FDP fordert: „Keine Gendersprache im Rathaus“

FDP. Verzicht auf Gendersprache
FDP. Verzicht auf Gendersprache

Zum Antrag der FDP „Verzicht auf Gendersprache“ zur kommenden Stadtverordnetenversammlung ein Artikel in der Offenbach Post.

Amtsdeutsch ist schon schlimm. Doch wenn in einem Brief aus dem Rathaus jetzt noch gegendert wird, wird er ganz und gar unleserlich, kritisiert die FDP Rödermark. Lesen Sie den Artikel bei OP-Online.de

Siehe auch
» Stadtverordnetenversammlung 4.10.2022


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Gendersprache abschaffen

Gendersprache abschaffen
Gendersprache abschaffen

Gendersprache abschaffen

Beschlussvorschlag:
Sämtliche in der Vergangenheit vom Kreistag, von der Kreisverwaltung und dazugehörigen Unterbehörden beschlossenen Regelungen, die eine „geschlechtergerechte Sprache“ zum Gegenstand haben, werden außer Kraft gesetzt. Der Kreisausschuss wird ebenfalls aufgefordert, die von ihm erlassenen entsprechenden Regelungen außer Kraft zu setzen.

Begründung:
Seit mehr als 30 Jahren wird die vermeintlich geschlechtergerechte Sprache praktiziert. In den meisten Behörden und öffentlichen Einrichtungen wurden Richtlinien und Leitfäden zur Umsetzung dieser Sprachregelungen erarbeitet, die immer absurdere Sprachregelungen hervorbrach-ten. Und dies, ohne gesellschaftlicheDiskussion und Legitimation! Spätestens nach der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, dass es nicht nur zwei, sondern noch weitere Geschlechter gibt, die dann auch sprachlich umgesetzt werden müssten, ist die Rückkehr zur normalen Sprache Goethes und Schillers überfällig.

Bereits viele Publizisten und Schriftsteller kritisieren die geschlechtergerechte Sprache, so auch der emeritierte Potsdamer Linguist und Sprachwissenschaftler Peter Eisenberg. Er führte aus, dass „unsere Sprache den Anforderungen an Geschlechtergerechtigkeit problemlos ohne Veränderung gerecht“ wird. Und weiter: „Statt zu akzeptieren, dass unsere Sprache alles hat, was man zur Vermeidung von Diskriminierung durch das Geschlecht braucht, wird von Ideolog*innen in Machtposition einStellvertreterkrieg entfacht, der die Sprache verhunzt.“ (Quelle: http://www.bpb.de/gesellschaft/gender/geschlechtliche-vielfalt-trans/269909/peter-eisen-berg-das-deutsche-ist-eine-geschlechtergerechte-sprache-ohne-zwang-und-ohne-manipulation)

Ähnlich die Schriftstellerin Monika Maron: „Heraus kam eine Sprache, dienicht gesprochen werden konnte, schon gar nicht geschrieben, die nicht einmal für Amtsblätter taugte, die nur den Irren diente, die sie gebrauchten, um einen Krieg zu führen gegen das generische Maskulinum. Um was zu gewinnen? Das In.“ (Quelle: Maron, Monika: Munin oder Chaos im Kopf, 2018)

Die „Gender-Sprache“ erzeugt Sprachgebilde –teilweise versehen mit Unterstrichen und Gen-der-Sternchen –, die sich sprachlich nicht umsetzen lassen. Selbst bekennende Gender-„SprecherInnen“ setzen die geschlechtergerechte Sprache nie konsequent um. In Hessen gibt es weder einen „Ministerinnen-und Ministerpräsidenten“ noch ein Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherinnen-und Verbraucherschutz.

Dafür wurden in der StVO aus „Radfahrern“ „die Radfahrenden“, aus „Fußgängern“ die „zu Fuß Gehenden“ und aus „Fahrern“ die „Fahrzeugführenden“. Andererseits gibt es in hessischen Städten weder Fußgängerinnen-und Fußgängerzonen noch Bürgerinnen-und Bürgersteige –ebenso wenig wie Führerinnen-und Führerscheinstellen. In den Frankfurter U-Bahnen wird Schwarzfahrern ein Bußgeld von 60 Euro angedroht, während Schwarzfahrerinnen nicht belangt werden. Die Polizei warnt Senioren vor Betrügern, die den Enkeltrick anwenden, obwohl es sich bei den Betrügern inzwischen meist um angebliche Enkelinnen handelt.

Bei dem in Hessen ansässigen DFB gibt es eine Frauenfußball-Mannschaft, für die –wenn sie erfolgreich ist –der DFB dann auch konsequenterweise eine Siegerehrung ausrichtet und nicht etwa eine Siegerinnenehrung.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass das Experiment der vermeintlich geschlechtergerechten Sprache beendet werden muss. Das Land Hessen sollte hier mit gutem Beispiel vorangehen und alle entsprechenden Regelungen unverzüglich außer Kraft setzen.Damit wird nicht nur eine Rückkehr zur normalen Sprachanwendung ermöglicht, sondern es werden auch erhebliche Kosten eingespart, die im Zusammenhang mit der Umsetzung der „geschlechtergerechten“ Sprache entstehen.

Lesen Sie hier die original Beschlussvorlage. Kreistag.
 
Antragstellende Fraktion.
ALO. Fraktion Alternative Liste Offenbach-Land.