Steigerung. Kostendeckungsgrad um 0,42%

Die geforderten Steigerungen der Gehälter (10% bis 20%) für Erzieher/Erzieherinnen durch VERDI in 2015 sind noch nicht berücksichtigt. Wenn das Ergebnis feststeht, muss die Tabelle neu erstellt werden. Der Kostendeckungsgrad wird sich evtl. dann bei 12% einpendeln.
 

Kostendeckungsgrad der Eltern für die KiGa/Kita-Betreuung könnte in Rödermark bis 2019 um 0,42% steigen…………

……der nicht durch Elternbeiträge gedeckter Kostenanteil  steigt  weiter auf über 10 Mio Euro!!“

Für jeden Hinweis zu einem Rechen- oder Denkfehler wäre ich dankbar.

Durch die geplante Gebührenerhöhung könnte der Kostendeckungsbeitrag, nach der hier aufgeführten unverbindlichen Rechnung, bis zum Jahr 2019 um 0,42% verbessert werden. Die Mehrbelastung bis 2019 dürfte für die Eltern bei ca. 290.00,00 Euro liegen. Danach, wenn keine weiteren Erhöhungen hinzukommen, in jedem Jahr ca. 290.000,00 Euro.

Sollte dann (2019) keine weitere Erhöhung der Gebühren erfolgen, wird der Kostendeckungsgrad wieder die Richtung zur 0 einschlagen.

Machen wir uns nichts vor. Die Kinderbetreuung ist nicht nur in Rödermark eine sehr kostenintensive Angelegenheit. In den kommenden Jahren werden wir mit weiter stark steigenden Kosten zu rechnen haben.

Zunächst sind da die noch anstehende Tarifverhandlungen. Rechnen wir einmal mit einer Steigerung von 3,5%. Das ist die von der Gewerkschaft geforderte Gehaltssteigerung. Darüber hinaus hat der Erste Stadtrat den Erzieher eine weiter FREIWILLIGE Gehaltssteigerung zugesagt, die ab 2015 greifen soll.

Ich habe einmal anhand fiktiver Zahlen auf der Kostenseite versucht, den Deckungsgrad darzustellen. Und nur diese %-Zahl ist wichtig. Zunächst die fiktiven Zahlen: 1300,00 Lohnkosten. 700,00 Sachkosten (andere Kosten). Die Kosten von 2000,00 Euro wurden also gedrittelt um die unterschiedlichen (geschätzten) Kosten etwas genauer darzustellen.

» Kostendeckungsgrad der Elternbeiträge Ende 2013 14,2%.
» Die anstehende Tariferhöhung wurde mit 3,5% + 0,5 (Steigerung Stufen) im kompletten Jahr 2014 aufgeführt.
» Die freiwillige Gehaltserhöhung von 3% wird im Jahr 2015 aktiviert.
————Personalkosten in 2013 = 6.861.000,00
————Gehaltssteigerung Freiwillige 190.000,00 (Schätzung Erster Stadtrat) = ca. 3%
————Siehe Streik der Erzieher(innen) hier und hier.
» Die jährliche Steigerung der Sachkosten beträgt ab 2014 1%.
» Die jährliche Steigerung der Lohnkosten in 2015 mit 3%+2% und ab 2016 jährlich 2%
» Der fiktive Elternbeitrag Euro errechnet sich aus dem Kostendeckungsgrad.

Ich bin mir bei der Schätzung vom Ersten Stadtrat nicht sicher, ob es sich bei der geschätzten freiwilligen Gehaltssteigerung NUR um das Gehalt handelt oder ob diese Kosten auch die Sozialkosten (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung) beinhalten. Wurde diese Frage schon einmal von einem Stadtverordneten gestellt?

Die bevorstehende Tariferhöhung muss bei einem Abschluss neu eingearbeitet werden. Erst dann kann man die tatsächlichen Kosten (+Sozialabgaben) bewerten. Auch eine evtl. höherer Urlaubsanspruch muss beachtet werden.

Die Zahlen sind mit Vorsicht zu genießen, dürften aber den Trend in etwa treffen. Nebenbei, bei der Voraussage zum Abbaupfad der Schutzschirmvorgaben zum Haushalt 2014 gab es zunächst ein Fehlbetrag von ca. 1,8 Mio. Und das im zweiten Jahr.

