Gericht stellt Erlösmodell der Abmahn-Industrie infrage

Ein Urteil des Amtsgerichts (AG) Frankfurt (Az. 31 C 1078/09) vom 29. Januar 2010 könnte das lukrative Erlösmodell mit Massenabmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen ins Wanken bringen. Der Amtsrichter verweigerte dem abmahnenden Anwalt die Erstattung der eingeforderten Gebühren durch den Abgemahnten…. Hier weiterlesen

Quelle: heise.de