Heute Bürgerversammlung. Etwas zur Einstimmung.

Die schlimmsten Befürchtungen werden weit übertroffen
 

20.000.000,00 Euro für Straßensanierung
20.000.000,00 Euro für Straßensanierung

Bürgerversammlung
Thema: Straßenbeitragssatzung
am 8. November ab 19 Uhr
in der Kulturhalle

Ende 2015 waren es 15.000.000,00 Mio. Euro Sanierungsstau für die Straßen in Rödermark.

Zwei Jahre später sind es bereits 20.000.000,00 Euro.

Liste der Strassensanierung.20.000.000,00 Mio. stehen an.
Liste der Strassensanierung.20.000.000,00 Mio. stehen an.

Nicht so schlimm. Bürgermeister Kern wird uns heute noch seinen angekündigten Weg erläutern: „Straßensanierung, ohne die Bürger damit weiter zu belasten.“ 🙁 🙁


Siehe auch
» Wer den Mund so spitz macht, muss auch pfeifen.
» Zusammenfassung Straßenbeitrag.
» Feier vom Bürgermeister auf Kosten der Gemeindekasse
» 86-Jähriger reinigt Bushaltestellen im Norden von Waldacker. Die Stadt hat kein Geld für die sachgerechte Pflege ihrer Einrichtung.


Nachtrag:

Laut Gutachten müssten in Rödermark bedarfsgerecht jährlich mindestens 2.200.000,00€ in unser Straßen investiert werden. Das Geld dafür ist nicht da.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Bürgerversammlung. Der Konjunktiv ist der Glaubwürdigkeit sein Tod

Die Anregung, überhaupt eine Bürgerversammlung abzuhalten, kam NICHT vom hauptamtlichen Magistrat (Bürgermeister, Erster Stadtrat). Erst durch den Vorschlag von H. Michael Gensert (CDU) wurde der Termin angesetzt.“

Das zeigt mir, Bürgermeister Kern wollte die Satzung wohl ohne großes Getöse verabschieden. Wenn die ersten Bescheide zugestellt werden, ist er dann, wenn er diesmal sein Versprechen einlöst, im Ruhestand.

Aussagen/Fragen bei der Bürgerversammlung vom Podium:
 
„Wenn der Haushalt 2019 ausgeglichen ist, kann der RP gegen Grundsteuersenkung nichts mehr sagen“

„Durch den Straßenbeitrag soll keine zusätzliche Belastung auf die Bürger zukommen.“

„Der Verwaltungsaufwand für die wiederkehrenden Beiträge ist riesig. Unangemessene Art der Gemeindefinanzierung.“
Es werden 1 1/2 Mitarbeiter benötigt. Kosten 80.000,00 Euro oder weniger (BM Kern)

„Kompensation über Grundsteuersenkung“
Zu Kompensation Herr Dr. K. (Zuhörer) „Es werden Weichmacher verteilt.“

„In 2019 die ersten Maßnahmen und dann in 2020 die ersten Bescheide“

„Für unbebaute Grundstücke, für die ein Bebauungsplan existiert, wird nach Bebauungsplan abgerechnet. Stehen zwei Geschosse im Bebauungsplan und es wird nur eingeschossig gebaut, werden weiterhin zwei Geschosse abgerechnet.“
Feststellung: „Seit 1977 keine grundhafte Sanierung der Straßen auf der Bulau“

„Auf der Bulau sind keine Maßnahmen geplant!“
Die Straße ist 40 Jahre alt. Lesen Sie dazu den Blog von Dr. Rüdiger Werner.

„Die wiederkehrenden Beiträge können nicht auf die Mieter umgelegt werden.“
Schlussfolgerung: Die Mieten werden steigen.

