Das muss ich einfach archivieren

Tempo-30-Zone
Tempo-30-Zone

Bei Facebook ein Kommentar.
Was sagt man zu solch einem Kommentar?

… den Breidertring nicht vergessen. Weder in der Babenhäuser noch im Breidert gilt rechts vor links.
Breidert Ring und noch die Babenhäuserstraße sind 30-Zone

Frau R. Und was bedeutet 30er-Zone?
Die Vorfahrt ist innerhalb einer Tempo-30-Zone grundsätzlich durch die Regel „rechts vor links“ festgelegt. Es sei denn, es gibt dort eine Ampel. Und natürlich die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Nichts ist mehr so wie es war. Wir stehen so nah am Abgrund wie nie zuvor.

Ich sehe nur noch Chaos
Ich sehe nur noch Chaos

Ich würde mir wünschen, wenn der Bürgermeister derart viel öffentlich vorgetragene Energie für die Gewerbeentwicklung (bringt Geld) einsetzt, wie er es für den Stadtumbau (der kostet Geld) und Breitband tut.

Nach den Reden der Koalition und Opposition bei der Stavo am 29.03.2022 vermisse ich bei der kommenden Stadtverwaltung einen Antrag der Koalition, mit dem eine Rücknahme des 2021 erteilten Auftrag (TOP 24) gestellt wird. Ist notwendig, damit der Magistrat die Arbeit zur Enwicklung eines Gewerbegebiets völlig legal einstellen lassen kann. Wenn der Antrag nicht kommen sollte und der Magistrat den erteilten Auftrag unbearbeitet liegen lässt, kommt das für mich einer „Arbeitsverweigerung“ nahe, die zu ahnden wäre.

Der Auftrag der Stadtverordneten an den Magistrat:
Die Stadtverordnetenversammlung (Anmerkung: CDU [12], SPD [4], FWR [4], FDP [3]) spricht sich dafür aus, einen Bereich nördlich des Germania-Sportplatzes als Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel und als Gewerbegebiet zu entwickeln. Der Magistrat wird beauftragt, einen Vorschlag für eine Gebietsabgrenzung und für den Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes vorzulegen. So im Auftrag von 2021.
 
Da der zur Stavo am 29.03.2022 gestellte Antrag (Top 15) der FDP mit der Forderung an den Magistrat über Aktivitäten zu berichten zurückgezogen wurde, gibt es keinen Grund der Verwaltung mehr, verbindlich darüber zu berichten. Wenn es überhaupt etwas zu berichten gibt.

Im zurückgezogenen Antrag:
Im zuständigen Fachausschuss zu berichten, welche grundsätzlichen Aktivitäten, Gespräche, Untersuchungen und Entwicklungen es in der vorstehend genannten Sache seit des mehrheitlich in der Stadtverordnetenversammlung vom 16.02.2021 gefassten Grundsatzbeschlusses (VO/0031/21) zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania, mit welchen Ergebnissen gegeben hat. Siehe Top 15

Was nun? Rödermark hat sich für die Zukunft immense Ausgaben
aufgeladen (Stadtumbau, Stadtgrün, Hopper, Feuerwehrhaus, Zinssteigerung, Hessenkasse, Personalzuwachs, wir investieren laut Gutachter zu wenig in die bestehende Infrastruktur). Wie will die Stadt das alles bezahlen? Ein privater Haushalt müsste sich total verschulden, wenn man dort so haushalten würde wie bei der Stadt. Die Stadt kann aber entgegenwirken, indem sie eine Lohnerhöhung (Grundsteuer B) fordert, die im Gegensatz zu einer Lohnerhöhung eines Arbeitnehmers nicht zurückgewiesen werden kann.
Diejenigen, die dafür Sorge tragen müssten, dass die Stadt für ihre Pläne auch über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt, könnte mit zügiger Abarbeitung der unmissverständlichen erteilten Aufträge dazu maßgeblich beitragen.
Eine Aufstellung (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) der zu tätigen Ausgaben hier in diesem Artikel.

Was man sehr schnell vergisst.
Rödermark hält sich mittels diverser Rettungsschirme über Wasser. Gutes Haushalten dürfte dafür nicht der Grund sein.
Nicht alle Kommunen in Hessen sind derart auf Hilfe von außen angewiesen. Rödermark musste in weniger als 10 Jahre bereits zum zweiten Mal einen Rettungsschirm (Schutzschirm, Hessenkasse) in Anspruch nehmen. Durch den Schutzschirm wurden Rödermark ca. 12,5 Mio. € erlassen. Den ersten Rettungsschirm (nur ca. 1/3 der hessischen Kommunen mussten den in Anspruch nehmen) konnten wir verlassen um dann fast ansatzlos in den zweiten (Hessenkasse) zu wechseln. Hierfür sind von Rödermark ca. 700.000,00 € jährlich zu zahlen.

