Bericht zur Blätterrunde.
Auf den bereitgestellten Stühlen für Besucher hatten vier Personen Platz genommen.
Ein Abend zum Vergessen. 🙁
Da gib es so gut wie nichts zu berichten. Da nicht alle Unterlagen zur Verfügung standen, wurde fast eine Stunde darüber diskutiert, wie man weiter verfahren soll.
Zum Haushalt selber gab es dann doch noch wenig (ich glaube, es waren weniger als 5) Fragen.
Traurig finde ich es, dass die Änderungen zum Haushalt NICHT auch dem interessierten Bürger ausgehändigt wurden. Evtl. ringt sich der Ausschussvorsitzende vom HFuW dazu durch und stellt die Änderungen sowie die Fragen/Antworten zum Sitzungsprotokoll im Internet zur Verfügung.
Erwähnenswert ist die Frage von Dr. Rüdiger Werner zur Ricarda-Huch-Straße an den Bürgermeister. Sinngemäß. „Wäre es nicht sinnvoller, die Ricarda-Huch-Straße erst dann zu erneuern/reparieren, wenn die Neubauten im Gebiet „Alter Seeweg“ abgeschlossen sind? Wenn das Neubaugebiet bezugsfertig ist, dürfte eine evtl. erneuerte/reparierte Straße wieder sanierungsbedürftig sein.
Die Blätterrunde konnte aufgrund fehlender schriftlicher Unterlagen nicht wie geplant stattfinden.
Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN! Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark
von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.
Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00.HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)
28.01.2021 HFW (HFuW) 28.01.2021
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Vorbereitende Sitzung für die Stadtverordnetenversammlung
Haushalt 2021.
Sollte einer die Hoffnung hegen, etwas über den Haushalt 2021 zu erfahren, den muss ich enttäuschen. Meine Vermutung: » Der Haushalt kommt bestimmt erst NACH der Kommunalwahl.« Andere Kommunen im Kreis Offenbach sind da schon weiter.
REWE, Edeka.
Alter Seeweg. A48 Bebauungsplan. War da nicht mal ein „Großflächiger Einzelhandel wie EDEKA oder REWE angedacht? Laut Bebauungsplan dürfte das nicht möglich sein. Top 16 in der Aktenmappe.
Der „Großflächige Einzelhandel“ könnte jetzt seine Heimat „nördl.Germania“ finden.
„Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, einen Bereich nördlich des Germania-Sportplatzes als Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel und als Gewerbegebiet zu entwickeln. Der Magistrat wird beauftragt, einen Vorschlag für eine Gebietsabgrenzung und für den Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes vorzulegen.“ Siehe Top 21 (Aktenmappe)
Gut nachverhandelt, Herr Bürgermeister.
In dem Anschreiben des Investors vom 6.1.2021 kann man lesen: „Gemäß Vorabstimmung mit der Stadtverwaltung verpflichten wir uns bereits jetzt, mindestens 20 % der entstehenden Wohnungen als Sozialwohnungen zu errichten und der Stadt ein verbindliches Vorschlagsrecht für die Wohnungsbelegung einzuräumen.“ Quelle: TOP 19 Anlage 6 in der Aktenmappe.
Urbanes Gebiet Odenwaldstraße;Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
B5.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ im Stadtteil Urberach;Behandlung/ Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen
B5.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ im Stadtteil Urberach;Beschluss des Durchführungsvertrags gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch
B5.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ im Stadtteil Urberach;Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch
A48 Bebauungsplan „Südlich des Alten Seewegs“;Behandlung der Stellungnahmen/ Äußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
A48 Bebauungsplan „Südlich des Alten Seewegs“;Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (öffentliche Auslegung) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
A67 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan „Dieburger Straße Süd“ im Stadtteil Ober-Roden;Behandlung/ Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen
A67 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan „Dieburger Straße Süd“ im Stadtteil Ober-Roden;Beschluss des Durchführungsvertrags gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch
A67 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan „Dieburger Straße Süd“ im Stadtteil Ober-Roden;Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch
Siehe auch
» Alter Seeweg. Bebauungsplan A48. Noch stimmt der Alter-Mix nicht. OP-Printausgabe 22.02.2021.