„Die in den wiederkehrenden Beiträgen enthaltenen Lohnkosten können steuerlich nicht geltend gemacht werden.“

„Die Einnahmen und Ausgaben wurden angesprochen. Machen wir uns doch nichts vor, wenn die Finanzen in Rödermark in Ordnung wären, bräuchte man keine Straßenbeitragssatzung.“

„Grundsteuer erhöhen und gleichzeitig grundhafte Sanierungen angehen; geht nicht.“

„Um die Kosten für die geplanten Sanierungsarbeiten in Höhe von 1 Mio. jährlich zu kompensieren, muss die Grundsteuer um 100 Prozentpunkte abgesenkt werden.“

„BM Kern erwähnte, dass es in der Verwaltung Pläne gibt, die den Straßenzustand beschreiben und damit den Beginn der notwendigen Maßnahmen bestimmt werden kann.“
Es wurde kein Plan vorgelegt und auch keine Zahlen genannt. Warum auch? Konnte man nicht oder wollte man nicht? Hier ein alter Plan. Da dürften die notwendigen Maßnahmen etwas unter 10.000.000,00 Euro liegen.

Einleitung zur Bürgerversammlung vom Stadtverordnetenvorsteher Sulzmann (CDU). „Wir wollten keine Straßenbeitragssatzung. Der RP hat diese verlangt“. Kein Wort darüber, wie man den Stau von 15.000.000,00 Euro an grundhafter Sanierung sonst stemmen will. Diejenigen, die es noch nicht wissen, die Besteigung des Schuldenbergs, der in Amtszeit von Roland Kern aufgetürmt wurde, würde selbst Reinhold Messner nicht schaffen. Herr Sulzman bat die anwesenden Stadtverordneten keine Fragen zu stellen.
Die Bürger sollen hier fragen. Die Stadtverordneten haben in den kommenden Beratungsrunden Zeit für Fragen.

Bürgermeister Kern stellte seine Nebenleute auf dem Podium vor. Da er sehr erstaunt war, dass es nicht wenige gab, die Herrn Sulzman nicht kannten, hat er dann vorsichtshalber Herrn Rotter als „Ersten Stadtrat Herr Rotter“ vorgestellt. Aus der Finanzabteilung war Herr Breustedt, Bauamt Herr Kron sowie der externe Berater Herr Bauer auf dem Podium.

Herr Kern erklärte in seiner Einleitung den Anwesenden, warum sein Doppelhaushalt vom RP nicht genehmigt wurde. Ein Punkt war, dass die Stadt die Kassenkredite abzulösen hat und die Investitionen über langfristige Kredite finanzieren muss. Punkt ist schon abgehakt und erledigt. Damit kann eine Hälfte des Doppelhaushalts 2017/2018 genehmigt werden. Für die Genehmigung 2018 muss zwingend eine Straßenbeitragssatzung, an der die Verwaltung angeblich seit 2014 arbeitet, her.

Herr Bauer war mit seinem Fachwissen eine wahre Wohltat. Kurze und punktgenaue Erklärungen gab es auf Rückfragen. Auch scheute er sich nicht, falsche Aussagen von Bürgermeister Kern zu korrigieren. Kurzum, der Vortrag von Herrn Bauer war der informativste Teil des Abends.

Leider bietet die Stadt (noch) keine Möglichkeit, die vielen Informationen auf der Webseite der Stadt nachzulesen. Andere Städte bieten diesen Service. Die Stadt hat über drei Jahre Zeit gehabt, solch einen Fragen/Antworten Katalog zu erstellen. Schließlich arbeitet man seit 2014 an einer Straßenbeitragssatzung. Wie schreibt der RP zu dem Straßenzustand in Rödermark? – Nach Presseberichten – deren Richtigkeit unterstellt – so auch zu sehen bei der Aussage in 2014: „Wir arbeiten an einer solchen Satzung“, kündigte Kern an. Was die Bürger zahlen müssen, steht noch nicht fest! Das war in 2014

Was der Magistrat ablieferte, war einfach viel zu wenig. Gut, dass Herr Bauer (externer) dabei war. Die Antworten von Bürgermeister Kern waren teilweise so inhaltslos wie eine von Graf Dracula angeknabberte Jungfrau blutleer ist. Den Bürgern die wiederkehrenden Beiträge zu erklären, war wohl eine so große Herausforderung für Verwaltung einschl. hauptamtlicher Magistrat, dass man sich externer Hilfe (Herr Bauer) bedienen muss. Da man schon seit mehr als drei Jahren an einer Straßenbeitragssatzung arbeitet, ist das recht verwunderlich. Man sollte die wiederkehrenden Beiträge bis ins Detail kennen. Oder war die Aussage in 2014 nicht so ganz richtig?

