B2B Portal Artikel von RA Thomas Rader

Gegenseite schießt ein Eigentor.

[..]Unser Mandant hatte sich im Juli 2013 auf overstock-business.de angemeldet und unter “Basis Angaben” seinen Vor- und Zunamen angegeben während er unter “Adressdaten” den Namen und die Anschrift seiner Arbeitgeberin – einer GmbH – eingetragen hatte.[..] Lesen Sie den Artikel bei Kanzlei Rader.

 
 
Dieser Artikel zeigt: „Der Gesetzgeber hat die Kreativität derer unterschätz, die durch verwirrende Angaben/Abfragen, den Nutzer zu ungewollten ABOs verleiten wollen.“
 
Die nach einer Kündigung des ungewollten ABOs folgenden Drohungen und Inkassoverfahren kennen wir aus der trockengelegten Abzockszene im Rodgau. Hier hat die Buttonlösung gegriffen.
 
Siehe auch
» Abofalle trotz Buttonlösung.
 
 

B2B und die Buttonlösung Eldorado für Betreiber von Abofallen?

Achtung Endverbraucher.
 
Durch die Buttonlösung wird es für die Endverbraucher gefährlich.
 
Es werden Ihnen Produkte zu Großhandelspreisen angeboten. Diese Angebote sind aber NUR für Gewerbetreibende. Sie werden es aber schwer haben, diesen Umstand (nur für Gewerbetreibende) zu erkennen.
 
Unternehmen können und sollen Ihre Dienstleistungen und Produkte für Wiederverkäufer in Internet anbieten können. Dagegen ist absolut nichts einzuwenden. Seriöse Unternehmen weisen auch EINDEUTIG auf diesen Umstand hin und fordern einen NACHWEIS. Im Normalfall wird als Nachweis eine Kopie vom Gewerbeschein eingefordert.
 
So arbeiten seriöse Geschäftsleute:

Anmeldung bei der Metro
Anmeldung bei der Metro

Was aber absolut verwerflich ist und in meinen Augen die Abzockmethode der kommenden Jahre sein kann/wird, bahnt sich jetzt nach der Buttonlösung an.
 
„Einkaufsmöglichkeiten für den Gewerbetreibenden“
 
An sich auch nichts Verwerfliches. Aber, einige dieser Anbieter spekulieren wohl darauf, auch NICHT Gewerbetreibende als Abonnenten zu gewinnen um diese dann so richtig zur Kasse zu bitten. Es wird KEIN Gewerbeschein angefordert. Es wird NICHT deutlich darauf hingewiesen: « Nur Gewerbetreibende dürfen sich anmelden ». Es gibt KEIN Kontrollfeld welches Sie zur Bestätigung (Ich bin Gewerbetreibender) anhaken müssen.
 
In der Vergangenheit haben sich die Abofallen-Spezialisten darauf konzentriert, die Preishinweise zu verschleiern. Nachdem das Frankfurter Landgericht einen Betreiber, der mit dieser Methode gearbeitet hat, zu einer Bewährungsstrafe wegen versuchten Betrugs (nicht rechtskräftig) bestraft hat, ist es um diese(s) Portal(e) für den ENDVERBRAUCHER ruhig geworden. Teilweise sind diese (nach einem Anmeldestopp) auch nicht mehr aufrufbar.

Die Katze lässt das Mausen nicht.

Die Buttonlösung schien der richtige Weg zu sein, um diesen Abzockern das Handwerk zu legen. Jetzt geht diese Scheiße aber wieder von vorne los.
Was vor dem Landgericht immer wieder von Zeugen zu hören war:

„Ich habe den Preishinweis nicht gesehen“
(stand zwar irgendwo auf der Seite. Wurde aber geschickt verschleiert)

Wird zu:

„Den Hinweis, dass nur Gewerbetreibende sich anmelden dürfen, habe ich nicht gesehen“
(steht zwar irgendwo auf der Seite. Wird aber geschickt verschleiert)

Wenn die Gerichte wieder so lange brauchen, um diesen Anbietern das Handwerk zu legen, wie bei den Abofallenbetrügern, dann gute Nacht. (Strafrechtlich das Handwerk legen)
 
Die Buttonlösung ein Segen für Betrüger oder Betrugsversuch.
 
