Die sexuelle Orientierung soll künftig nicht mehr als Ausschlusskriterium bei der Blutspende gelten. Der Bundestag verabschiedete eine Änderung des Transfusionsgesetzes. Quelle: Tagesschau.de
Dieses Thema hat mich schon 2016 nachdenklich gestimmt.
2021 Aus dem Antrag
[..]dass eine Diskriminierung von Blutspendewilligen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität beendet wird; das schließt diskriminierungsfreie Rückstellungsfristen und Formulierungen in den relevanten Richtlinien und Befragungsmitteln ein.
Aus dem Antrag: Keine Diskriminierung bei Blutspenden
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Blutspende. 14.01.2019
Am 14.01.2020 können Sie den gefassten Vorsatz umsetzen. 14. Januar, von 15.30 bis 20 Uhr in der Kulturhalle Rödermark.
Wie bei OP-Online zu lesen, gibt es auch etwas zu gewinnen. Zusätzlich bekommen die erste 160 Spender eine „Rettungsdose bzw. Notfalldose“. Rettungsdose Was eine „Rettungsdose bzw. Notfalldose“ ist, können Sie hier nachlesen. Rettungsdosen geordert.
Blutspende
[..]Haben Sie schon einmal sieben Wassereimer nebeneinander gestellt und dann gedacht „Die habe ich fast mit meinem Blut gefüllt“? Wird’s einem da nicht ein bisschen schwindlig?[..] Quelle: OP-Online
Ich komme gerade mal auf 1,5 Eimer gespendetes Blut.
Antwort vom Blutspendedienst zum Fragebogen Punkt 16
Vorweg.
Ich beziehe mich ausschließlich auf die sehr intimen Fragen unter 16.
[..] dass er auch noch mehr als bisher die Privatsphäre tangieren könnte. Diese Formulierungen sind gewählt worden, um die Empfänger unserer Blute bzw. Spenderblute möglichst gut vor eventuellen Infektionen zu schützen.[..]
Ich unterstelle dem DRK-Blutspendedienst nicht, dass man an den sexuellen Neigungen der Spender ein gesteigertes Interesse hat. Man fragt sich allerdings, warum hat es all die Jahre ohne diese Fragen funktioniert.
Der Antwortmail vom DRK kann ich nicht entnehmen, warum mit dieser Frage Risiken ausgeschlossen werden können. Wenn es davon abhängt, nach einer gestellten Frage die Sicherheit des Spenderblutes zu beurteilen, kann es nicht weit her sein mit der Sicherheit. Eine falsche Beantwortung der Fragen dürfte für den Spender keine Folgen haben.
Für mich steht fest. Solange es diese Fragen gibt werde ich keine Blutspende mehr abgeben.
Guten Tag Herr Donners,
zuerst danken wir Ihnen, auch im Namen der Patienten, für Ihre engagierte Unterstützung.
Gemäß den Hämotherapie-Richtlinien der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts ist vor jeder Blut- oder Plasmaspende eine Anamnese durchzuführen. Diese muss geeignet sein, Personen als Spender auszuschließen, deren Spende ein Risiko für sie selbst oder ein Risiko der Übertragung von Krankheiten auf andere beinhalten könnte. Diese Anamnese wird durch einen bundeseinheitlichen Fragebogen unterstützt, der von den spendewilligen Personen vor der Spende ausgefüllt wird.
Die Entwicklung des Fragebogens begann bereits 2004. Bisher war es jeder Blutspendeeinrichtung überlassen, die Spenderauswahlkriterien aus den Hämotherapie-Richtlinien selbst in entsprechende Fragen für den Spenderfragebogen zu übersetzen. Die juristisch korrekte Umsetzung wurde für die Zulassungen jeder einzelnen Einrichtung geprüft. Darüber hinaus wurden akute Erkrankungen und Risikospender signifikant besser erkannt als mit den bisher üblichen Fragebögen. Der jetzt von uns eingeführte Fragebogen ist nicht das Ergebnis unserer eigenen Entscheidung. Dieser Fragebogen wurde von einer bundeseinheitlichen Arbeitsgruppe unter der Leitung des Robert-Koch-Institutes und der dafür zuständigen Bundesoberbehörde, des Paul-Ehrlich-Institutes, unter Einbindung zahlreicher Experten entwickelt. Dabei ist man zu diesem Ergebnis gekommen, das uns jetzt vorliegt. Wir haben diese bundeseinheitlichen Spender-Fragebogen auch in dem Wissen übernommen, dass er nochmals einer besonderen Konzentration der Blutspenderinnen und Blutspender bedarf, dass er auch noch mehr als bisher die Privatsphäre tangieren könnte. Diese Formulierungen sind gewählt worden, um die Empfänger unserer Blute bzw. Spenderblute möglichst gut vor eventuellen Infektionen zu schützen.
Die Blutspende muss sicher sein. Zuallererst natürlich für unsere Blutspender. Durch Fragen zu Vorerkrankungen usw. versuchen wir Risiken, die durch die Blutentnahme entstehen könnten, auszuschließen. Da auch modernste Labordiagnostik immer noch an Grenzen stößt, ist höchstmögliche Sicherheit der Blutprodukte nur durch eine umfassende Spenderbefragung und anschließende Laboruntersuchung zu erreichen.
Die Neuinfektionen zum Beispiel mit AIDS – durch ungeschützten Geschlechtsverkehr – nehmen immer noch zu. Die entsprechenden Labortests sind kurz nach dem „Ereignis“ jedoch nicht sicher genug, nicht alle Infektionen können zweifelsfrei erkannt werden. Daher müssen wir Personen von der Spende vorübergehend zurückstellen, die in den letzten vier Monaten mit einem neuen Partner ungeschützten Geschlechtsverkehr hatten bzw. in Haft waren. Nach vier Monaten funktionieren die Tests zuverlässig, einer Spende steht nichts mehr im Wege.
Für Spendewillige, die nicht wahrheitsgemäß antworten wollen/möchten/können, wurde der „freiwilligen Selbstausschluss“ entwickelt. Das Transfusionsgesetz sieht als weitere Sicherheitsmaßnahme zur Verhütung der Übertragung von Infektionskrankheiten, wie z.B. AIDS, die Möglichkeit des „freiwilligen Selbstausschlusses“ vor. Das bedeutet, dass ohne Gruppenzwang (z.B. durch Familienangehörige, Freunde etc.) die Möglichkeit gegeben sein muss, vertraulich und ohne Einsichtsmöglichkeit durch Dritte mitteilen zu können, ob das gespendete Blut für Kranke und Verletzte verwendet werden kann oder nicht.
Die von Ihnen bemängelten Fragen dienen dazu, das Restrisiko auszuräumen und niemanden zu diskriminieren. Sollte einer der Fragen mit „ja“ beantwortet werden, bitten wir nur darum, bis zur Spende vier Monate (im Einzelfall auch länger) zu warten. Keinesfalls interessieren uns dabei die weiteren Umstände. Das geht uns nun wirklich nichts an. Sollte bei Ihnen der falsche Eindruck entstanden sein, wir wollten sexuelle Neigungen abfragen o. ä., bitten wir Sie dies zu entschuldigen.
Alle Daten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und dem Datenschutzes.
Mit freundlichen Grüßen
DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen gemeinnützige Gesellschaft mbH
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Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN! Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark
von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.
Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00.HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)
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