Beachten Sie Punkt 5 Absatz a der Friedhofssatzung / Friedhofsordnung der Stadt Buttenheim.
Es entspricht nicht der Würde der Ruhestätte unserer Verstorbenen wenn Sie: durch Tiere die Stätte entweihen.
Beachten Sie: Es sind nicht explizit Hunde gemeint. Die Vefasser der Satzung reden von Tieren. Also auch Ameisen, Schnecken, Schmetterlinge, Vögel, Läuse, Katzen usw. usw.
Die Friedhofordnung / Friedhofssatzung ist von der Stadt Buttenheim bei Bamberg. Buttenheim ist übrigens der Geburtsort von Löb Strauß. Besser bekannt als Levi Strauss.
Die Friedhofordnung / Friedhofssatzung.
Beachten Sie Punkt 5 Absatz a.
Genau auf diesem Friedhof habe ich einen Vogel gesehen. Was mag jetzt wohl mit dem armen Tier geschehen?
Franz von Assisi – Schutzpatron der Tiere