Warum? Der ENDVERBRAUCHER hat etwas von der Buttonlösung gelesen und kennt sich jetzt aus. Bei allen seriösen Portalen bekommt man am Bestellende (vor dem endgültigen Bestellklick) eine klare Aufstellung der Kosten und im Button steht eindeutig einer der folgenden Texte (Siehe Link). Wenn diese Information fehlt, wird kein Vertrag geschlossen und ich habe nichts zu zahlen.
 
So wie ich das sehe, machen sich jetzt einige Anbieter daran, diesen Umstand zu ihrem Nutzen zu gebrauchen.
Die sagen jetzt einfach:

Das Angebot ist nur für Gewerbetreibende. Hat sich eine Endkunde angemeldet wird der Zugang gesperrt. Die gesamten Gebühren muss er aber zahlen.

Wie erfahren die Anbieter aber davon, dass ich KEIN Gewerbetreibender bin?
 
Ganz einfach.
» Der Endanwender hat sich im guten Glauben bei einem KOSTENLOSEN Portal angemeldet.
 
» Es ist doch kaum ein Anwender so bes… und meldet sich für viel Geld bei einem Dienstleister an, ohne genau zu wissen welches Angebot dieser genau vorzuweisen hat.
 
» Da es sich um ein B2B (Business to Business. Gewerbetreibender verkauft an Gewerbetreibenden) Portal handelt werden Sie auch keine Informationen über Ihr Widerrufsrecht bekommen. Bei B2B haben Sie kein Widerrufsrecht.
 
» Nun kommt die Rechnung. Ob nach einem Tag, in 2 Wochen oder in 1 Monat ist egal. Sie könnten als Endverbraucher noch widerrufen. Die Information zum Widerrufsrecht in schriftlicher Form fehlt.
 
» Sie werden natürlich widerrufen.
 
» Jetzt schnappt die Falle zu.
 
Sie geben sich als Endverbraucher zu erkennen und die werden Ihnen jetzt ihre AGBs präsentieren. In den AGBs könnte sinngemäß stehen:

Sie müssen zahlen. Sie haben sich als Gewerbetreibender bei der Registrierung ausgegeben. Sie haben vorsätzlich eine Vertragsverletzung begangen und haben den kompletten Betrag zu zahlen.
Wir werden Ihren Zugang sperren.

 
Sollten Sie einmal auf ein solches Portal geführt werden, sehen Sie sich unbedingt das Impressum an. Geben Sie als Suchbegriff die Geschäftsführer ein.
 
Nachtrag
Es ist verdammt einfach, in eine Abofalle zu tappen. Ich habe gerade einmal bei YAHOO mit
„billige Kinderwagen“
gesucht.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

B2B und Melango. Gastbeitrag

GASTBEITRAG
 
Für den folgenden Artikel zeichnet verantwortlich:
Philipp Müller,
freier Journalist aus Solingen.
Antworten bitte an:
philipp@schaaf-sg.de

 
gerne zeige ich Ihnen, was nach dem Klick auf den neuen gelben Button erfolgt:

Bild1
Bild1

Warum sie die Button-Lösung haben, ist auch erklärbar: In Ihren AGBs, die man ja jetzt vor dem Drücken des Buttons einsehen kann