Ein Thema waren die für Abrechnungsgebiete. Warum geht nicht ein Abrechnungsgebiet? Hier musste auch Herr Bauer passen. Nicht vom Fachwissen, sondern von der Erklärung, warum es so sein muss. Befriedigend war die Antwort auf: „Warum ist der Bienengarten Urberach zugeordnet und die Bulau nicht?“ nicht. Es ist eben sehr schwer den Bürgern zu vermitteln, warum es für ganz Rödermark nur eine Grundsteuer gibt und für die wiederkehrenden Beiträge unterschiedliche Beitragssätze und fünf Gebiete. Es ist schwer zu erklären, warum es für diese Abrechnungsgebiete zwei unterschiedliche Gemeindeanteile der Stadt gibt. Eine diesbezügliche Frage aus Messenhausen konnte nicht befriedigend beantwortet werden. Warum es nicht möglich ist, einen generellen Gemeindeanteil für alle Abrechnungsgebiete festzulegen, erschließt sich mir nicht. Die FDP Rödermark hat einen Antrag eingereicht, bei dem es drei Abrechnungsgebiete und einen Satz Gemeindeanteil gibt. Sehen Sie sich einmal den Gemeindeanteil in Dietzenbach an. (Artikelende)

Die Beruhigungspille, die wie angekündigt verteilt worden ist – die Kompensation -, zog sich durch die gesamte Veranstaltung. Nur, wenn man von Kompensation redet, muss man auch Zahlen kennen. Auf die Frage „wie viel Grundsteuer B die Stadt einnimmt“ hatte Bürgermeister Kern keine Antwort. Daraus schließe ich, dass er sich noch keine Gedanken gemacht hat, wie die Kompensation aussehen könnte, aber diese hier schon großzügig ankündigt. Die Kompensation soll allerdings dann erst stattfinden, wenn Bürgermeister Kern sich im (versprochenen) Ruhestand befindet. Wie will die Stadt Rödermark Straßenbaumaßnahmen in der angekündigten Größenordnung von 1 Mio. jährlich stemmen? Wir haben 2017 60 Mio. Schulden, wir haben wahrscheinlich in 2018 60 Mio. Schulden und wir haben auch wahrscheinlich auch noch in 2020 60 Mio. Schulden. Der RP will, dass die Stadt die Kassenkredite (gleichzusetzen mit Überziehungskredit) zwischen 37 Mio. und 43 Mio. reduziert.

Und dann erwähnte Kern (die Beruhigungspille), dass er eine Kompensation (man muss annehmen, er meint eine 1:1 Kompensation) anstrebt. Für mich ist das so etwas von unseriös, dass ich fast kotzen musste. Verwunderlich ist auch, dass solche Aussagen ohne mit der Wimper zu zucken getätigt werden.

„Es wird damit ein Keil zwischen Mieter und Vermieter getrieben“ war eine Aussage dazu, dass man die wiederkehrenden Beiträge nicht umlegen kann. Um die Mieter stärker an den Kosten zu beteiligen, kam der Vorschlag, die Grundsteuer B anzuheben und den Gemeindeanteil zu erhöhen. Vollkommen richtig, dieser Vorschlag. Eine Erhöhung der Grundsteuer bzw. eine Erhöhung des Gemeindeanteils ist aber nicht notwendig. Bürgermeister Kern hat ja vor, die Bürger überhaupt nicht zu belasten. Er will sogar die Grundsteuer senken – Kompensation- . Der Haken an der Sache ist – Bürgermeister Kern sprach immer im Konjunktiv, also absolut unverbindlich. Und wenn es so weit ist, befindet er sich im Ruhestand. Er braucht all das nicht umzusetzen – Er könnte jetzt, um ein Zeichen zu setzen, den Gemeindeanteil auf 50% setzen und damit zunächst einmal Fakten schaffen. Fakten, die erst über einen Stadtverordnetenbeschluss wieder rückgängig gemacht werden können. Einen klaren Text dazu , warum 50% nicht gehen sollten, kann ich im Internet nicht finden. Herr Kern soll dafür Sorge tragen, dass 50% Gemeindeanteil festgeschrieben werden. Wenn es dann zu einer Ablehnung kommen sollte, muss halt geklagt werden. Wie sagte Herr Kern auf der Bürgerversammlung? „Das wäre nicht das erste Mal, dass er gegen das Land geklagt hat.“ Auf ein Neues, Herr Kern.

