Seit vielen Jahren ist die FDP die aktivste unter den Oppositionsparteien in der Rödermärker Stadtverordnetenversammlung. Leider muss man feststellen, dass das Interesse der Bürger an Ihrem Parlament sehr gering ist und die meisten von Ihnen gar nicht darüber informiert sind, welche Themen dort diskutiert werden und welche Fraktion sich wie positioniert hat. Wir möchten Ihnen daher im Folgenden einen Überblick darüber geben, welche Initiativen die FDP-Fraktion in der aktuellen Wahlperiode, die im April 2016 begann und im März 2021 enden wird, gestartet hat, welche Themen sie mit welcher Intension entweder als Antrag an die Stadtverordnetenversammlung oder als Anfrage an den Magistrat gestartet hat.
Die Anträge und Anfragen sind dabei thematisch angeordnet (wobei die Zuordnung zu einem Themenfeld nicht immer eindeutig ist). Da sich manche Diskussionen über mehrere Sitzungen hinzogen, haben wir zur groben zeitlichen Orientierung nur eine Jahreszahl dazugeschrieben. Die einzelnen Anträge/Anfragen sind verlinkt. Mit einem Klick auf den Link gelangen sie zum vollständigen Antragstext. Liegen die Antworten der Stadt auf Anfragen schriftlich vor, haben wir auch diese verlinkt.
Rödermark intern. Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten.
Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann.
Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.
S. Donners Der FDP-Ortsverband in Rödermark wird ab sofort von Sebastian Donners angeführt. Der 42-jährige Ober-Röder wurde in der jüngsten Mitgliederversammlung der Blau-Gelben einstimmig zum neuen Vorsitzenden gewählt. Siehe Artikel in der Dreieich Zeitung Seite 1
Pressemeldung FDP Rödermark.
Städtische Grünflächenpflege soll noch ökologischer werden
In den letzten 3 Jahrzehnten hat deutschlandweit die biologische Vielfalt stark abgenommen. Das Land wird intensiver denn je genutzt, ökonomische Aspekte stehen bei der Landnutzung klar im Vordergrund. Laut Medienberichten hat sich in dieser Zeit die Anzahl der Vögel halbiert und die der Insekten um nahezu 75 % reduziert. Diese Befunde werden durch eigene Erfahrungen bestätigt. „Aus Sicht der FDP“, erklärt FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger, „ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sich dem Verlust an Artenvielfalt und Individuenzahl entgegenzustellen und gemeinsam zu handeln. Das gilt für jeden einzelnen von uns. Dem Gartenbesitzer genauso wie dem Landwirt. Aber insbesondere die sogenannten öffentlichen Hand – Bund, Länder und Gemeinden – sollte dabei eine besondere Vorbildfunktion zukommen. Das gilt auch für Rödermark. Deswegen hat die FDP-Fraktion beantragt, dass die Stadt Rödermark ihre Grünpflegepläne inhaltlich weiterentwickelt und dabei ökologische Kriterien noch mehr in den Vordergrund stellt als bisher schon der Fall.“
Für Rödermark sieht die FDP-Fraktion hier noch Spielraum nach oben. Zwar wurden von der Stadt viele Projekte in dieser Richtung angestoßen oder sind in Vorbereitung, aber noch werden viele Grünflächen konventionell nach wirtschaftlichen und optischen Kriterien gepflegt. „Die Erfahrungen aus anderen Kommunen haben eindrucksvoll bewiesen, dass eine Pflege nach ökologischen Kriterien nicht zwangsläufig teurer sein muss, im Gegenteil am Ende sogar weniger Mittel benötigen kann“, bekräftigt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Dr. Rüdiger Werner die Forderung seiner Partei. „Wir können es uns nicht leisten, so weiterzuwirtschaften wie bisher. Laub ist kein Müll, sondern ein natürliches Produkt und Lebensraum ganz vieler Kleintiere. Das gleiche gilt für abgeblühte Pflanzenstängel. Kindergärten müssen keine laubfreien Zonen sein, Blühflächen auf den Friedhöfen und auf Grüninseln können Besucher und Anwohner erfreuen, Kinderspielplätze müssen nicht Golfplätzen ähneln und Straßenbegleitgrün nicht alle 4 Wochen gemäht werden. Deshalb wünschen wir uns von der Stadt, dass auf allen städtischen Grünflächen inner- wie außerorts nach und nach mehr Natur Einzug hält als bisher und die Stadt ihre Vorbildfunktion hier noch sichtbarer wahrnimmt. Dazu wäre ein einstimmiger Beschluss des Stadtparlaments hilfreich und wünschenswert.“