Bild2
Bild2

(unterstrichener Link rechts oben im Bild), wird der potentielle private Kunde in die Falle gelockt! AGB einsehbar, Buttonlösung eingehalten und trotzdem kein Widerrufsrecht nach § 312 BGB. Denn: Melango wird behaupten, der private Verbraucher habe sich vorsätzlich als gewerblicher Kunde angemeldet, ohne es zu sein. Das begründe dann das Recht von Melango auf Schadensersatz aus Vertragsbruch, verbunden mit der Pflicht, Anmeldegebühren plus Jahresbeiträge ohne Gegenleistung (Zugang zum Portal) zu zahlen. Das übliche, jahrelang gepflegte Blablabla, um den Privaten zu Zahlung zu nötigen.
So werden die Chemnitzer munter weiter machen. Man muss auch kein Prophet sein, wenn man vermutet, dass der Link zu den AGB immer wieder fehlen wird und in Prozessen dann aber Seiten mit dem Link vorgelegt werden.
Davon unberührt bleiben auch die Fälle, in denen die Opfer Rechnungen bekommen, obwohl sie den gelben Button nicht gedrückt haben. Es gibt längst mehr als den Verdacht, dass bereits beim Drücken den Buttons “Weiter zu Schritt 2”

Bild3
Bild3

die Daten bereits in eine MySQL-Datenbank von Melango eingetragen werden. Mir liegen viele Aussagen von Opfern vor, die genau das erlebt haben. Aktuell befindet sich der Anmeldeprozess von Melango vor dem Amtsgericht Peine in einer Phase, wo ein Gutachter dies untersucht. Melango nutzt die Shop-Software Mondo-Shop 4, die in der php-Programmierung genau das theoretisch und praktisch zu lässt.
Abgesehen davon ist Melango ein Shop, der viele unglaubliche Angebote wie ein iPhone für 200 Euro enthält, die sich als Luftnummer entpuppen. Als “Händler” fungieren hier Firmen, die es gar nicht gibt, die aber über hotmail, gmail oder live.com erreichbar sind oder britische Scamming-Telefonnummern als Kontakt anbieten. Nimmt man tatsächlich Kontakt auf, kommen mit google-Translater ins Deutsche übersetze Emails an, die den Versand der Ware dann in Aussicht stellen, wenn man per Western Union Vorkasse leiste. Schneller kann man sein Geld nicht verlieren.
Der Hohn: Obwohl diese Anzeigen seit mindestens einem Jahr auf dem Portal – die Angebotsmenge schwankt zwischen einigen Hundert und einigen Tausend, je nach Laune von Melango – einstehen, “warnt” Melango ausdrücklich noch im internen Shop davor, per Western Union zu zahlen. Zynischer geht es nicht mehr!
 
 
Siehe auch
» Melango (JW Handelssysteme) Geschädigte gesucht
 
 

B2B und die Buttonlösung

Wie ist eigentlich die Buttonlösung bei Portalen wie z.B. Melango einzuordnen?

Habe ich eigentlich als normaler Endkunde zu wissen, was ein B2B-Marktplatz ist?

Ich bin heute per Zufall über wir-lieben-grosshandels-preise{dot}de auf die Seite von melango{dot}de weitergeleitet worden.

Ich klicke auf ein Produkt und gelange auf die Anmeldeseite.

Wenn man genau hinsieht, wird man auf der Anmeldeseite im Fließtext auf die Kostenpflicht hingewiesen. Der Hinweis « einen gewerblichen kostenpflichtigen Zugang » besagt nicht (zumindest mir nicht), dass ich ein Gewerbe angemeldet haben muss.

Aber das soll mal nicht unbedingt interessieren. Ich habe den Preishinweis und das Folgende zunächst übersehen und durch die Buttonlösung ab 1.8.2012 kann mir (Endverbraucher) ja nichts mehr passieren. Auf dem finalen Button ist ja schließlich für mich Endverbraucher die KOSTENPFLICHT DEUTLICH aufzuführen. Was da genau zu stehen hat, entnehmen Sie diesem Link.

Aber was steht da bei Melango?

B2B Buttonlösung
B2B Buttonlösung

Wenn Sie GANZ GENAU hinsehen, werden Sie das in kleiner und blasser Schrift gehaltene auch lesen können. Warum die das so machen, überlasse ich Ihrer Fantasie.