Kita Kostendeckung
Kostendeckung Kinderbetreuung. Klicken Sie auf die Grafik für die aktuelle Version.

Aktuelle Version hier als .PDF

Die Berechnung der Gebühren nach Kostendeckungsgrad hat natürlich seinen Reiz. Anders, als bei der geplanten linearen Erhöhung um 3%, hätten die Eltern direkten Einfluss auf die Beitragssteigerungen der Gebühren.

Man darf aber nicht verschweigen. Mit diesen Zahlen hier und der Beitragsberechnung nach Kostendeckung rücken die Elternbeiträge in eine andere Dimension. Nach den Vorstellungen der Freien Wähler wird man in 2019 einen Kostendeckungsgrad durch Elternbeiträge von 18,79% erreichen. Die Steigerung der Gebühren würde bei ungebremst weiter steigenden Gesamtkosten bei ca. 50,85% liegen.
Zurzeit geplante Erhöhung: Kostendeckungsgrad durch Elternbeiträge von 14,44%. Die Steigerung den Gebühren liegen bis 2019 bei ca. 16,24%.

Der Kostendeckungsgrad wird mit den bestehenden Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung unter dem Deckungsgrad von 2005 liegen. Der lag in 2005 bei 17,95%

Zu der Höherstufung der Erzieher von S6 nach S8.
Nicht die Höherstufung ist beschlossen. Es ist beschlossen, diese anzustreben. Wenn man etwas anstrebt, muss auch eine Aktion folgen. Diese Aktion soll das angestrebte Ergebnis haben, eine „Höhergruppierung im Haushaltsjahr 2015 zu realisieren“. Über das Ergebnis dieser Aktion müsste, der Logik nach, noch in 2014 abgestimmt werden. Muss über Gehaltsfragen ÜBERHAUPT abgestimmt werden? Wenn nicht, sind die folgenden Zeilen aus dem Antrag der CDU-Fraktion und AL/Grüne nur informativ. In dem Antrag steht:

[..]Es ist im Zusammenhang mit dieser Satzungsänderung anzustreben, die Erzieherinnen und Erzieher nach S8 zu vergüten. Die Höhergruppierung soll im Haushaltsjahr 2015 realisiert werden.[..]Quelle: bgb-oedermark.de

Diese Zeilen finden Sie auch in etwas so im Haushaltsplan von 2014. Seite 50.

Auszug Haushaltsplan 2014 Seite 50
Auszug Haushaltsplan 2014 Seite 50

Gab wohl doch schon einen Beschluss. Passiert dann, wenn die zur Verfügung gestellten Informationen aus der Stadtverordnetenversammlung unvollständig sind.
Siehe auch
» Rödermark. Kostendeckungsgrad


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Woher das Geld für die nächste Gebührenerhöhung nehmen?

Rödermark. Woher das Geld für die nächste Gebührenerhöhung nehmen?
 
Die großen Vorhaben der Stadt Rödermark müssen finanziert werden. Finanziert werden bedeutet vielfach in Rödermark: „Steuer und/oder Gebühren werden erhöht“. Finanziert werden nicht über Kredite. Nicht über Kredite, weil so ein Haushalt, der nicht den vertraglichen Konsolidierungsschritten der Schutzschirmkommune entspricht, Probleme beim RP bekommt. Ein gewagter Vorstoß der FDP, die Stadt zum Sparen zu bewegen, ist in der Vergangenheit grandios gescheitert.
 
Deshalb müssen wir Bürger weiter unseren Beitrag leisten, damit die Vorstellungen der gewählten Führungskräfte auch umgesetzt werden können.
 
