Eine Geschichte, die das Leben so schreiben könnte.
Eine kurze Einführung in ein verantwortungsloses Haushaltsbuch. Die Zahlen orientieren sich nicht unbedingt an der Wirklichkeit. Auch sind keinerlei jährliche Steigerungen bei den Einnahmen oder Ausgaben vorgesehen. Es kommen nur Zusatzkosten hinzu.
So sieht es auf dem Sparbuch aus.
Meine Frau meint: „Wir brauchen eine Putzfrau.“ Ist gut fürs Image. Wir haben zwar kein Geld und sind auf Almosen angewiesen; aber ich brauche eine Putzfrau.
Ich gehe in Klausur. Es darf ja nichts nach außen dringen, wie es meiner Familie wirklich geht.
So sieht mein Haushaltsbuch mit Putzfrau aus.
Wie man sehen kann, eine Putzfrau kann sich meine Familie nicht leisten. Dann fange ich mit grenzwertigen Finanztransaktionen an. Normalerweise macht man das als verantwortungsbewusster Haushaltsvorstand nicht; ist mir aber egal. Braucht ja keiner zu wissen. Nehmen wir das Geld von Oma. War zwar für die Ausbildung der nachfolgenden Generation oder Notfälle gedacht; aber auch egal. Egal auch deshalb, weil ich nicht sicher bin, ob ich dieser Familie in 3 oder 4 Jahren noch als Oberhaupt zur Verfügung stehe.
Na also, passt jetzt. Das Geld von Oma, das Geld für die nachfolgende Generation / Notfälle, ist jetzt zwar weg, aber egal. „Die werden das nie merken“.
Man hat es doch bemerkt. Man hat mir gesagt, diese Einnahme darf ich nicht in das Haushaltsbuch übernehmen. Das sind einmalige Einnahmen, die im nächsten Jahr NICHT mehr kommen werden. Ich lasse es trotzdem so stehen. Wie man diesen Betrag richtig darstellt, also nicht als Blender, evtl. später mal.
Nach einem ruhigen Jahr muss ich die nächste Jahresplanung aufstellen. Dann die Ernüchterung.
5.000,00 Euro MINUS. Die Putzfrau muss weg. Meine Familie meint aber: „Die Putzfrau muss bleiben. Was denken sonst die Nachbarn“
Das hat ja mal wieder geklappt. Ohne Einsparungen habe ich gewaltig aufgesattelt. Keinerlei Einsparungen waren notwendig. Die jährlich aufzubringenden Zinsen und die Tilgung für den Kredit bezahle ich mit dem Kredit. Die Bank habe ich beschummelt. Ich habe gesagt, ich werde irgendwo sparen. Hab jetzt zwar Schulden bis unter die Decke und keine Ahnung, wie ich die jemals tilgen kann.
Der Kredit läuft 84 Monate. Aber schon nach ca. 40 Monaten ist der Kredit weg und mir fehlen dann die 720,00 Euro monatlich für die Tilgung und Zinsen.
Aber egal. Das kann, wenn ich mich dann trennen sollte, mein Nachfolger bzw. meine Kinder oder Enkel regeln.
Wie das so weitergeht mit den Schulden, können Sie sich bei einem solchen Haushalt gut vorstellen. Es kommt der Zeitpunkt, da muss ich dann meine Eltern bitten, einen Teil der Schulden zu übernehmen, damit ich überhaupt wieder auf die Beine komme. Natürlich ist klar, ich bestehle damit meinen Bruder. Der bezahlt jetzt meine Schulden in Art einer Solidargemeinschaft mit ab.
Was ist falsch an meinem Haushaltsbuch?
Das Geld von der Oma, die 5.000,00 Euro, hat bei der Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben nichts zu suchen. Ich hätte die Position auf dem Sparbuch auflösen müssen. Damit wird klar, mit meinem ordentlichen Haushalt könnte ich die Putzfrau nicht bezahlen.
So sieht es auch bei dem Kredit aus. Das jährliche Gehalt für die Putzfrau muss bei dem Konto Kredit abgezogen werden. Die Zinsen und Tilgung sind bei den Einnahmen und Ausgaben aufzuführen. Spätestens nach 40 Monaten ist auch jetzt klar. Das Konto »Kredit« ist leer und die monatlichen Kosten für Zinsen und Tilgung laufen weiter. Mein ordentlicher Haushalt hat eine fette Unterdeckung. Eine Putzfrau ist ein nicht finanzierbarer Luxus.
Für mich ist dann erst einmal alles wieder gut. Ich kann weiter mit den großen Hunden pissen gehen.
Aber was bin ich doch für ein armes Würstchen, wenn ich so handeln würde. Ich würde zugelassen, dass sich meine Familie total verschuldet. Die Schulden müssen meine Kinder und Enkel und diejenigen zahlen, die einen Teil meiner Schulden übernehmen mussten.
Da ich mich nicht mehr sehen kann, werden im ganzen Haus die Spiegel abgebaut.
„Pleite sein, aber trotzdem gut aussehen. Das Motto vieler“
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?