Wie schon berichtet (Glühbirne und Buttonlösung sowie Eldorado für Betreiber von Abofallen? ) muss man als Verbraucher (Endkunde) bei einer vermeintlich KOSTENLOSEN Dienstleistung darauf achten, ob diese nicht NUR für GESCHÄFTSKUNDEN ( B2B, Business to Business ) gedacht ist.
In der Vergangenheit haben die Abofallenbetreiber mit diversen grafischen Tricks gearbeitet, um die Preisangabe zu verschleiern. Ein im Rodgau tätiger Unternehmer wurde deshalb zu 2 Jahren Haft wegen versuchten Betrugs (noch nicht rechtskräftig) verurteilt.
Da durch die Buttonlösung eine PREISVERSCHEIERUNG fast unmöglich geworden ist, versucht man es auf anderen Wegen. Meiner Meinung nach versucht man die Angaben -> NUR FÜR GEWERBETREIBENDE <- nicht in der gebotenen Deutlichkeit darzustellen, um die ENDVERBRAUCHEN in die Falle zu locken.
Im Geschäftsverkehr zwischen zwei Geschäftsleuten (B2B) wird die Buttonlösung (und auch das Widerrufsrecht) nicht benötigt,
Sie als Endanwender bekommen zusätzlich zu den Zugangsdaten auch die Rechnung. Ein Widerrufsrecht haben Sie als Gewerbetreibender (obwohl Sie keiner sind) nicht.
Wenn Sie zahlen, fällt das wohl keinem auf. Die Gegenseite hat das Geld und Sie die Kosten.
Beschweren Sie sich jetzt, wird die Gegenseite Ihren Zugang sperren und trotzdem auf den Rechnungsausgleich beharren. Was die alles für Argumente in den Mahnschreiben aufführen, überlasse ich Ihrer Fantasie.
Welche Wege und Methoden zur Kundengewinnung 🙁 angewandt werden, ist bei antiabzockenet.blogspot.de beschrieben.
Rödermark intern. Beschäftigte bei der Stadt Rödermark. Ohne KBR, FB4 (Kinder) und Beamte.
Im Jahr 2018 99 Beschäftigte.
Im Jahr 2024 waren es schon 139 Beschäftigte
2019 insgesamt 277 -- 2024 Insgesamt 382
Die Anzahl der Mitarbeiter für 2024 muss evtl. nach unten korrigiert werden. Evtl. um 40 Mitarbeiter im FB4
Was hat das Glühbirnenverbot mit der Buttonlösung gemeinsam?
Nicht zu Ende gedacht! Schlecht gemacht!
So sehe ich das.
Glühbirnen
Betrachten wir bitte nicht den Aspekt: „Ist die Sparlampe ein Segen oder ein Fluch“
Die Ökogesetzte gelten NUR für die Haushaltslampen. Nicht für Speziallampen. Die Glühlampen werden techn. modifiziert (Wendel) und gelten dann durch die Bezeichnung « stoßfest » als Speziallampe.
So gekennzeichnet dürfen diese, im Prinzip verbotene Glühlampen, wieder ganz normal verkauft werden.
14 Seiten Text, 40 Begriffsbestimmungen und 12 Formeln für die Katz.
Buttonlösung
Dem Endverbraucher muss eindeutig erklärt werden, dass ihm durch die Annahme des Angebotes (auch einer Dienstleistung) Kosten entstehen. So oder ähnlich muss es aussehen .
Bei einem Geschäft zwischen Gewerbetreibenden (B2B) braucht der Hinweis NICHT zu erscheinen. Jetzt gibt es Dienstleistungs-Anbieter, die versuchen den Hinweis, dass sich NUR Gewerbetreibende anmelden dürfen, zu verschleiern. Meldet man das als Endkunde an, weil man den Hinweis auf Gewerbetreibende nicht gesehen hat, verlangen die Anbieter( nach Kenntnis kein Gewerbetreibender) den vollen Beitrag und sperren den Zugang.
Die Buttonlösung wiegt einen Endkunden in Sicherheit, weil beim letzten KLICK an dominanter Stelle auf die Kosten hingewiesen werden muss.
Schon (fast) ein Gefallen an Abofallenbetreiber. Durch den o.g. Trick wird die Buttonlösung ausgehebelt und wesentlich gefährlicher (durch die vermeintliche Sicherheit) als in der Vergangenheit. Der Internetnutzer muss jetzt zwischen B2B und Endkunde zu unterscheiden wissen.
Wie bei der Glühbirne. Da sitzen hochbezahlte Politiker zusammen, beraten über Jahre und denken eine Sache nicht zu Ende. Evtl. können die das auch nicht.
Ehrlich gesagt. Solche Halunkereien waren mir schon bekannt. Aber welche Gefahren in Verbindung mit der Buttonlösung daraus erwachsen können, daran hatte ich auch nicht gedacht. 🙁
Aber ich werde ja auch nicht dafür bezahlt.
Durch die Buttonlösung wird es für die Endverbraucher gefährlich.
Es werden Ihnen Produkte zu Großhandelspreisen angeboten. Diese Angebote sind aber NUR für Gewerbetreibende. Sie werden es aber schwer haben, diesen Umstand (nur für Gewerbetreibende) zu erkennen.