Für mich als Endverbraucher sieht das so aus, als wenn ich NICHTS zu zahlen brauche! Ich kann mir aber vorstellen, Melango argumentiert mit B2B (Business to Business. Geschäfte zwischen Gewerbetreibenden.) und da brauchen die Hinweise (Kostenpflicht) wohl nicht so wie für einen Endverbraucher aufgeführt zu sein..

Ich bin aber Endverbraucher, der über die Webseite wir-lieben-grosshandels-preise{dot}de auf Melango geleitet worden ist. Der Webseitentitel ist für mich auch ganz klar auf den Endverbraucher gemünzt. Für Gewerbetreibende sind Großhandelspreise NORMAL. Endkunden lieben die Gelegenheit einmal zu Großhandelspreisen einzukaufen.

Da die Seite mit dem letzten Klick nicht den Anforderungen der Buttonlösung für Endverbraucher und KOSTENPFLICHT entspricht (Button hat so auszusehen), gehe ich davon aus, ein kostenloses Angebot vorzufinden.

Über das, was nach dem finalen Klick kommt, kann ich nur spekulieren. Ich kann mir aber gut vorstellen, es kommt eine Rechnung von Melango. Wenn Sie jetzt (als Endverbraucher) auf die Idee kommen sollten von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, werden Sie wohl Ihr blaues Wunder erleben.
Lesen Sie einmal die AGB.

[..]Widerruf, Rücktritt, Kündigung oder Anfechtung wegen fehlender Unternehmereigenschaft oder erfolgter Sperre sind ausgeschlossen, da der Nutzer bei der Registrierung ausdrücklich auf das Erfordernis der Selbständigkeit hingewiesen wurde. Der Vergütungsanspruch nach § 5 dieser AGB wandelt sich durch die vorsätzliche Vertragsverletzung der Falschregistrierung in eine Vertragsstrafe, so dass[…]Hier die ABGs

Zu: [..] bei der Registrierung ausdrücklich auf das Erfordernis der Selbständigkeit hingewiesen[..]

Da der Endverbraucher sich bei dem finalen Klick sicherlich nicht über die Kostenpflicht des angebotenen Dienstes im Klaren war/ist, brauchen ihm auch die AGB nicht unbedingt zu interessieren. Erst dann, wenn etwas von KOSTENPFLICHTIG DEUTLICH angezeigt wird, dann sollte man die AGB schon einmal durchlesen.

Ich habe mir die Registrierungsseite und den Punkt Vertragsinformationen etwas genauer durchgelesen. Ich finde diesen Hinweis (B2B) unter dem Absatz Vertragsinformationen in dieser Deutlichkeit nicht. Evtl. meinen die von Melango ja den Satz:

[..]Mit der Anmeldung bestellen Sie verbindlich einen gewerblichen kostenpflichtigen Zugang[..]

Warum verlangen die keine Kopie von einem Gewerbeschein? Als B2B ist man das doch schließlich gewohnt. Z.B. Fegro oder Metro. Warum muss man nicht ausdrücklich bestätigen, ein Gewerbetreibender zu sein (Kontrollfeld anhaken)?

Aber egal. Für mich als Endverbraucher stehen fast alle vertraglichen Informationen auf der falschen Seite und sind deshalb zunächst nicht unbedingt lesenswert und ungültig. Und bis zum letzten Klick bin ich noch der Meinung nichts zahlen zu müssen.

Ich vermute aber, Melango sieht das etwas anders.

In der Vergangenheit ging es vor Gericht um:

Ich habe keinen Preishinweis gesehen

Zukünftig geht es um:

Das sich nur Gewerbetreibende anmelden können habe ich nicht gesehen

Das wird für die Juristen noch ein spannendes Thema.

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass wir bald viel von Melango oder ähnlichen gelagerten Seiten in den Foren lesen werden.

Tipp
Sehen Sie sich das Impressum von Melango an und suchen Sie im Internet nach den Geschäftsführern.

Nachtrag
Beispiele für gültige Beschriftung.

Beispiele für Beschriftung. Buttonlösung.
Beispiele für Beschriftung. Buttonlösung.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.