Wie komme ich auf 1:1 Kompensation. Gute Frage, die ich mir da stelle. Als ich das erste Mal davon hörte, konnte ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass hier das Dobrindt Modell Anwendung finden soll. Es gibt zwar eine Straßennutzungsgebühr, die aber über die KFZ-Steuer komplett kompensiert wird. Roland Kern hat dies eingangs ebenfalls so beschrieben: „Durch den Straßenbeitrag soll keine zusätzliche Belastung auf die Bürger zukommen“. Bleibt abzuwarten, ob der RP diesem Spiel seine Zustimmung geben wird.
Sehen wir uns einmal an, wie das theoretisch funktionieren könnte. Der Doppelhaushalt 2017/2018 (Seite 37) sieht für 2020 ein Plus von 1,4 Mio. Euro. Nach Abzug der Straßenbaumaßnahmen (Kompensation), jährlich 1 Mio. sind geplant, verbleibt ein Plus von 0,4 Mio. Hat also funktioniert!?

Ich glaube aber, dass ein Großteil der Besucher die Nebelkerze erkannt haben. Auf die Frage „Gibt es schon Beispiele, bei denen Kommunen den Straßenbeitrag über andere Maßnahmen kompensiert haben“ antwortete Herr Bauer: „Mir ist kein Fall bekannt„. In diesem Zusammenhang erwähnte Bürgermeister Kern -Taunusstein-. Hier die Vorlage zur Stadtverordnetenversammlung. Da ich dazu im Internet nichts finden konnte, habe ich angerufen. Taunusstein hat noch keine wiederkehrenden Beiträge. Wird noch in den Gremien diskutiert. Am Dienstag kann ich evtl. mehr erfahren.

Was man hätte man erwarten können/müssen, wäre die von einem Bürger eingeforderte Beispielrechnung. Da hatte man wohl zu viel von der Verwaltung erwartet. Wie eine gut vorbereitete Informationsveranstaltung auszusehen hat, die dann auch nachträglich noch zur Verfügung steht, sehen Sie hier. Oder wie hier eine Sammlung von Fragen/Antworten
Eine grauenhafte Veranstaltung, in der ich Versprechungen zu hören bekam, die so unwahrscheinlich waren wie ein schuldenfreies Rödermark.

Man könnte meinen, dass man aufgrund der Neubaugebiete durch Neubürger höhere Grundsteuer B Einnahmen hat. Schon klar, ist nicht von der Hand zu weisen. Dass die Mehreinnahmen (und mehr) gleich für die Kinderbetreuung ausgegeben werden, dafür wird schon Herr Rotter sorgen. Siehe Zusammenfassung KiTa, KiGa, Erzieher.

Siehe auch
» Straßenbeitrag. Die Offenbach Post berichtet.
» Haushaltsablehnung 2017/2018 und Haushaltsgenehmigung 2017
» Zusammenfassung Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge
» Bundesverfassungsgericht
» Straßenbeitrag. Argumentationshilfe für den BM von seiner Koalition
» Etwas zum weinen. Kompensationsmaßnahmen Straßenbeitrag
» Berechnungsbeispiel Bad Vilbel.
 
» 21.06.2017 Leserbrief in der Offenbach Post zur Bürgerversammlung Straßenbeitrag.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Bürgerversammlung zum Straßenbeitrag.

Bürgerversammlung zum Straßenbeitrag.
Bürgerversammlung. 8.6.2017, 19.00h, Halle Urberach

Bürgerversammlung zum Straßenbeitrag
Bürgerversammlung zum Straßenbeitrag

Siehe auch
» Straßenbeitrag. Argumentationshilfe für den BM von seiner Koalition
» Zusammenfassung. Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge

Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Straßenbeitrag. Argumentationshilfe für den BM von seiner Koalition

Bürgerversammlung am 8.6.2017 zum Straßenbeitrag

Bürgermeister Kern musste klar sein, dass er um eine Straßenbeitragssatzung nicht herumkommt.

