Plätze) zugeteilt. Nehmen wir an, die Partei hat 20 Mandate gewonnen. Damit werden die ersten 20 Kandidaten auf dem Wahlzettel dieser Partei in den Landtag einziehen. Also, je höher der Listenplatz, desto besser die Chance, in den Landtag zu kommen. Sehen Sie, wie wichtig die Position ist? Vom Grundsatz her haben diejenigen einen Vorteil, die auf einem ungeraden Listenplatz stehen.
Siehe auch
» Landtagswahl 2023
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.