Ja. Eine Karte zu erstellen ist kein großes Problem.

Die Ziffern auf der Karte. Querverweis auf die Liste der Flurbezeichnungen.
Hier im Beispiel jedoch ohne Bezug.

https://www.openstreetmap.org/copyright
https://www.openstreetmap.org/copyright

Zu dem Artikel Neues für Hundehalter in 2024.
Nachdem ich immer und immer wieder Kommentare zum obigen Artikel wegen nicht zu akzeptierenden Vorwürfen streichen musste, habe ich mich entschlossen, die kommenden Kommentare ohne Hinweis zu entfernen.

Die Frage in den Kommentaren zu – Karte selber (Verwaltung) erstellen
möchte ich jedoch aufgreifen. Ja, man kann. Und das dazu noch recht einfach. Man braucht nicht unbedingt einen Externen zu beauftragen.

ABER.
Man kann aber nicht erwarten, dass sich in dem zuständigen Fachbereich ein Mitarbeiter befindet, der sich dieser Sache annimmt bzw. annehmen kann. Und ob sich in der -EDV- dafür einer ein wenig Zeit nimmt?!

Vielfältige Möglichkeiten.
Wunsch eines Stadtverordneten. Recht problemlos lassen sich sogar die Positionen der Tütenspender eintragen. Sollte sich ein Standort ändern oder wegfallen, lässt sich das mit einem Mausklick erledigen.

Evtl. könnte man Jugendliche finden,
die im JuZ ein Projekt – Orientierungskarte für Hundehalter – beginnen. Man braucht nur einen PC mit Internetanschluss und ein wenig Ortskenntnisse. Auch eine Standortanzeige auf einem Handy ist ohne APP mit HTML möglich.

Hier ein Beispiel mit drei Wegen.

Vollbildanzeige
Link


Was man so alles ohne großen Programmieraufwand machen kann:
Ein Beispiel. Klicken Sie auf das Bild und dann auf eine der angezeigten Nadeln.
Karte mit Bänken

Karte Bänke
https://www.openstreetmap.org/copyright


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)

Stadtverordnetenversammlung 05.12.2023. Beginn der Sitzungsrunden am 21.11.2023

Stadtverordnetenversammlung, Stavo 05.12.2023
Stadtverordnetenversammlung, Stavo Stavo 05.12.2023

FSIK keine Sitzung.


22.11.2023 BUSE Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Tagesordnung / Aktenmappe
 
Themen / Anlagen BUSE
» Urbanes Quartier Odenwaldstraße
» HYBRID DENKEN + HANDELN – „Die Produktive Stadt“ Vortrag
» Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit
» Zisternensatzung der Stadt Rödermark
» Fahrradfahren in Einbahnstraßen
BUSE


23.11.2023 HFuW. Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Tagesordnung / Aktenmappe
 
Themen / Anlagen HFuW
» Neuwahl/Wiederwahl der stellvertretenden Schiedsperson
» Bildung von Kommissionen für die Legislaturperiode 2021-2026
» Änderung der Hauptsatzung der Stadt Rödermark
» Satzungsänderung Vergnügungs- und Spielapparatesteuer
» Satzung über die Leinenpflicht für Hunde
» Zisternensatzung der Stadt Rödermark
» Ermittlung der Abwassergebühren für die Jahre 2024 bis 2026
» Neukalkulation der Abfallgebühr für die Jahre 2024 bis 2026
» Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss 2023
» Prüfung: Einführung Grundsteuer C ab 2025
» Informationsfreiheitssatzung für die Stadt Rödermark
HFuW


05.12.2023 Stavo.Stadtverordnetenversammlung
Tagesordnung / Aktenmappe


Themen / Anlagen StaVo
» Aktualisierung Nahversorgungskonzept
» Hissen der Flagge des Staates Israel an/vor den Rathäusern?
» Doppelhaushalt 2024/2025
» Beteiligungsbericht 2022
» Neuwahl/Wiederwahl der stellvertretenden Schiedsperson
» Bildung von Kommissionen für die Legislaturperiode 2021-2026
» Änderung der Hauptsatzung der Stadt Rödermark – 17. Änderung –
» Satzungsänderung Vergnügungs- und Spielapparatesteuer
» Satzung über die Leinenpflicht für Hunde
» Zisternensatzung der Stadt Rödermark
» Ermittlung der Abwassergebühren für die Jahre 2024 bis 2026
» Neukalkulation der Abfallgebühr für die Jahre 2024 bis 2026 7
» Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss 2023
» Prüfung: Einführung Grundsteuer C ab 2025
» Informationsfreiheitssatzung für die Stadt Rödermark
Stavo