Straßen-Sanierung. So geht es leider nicht
Straßen-Sanierung. So geht es leider nicht

Für die Zeit nach R. Kern.
„Starker Mann“ oder „Grüß-Gott-Bürgermeister“

Ein schlechter Geschäftsführer, gepaart mit falscher Zielsetzung und falsch gelagerter Ausbildung, treibt jede Firma unweigerlich in den Ruin.
Wenn Sie die folgenden Zeilen lesen, die nicht auf irgendwelche Hirngespinste aufbauen, sondern durch Quellverweise auf die Wirklichkeit zeigen, muss Ihnen klar werden, welches Format ein kommender Bürgermeister für die bevorstehenden Aufgaben haben MUSS. Es geht nicht, dass man den kommenden Bürgermeister nur unter den Gesichtspunkten wählt „der kommt aus dem Ort, ist in vielen Vereinen, schon lange in der Partei, ist ein netter Mensch.“ Rödermark braucht für den Bürgermeistersessel einen gestandenen Betriebswirtschaftler und Organisator mit nachweislichen Erfolgen aus der Wirtschaft (wenn man so etwas für eine Kleinstadt mit diesen Problemen überhaupt bekommt). Man muss aber auch eingestehen, dass ein solcher Bürgermeister es nicht sofort schaffen kann, die verfahrene Kiste Rödermark für unsere Enkel wieder flott zu machen. 12 Jahre + 2 zu korrigieren geht nicht von heute auf morgen. Notwendige Maßnahmen, die seit 12 + 2 Jahre verschlafen wurden, kann man nicht so schnell aufholen. Der Bürger hat sich aber für –weiter so– –Grün– und –Schulden– entschieden.
Ich bin der Meinung wir brauchen in Rödermark den „starken Mann (Frau)“. Einen „Grüß-Gott-Bürgermeister“ kann man sich erst dann leisten, wenn der Patient Rödermark die Intensivstation verlassen hat. Und die Intensivstation kann die Stadt selbst dann noch nicht verlassen, wenn sie das Schutzschirmziel „ausgeglichener Haushalt“ erreicht hat.
Hier erfahren Sie, wie man einen Bürgermeistertypen als „starken Mann“ oder als „Grüß-Gott-Bürgermeister“ einordnet. Seite 51

Steuer und Gebühr

Wichtig zu wissen. Eine Steuer , z.B. die Grundsteuer B, ist nicht zweckgebunden. Über die Einnahmen, die eine Stadt oder der Bund über eine Steuer einnimmt, kann frei verfügt werden. Eine Gebühr, wie z.B. die wiederkehrenden Beiträge, ist zweckgebunden.

Ein Beispiel für „nicht zweckgebunden“. 2007 hat man die Grundsteuer B, befristet bis Ende 2010 , um 40 Prozentpunkte angehoben um Straßenbaumaßnahmen durchführen zu können. Nach Abschluss der Maßnahme wurde die Grundsteuer B nicht gesenkt. Die Mehreinnahmen stehen nun dem Gesamthaushalt zur Verfügung. Ein Antrag der FDP, die Grundsteuererhöhung zurückzunehmen, wurde am 4.5.2010 abgelehnt.

Keine gebührenpflichtige Maßnahmen im Abrechnungsgebiet/Jahr. Kein Straßenbeitrag im entsprechenden Jahr. Davon – eine Gebühr im Abrechnungsjahr – werden wir in Rödermark noch eine gewisse Zeit verschont bleiben. Bürgermeister Kern hat schon dafür gesorgt, dass erst nach seiner Amtszeit den Bürgern die Rechnung für seine Versäumnisse präsentiert wird. Zu dem schier unglaublichen Schuldenberg von 60.000.000 Mio. Euro (dabei hat uns das Land ca. 12.500.000,00 Mio. Euro abgenommen. Sonst wären es ca. 72.000.000,00 Mio.) wird er in seinen Nachlass noch MINDESTENS 15.000.000,00 Euro an Kosten für die grundhafte Sanierung eintragen müssen. VIELEN DANK HERR KERN!

