Einfach nur mal so. Kurznachricht vom Blog für Rödermark.
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Aus dem Grundsteuergesetz. Den Satz sollte sich manch einer übers Bett hängen.
Aus dem Gesetzentwurf zum neuen Grundsteuergesetz.
[..]Der Grundsteuer kommt eine besondere fiskalische Bedeutung für die Kommunalhaushalte zu, da sich das Aufkommen aus der Grundsteuer durch die Ausübung des kommunalen Hebesatzrechts an die laufenden Aufgabenbedarfe der Städte und Gemeinden anpassen lässt. Die Grundsteuer stellt in der Praxis für viele Kommunen neben der Gewerbesteuer die einzige quantitativ gewichtige Haushaltsposition dar, über die autonom ein Haushaltsausgleich ohne weitere Neuverschuldung erreicht werden kann. [..] So zu lesen im Gesetzentwurf zur Grundsteuer.
Dieser Satz interessiert die schwarz/grüne Reierung in Hessen überhaupt nicht. Die schwarz/grüne Regierung will die den Kommunen zustehenden Mittel per „Starke Heimat Hessen Gesetz“ zunächst in die eigene Tasche transferieren.
Siehe auch: Was passieren kann, wenn man sich gegen das Plündern der Gemeindekasse wehren will.
Bundesregierung beschließt Grundsteuer-Reform

Berlin Die Neuregelung soll laut Bundesfinanzminister Scholz bis zum Jahresende verabschiedet werden. Damit können Städte und Gemeinden weiterhin eine Grundsteuer erheben. Jedes Bundesland soll zukünftig sogar eine eigene Berechnungsweise einführen dürfen. Lesen Sie bei RP-Online weiter
Die FDP konnte nun in den Verhandlungen eine weitere Gesetzesänderung durchsetzen. In das Gesetz wird nun eingefügt, dass in Bundesländern, die die Öffnungsklausel nutzen wollen, für die Steuerpflichtigen keine zusätzlichen Erklärungspflichten gegenüber den Finanzämtern entstehen, hieß es. Siehe RP-Online
Grundsteuerreform. Antworten der Bundesregierung auf Fragen der FDP

Grundsteuerreform.
Antworten der Bundesregierung auf Fragen der FDP
[..] Daraus folge, wenn bis zum 31. Dezember 2019 kein neues Gesetz beschlossen werde, sei das Grundsteuerrecht nicht mehr anwendbar. Nach den Darlegungen des Bundesverfassungsgerichts in der mündlichen Verhandlung komme eine weitere Verlängerung der Fristen nicht infrage.
[..] Es werde davon ausgegangen, dass die Gemeinden die in ihren Gemeindegebieten geltenden Hebesätze anpassen werden, um ein konstantes Grundsteueraufkommen auch auf Ebene der einzelnen Gemeinden zu sichern.[..]
Anpassen beudeutet in diesem Kontext GRUNDSTEUER ANHEBEN:
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Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Grundsteuerreformgesetz spätestens zum 31. Dezember 2019 beschlossen und zum 1. Januar 2020 in Kraft treten wird. Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort (19/12517 ) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12122 ), die sich nach dem aktuellen Stand der Reform der Grundsteuer erkundigt hatte. Das Risiko eines Ausfalls der Grundsteuer für die Gemeinden ergebe sich aus der Fristsetzung des Bundesverfassungsgerichts. Daraus folge, wenn bis zum 31. Dezember 2019 kein neues Gesetz beschlossen werde, sei das Grundsteuerrecht nicht mehr anwendbar. Nach den Darlegungen des Bundesverfassungsgerichts in der mündlichen Verhandlung komme eine weitere Verlängerung der Fristen nicht infrage.
Nach Angaben der Bundesregierung bleibt das Bewertungs- und Grundsteuerrecht mit der geplanten Reform in seiner Grundstruktur erhalten und wird unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie weitgehender Nutzbarmachung automationstechnischer Möglichkeiten modernisiert. Es werde davon ausgegangen, dass die Gemeinden die in ihren Gemeindegebieten geltenden Hebesätze anpassen werden, um ein konstantes Grundsteueraufkommen auch auf Ebene der einzelnen Gemeinden zu sichern.
Quelle: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten. (Hervorhebungen durch den Admin)