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Neben Corona gibt es in Rödermark auch noch andere Probleme.
Ungefähr folgendes konnte man aus dem Bundestag vernehmen: Die Forschung sagt wie es sein könnte, was für Folgen man erwarten könnte ….usw. Vorgestern waren Schutzmasken überflüssig. Gestern waren die dann Virenschleudern und heute sind sie Pflicht. Die Regierung hält sich zur Meinungsbildung an ausgesuchte und die größten Kapazitäten der BRD. Zu Wort melden sich zusätzlich und ungefragt eine Vielzahl von „Spezialisten/Experten“.
Die Politik hat jetzt aus diesen „glasklaren“ Vorlagen eine Entscheidung zu fällen. Eine Entscheidung, die Vorgaben enthält und von den Bundesländern mit viel Interpretationsspielraum umzusetzen sind. Die Politik gibt durch den „Interpretationsspielraum“ den Fraktionen im Bundestag genügend Stoff für Diskussionen/Streit. Leider ist es so, dass man das erst abschließend darüber diskutieren kann, wer recht/unrecht hatte, wenn die Corona-Pandemie beendet ist.
Die Vorgaben werden den Ländern zur Umsetzung übergeben. Diese wiederum legen landesweit ihre Vorgaben fest.
Die Kommunen haben letztendlich für die Umsetzung zu sorgen. Umsetzung erfolgt z.B. durch eine „Allgemeinverfügung„. Der Umsetzung eigener Ideen sind enge Grenzen gesetzt. Wie konnte man in der Offenbach Post vom 24.02.2020 lesen? [..] sollte wissen, dass der Bürgermeister derzeit die diversen Corona-Verordnungen des Landes umsetzt, welche vom Land medial verkündet werden. Hier besteht für den Bürgermeister kein Handlungsspielraum. [..]
Der Informationsfluss zu Themen, die nicht Corona betreffen, darf nicht abreißen.
In den Kommunen gibt es für die Verwaltungsmitarbeiter zweifelsohne einiges an neuen Aufgaben zu bewältigen. Eine gut organisierte Führungsspitze (hier der hauptamtliche Magistrat) wird die Arbeit an seine „Abteilungsleiter“ delegieren. Ich bin jetzt mal so frech und sage: „Wenn sich die Führungsspitze gut organisiert hat, hat die jetzt mal Zeit fürs „Liegengebliebene“. Aus abgesagten Sitzungen kann sich ergeben, dass es dann auch keine neuen Aufgaben durch die Stadtverordnetenversammlung gibt. Das schafft, neben Homeoffice , doch bestimmt weitere Freiräume.
Jetzt wäre die Zeit gekommen, um in Corona-Kriese unaufgefordert auch mal über Fortschritte der „liegengebliebenen Probleme/Aufgaben“ zu berichten. Man gewinnt zurzeit den Eindruck, dass man daran nicht weiterarbeitet. Es gibt eine Menge von Aufgaben, die man auch in der Corona-Krise angehen müsste und bestimmt auch könnte. Umgehungsstraße, Bahnübergang OR, Gefahrenabwehrzentrum, Haushalt. Was hat sich da getan?
Eine wirklich herausragende Aufgabe für die beiden Hauptamtlichen der Stadt dürfte es sein, die Finanzen zu ordnen. Das ergibt sich z.B. aus den absehbaren Einnahmeverlusten bei Gewerbesteuer, Einkommensteuer. Der vorliegende Haushaltsplan lässt es nicht zu, auch nur auf einen einzigen Cent zu verzichten. Und mit »Einsparen« hat man in Rödermark so seine Schwierigkeiten. Was nun?