Vergangenheit

BM Kern hat zwar immer gesagt: „Ich finde eine Straßenbeitragssatzung ungerecht.“ Anfangen kann man mit einer solchen Aussage natürlich überhaupt nichts. Umsetzbare Vorschläge, wie man ohne eine solche Satzung die maroden Straßen -GRUNDSANIEREN- kann, konnte Bürgermeister Kern natürlich nicht machen. Musste auch jedem klar sein. OHNE geht es nicht.
Ich finde drei Grundsteuer B Erhöhungen in der Amtszeit von BM Kern auch ungerecht. Ich finde auch eine Verdoppelung der Hundesteuer ungerecht. Was ich finde, ist dem Bürgermeister völlig egal. Egal sein dürfte es auch einem Teil der Stadtverordneten, die bei der Stadtverordnetenversammlung die Bürger auslachten, die gegen eine Grundsteuer B Erhöhung Einspruch eingelegt haben.

In 2014 habe ich gelesen, dass die Verwaltung dabei ist, eine Straßenbeitragssatzung zu erarbeiten.

Seit mindestens 2009 hat BM Kern gewusst, dass eine Straßenbeitragssatzung kommen muss. Obwohl er 2014 verlauten ließ, man sei dabei eine solche Satzung zu erstellen, hat er das erst wieder aufgegriffen, als die Stadt unmissverständlich vom RP dazu aufgefordert wurde. Dann ging es ratz fatz. Eine Tatsache ist auch, dass in Rödermark seit sehr, sehr langer Zeit keine Straßen mehr, bei denen die Anlieger offiziell NICHT zahlen mussten, grundsaniert wurden. Meines Wissens nach war dies die Forststraße. (Vergessen Sie Schwimmbadstraße und Am Wiesengrund. ) 15.000.000,00 Euro haben wir, laut dem Fachmann aus der Bauverwaltung, als Bürger noch zu stemmen. .

Da unter Bürgermeister Kern die Straßen nicht der notwendigen grundhaften Sanierung unterzogen wurden, man hat die Straßen verrotten lassen, hat die Aufsichtsbehörde bisher nicht eingegriffen. Ich denke, jetzt ist der Aufsichtsbehörde (RP) der Kragen geplatzt und hat dem Haushalt 2017/2018 die Genehmigung verweigert.

Bürgerversammlung. 8.6.2017, 19.00h, Halle Urberach

Bei der Bürgerversammlung wird der Magistrat evtl. versuchen, die Bürgern mit einem „Kompensationskonzept“ zu beruhigen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der entsprechende – Unterstützungsantrag der Koalition für den Bürgermeister – unerwähnt bleibt. Der Antrag setzt der Verwaltung keinerlei Fristen und macht keine Andeutung darüber, ob mit -Kompensationskonzept– ein kompletter Ausgleich (wie bei der PKW-Maut) des Straßenbeitrags angestrebt werden soll. Geht auch nicht. Wenn überhaupt, wird man nach dem Gießkannenprinzip nur einen Prozentwert festsetzten können um den die Grundsteuer zu senken ist.

Ein Antrag der Koalition, der meiner Meinung NUR das eine Ziel hat – Dampf aus dem Kessel zu lassen – der sich bei der Bürgerversammlung aufbauen kann. Man darf diesen Antrag bei der Bürgerversammlung nur in Begleitung einer Bemerkung erwähnen: „Sagen kann man absolut nichts dazu. In dem Antrag steht nicht, wie eine Kompensation aussehen könnte. Auch müsste bei der Stadtverordnetenversammlung darüber abgestimmt werden„.

Der Bürgermeister wird bei der Bürgerversammlung bestimmt erwähnen, dass er einen Straßenbeitrag persönlich für ungerecht hält. Ob er erwähnen wird, dass mindestens seit 2009 von der Aufsichtsbehörde ein solcher verlangt wird? Ob er erwähnen wird, dass die Verwaltung 2014 an einer solchen Satzung arbeitet ?
Bürgermeister Kern. [..]Straßensanierungen sind nur dann möglich, wenn sich die Stadt das Geld über Beiträge von den Bürgern zurückholt[..] Quelle: OP-Online.de
Ich vermute, der Bürgermeister wird auch die Dünnschichttechnik erwähnen. Hier gibt es dazu weitere Erklärungen die Sie unbedingt kennen sollten.

Kompensation.