Wie kann ich als Rentner die drohenden, aber notwendigen Gebührenerhöhungen der Stadt Rödermark bezahlen? Ist genug da, kein Problem. Ansonsten. Welches Abo muss ich kündigen? Natürlich das bei der Offenbach Post. Kein Bier mehr trinken gehen? Da ich nicht der Einzige bin, der sparen muss, wird die Kneipe dichtgemacht? Auto abschaffen und dann nur noch mit dem Rad fahren? Schwer, für Radfahren fehlt mir die Luft. Pedelec ist zu teuer. Busfahren ist auch nicht einfach. Aus Spargründen wurde der Stadtbus stark reduziert. Meinen wohlverdienten Urlaub als Rentner nur noch in der Grünen Mitte verbringen? Ab der 13. Mülltonnenleerung meinen Restmüll in den Wald werfen? Keine Frage. Ich muss sparen, damit ich die kommenden Gebührenerhöhungen bezahlen kann.
 
Die Idee kam mir dann beim Aldi. Ich war mit einem Schlag alle Sorgen los. Da man fast nur noch Energiesparlampen kaufen kann, bin ich erst jetzt auf den folgenden Spartrick gekommen.
 
Ich stand vor dem Angebot „Energiesparlampen“. Eine dieser Lampen braucht 9 Watt und erzeugt Licht als wäre es eine 40 Watt Birne. Man spart also 31 Watt Strom pro Stunde. Rechnen wir weiter. Ich lasse die Lampe 24 Stunden leuchten. Das wären pro Tag 744 Watt, die ich gegenüber einer 40 Watt Birne einspare. Im Jahr sind das 267.840 oder 267 KW. Setzen wir den KW-Preis mit 0,25 Euro an, spare ich also 67,00 Euro pro Jahr. Die Lebensdauer einer solchen Lampe beträgt ca. 10.000 Stunden und hält damit mehr als ein Jahr. Die Anschaffungskosten ziehe ich von den 67,00 Euro ab und spare demnach ca. 65,00 Euro pro Jahr.
 
Wenn jetzt von der Stadt Rödermark eine moderate Gebührenerhöhung von z.B 65,00 Euro kommt, werde ich eine der beim Aldi gekauften Ultra-Mini-Energiesparlampe einsetzen, damit ich über das ersparte Geld die gestiegenen/neuen Gebühren zahlen kann. Werden die Gebühren um 130,00 Euro erhöht, werden ich eine 2. Birnen hinzuschalten usw. usw. usw.. Ein nicht zu unterschätzenden Nebeneffekt hat diese Methode. Anhand der in Reihe geschalteten Anzahl von Energiesparlampen kann ich in auch ganz einfach die Gebührensteigerungen ablesen. Jede Lampe steht für 65,00 Euro. Sicherheitshinweis. Mehr als 200 Energiesparlampen mit 9 Watt sollten Sie nicht über eine Steckdose leuchten lassen.
 
Jetzt suche ich nur noch ein Plätzchen, wo ich die Lampen 24 Stunden am Tag brennen lassen kann. Könnte nachts ja stören, wenn es im Laufe der Zeit irgendwo im Haus immer taghell ist. Da bietet sich der Keller an. Auch deshalb der Keller, weil die vielen Lampen viel Wärme erzeugen. Ich kann damit die Vorlauftemperatur der Heizung anpassen und Heizkosten zu sparen. Evtl. reicht die Wärme ja auch aus um Gras anzubauen.
 
Ich freue mich jetzt über jede Strompreiserhöhung. Je höher der Strompreis umso höher die Ersparnis.
 
Siehe auch
» Fragen die Herr Rotter beantworten muss
» Wann wird Herr Baron Rödermark besuchen?
» Gebührenerhöhung für bessere Bezahlung.
» Artikel zum Haushalt.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Schon jetzt mal die geplante Gebührenerhöhung in 2016

Rödermark. Schon jetzt mal eine weitere (geplante) Gebührenerhöhung in 2016
 
 
Nicht besonders viel (70.000,00 Euro) für den Bürger. Aber, Rödermark muss sparen oder die Gebühren erhöhen.
Letzteres geht einfacher.
 
Quelle: Defizitabbau Punkt 6
 
Die betroffene Gebührensatzung.
 
Hier weitere Erhöhungen für die Bürger


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Erfolgsaussichten des Elternprotest bei der STAVO am 4.12.2012

Bild von der STAVO 4.12.2012
Erfolgsaussichten des Elternprotest bei der STAVO am 4.12.2012. Rödermark Stadtverordnetenversammlung 4.12.2012 zum Haushalt 2013
 
Haushalt 2013 der Stadt Rödermark.
 
