Nichts ist mehr so wie es war. Wir stehen so nah am Abgrund wie nie zuvor.

Ich sehe nur noch Chaos
Ich sehe nur noch Chaos

Ich würde mir wünschen, wenn der Bürgermeister derart viel öffentlich vorgetragene Energie für die Gewerbeentwicklung (bringt Geld) einsetzt, wie er es für den Stadtumbau (der kostet Geld) und Breitband tut.

Nach den Reden der Koalition und Opposition bei der Stavo am 29.03.2022 vermisse ich bei der kommenden Stadtverwaltung einen Antrag der Koalition, mit dem eine Rücknahme des 2021 erteilten Auftrag (TOP 24) gestellt wird. Ist notwendig, damit der Magistrat die Arbeit zur Enwicklung eines Gewerbegebiets völlig legal einstellen lassen kann. Wenn der Antrag nicht kommen sollte und der Magistrat den erteilten Auftrag unbearbeitet liegen lässt, kommt das für mich einer „Arbeitsverweigerung“ nahe, die zu ahnden wäre.

Der Auftrag der Stadtverordneten an den Magistrat:
Die Stadtverordnetenversammlung (Anmerkung: CDU [12], SPD [4], FWR [4], FDP [3]) spricht sich dafür aus, einen Bereich nördlich des Germania-Sportplatzes als Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel und als Gewerbegebiet zu entwickeln. Der Magistrat wird beauftragt, einen Vorschlag für eine Gebietsabgrenzung und für den Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes vorzulegen. So im Auftrag von 2021.
 
Da der zur Stavo am 29.03.2022 gestellte Antrag (Top 15) der FDP mit der Forderung an den Magistrat über Aktivitäten zu berichten zurückgezogen wurde, gibt es keinen Grund der Verwaltung mehr, verbindlich darüber zu berichten. Wenn es überhaupt etwas zu berichten gibt.

Im zurückgezogenen Antrag:
Im zuständigen Fachausschuss zu berichten, welche grundsätzlichen Aktivitäten, Gespräche, Untersuchungen und Entwicklungen es in der vorstehend genannten Sache seit des mehrheitlich in der Stadtverordnetenversammlung vom 16.02.2021 gefassten Grundsatzbeschlusses (VO/0031/21) zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania, mit welchen Ergebnissen gegeben hat. Siehe Top 15

Was nun? Rödermark hat sich für die Zukunft immense Ausgaben
aufgeladen (Stadtumbau, Stadtgrün, Hopper, Feuerwehrhaus, Zinssteigerung, Hessenkasse, Personalzuwachs, wir investieren laut Gutachter zu wenig in die bestehende Infrastruktur). Wie will die Stadt das alles bezahlen? Ein privater Haushalt müsste sich total verschulden, wenn man dort so haushalten würde wie bei der Stadt. Die Stadt kann aber entgegenwirken, indem sie eine Lohnerhöhung (Grundsteuer B) fordert, die im Gegensatz zu einer Lohnerhöhung eines Arbeitnehmers nicht zurückgewiesen werden kann.
Diejenigen, die dafür Sorge tragen müssten, dass die Stadt für ihre Pläne auch über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt, könnte mit zügiger Abarbeitung der unmissverständlichen erteilten Aufträge dazu maßgeblich beitragen.
Eine Aufstellung (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) der zu tätigen Ausgaben hier in diesem Artikel.

Was man sehr schnell vergisst.
Rödermark hält sich mittels diverser Rettungsschirme über Wasser. Gutes Haushalten dürfte dafür nicht der Grund sein.
Nicht alle Kommunen in Hessen sind derart auf Hilfe von außen angewiesen. Rödermark musste in weniger als 10 Jahre bereits zum zweiten Mal einen Rettungsschirm (Schutzschirm, Hessenkasse) in Anspruch nehmen. Durch den Schutzschirm wurden Rödermark ca. 12,5 Mio. € erlassen. Den ersten Rettungsschirm (nur ca. 1/3 der hessischen Kommunen mussten den in Anspruch nehmen) konnten wir verlassen um dann fast ansatzlos in den zweiten (Hessenkasse) zu wechseln. Hierfür sind von Rödermark ca. 700.000,00 € jährlich zu zahlen.

Angst vor der Antwort?
Ich vermisse die erneute Anfrage einer Oppositionspartei, mit der man nur die Frage nach den Aktivitäten zum Gewerbegebiet Germania stellt. Gibt es Informationen zur „REWE“ am ehemaligen Gaswerk? Von Fortschritt ist mit nichts bekannt.
Angst vor der (harschen) Antwort? Nicht oft genug nachgefragt? Hat man Angst davor, dass Kollegen in der Stadtverordnetenversammlung einem wiederholt zu verstehen geben- man würde nerven -? Anders ist es nicht zu verstehen, warum es im Bahnhofsgebäude Ober-Roden noch nicht die vertraglich festgelegte öffentliche Toilette gibt oder eine Erklärung dazu, warum es a) die nicht gibt und b) welchen Ausgleich der Investor zahlt.
Ein finanzpolitisches interessiertes Fraktionsmitglied muss doch halbjährlich die Frage stellen, wie es um die zur Debatte (gerichtlich) stehende Rückforderungen (Land) Babenhäuser Straße steht.
Die Zuwendung beläuft sich auf 188.270 €. Die Zinsen von 2000 bis 2019 belaufen sich auf 195.965 € (6 % pro Jahr) und sind im Jahresabschluss 2019 als Rückstellung gebucht. Quelle
 
Antworten auf diese Fragen dürften die Verwaltung wohl kaum nennenswert belasten.