Werfen wir einmal einen Blick in die geänderte Haushaltssatzung 2017/2018. Es wird in 2018 ein Überschuss von ca. 100.000,00 Euro ausgewiesen. Damit ist die erste Hürde, die zur Erfüllung des Schutzschirmvertrages erforderlich ist, genommen. 100.000,00 Euro ist für viele Bürger ein riesiger Betrag. In der Stadtkasse fallen die fast nicht auf. Wird man einen Mitarbeiter für die Bearbeitung des Straßenbeitrags einstellen (halbe Tage) sind ca. 30.000,00 Euro weg. Bei 2% Steigerung der Personalkosten in 2019 sind weitere 320.000,00 Euro aufzubringen. Steigen die Zinsen, was sicherlich nicht ausgeschlossen ist, um nur 1,5% sind weitere 900.000,00 Euro jährlich an Mehreinnahmen notwendig. Wenn man nun beginnt, die notwendige grundhafte Sanierung der Straßen (immerhin 15.000.000,00) in Angriff zu nehmen, muss die Stadt den Eigenanteil bereitstellen. Zurzeit bei 1.000.000,00 Euro Maßnahme sind es bis zu 300.000,00 Euro.
Laut Herrn Gensert (CDU) möchte man ab 2019 damit beginnen, den Schuldenberg Kassenkredite (37.000.000,00? Euro) abzubauen.
Mir wird es schon beim Schreiben ganz schwindelig. Jetzt der Antrag der Koalition. Man denkt daran, die Grundsteuer B zu senken um eine Kompensation für den Straßenbeitrag herbeizuführen. Schön wäre das. Nur mir fehlt der Glaube.

Herr Schultheis (SPD) fand die richtigen Worte:

[..] Norbert Schultheis (SPD) warf Bürgermeister Kern vor, den Bürgern wieder einmal Sand in die Augen zu streuen. Schon seit Jahren wisse der Verwaltungschef, dass Straßenbeiträge kommen werden. Den Bürgern aber habe er immer versichert, dies politisch abzulehnen. „Das Gleiche passiert jetzt mit dem Versprechen eines Kompensationsmodells“, kritisierte der Sozialdemokrat. Kern glaube doch selbst nicht daran, dass das Regierungspräsidium eine Steuersenkung genehmigen werde. Der Bürgermeister sage „bewusst etwas Falsches“ und verkaufe „die Leute für dumm“.[..] Quelle: OP-Online

Fazit

Um einen Straßenbeitrag kommen wir nicht herum.
Wenn das „Kompensationskonzept“ nicht eine KOMPLETTE KOMPENSATION durch irgendwelche, dauerhaften Maßnahmen verspricht, kann man diesen Ansatz getrost vergessen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es bei der Bürgerversammlung nicht (wenn überhaupt) in irgendeiner Form etwas verbindliches gesagt wird bzw. gesagt werden kann.

Was man aber machen kann.
Um dem Spruch von Bürgermeister Kern „ich finde Straßenbeitrag ungerecht“ Fleisch zu geben, brauchen wir KEIN KOMPENSATIONSKONZEPT. Einfach in die Satzung für die wiederkehrenden Beiträge den Eigenanteil der Stadt auf 50% oder mehr anheben. Dieses Versprechen kann man schon bei der Stadtverordnetenversammlung abgeben. Das wäre aber wohl etwas zu verbindlich.

Nur der Vollständigkeit halber. So kann man dem – könnte einer Grundsteuersenkung von 100 Prozentpunkte – auf die Spur kommen.
Ein Anheben auf grundsätzlich 50% Eigenanteil könnte einer Grundsteuersenkung von 100 Prozentpunkte für die beitragspflichtigen Bürger bedeuten. Beispiel Grundstück eingeschossig entspricht Nutzungsfaktor 1, 600 QM Grundfläche, abrechenbare Grundstücksgröße im Abrechnungsgebiet 1.000.000 QM, Maßnahme 500.000,00 Euro. Eigenanteil = Anteil der Stadt.