So wie ich das sehe, wird man wohl ausschließlich den bequemsten Weg nutzen. Man nutzt die neu gesetzte Grenze der Kassenkredite, Liquiditätskredite (platt ausgedrückt Überziehungskredit) ausnutzen und dann sehen wie das weitergeht. Für die Erhöhnug des Liquiditätskredits bedarf es keiner Stadtverordnetenversammlung. Der Finanzausschuss bzw. der für Eilentscheidungen gebildete besondere Ausschuss genügt.
Ich wäre höchst erstaunt, etwas darüber zu hören, dass Beschlüsse von den Hauptamtlichen getroffen werden, um mit Einsparungen die Einnahmeverluste ein wenig abzumildern. Ob der Haushalt in 2021 ohne weitere Grundsteuererhöhung auskommen wird?
Etwas über Einsparungen zu hören wäre auch deshalb nicht schlecht, weil wahrscheinlich der gebeutelte Bürger in Kürze den Steuerbescheid für die erhöhte Grundsteuer im Briefkasten hat.
Um Fortschritte bei dem „Liegengebliebenen“ zu erzielen, ist zunächst eine Mitwirkung der „Ehrenamtlichen“ nicht erforderlich.
Ich habe den Eindruck, gefolgert aus fehlenden Informationen über z.B. Pressemeldungen der Stadt, dass die Aktivitäten, die sich aus den Stadtverordnetenbeschlüssen der Vergangenheit ergeben, eingefroren sind. Die Videonachrichten des BM sind diesbezüglich nicht unbedingt hilfreich.
Was haben wir seit der vorletzten Stadtverordentenversammlung, abgesehen von Corona und einige damit verbundene Aktionen, vom Magistrat gehört? Was haben wir von der letzten Stadtverordnetenversammlung, bei der nur die vier mutigsten Bürger der Stadt als Zuhörer anwesend waren, gehört? (Ein Hinweis darauf, man hätte ja kommen können oder das Protokoll lesen, wäre eine Frechheit.)
Die Sorgen der Bürger beschränken sich nicht nur darauf zu erfahren, wann die Altstoffannahmestelle an der Kapellenstraße geöffnet hat, oder wann die liegengebliebenen gelben Säcke abgeholt werden. Ich kann mir gut vorstellen, dass es in unserer Stadt Bürger gibt, die froh wären, von der Stadt wichtigeres zu erfahren wie z.B etwas über die Finanzsituation und die allgemeine Planung nach Corona. Man sollte sich auch einmal überlegen, ob man durch mehr Informationen (keine Sonntagsreden) seitens der Stadt die seinerzeit von Bürgremeister Kern angeprangerte Wahlbeteiligung steigern kann. Wer an den Dingen seiner Stadt nicht Anteil nimmt, ist keine stiller, sondern ein schlechter Bürger.‘ Man kann an den Dingen seiner Stadt nur dann seinen Anteil nehmen, wenn man informiert wird. Die Bürger sind nicht schlecht. Ist es evtl. der Informationsfluss?
BTW. Informationen über Facebook ist ein gangbarer Weg. Man muss alle Informationen auch an zentraler Stelle aufführen. Viele haben nicht den Drang, sich in den Sozialen Medien zu offenbaren. Und schließlich hat die Stadt für diesen Zweck eine eigene Webseite.
Es werden in diesem Jahr noch andere (Informations-)Zeiten anbrechen. Um die Bürger zu informieren, hat die Stadt schon personell aufgerüstet . Warten wir ab, bis es mit Informationen für die Kommunalwahl losgeht. Wir werden kein TV-Abendprogramm mehr benötigen. Wir werden kaum die Zeit haben, die bereitgestellten Videos anzusehen, die auf allen Kanälen der Sozialen Medien bereitgestellt werden. Sagt Ihnen „Virales Marketing“ etwas?
Rödermark intern. Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten.
Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann.
Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.
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