22. Änderungsverordnung , die am 1. Dezember 2020 in Kraft tritt.

Corona
Corona

22. Änderungsverordnung zur Bekämpfung
des Corona-Virus, die am
1. Dezember 2020 in Kraft tritt.

Ministerpräsident Bouffier und Wirtschaftsminister Al-Wazir: „Wir müssen die Kontakte weiter einschränken, damit die Infektionszahlen sinken.“[..] Weiter Hessen.de


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)