„Wir haben auch einige konkrete Vorschläge gemacht, wie das aussehen könnte“, so Fraktionsmitglied Valeska Donners abschließend. „So sollten Laubhaufen auch mal liegen bleiben dürfen. Das ist nicht nur für die Kleintiere gut, sondern animiert auch die Kinder zu Spielen mit den Blättern. Lärmende Laubbläser und Laubsauger sollten auf Grünflächen nicht mehr eingesetzt werden. Da schließen wir uns den Forderungen des Bundesumweltministeriums an. Die Mähzyklen sollten zudem reduziert werden, so dass mehr Pflanzen zur Blüte kommen und auch aussamen können. Und es sollten nur regionale und standortgerechte Pflanzen angepflanzt werden, die auch einen hohen Nutzen für die heimische Tierwelt haben.“
Auch die zweite Diskussionsrunde dieses Antrags der FDP in den städtischen Gremien blieb ohne konkreten Beschluss, aber mit einem positiven Ausblick. Die verantwortlichen städtischen Mitarbeiter haben das Thema auf dem Schirm. In einer der nächsten Ausschusssitzungen will die Stadt aufzeigen, was sie bisher in der Sache getan hat und was von Ihrer Seite aus in Zukunft noch weiter dazu geplant ist. Außerdem soll eine Expertin einen Vortrag dazu halten. Zusätzlich hat der Stadtverordnetenvorsteher in öffentlicher Sitzung zugesagt, noch vor den Sommerferien eine Bürgerversammlung einzuberufen, in der exakt dieses von der FDP angestoßene Thema einen Schwerpunkt bilden soll.
Rödermark intern. Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten.
Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann.
Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.
Gefunden bei der FDP Rödermark.
Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter
Wirtschaft und Energie/Unterrichtung
Berlin: (hib/PEZ) Die vor zwei Jahren in Kraft getretenen Änderungen am Telemediengesetz haben nach Aussagen von Marktteilnehmern nur bedingt zu mehr Rechtssicherheit beim Anbieten von WLAN-Verbindungen geführt. Dies geht aus dem als Unterrichtung vorgelegten Bericht der Bundesregierung zum Dritten Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes (19/14881) hervor. „Auch wenn sich die Rechtslage für WLAN-Betreiber in der Praxis insgesamt beruhigt habe, sei nur ein ,leichtes Durchatmen‘ bei den WLAN-Betreibern zu verspüren, da sich die Rechtsunsicherheit lediglich verlagert habe“, zitiert die Bundesregierung darin aus Einschätzungen von Zugangsvermittlern. Die Kritik ziele darauf ab, dass weiterhin unklar sei, wann eine Haftung entfalle. Der Gesetzgeber habe nicht hinreichend konkretisiert, welche Sicherheitsmaßnahmen WLAN-Betreiber ergreifen müssen. Auch von seiten der Rechteinhaber und der Zugangsanbieter gibt es Detailkritik an der derzeitigen Rechtslage.
Verlässliche Zahlen, wie sich die Zahl der WLAN-Geräte und Hotspots in Deutschland nach der Gesetzesänderung entwickelt hat, gebe es nicht, erklärt die Bundesregierung weiter. „Sowohl von den Zugangsvermittlern als auch von den Rechteinhabern wird zumindest vorgetragen, dass fast jedes neu auf den Markt kommende elektronische Gerät WLAN-fähig und ein Ausbau der Hotspots in Deutschland zu verzeichnen sei.“
Die Bundesregierung will das Gesetz vorerst nicht ändern. Sie werde die Entwicklung der Rechtsprechung weiter aufmerksam verfolgen und mit den beteiligten Kreisen deren praktische Auswirkungen erörtern, erklärt sie.
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