 
Erfolgsaussichten des Elternprotest bei der STAVO am 4.12.2012
 

Stadtverordnetenversammlung. 7.12.2012
Stadtverordnetenversammlung. 7.12.2012

 
Nüchtern betrachtet.
 
Das war eine tolle Reaktion der Eltern, in dieser Form den Stadtverordneten ihr Missgefallen zu der geplanten FORM der KiGa-Erhöhung demonstrieren.
 
Ob sich die Stadtverordnetenversammlung dadurch beeindrucken lässt, wird sich zeigen. Ich selber bin nach dem Ablauf der STAVO ein wenig skeptisch.

Warum?
Bei der Stadtverordnetenversammlung wurde bereits der Haushalt und das Konsolidierungskonzept verabschiedet. Im Konsolidierungskonzept, Bestandteil vom Haushalt, sind die Mehreinnahmen der Gebühren KiGa verankert.

Wie die Prozedure bei einer Änderung der KiGa-Gebühren auf einen bereits beschlossenen Haushalt aussieht? Keine Ahnung.
 
Bürgermeister Kern sollte nicht wie üblich im MONOLOG, sondern im DIALOG eine erschöpfende Antwort geben. Der Versuch einer Erklärung bei der Stadtverordnetenversammlung war, eupemistisch ausgedrück, nicht besonders gut gelungen.
 
Die Art und Weise der Kommunikation, die Eltern und Elternbeiräte zu informieren war völlig daneben. Es sollten wohl zunächst vollendete Tatsachen hergestellt werden, über die dann nicht mehr diskutiert werden kann. Die Elternbeiräte erhielten ein Schreiben, datiert 29.11.2012 – Posteingang evtl. 30.11.2012. Wie um GOTTES WILLEN, kann man dann noch eine qualifizierte und abgestimmte Stellungnahmen bis zum 4.12.2012 (Stellungnahme muss bis zum 5.12.2012 vorliegen)
 
Einen Werktag um geschlossen zu reagieren. Herr Bürgermeister, dass ist doch eine Alibiaktion von Ihnen die SEINESGLEICHEN sucht.
 
Nicht nur vom Bürgermeister, der den Stadtverordneten den Vorwurf machte: „Warum habt ihr mich nicht daran erinnert?“, sondern die gesamte Stadtverordnetenversammlung hat gepennt. Die hatten ja zu tun. Es sollte ja noch schnell ein Klimamanager eingestellt werden.
 
Die Vorgehensweise entspricht nicht der „Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat“. Die Satzung verlangt zwingend ein Anhörungsrecht des Elternbeirats.
 
Evtl. wäre das nicht passiert, wenn der von allen Fraktionen beschlossene Antrag der FDP-Rödermark von der Stadt Rödermark umgesetzt worden wäre.

[…]dass eine unaufgeforderte, kontinuierliche Berichterstattung über den Sachstand der Umsetzung von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung an die Stadtverordneten bis zu deren vollständigen Umsetzung erfolgt[..]
[…]Die neue Methodik soll noch in 2012 starten bzw. eingeführt werden. Siehe bgb.roedermark 

 
Die Vorgehensweise des Magistrats muss im Detail festgehalten werden.
Bei kommenden Diskussionen, bei der dieses Thema wieder zur Sprache kommt, könnte die Litigation PR unseres Bürgermeisters wie folgt lauten:
 

Wir haben die Eltenbeiräte, so wie es in der Satzung steht, ordnugsgemäß über die bevorstehende Satzungsänderung informiert. Innerhalb von 2 Wochen [sic] sollten sich die Elternbeiräte schriftlich zu der bevorstehenden Gebührenänderung äussern. Nach dem Postausgang an die Eltern fanden noch 2 Sitzungen der Ausschüsse statt in dem die Gebührensatzung diskutiert werden konnte. Wir haben uns genau an die Satzung gehalten.

 
Macht sich doch gut; oder?
 
Siehe auch
Rödermark. Artikel zum Haushalt 2013.
Lohn reicht nicht zum LebenProtest gegen höhere KiTa-Gebühr
Rödermark Stadtverordnetenversammlung 4.12.2012