25% Eigenanteil = 375.000,00 von den beitragspflichtigen Bürgern zu zahlen.
50% Eigenanteil = 250.000,00 von den beitragspflichtigen Bürgern zu zahlen.
💡 Aus z.B. 500.000,00 Euro Straßenbaumaßnahme errechnet sich die Gesamtsumme die auf die beitragspflichtigen Bürger umgelegt werden kann. 375.000,00 bzw. 250.000,00

25% Eigenanteil = 375.000,00 Euro / 1.000.000 QM abrechenbare Gesamtfläche = 0,375 Euro pro QM
50% Eigenanteil = 250.000,00 Euro / 1.000.000 QM abrechenbare Gesamtfläche = 0,25 Euro pro QM
💡 Abrechenbare Gesamtfläche im Gesamtgebiet ist eine angenommene Größenordnung die sich auf keinerlei Quellen berufen kann. Wenn von der Stadt entsprechende Zahlen genannt werden, werden die QM angepasst. Mehr QM senkt den Eurobetrag pro QM

25% Eigenanteil = 600 QM eigenes Grundstück * 1 Nutzungsfaktor * 0,375 Euro = 220,00 Euro wiederkehrende Beiträge im Abrechnungsjahr.
50% Eigenanteil = 600 QM eigenes Grundstück * 1 Nutzungsfaktor * 0,250 Euro = 150,00 Euro wiederkehrende Beiträge im Abrechnungsjahr.
💡 Hier sehen Sie den Unterschied (70,00 Euro) der durch den höheren Eigenanteil errechnet.

10 Prozentpunkte Grundsteuer B entsprechen in etwa 100.000,00 Euro Einnahmen für die Stadt.
100 Prozentpunkte Steuersenkung wären demnach bei 12.500 Haushalten 10*100.000/12500 ca. 80,00 Euro p. Jahr.
💡 Es wäre fatal wenn Sie glauben würden, dass die Bürger durch einen höheren Eigenanteil wirklich entlastet werden. Der Eigenanteil der Stadt verteilt sich auf ALLE Haushalte, während der Straßenbeitrag nur von den Eigentümern zu entrichten ist. Die Lastverteilung ändert sich.

100 Prozentpunkte Steuersenkung wäre für die Stadt ein Einnahmeverlust von ca. 1.000.000,00 Euro. Denken Sie, dass eine Steuersenkung, die den Beitragszahlern der wiederkehrenden Beiträge ein wenig entlastet, auch nur annähernd realistisch ist?
Ich lasse ich gerne von einem „Kompensationskonzept“ überraschen. AL/Die Grüne und die CDU werden das ja bestimmt nicht ohne darüber nachzudenken in einem Antrag formuliert haben.

Hier Auszug Satzung Dietzenbach
§ 4 Anteil der Gemeinde
Der Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Investitionsaufwand beträgt in dem
Abrechnungsgebiet 1 50 %
Abrechnungsgebiet 2 45 %
Abrechnungsgebiet 3 37 %
Abrechnungsgebiet 4 57 %
Abrechnungsgebiet 5 47 %
Rödermark sieht zurzeit eine max. Eigenbeteiligung von 30% vor.

Beschluss.

1. Der Stadtverordnetenversammlung ist ein Kompensationskonzept vorzulegen, in dem aufgezeigt wird, ob und wie Belastungen der Bürger, die durch die tatsächliche Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen entstehen, kompensiert werden können. In Betracht kommt insbesondere eine Kompensation durch angepasste Absenkung der Grundsteuer.
2. Es ist aufzuzeigen, welche Auswirkungen eine solche Vorgehensweise auf die weitere mittelfristige Finanzplanung hätte.
Quelle: https://ri.roedermark.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4635
 
Zum Straßenbeitrag hat auch Dr. Rüdiger Werner einen Artikel geschrieben. Hier zum Artikel.
 
 
» Berechnungsbeispiel Bad Vilbel.
 
Siehe auch
» Straßenbeitrag. Die Offenbach Post berichtet.
» Bürgerversammlung. Der Konjunktiv ist der Glaubwürdigkeit sein Tod
» Zusammenfassung. Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge
» Zusammenfassung Grundsteuer

» 28.05.2017 Rödermark-Examiner. Straßenbeitragssatzung.
» 19.05.2017 Straßensanierung „umsonst“? Leere Versprechungen!
» Beruf Bürgermeister/in. Eine Bestandsaufnahme für Deutschland
» 04.10.2011 Wir haben ein Einnahmeproblem. Alexander Sturm.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.