Änderungsanträge / Tischvorlage / Neufassung / Präsentationen / Haushalt / Antworten auf Fragen
» Haushaltseinbringung Frau Schülner
» Doppelhaushalt 2024-2025 Entwurf


Niederschriften
» Niederschrift Stavo 5.12.2023


Präsentationen



Presse/Blog
 
»
Haushalte im Vergleich
» … würde ich sagen: „Sportlich“
» Anfrage der FWR zu Nahversorgungskonzept
» Themen Stavo u.a. Gebührenerhöhungen
» Der Rote Teppich ist ausgerollt
» Eine Fahne gegen Gewalt an Frauen
» Keine Fahne zum Gedenken an die Reichspogromnacht
» Das wird spannend. Grundsteuer B
» Haushalt 2024. Riesiges Haushaltsloch.
» Haushalt. Ordentliche Ergebnisse ab 2011. Schuldenstatistik.
» OP Printausgabe. Kläranlage, Stromfresser, Gebührenerhöhung
» Rödermarktempo. Von 8 auf 10 innerhalb weniger Minuten.
» Haushalt. Eine schwierige Aufgabe.
» Rödermark am Scheideweg
» Angemerkt 7.12.2023. Parlament in die Pflicht nehmen was Roland Kern und Bürger ….. OP Printausgabe unter Angemerkt 7.12.2023
» Schuldenstand Stadt Rödermark
» Rödermark und das Haushaltsdefizit.
» Lässt das Land Hessen finanzschwache Kommunen im Regen stehen?
» Das Jammern sollte ein Ende haben.
» Wunschvorhaben eingereicht. Es war der Magistrat.
» Mehrbelastung der Bürger verhindern
» Historie Haushalt. 2014 zu Haushalt 2024/2025
» FDP. Zurückweisung „Wunschkonzert“-Aussage des Bürgermeisters.
» Steuereinnahmen, Rücklagen und weitere Haushaltszahlen
» „Maßlos und unverschämt“: Grundsteuer sorgt für Ärger
» Doppische Haushaltsführung nicht konsequent genutzt
» 50.579.744,00 €. Das ist Ende 2025 der Schuldenstand
» Kämmerin hat wohl kein großes Interesse an Mitwirkung.
» Dank der Mathematiker dürfte der Haushalt 2024 gerettet sein.
» Gemeinsame Pressemeldung der SPD, FWR und FDP
» Irritiert über Verlautbarungen der Opposition
» Fragen und Antworten zum Haushalt 2024-2025
» Was wird denn da präsentiert?
» Es wird ein genehmigungsfähiger Haushalt eingereicht.


Vorstehende Angaben ohne Gewähr. Tagesordungspunkte können sich kurzfristig ändern.



Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

NABU fordert Anleinpflicht in der ganzen Gemarkung

Private Aufnahme NABU
Private Aufnahme NABU

Pressemeldung NABU Rödermark

Jedes Jahr im ausklingenden Winter ruft die Stadt ihre Bürger auf, Ihre Hunde während der ab 1. März beginnenden Brut‐ und Setzzeit bitte an die Leine zu nehmen, um Bodenbrüter und die Jungtiere von Reh, Hase & Co. nicht zu gefährden. Jedes Jahr rufen Rödermarks Naturschützer parallel dazu auf, dies in der gesamten Feldflur zu tun und nicht nur in den eingezeichneten Gebieten. Auch bittet der NABU darum, bis Mitte Juni nur die Hauptspazierwege zu nutzen und Trampelpfade zu meiden. Und jedes Jahr halten sich viele Bürger daran. Und dennoch ist die Zahl derer, die sich nicht an Appelle und Verbote halten, viel zu hoch. Die Folge ist, dass weiterhin jedes Jahr viele Bruten aufgrund zu häufiger Störungen aufgegeben werden, dass Rehe zu Tode gehetztwerden, dass unsere Feldflur immer ärmer wird.

In dem Presseaufruf der Stadt heißt es: „…in bestimmten mit Schildern gekennzeichneten Gebieten…“. Und genau darin sehen die Rödermärker Naturschützer ein großes Problem. Der Leinenzwang gilt nur in den Landschaftsschutzgebieten (LSG). In gut der Hälfte der Feldflur gibt es keinen Leinenzwang, d.h. auch in der Brut‐ und Setzzeit können hier Hunde ohne Leine laufen. „Feldlerche, Kiebitz, Fasan, Stockente, Reh, Hase & Co. kennen jedoch die willkürlichen Grenzen der Landschaftsschutzgebiete nicht, sie brüten bzw. werfen dort, wo die Bedingungen für sie am besten sind, und das ist oftmals außerhalb der LSG“, erläutert NABU Vorstandsmitglied Sven Burger das Problem. „Der Kiebitz z.B. hält sich ausschließlich in Gebieten auf, in denen es zur Brutzeit keinen Leinenzwang gibt. Über die Hälfte der verbliebenen Feldlerchen Rödermarks brütet in solchen Gebieten, die oftmals besonders interessante Strukturen aufweisen.“