Unternehmen können und sollen Ihre Dienstleistungen und Produkte für Wiederverkäufer in Internet anbieten können. Dagegen ist absolut nichts einzuwenden. Seriöse Unternehmen weisen auch EINDEUTIG auf diesen Umstand hin und fordern einen NACHWEIS. Im Normalfall wird als Nachweis eine Kopie vom Gewerbeschein eingefordert.
So arbeiten seriöse Geschäftsleute:
Was aber absolut verwerflich ist und in meinen Augen die Abzockmethode der kommenden Jahre sein kann/wird, bahnt sich jetzt nach der Buttonlösung an.
„Einkaufsmöglichkeiten für den Gewerbetreibenden“
An sich auch nichts Verwerfliches. Aber, einige dieser Anbieter spekulieren wohl darauf, auch NICHT Gewerbetreibende als Abonnenten zu gewinnen um diese dann so richtig zur Kasse zu bitten. Es wird KEIN Gewerbeschein angefordert. Es wird NICHT deutlich darauf hingewiesen: « Nur Gewerbetreibende dürfen sich anmelden ». Es gibt KEIN Kontrollfeld welches Sie zur Bestätigung (Ich bin Gewerbetreibender) anhaken müssen.
In der Vergangenheit haben sich die Abofallen-Spezialisten darauf konzentriert, die Preishinweise zu verschleiern. Nachdem das Frankfurter Landgericht einen Betreiber, der mit dieser Methode gearbeitet hat, zu einer Bewährungsstrafe wegen versuchten Betrugs (nicht rechtskräftig) bestraft hat, ist es um diese(s) Portal(e) für den ENDVERBRAUCHER ruhig geworden. Teilweise sind diese (nach einem Anmeldestopp) auch nicht mehr aufrufbar.
Die Katze lässt das Mausen nicht.
Die Buttonlösung schien der richtige Weg zu sein, um diesen Abzockern das Handwerk zu legen. Jetzt geht diese Scheiße aber wieder von vorne los.
Was vor dem Landgericht immer wieder von Zeugen zu hören war:
„Ich habe den Preishinweis nicht gesehen“
(stand zwar irgendwo auf der Seite. Wurde aber geschickt verschleiert)
Wird zu:
„Den Hinweis, dass nur Gewerbetreibende sich anmelden dürfen, habe ich nicht gesehen“
(steht zwar irgendwo auf der Seite. Wird aber geschickt verschleiert)
Wenn die Gerichte wieder so lange brauchen, um diesen Anbietern das Handwerk zu legen, wie bei den Abofallenbetrügern, dann gute Nacht. (Strafrechtlich das Handwerk legen)
Die Buttonlösung ein Segen für Betrüger oder Betrugsversuch.
Warum? Der ENDVERBRAUCHER hat etwas von der Buttonlösung gelesen und kennt sich jetzt aus. Bei allen seriösen Portalen bekommt man am Bestellende (vor dem endgültigen Bestellklick) eine klare Aufstellung der Kosten und im Button steht eindeutig einer der folgenden Texte (Siehe Link). Wenn diese Information fehlt, wird kein Vertrag geschlossen und ich habe nichts zu zahlen.
So wie ich das sehe, machen sich jetzt einige Anbieter daran, diesen Umstand zu ihrem Nutzen zu gebrauchen.
Die sagen jetzt einfach:
Das Angebot ist nur für Gewerbetreibende. Hat sich eine Endkunde angemeldet wird der Zugang gesperrt. Die gesamten Gebühren muss er aber zahlen.
Wie erfahren die Anbieter aber davon, dass ich KEIN Gewerbetreibender bin?
Ganz einfach.
» Der Endanwender hat sich im guten Glauben bei einem KOSTENLOSEN Portal angemeldet.
» Es ist doch kaum ein Anwender so bes… und meldet sich für viel Geld bei einem Dienstleister an, ohne genau zu wissen welches Angebot dieser genau vorzuweisen hat.
» Da es sich um ein B2B (Business to Business. Gewerbetreibender verkauft an Gewerbetreibenden) Portal handelt werden Sie auch keine Informationen über Ihr Widerrufsrecht bekommen. Bei B2B haben Sie kein Widerrufsrecht.
» Nun kommt die Rechnung. Ob nach einem Tag, in 2 Wochen oder in 1 Monat ist egal. Sie könnten als Endverbraucher noch widerrufen. Die Information zum Widerrufsrecht in schriftlicher Form fehlt.
» Sie werden natürlich widerrufen.
» Jetzt schnappt die Falle zu.
Sie geben sich als Endverbraucher zu erkennen und die werden Ihnen jetzt ihre AGBs präsentieren. In den AGBs könnte sinngemäß stehen:
Sie müssen zahlen. Sie haben sich als Gewerbetreibender bei der Registrierung ausgegeben. Sie haben vorsätzlich eine Vertragsverletzung begangen und haben den kompletten Betrag zu zahlen.
Wir werden Ihren Zugang sperren.
Sollten Sie einmal auf ein solches Portal geführt werden, sehen Sie sich unbedingt das Impressum an. Geben Sie als Suchbegriff die Geschäftsführer ein.
Nachtrag
Es ist verdammt einfach, in eine Abofalle zu tappen. Ich habe gerade einmal bei YAHOO mit
„billige Kinderwagen“
gesucht.
Rödermark intern. Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten.
Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann.
Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.
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