Wird das jetzt vor jeder Stadtverordnetenversammlung gemacht?
Am 29.03.2022 steht unter TOP 4
(Neu-)Wahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Stadtverordnetenvorstehers
Am 24.05.2022 stand unter TOP 4
TP 4 (Neu-)Wahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Stadtverordnetenvorstehers
Die Stadtverordnetenversammlung am 29.03.2022 war beschlussfähig.

Rein gefühlsmäßig
Ich gehe seit mehr als 10 Jahren regelmäßig zur Stadtverordnetenversammlung. Bürgermeister war die meiste Zeit Roland Kern. Man kann sagen, was man will, Roland Kern hatte seinen Laden im Griff. Unabhängig davon, wie man zu seinen Entscheidungen stand. Wie nun das Schiff Rödermark zurzeit durch wildes Wasser geführt wird, macht für mich den Eindruck, als wenn die Kommandeure die Brücke verlassen haben.

Siehe auch
» Ist Chef-Sache. Der Chef warnt vor eigenen Fehlern.
» Etwas zu den Kosten 700.000,00 € Hessenkasse
» Babenhäuser Straße. Klage vor dem Verwaltungsgericht


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Status. Bahnhof Ober-Roden.

Bahnhof Ober-Roden
Bahnhof Ober-Roden

Bahnhof Ober-Roden
Der Gastromiebetrieb ist bekanntlich immer noch nicht realisiert. Es gibt einen Interessenten, welcher bereit wäre, das Bahnhofsgebäude zu übernehmen und den bisherigen Investor und Entwickler auszuzahlen, d.h. -umgangssprachlich formuliert- in den Vertrag einzusteigen. Es fanden im Jahre 2019 mehrere Termine mit dem neuen und separat verschiedene Gespräche mit bisherigen Investor statt. Der bisherige Investor sah sich dabei einerseits außer Stande, eine Zeitschiene für das Finden eines Betreibers zu nennen, war jedoch auch nicht bereit, die Immobilie an den neuen Investor zu veräußern. Er sei in aussichtsreichen Gesprächen mit zwei möglichen Betreibern. Es stellte sich für die Stadt die Frage, ob der Stadt Zwangsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Der Kaufvertrag aus dem Jahre 2013 war sehr kooperativ angelegt. Sanktionen für den Fall der Nicht-Realisierung des vorgestellten Konzepts waren nicht festgelegt worden. Allerdings wurde für diesen Fall ein Rückübertragungsanspruch fixiert und in Form einer Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen. Eine im September 2019 beauftragte rechtsgutachterliche Stellungnahme kommt zum Schluss, dass die Stadt trotz der weichen Vertragsformulierungen gute Chancen hätte, ihren Anspruch auf Rückauflassung durchzusetzen. Mit Schreiben vom 09.03.2020 wurde daher der bisherige Investor per Einschreiben-Rückschein aufgefordert, sich bis zum 31.03.2020 zu erklären, letztendlich mit dem Ziel, auf kooperativem Wege eine mittelfristige verbindliche Zeitschiene aufzusetzen. Als denkbarer Termin für die Realisierung wurde dabei von der Stadt der 30.06.2021 genannt. Angesichts der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Zurückhaltung des Marktes stellte der Investor am 30.03.2020 den Antrag auf Fristverlängerung über den 31.03.2020 hinaus. Diese wurde gewährt. Sobald sich die Lage des Marktumfeldes klärt, soll eine erneute Terminsetzung erfolgen. Quelle: Antwort Magistrat Rödermark

Hier weitere Antworten zu gestellten Fragen.
Sitzungen 9.06. + 10.06.2020

Wachsam muss der Steuerzahler sein.

Was versteht der hauptamtliche Magistrat unter INTENSIV?

WC am Bahnhof Ober-Roden
WC am Bahnhof Ober-Roden

Wann kommt endlich die Toilette im Bahnhofsgebäude?

Heute fahre ich am Bahnhof Ober Roden vorbei und muss feststellen, dass es dort noch immer keine öffentlich zugängliche Toilette im Bahnhofsgebäude gibt. Zumindest habe ich keine entdecken können.

Zitat aus dem Vertrag Stadt Rödermark / Hans-Jörg Vetter vom 15.05.2013,
UR 539/2013, § 2 Ziffer 5: „Der Käufer verpflichtet sich zudem gegenüber dem Verkäufer zwei im Bahnhofsgebäude befindlichen Toiletten (Mann/Frau) während der üblichen Geschäftszeiten für den Publikumsverkehr zugänglich zu halten [..]

und weiter

Es werden zurzeit intensive Gespräche geführt, über deren Inhalt in einer öffentlichen Sitzung noch keine Angaben gemacht werden können. […] Quelle

Wenn intensiv gearbeitet wird, sollte doch nach mehr als einem halben Jahr ein Ergebnis vorliegen, das man auch der Öffentlichkeit zeigen kann. Ein öffentliches Interesse ergibt sich daraus, weil dem Investor ein Grundstück ohne Kosten überlassen wurde. Also verschenkt hat. Wer als Normalbürger hat schon soviel Glück?

Von welchem Zeitraum spricht der „hauptamtliche Magistrat“, wenn er das Attribut intensiv benutzt?

Siehe auch
» Bahnhof, P+R Anlage, S-Bahn Unterführung, Toilettenanlage


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.