Der NABU Rödermark fordert daher die Politik auf, endlich zu handeln. „Wir fordern in der Brutund Setzzeit eine generelle Anleinpflicht außerhalb der bebauten Ortslagen, wie es sie in Rodgau schon seit Jahren gibt. Dann gibt es auch keine Diskussionen mehr, ob ein Hund hier freilaufen darf oder nicht“, macht NABU‐Ortsgruppenvorsitzender Dr. Rüdiger Werner die Position der Naturschützer deutlich. Aus Sicht des NABU ist es Besitzern wie auch ihren Hunden zuzumuten, ein Viertel des Jahres nur mit Leine unterwegs zu sein, wobei eine Leine nicht länger als 5 Meter sein sollte. Außerdem fordert der NABU mehr Kontrollen, denn ohne Kontrolle bleibt jede Verschärfung der Satzung wenig wirkungsvoll. Die NABU‐Ortsgruppe ist offen dafür, dass als Alternative mehrere offizielle Hundespielwiesen als Freilaufangebote ausgewiesen werden. Auch hier sieht sie die Stadt in der Verantwortung, tätig zu werden.

Dr. Werner weiter „Wir wollen eigentlich lieber aufklären statt verbieten, müssen aber immer mehr feststellen, dass wir nicht alle Menschen erreichen, dass Menschen teilweise sehr aggressiv auf unsere Bitten reagieren, den Hund anzuleinen oder hier nicht langzulaufen. Daher ist die geforderte Ausweitung der Gebiete mit Leinenzwang für uns unumgänglich, um die Lage für Vögel und Wild wieder zu verbessern. Zusätzlich planen wir, in Zukunft kleine Hinweistafeln aufzustellen, die auf die durch dieses Fehlverhalten bedrohte Tierwelt aufmerksam machen sollen.“

Der Appell des NABU an alle Spaziergänger, Jogger und Radfahrer – egal, ob mit oder ohne Hund – lautet: bleiben sie von Anfang März bis Ende Juni auf den Wegen, meiden Sie Trampelpfade, gehen Sie nicht querfeldein, betreten Sie keine Wiesen und Ackerflächen, bleiben Sie von Hecken und Gebüschen fern und leinen Sie ihre Hunde an. Die Natur wird es ihnen danken!

Siehe auch (Leinenzwang, Anleinpflicht)
Frau Erste Stadträtin Schülner berichtet hierzu, dass ein Termin mit den Landwirten und Jagdpächtern ansteht. Außerdem wird die Karte überarbeitet und ein zusätzlicher Sicherheitsdienst abgestellt.
Siehe die Niederschrift BUSE


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Alle Jahre wieder. Leinenpflicht

Leinenzwang in Rödermark
Leinenzwang in Rödermark

Wie in den letzten Jahren müssen in Rödermark die Hunde während der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis zum 15. Juni in den dafür ausgewiesenen und mit entsprechenden Schildern gekennzeichneten Gebieten wieder an die Leine. Die Leine darf maximal 5 Meter lang sein. Die Skizze mit den Bereichen des Leinenzwanges kann auf der Homepage der Stadt Rödermark (www.roedermark.de) oder im Rathaus Urberach eingesehen werden. Auskünfte zur Anleinpflicht geben im Rathaus Urberach Hale Temür unter Tel. 911-807 oder Christian Runkel, Tel. 911-830.
Weiter bei roedermark.de

Ein vernünftiger Link auf die Skizze mit den Bereichen des Leinenzwangs wäre nicht schlecht gewesen. 🙁 Für 120,00€ Hundesteuer könnte man diesen Service erwarten.

ACHTUNG: Die Karte ist ganz großer Mist.
Hier mein Link auf die Karte mit den Freilauffächen
 
Siehe auch
» NABU fordert Anleinpflicht in der ganzen Gemarkung
 
Siehe auch (Leinenzwang, Anleinpflicht)
Frau Erste Stadträtin Schülner berichtet hierzu, dass ein Termin mit den Landwirten und Jagdpächtern ansteht. Außerdem wird die Karte überarbeitet und ein zusätzlicher Sicherheitsdienst abgestellt.
Siehe die Niederschrift BUSE