Angst vor der Antwort?
Ich vermisse die erneute Anfrage einer Oppositionspartei, mit der man nur die Frage nach den Aktivitäten zum Gewerbegebiet Germania stellt. Gibt es Informationen zur „REWE“ am ehemaligen Gaswerk? Von Fortschritt ist mit nichts bekannt.
Angst vor der (harschen) Antwort? Nicht oft genug nachgefragt? Hat man Angst davor, dass Kollegen in der Stadtverordnetenversammlung einem wiederholt zu verstehen geben- man würde nerven -? Anders ist es nicht zu verstehen, warum es im Bahnhofsgebäude Ober-Roden noch nicht die vertraglich festgelegte öffentliche Toilette gibt oder eine Erklärung dazu, warum es a) die nicht gibt und b) welchen Ausgleich der Investor zahlt.
Ein finanzpolitisches interessiertes Fraktionsmitglied muss doch halbjährlich die Frage stellen, wie es um die zur Debatte (gerichtlich) stehende Rückforderungen (Land) Babenhäuser Straße steht.
Die Zuwendung beläuft sich auf 188.270 €. Die Zinsen von 2000 bis 2019 belaufen sich auf 195.965 € (6 % pro Jahr) und sind im Jahresabschluss 2019 als Rückstellung gebucht. Quelle
 
Antworten auf diese Fragen dürften die Verwaltung wohl kaum nennenswert belasten.

Wird das jetzt vor jeder Stadtverordnetenversammlung gemacht?
Am 29.03.2022 steht unter TOP 4
(Neu-)Wahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Stadtverordnetenvorstehers
Am 24.05.2022 stand unter TOP 4
TP 4 (Neu-)Wahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Stadtverordnetenvorstehers
Die Stadtverordnetenversammlung am 29.03.2022 war beschlussfähig.

Rein gefühlsmäßig
Ich gehe seit mehr als 10 Jahren regelmäßig zur Stadtverordnetenversammlung. Bürgermeister war die meiste Zeit Roland Kern. Man kann sagen, was man will, Roland Kern hatte seinen Laden im Griff. Unabhängig davon, wie man zu seinen Entscheidungen stand. Wie nun das Schiff Rödermark zurzeit durch wildes Wasser geführt wird, macht für mich den Eindruck, als wenn die Kommandeure die Brücke verlassen haben.

Siehe auch
» Ist Chef-Sache. Der Chef warnt vor eigenen Fehlern.
» Etwas zu den Kosten 700.000,00 € Hessenkasse
» Babenhäuser Straße. Klage vor dem Verwaltungsgericht


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

FDP hakt nach. Müssen Fördergelder zurückgezahlt werden?

Sachstand Babenhäuser Straße
Sachstand Babenhäuser Straße

Pressemeldung FDP Rödermark
FDP hakt nach: Muss Rödermark Fördergelder für die Sanierung der
Babenhäuser Straße an das Land Hessen zurückzahlen?

Vor rund 15 Jahren wurden drei wichtige Straßen in Rödermark grundhaft saniert: Die Odenwaldstraße und die Babenhäuser Straße in Ober-Roden und die Freiherr-vom-Stein-Straße in Urberach. Da es sich um wichtige innerörtliche Zufahrts- und Durchfahrtsstraßen handelt, beantragte Rödermark damals Zuschüsse vom Land, die auch genehmigt wurden. Später beanstandete der Hessische Rechnungshof die drei Straßen in Rödermark, da die Stadt die Förderrichtlinien nicht eingehalten hat. Förderfähig sind nur Sanierungen wichtiger innerörtlicher Zufahrts- und Durchfahrtsstraßen, für die dann prinzipiell aber auch gelten muss: es handelt sich um Vorfahrtstraßen, auf denen Tempo 50 gilt. Der Rechnungshof drohte der Stadt Rödermark damit, Zuschüsse zur Sanierung in Höhe von 1,2 Mio. € zurückzufordern. Daher machte die Stadt die Odenwaldstraße und die Freiherr-vom-Stein-Straße wieder zu Vorfahrtstraßen und baute auch die Tempo 30- bzw. Zone 30-Schilder ab. Nach einigem Hin-und-Her konnte man am 01.12.2016 in der Online-Ausgabe der Offenbach Post lesen, dass die Stadt im Falle der Babenhäuser Straße nun doch an der alten und heute noch aktuellen Regelung (30er-Zone und rechts-vor-links) festhalten und es ggf. auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen will.

„Die FDP-Fraktion Rödermark ist zwar nach wie vor der Auffassung, dass die gegenwärtige Verkehrsregelung in der Babenhäuser Straße die einzig sinnvolle ist, ist aber mit der Informationspolitik der Stadt zu diesem Thema sehr unzufrieden“, teilt FDP Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger mit: „Zur Causa ‚Rückforderung des Landeszuschuss zur Babenhäuser Straße’ haben wir bereits mehrfach offizielle Anfragen gestellt und nicht zuletzt wegen der finanziellen Brisanz der Sache um eine regelmäßige sowie unaufgeforderte Unterrichtung der politischen Gremien über den jeweils aktuellen Sachstand gebeten. Leider und völlig unverständlicherweise ist der Magistrat dem bisher nicht nachgekommen“. „Die FDP möchte daher aktuell vom Magistrat wissen“, so Tobias Kruger abschließend, „wie der aktuelle, praktische und vor allem juristische Sachstand bei der Babenhäuser Straße in Bezug auf die Rückforderung der Zuschüsse des Landes Hessen ist, mit welchen Kosten (inklusive Zinsen) mit aktuellem (10/2019) Stand für den Fall der Rückzahlung des Zuschusses an das Land Hessen Rödermark zu rechnen hat und wann mit einer abschließenden und verbindlichen Entscheidung in der Sache zu rechnen ist“.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.